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Und ergänzende Frage: Wird eigentlich die zur Erlangung eines Vermögensvorteils erfolgte schlicht unwahre Mitteilung an Kunden, ein technischer Defekt sei ein außergewöhnlicher Umstand, irgendwann relevant nach §263 StGB? Immerhin stehen im Paragraphen so schöne Formulierungen wie "durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt". Eigentlich tut doch ein solches Schreiben genau das, oder?
Das Thema hat mich vor Jahren auch mal umgetrieben, als ich mit fluggastrechtlichen Fällen anfing. Irgendwann hast du diesen Mist sooft gelesen, dass es dich gar nicht mehr aufregt.
Sag´s mal so: WENN es da eine Anordnung gibt, gegenüber Fluggästen den Eindruck einer falschen Rechtslage zu erwecken, damit diese von ihren Forderungen absetzen, wäre das wohl ein Betrugsversuch. Evtl. auch "gewerbsmäßig". Müsste mal jemand prüfen.
Aber das wirst du praktisch einfach nicht beweisen können. Selbst WENN du die Anweisung selbst irgendwie nachweisen könntest. Aber dann würde eben damit argumentiert, dass man die Rechtsprechung so nicht anerkennt, sie nicht für abschließend geklärt hält etc. Man will also niemand täuschen, sondern hat einfach eine andere Auffassung darüber, was geltendes Recht ist...
Und du wirst keinen Staatsanwalt finden, der sich der Sache annimmt. Bleibt also alles nur graue Theorie.
Könnte man auf der anderen Seite übrigens auch argumentieren. Wenn da Inkassounternehmen ein Risiko suggerieren, das gar nicht besteht, um Fluggäste dazu zu motivieren, ihre Ansprüche abzutreten, gegen erfolgsabhängige Gebühr durchsetzen zu lassen usw., ist das für meinen Geschmack ebenfalls mindestens grenzwertig. Und ich als Anwalt könnte natürlich den Eindruck erwecken, die Erfolgsaussichten seien hervorragend, während sie in Wahrheit mies sind, da ich ja unabhängig vom Erfolg kassiere.