Fluggastrecht: LH kreativ bei technischen Defekten und Ausgleichszahlung

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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin
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Manal,

ich widerspreche keiner der Ausführungen, sondern wehre mich einzig gegen die Behauptung, Fluggastrechtportale seien „günstiger als ein Anwalt“. Ich nehme für mich als Rechtsanwalt und für viele mir bekannte Kollegen in Anspruch, dass keiner meiner Mandanten in einer fluggastrechtlichen Angelegenheit schlechter stand oder stünde im Vergleich zu demjenigen, der sich Flightright und Co bedient. In der Regel ist - rein wirtschaftlich betrachtet - das Gegenteil der Fall.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Noch fairer wäre es halt von den Flugrechtsportalen wenn sie die komplette Entschädigung von den Airlines sich holen und ihr Honorar zusätzlich von denen erstreiten würden...


Dann fällt quasi die Geschäftsgrundlage weg. :)

Der Witz ist ja gerade, höhere als die gesetzlich erstattungsfähigen Gebühren zu generieren, indem mit der Angst vor Kosten gespielt und Komfort vorgegaukelt wird.

Soll letztlich jeder machen, wie er das will. Vielen wird es egal sein, auf einen Großteil der Forderung zu verzichten. Schade nur, wenn eine solche Entscheidung aus unberechtigter Sorge vor Kosten oder generell aus Unkenntnis darüber gefällt wird, dass es unterm Stricht deutlