Fluggastrecht: LH kreativ bei technischen Defekten und Ausgleichszahlung

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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
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Und ergänzende Frage: Wird eigentlich die zur Erlangung eines Vermögensvorteils erfolgte schlicht unwahre Mitteilung an Kunden, ein technischer Defekt sei ein außergewöhnlicher Umstand, irgendwann relevant nach §263 StGB? Immerhin stehen im Paragraphen so schöne Formulierungen wie "durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt". Eigentlich tut doch ein solches Schreiben genau das, oder?


Das Thema hat mich vor Jahren auch mal umgetrieben, als ich mit fluggastrechtlichen Fällen anfing. Irgendwann hast du diesen Mist sooft gelesen, dass es dich gar nicht mehr aufregt.

Sag´s mal so: WENN es da eine Anordnung gibt, gegenüber Fluggästen den Eindruck einer falschen Rechtslage zu erwecken, damit diese von ihren Forderungen absetzen, wäre das wohl ein Betrugsversuch. Evtl. auch "gewerbsmäßig". Müsste mal jemand prüfen.

Aber das wirst du praktisch einfach nicht beweisen können. Selbst WENN du die Anweisung selbst irgendwie nachweisen könntest. Aber dann würde eben damit argumentiert, dass man die Rechtsprechung so nicht anerkennt, sie nicht für abschließend geklärt hält etc. Man will also niemand täuschen, sondern hat einfach eine andere Auffassung darüber, was geltendes Recht ist...

Und du wirst keinen Staatsanwalt finden, der sich der Sache annimmt. Bleibt also alles nur graue Theorie.

Könnte man auf der anderen Seite übrigens auch argumentieren. Wenn da Inkassounternehmen ein Risiko suggerieren, das gar nicht besteht, um Fluggäste dazu zu motivieren, ihre Ansprüche abzutreten, gegen erfolgsabhängige Gebühr durchsetzen zu lassen usw., ist das für meinen Geschmack ebenfalls mindestens grenzwertig. Und ich als Anwalt könnte natürlich den Eindruck erwecken, die Erfolgsaussichten seien hervorragend, während sie in Wahrheit mies sind, da ich ja unabhängig vom Erfolg kassiere.
 

fhanfi

Erfahrenes Mitglied
20.03.2013
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Manchmal frage ich mich schon, in was für einem Rechtsstaat wir leben, wenn große Unternehmen ihre Kunden ungestraft scheinbar belügen dürfen - was für mich Rechtsbeugung gleichkommt. Es ist schon bemerkenswert, dass geltendes Recht offenbar wiederholt und systematisch missachtet wird, es sei denn der Kunde beschreiten den Rechtsweg.

Ist nicht genau dies das Idealbild eines Rechtsstaates? Quasi, dass 'Du recht bekommst wenn Du recht hast...

Leider kennen wir sicher alle Beispiele, wo dies gerade nicht so ist. Nicht Recht bekommen, da der eigene Anwalt nicht genug verdient bzw. das Gegenüber deutlich mehr vierdient=;

Gewerbsmäßiger Betrug kann es ja nicht sein, denn Gesetz wird ja erst durch Rechtssprechung interpretiert. Richtig ist, dass die Beklagte sicherlich erneut beim bereits durchdeklinierten Sachverhalt beurteilt wird. (manchmal auch nicht ;))
 
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Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
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3.344
Ist nicht genau dies das Idealbild eines Rechtsstaates? Quasi, dass 'Du recht bekommst wenn Du recht hast...

Mein Idealbild sieht hier dann doch etwas anders aus. Ideal wäre für mich, wenn man davon ausgehen könnte, dass sich Geschäftsleute (und Privatpersonen) grundsätzlich an geltendes Recht halten. Dass es immer wieder unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt, die dann auf dem Rechtsweg geklärt werden können und ggf. müssen, steht außer Frage.
Im derzeitigen Verhältnis Airline-Passagier erscheint es mir hier aber doch anders zu sein. Die Airline macht ein Angebot in einem geregelten Markt, und der Kunde sollte davon ausgehen dürfen, dass die Airline die Regeln anerkennt. Im Umkehrschluss wird dies ja auch vom Kunden erwartet. Tatsächlich erkennt die Airline aber Teile der Regeln nicht an. Da aber die Rechtslage höchstrichterlich und abschließend geklärt ist, sollte sich die Airline entweder an die Regeln halten, oder aber sich aus dem Markt zurück ziehen. Alles andere entspricht nicht meiner persönlicher Vorstellung von a) Rechtsstaat und b) Kaufmannsehre.
Aber so sieht Kapitalismus im Endstadium wohl aus.
 
A

Anonym38428

Guest
Manchmal frage ich mich schon, in was für einem Rechtsstaat wir leben, wenn große Unternehmen ihre Kunden ungestraft scheinbar belügen dürfen - was für mich Rechtsbeugung gleichkommt. Es ist schon bemerkenswert, dass geltendes Recht offenbar wiederholt und systematisch missachtet wird, es sei denn der Kunde beschreiten den Rechtsweg.

Nun, auch auf der anderen Seite des Tisches sitzen halt nur Maximierer :p
 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
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HAM/LBC
Ganz so offensichtlich erscheint mir die Angelegenheit nicht; zumindest nicht eindeutig genug, um hier den Vorwurf einer "Kreativität" oder gar "Betrug" öffentlich zu machen.

Immerhin hat der EuGH in seinem einschlägigen Urteil bzgl. der Wertung, bzw. Nichtwertung eines technischen Defektes als "außergewöhnlichen Umstand" festgestellt, dass (entschuldbare) außergewöhnliche Umstände jedenfalls vorliegen, wenn (Zitat):

"es ihm [dem carrier] auch unter Einsatz aller ihm zur Verfügung stehenden personellen, materiellen und finanziellen Mittel offensichtlich nicht möglich gewesen wäre, ohne angesichts der Kapazitäten des Unternehmens zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht tragbare Opfer die außergewöhnlichen Umstände zu vermeiden, mit denen er konfrontiert war und die zur Annullierung des Fluges geführt haben".

Ich bin kein Jurist, aber eine Reparatur eines an der Rollbahn entstehenden technischen Defektes innerhalb von nur 45 Minuten interpretiere ich so, dass die Airline in diesem Falle alle demnach nötigen "personellen, materiellen und finanziellen Mittel" eingesetzt hat.
Was hätten sie denn noch darüber hinaus an Mitteln einsetzen sollen? Etwa um das Flugzeug in nur 5 Minuten zu reparieren statt in 45 Minuten?

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2009-03/cp080100de.pdf
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Ich bin kein Jurist, aber eine Reparatur eines an der Rollbahn entstehenden technischen Defektes innerhalb von nur 45 Minuten interpretiere ich so, dass die Airline in diesem Falle alle demnach nötigen "personellen, materiellen und finanziellen Mittel" eingesetzt hat.
Was hätten sie denn noch darüber hinaus an Mitteln einsetzen sollen? Etwa um das Flugzeug in nur 5 Minuten zu reparieren statt in 45 Minuten?
Wie waere es mit Reserveflugzeugen?
Mir ist schon klar, dass das Geld kostet, aber es ist kein Ding der Unmoeglichkeit.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
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HAM/LBC
Wie waere es mit Reserveflugzeugen?
Mir ist schon klar, dass das Geld kostet, aber es ist kein Ding der Unmoeglichkeit.

... wäre in MUC gegangen, hätte aber auch 45 Minuten gedauert, die Paxe umzuladen.

An allen Flughäfen dieser Welt eine Reserve vorzuhalten, ist nicht nur eine Frage des Geldes, sondern auch des Parkplatzes.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
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Ganz so offensichtlich erscheint mir die Angelegenheit nicht; zumindest nicht eindeutig genug, um hier den Vorwurf einer "Kreativität" oder gar "Betrug" öffentlich zu machen.

Immerhin hat der EuGH in seinem einschlägigen Urteil bzgl. der Wertung, bzw. Nichtwertung eines technischen Defektes als "außergewöhnlichen Umstand" festgestellt, dass (entschuldbare) außergewöhnliche Umstände jedenfalls vorliegen, wenn (Zitat):

"es ihm [dem carrier] auch unter Einsatz aller ihm zur Verfügung stehenden personellen, materiellen und finanziellen Mittel offensichtlich nicht möglich gewesen wäre, ohne angesichts der Kapazitäten des Unternehmens zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht tragbare Opfer die außergewöhnlichen Umstände zu vermeiden, mit denen er konfrontiert war und die zur Annullierung des Fluges geführt haben".

Ich bin kein Jurist, aber eine Reparatur eines an der Rollbahn entstehenden technischen Defektes innerhalb von nur 45 Minuten interpretiere ich so, dass die Airline in diesem Falle alle demnach nötigen "personellen, materiellen und finanziellen Mittel" eingesetzt hat.
Was hätten sie denn noch darüber hinaus an Mitteln einsetzen sollen? Etwa um das Flugzeug in nur 5 Minuten zu reparieren statt in 45 Minuten?

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2009-03/cp080100de.pdf


Das ist ja nur ein Ausschnitt aus der Entscheidung. Wurde x-mal konkretisiert. Auch v. EuGH selbst.

Letztlich geht es nur noch um die Frage, ob die Ursache für den Defekt irgendwie "von außen" kommt. Wenn ein Pax etwa randaliert. Für Vogelschlag soll das ebenfalls gelten. Wird die Maschine hingegen beim Beladen beschädigt, nicht.

Tritt der Defekt hingegen "einfach nur so" auf, lässt sich das in irgendeiner Form stets auf "mangelhafte" Wartung zurückzuführen. Hindert das Unternehmen ja nichts, etwa Verschleißteile häufiger als vorgeschrieben auszuwechseln usw.

Letztlich ist das aber völlig richtig, denn ansonsten käme man zu dem absurden Ergebnis, dass sich Fluggesellschaften mit vergleichsweise schlechter Wartung häufiger auf außergewöhnliche Umstände berufen können und damit quasi noch "belohnt" dafür werden, dass sie die Wartung relativ vernachlässigen.

Aber du argumentierst so, wie es eine Fluggesellschaft eben auch täte, konfrontierte man sie mit dem Betrugsvorwurf. Und damit käme sie sicher auch durch. Deswegen braucht man in der Tat über strafrechtliche Konsequenzen nicht zu diskutieren. Unredlich ist es aber allemal,
 
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MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
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Man ist doch generell - egal ob privat oder im Geschäftsleben laufend damit konfrontiert bin, dass man einen Anspruch anmeldet und das Gegenüber zuerst einmal nein sagt.*Und auch hier und da krude begründet. Und man hat ja auch nicht mit "der Lufthansa" zu tun, sondern mit einer Sachbearbeiterin/einem Sachbearbeiter. Die/der sieht das halt so, kennt sich nicht aus, kennt sich aus hat aber trotzdem seine Rechtsmeinung, etc. Ich sehe Forderungen meiner Kunden auch anders als Kollegen von mir.

Das ganze nennt sich "Leben" und man muss doch damit umgehen können.
 
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spotterking

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14.07.2012
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Manchmal frage ich mich schon, in was für einem Rechtsstaat wir leben, wenn große Unternehmen ihre Kunden ungestraft scheinbar belügen dürfen - was für mich Rechtsbeugung gleichkommt. Es ist schon bemerkenswert, dass geltendes Recht offenbar wiederholt und systematisch missachtet wird, es sei denn der Kunde beschreiten den Rechtsweg.

So sieht es aus. Und selbst an Hon‘s mit 5000€ Oneway sind die sich nicht zu schade den falschen Standardtext wider besseren Wissens zum Abpudern loszulassen. Da kommt man sich schon verarscht vor. Wundert mich auch dass das seit Jahren wiederholt so möglich ist .Bin kein Jurist hat fuer mich aber was von Vorsatz.
 
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Snow

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16.05.2017
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Im Dezember hatte ich eine Verspätung durch einen verspäteten Inbound. Die Gründe dafür waren unbekannt.

Durch die Verspätung verpasste ich den Anschlussflug. Ein paar Tage später meldete ich die Ansprüche an und erwähnte detaillierte Ankunftszeiten sowie setzte eine Frist von 6 Wochen für die Zahlung (Weihnachten + lange Bearbeitungszeiten bereits durch VFT bekannt). Nach Verteilung der Frist hakte ich noch nicht nach und nach ziemlich genau 3 Monaten kam die Antwort, dass man die Ansprüche akzeptierte. Das Geld wurde bald darauf überwiesen. Keine zeitige Antwort muss also nichts Negatives bedeuten.
 
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on_tour

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01.08.2010
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So sieht es aus. Und selbst an Hon‘s mit 5000€ Oneway sind die sich nicht zu schade den falschen Standardtext wider besseren Wissens zum Abpudern loszulassen. Da kommt man sich schon verarscht vor. Wundert mich auch dass das seit Jahren wiederholt so möglich ist .Bin kein Jurist hat fuer mich aber was von Vorsatz.

da gibt es wohl so etwas wie eine Arbeitsanweisung: "Nicht auf erste Anforderung!"
 
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umsteiger

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22.01.2012
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Man ist doch generell - egal ob privat oder im Geschäftsleben laufend damit konfrontiert bin, dass man einen Anspruch anmeldet und das Gegenüber zuerst einmal nein sagt.*Und auch hier und da krude begründet. Und man hat ja auch nicht mit "der Lufthansa" zu tun, sondern mit einer Sachbearbeiterin/einem Sachbearbeiter. Die/der sieht das halt so, kennt sich nicht aus, kennt sich aus hat aber trotzdem seine Rechtsmeinung, etc. Ich sehe Forderungen meiner Kunden auch anders als Kollegen von mir.

Das ganze nennt sich "Leben" und man muss doch damit umgehen können.


Es ist ein Unterschied, ob ich sage: Nein ich zahle nicht. Ob ich sage: Nach meiner Auffassung besteht dein Anspruch nicht. Oder ob ich wider besseren Wissens versuche den Eindruck zu erwecken, der Anspruch entspreche nicht der Rechtslage, um den Gläubiger davon abzuhalten, eine Ansprüche durchzusetzen. Aber klar, die Übergänge sind fließend.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
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Ganz so offensichtlich erscheint mir die Angelegenheit nicht; zumindest nicht eindeutig genug, um hier den Vorwurf einer "Kreativität" oder gar "Betrug" öffentlich zu machen.

Immerhin hat der EuGH in seinem einschlägigen Urteil bzgl. der Wertung, bzw. Nichtwertung eines technischen Defektes als "außergewöhnlichen Umstand" festgestellt, dass (entschuldbare) außergewöhnliche Umstände jedenfalls vorliegen, wenn (Zitat):

"es ihm [dem carrier] auch unter Einsatz aller ihm zur Verfügung stehenden personellen, materiellen und finanziellen Mittel offensichtlich nicht möglich gewesen wäre, ohne angesichts der Kapazitäten des Unternehmens zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht tragbare Opfer die außergewöhnlichen Umstände zu vermeiden, mit denen er konfrontiert war und die zur Annullierung des Fluges geführt haben".

Verlinkt ist ja nur die Pressemitteilung. Im verlinkten Urteil ist das nachzulesen: "Es ist darauf hinzuweisen, dass der Gemeinschaftsgesetzgeber nicht alle außergewöhnlichen Umstände als Gründe für eine Befreiung von der Verpflichtung, den Fluggästen im Fall der Annullierung eines Fluges Ausgleich zu leisten, festlegen wollte, sondern nur diejenigen, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären." Darauf bezieht sich dann Dein Zitat: D.h., selbst ein außergewöhnlicher Umstand reicht noch nicht per se, um nichts zahlen zu müssen. Die airline muss dezidiert und individuell nachweisen, dass sich dieser außergewöhnliche Umstand auch unter maximal zumutbaren Einsatz nicht verhindern ließ und die Folgen (Verspätung/Flugausfall) auch unter maximal zumutbarem Einsatz nicht irgendwie anders abgewendet werden konnten.

Das war eine Antwort auf eine quasi theoretische Frage des anfragenden Gerichts, denn die erste und wichtigste Frage, nämlich ob ein außergewöhnlicher Umstand durch den technischen Defekt vorlag, wurde vom EuGH schon (de-facto, konkret muss das anfragende Gericht die Antworten des EuGH an dem konkreten Fall anwenden) verneint. Die dritte Frage war nämlich, wenn Frage 1 (liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor) bejaht wird, hat dann die airline alle zumutbaren Maßnahmen bereits erfüllt, wenn sie einfach alle vorgeschriebenen Wartungen durchgeführt hat. Das hat der EuGH übrigens sicherheitshalber auch noch mal verneint..... :)

Der EuGH hat mit seinen Antworten keine endgültige Entscheidung getroffen, das muss das anfragende Gericht machen. Aber er hat Beispiele genannt, wann ein technischer Fehler außergewöhnlicher Umstand sein kann. Das wäre z.B. wenn FAA und co wegen Konstruktionsmängel des Herstellers die Flugzeuge grounden. Oder Schäden durch Sabotage oder Terror.

Trotzdem erlauben natürlich Gerichtsentscheidungen auch immer wieder Schlupflöcher. So schreibt der EuGH in diesem Urteil: "Folglich können technische Probleme, die sich bei der Wartung von Flugzeugen zeigen oder infolge einer unterbliebenen Wartung auftreten, als solche keine „außergewöhnlichen Umstände“ im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung Nr. 261/2004 darstellen." Da könnte man sagen, ja, aber was ist mit technischen Problemen, die nicht bei der Wartung auffallen sondern im regulären Betrieb? Das ist aber denke ich inzwischen auch hinreichend gerichtlich geklärt..... Der Grundtenor ist glaube ich eindeutig: Flugzeuge sind komplex und gehen halt manchmal kaputt. Das ist Teil der normalen unternehmerischen Arbeit der airline und auch dann kein außergewöhnlicher Umstand, wenn es für die airline unvorhergesehen passiert. Nach Interpretation der Gerichte wollte der Verordnungsgeber auch in solchen Fällen eine Entschädigung für die Passagiere. Es steht den Beteiligten frei, die Verordnung zu ändern. Oder es steht den airlines frei, unter den Bedingungen halt den Betrieb einzustellen, wenn es ihnen nicht passt.

 
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odie

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30.05.2015
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Z´Sdugärd
Man probiert's halt bei LH die Leute abzuwimmeln. Hier und da geht das gut und dann spart man Geld. Das wächst bekanntlich nicht auf Bäumen. Etliche Leute machen auch gar nicht von ihrem Recht Gebrauch und verzichten entweder wissentlich auf die Schadenskompensation, beispielsweise weil ihnen der Aufwand für die paar hundert Euro zu groß ist oder sie wissen einfach überhaupt nicht, dass eine Entschädigung möglich wäre. Gibt's alles! Jeden Tag aufs Neue.
Im Ernst...wen Oma Erna zum ersten mal im Leben zu den Enkeln fliegt oder der Kegel Club Wanne Eickel zum EImersaufen nach Mallotze fliegt wird sicherlich keiner seine Rechte auch nur Ansatzweise keinnen und die lustigen Plakate auf dem Flughafen liest eh niemand. Von daher....
 

Xray

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13.04.2017
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Im Ernst...wen Oma Erna zum ersten mal im Leben zu den Enkeln fliegt oder der Kegel Club Wanne Eickel zum EImersaufen nach Mallotze fliegt wird sicherlich keiner seine Rechte auch nur Ansatzweise keinnen und die lustigen Plakate auf dem Flughafen liest eh niemand. Von daher....

Deswegen gibt es auch eine Informationspflicht für die airlines. Natürlich keine oder unzureichende Sanktionierungen bei nicht-beachten.
Weiß jemand, ob die Verjährung der Ansprüche ruht, wenn man nicht vernünftig informiert wird? Dann könnte man mal hergehen, und sehr viele Fälle der letzten 10+ Jahre sammeln......
 
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fhanfi

Erfahrenes Mitglied
20.03.2013
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Im Ernst...wen Oma Erna zum ersten mal im Leben zu den Enkeln fliegt oder der Kegel Club Wanne Eickel zum EImersaufen nach Mallotze fliegt wird sicherlich keiner seine Rechte auch nur Ansatzweise keinnen und die lustigen Plakate auf dem Flughafen liest eh niemand. Von daher....

Wenn Du 3 Stunden auf deinen verschobenen Abflug wartest, dann kann man dies schon mal lesen. So lange ich zu frieden bin, ist es mir ja auch egal.
 
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MFBM

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17.07.2014
556
-559
Ich empfehle Flightright, günstiger als ein Anwalt bei hohen Erfolgschancen. Die Wettbewerber von Flightright versprechen viel, sind aber teurer oder übernehmen den Fall am Ende nicht. Die Kommunikation mit Flightright verläuft transparent und zielorientiert.

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umsteiger

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22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
günstiger als ein Anwalt


Das ist ja mal quatsch. Bislang konnte mir noch niemand schlüssig erklären, warum ich bei Erfolgsaussichten von 80, 90, ja bis zu 99 Prozent auf etwa ein Viertel meines Anspruchs verzichten soll... Würde im normalen Leben doch auch niemand machen. Flightright und Co. kaufen dir ein Risiko ab, das meist gar nicht besteht. Und ist die Entscheidung wirklich Spitz auf Knopf oder gar unwahrscheinlich, wird die Durchsetzung vermutlich abgelehnt werden.

Der vernünftige Weg ist, sich über die Rechtslage zu informieren und bei entsprechenden Aussichten den Anspruch durchzusetzen oder eben anwaltlich durchsetzen zu lassen. Die einzige Alternative, die ich persönlich gelten lassen würde, wäre der Weg über die Schlichtungsstelle. Kostet nichts. Und wenn am Ende keine Wischiwaschi-Empfehlung dabei rauskommt - warum nicht? Mindestens bei vorhandener Rechtsschutzversicherung sollte es da aber keine zwei Meinungen geben.
 
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asahi

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08.04.2010
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Wismut Aue
Ich empfehle Flightright, günstiger als ein Anwalt bei hohen Erfolgschancen. Die Wettbewerber von Flightright versprechen viel, sind aber teurer oder übernehmen den Fall am Ende nicht. Die Kommunikation mit Flightright verläuft transparent und zielorientiert.

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Bei wie viel deiner bisherigen 50 Flügen (laut seiner verlinkten Flugstatistik) gab es denn Probleme, das du hier so Fachmännisch auftreten kannst?
 
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MANAL

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29.05.2010
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Dahoam
Das ist ja mal quatsch. Bislang konnte mir noch niemand schlüssig erklären, warum ich bei Erfolgsaussichten von 80, 90, ja bis zu 99 Prozent auf etwa ein Viertel meines Anspruchs verzichten soll... Würde im normalen Leben doch auch niemand machen. Flightright und Co. kaufen dir ein Risiko ab, das meist gar nicht besteht. Und ist die Entscheidung wirklich Spitz auf Knopf oder gar unwahrscheinlich, wird die Durchsetzung vermutlich abgelehnt werden.

Es geht ja nicht nur um das Risiko, sondern auch darum sich die Mühe zu machen wie man rechtlich alles richtig macht. Ich persönlich beschäftige mich nur sehr ungern mit formalen und erst recht juristischen Schreiben. Finde die Paragraphenreiterei einfach nur eine grausame Arbeit für die ich gerne jemand der mir diese Arbeit abnimmt damit auch anteilsmäßig entlohne.
 
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Berlin_Lawyer

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10.10.2017
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Berlin
Ich empfehle Flightright, günstiger als ein Anwalt bei hohen Erfolgschancen. Die Wettbewerber von Flightright versprechen viel, sind aber teurer oder übernehmen den Fall am Ende nicht. Die Kommunikation mit Flightright verläuft transparent und zielorientiert.

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Flightright und Co sind nicht günstiger als ein Anwalt, sondern sehr viel teurer. Ein guter Rechtsanwalt prüft deine Erfolgsaussichten und wenn diese gegeben sind, wird er dich in der Regel keinen Cent kosten und sich das Seine bei der Airline holen, während er seinem Mandanten 100 Prozent (plus Zinsen) und nicht nur irgendwas über 50 Prozent der Ausgleichszahlung auskehrt.

Flugrechtsportale mögen ihre Vorzüge haben, aber „günstig sein“ gehört ganz sicher nicht dazu.

Es geht ja nicht nur um das Risiko, sondern auch darum sich die Mühe zu machen wie man rechtlich alles richtig macht. Ich persönlich beschäftige mich nur sehr ungern mit formalen und erst recht juristischen Schreiben. Finde die Paragraphenreiterei einfach nur eine grausame Arbeit für die ich gerne jemand der mir diese Arbeit abnimmt damit auch anteilsmäßig entlohne.

Das erstmalige Anmelden eines Anspruchs kostet fünf Minuten Zeit: kein formales Schreiben, schon gar nicht juristisch, und alles ohne Paragraphen. Kontaktformular, E-Mail, Fax, Brief, ein Ein- bis Dreizeiler mit Fristsetzung, mehr ist nicht erforderlich.
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
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Dahoam
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Flightright und Co sind nicht günstiger als ein Anwalt, sondern sehr viel teurer. Ein guter Rechtsanwalt prüft deine Erfolgsaussichten und wenn diese gegeben sind, wird er dich in der Regel keinen Cent kosten und sich das Seine bei der Airline holen, während er seinem Mandanten 100 Prozent (plus Zinsen) und nicht nur irgendwas über 50 Prozent der Ausgleichszahlung auskehrt.

Wer sich in dem Geschäft auskennt für den mag das ganz klar und eindeutig sein. Ich selber habe ein einziges Mal im Leben die Hilfe eines Anwalts bemüht, das war nach einem unverschuldeten Autounfall. Da wurde mir hier im Forum auch gut weitergeholfen. Aber seitdem habe ich auch keinen weiteren benötigt. Daher ist das für mich eine völlig abstrakte Thematik.


Das erstmalige Anmelden eines Anspruchs kostet fünf Minuten Zeit: kein formales Schreiben, schon gar nicht juristisch, und alles ohne Paragraphen. Kontaktformular, E-Mail, Fax, Brief, ein Ein- bis Dreizeiler mit Fristsetzung, mehr ist nicht erforderlich.

Bis auf die bewusste Fristsetzung machen das wohl die meisten und erhalten irgendwann dann eine Textbausteinantwort in der man abgewimmelt wird. Und ab da werden juristische Fachkenntnisse benötigt. Oder man überlässt das eben den Profis. Diese Flugrechtsportale haben halt den Vorteil dass man sich um nichts kümmern muss und dennoch einen recht guten Teil der Entschädigung bekommt.
Wer jetzt nicht gerade hier im VFT die Profis kennt macht sich kaum die Mühe einen Anwalt zu suchen und dann sich auch noch mit dem auseinanderzusetzen und dabei auch noch die Gefahr zu haben auf den Kosten sitzenzubleiben. Schließlich klingen die Airline-Textbausteinantworten ja schon ziemlich selbstbewusst und endgültig.

Noch fairer wäre es halt von den Flugrechtsportalen wenn sie die komplette Entschädigung von den Airlines sich holen und ihr Honorar zusätzlich von denen erstreiten würden...
 
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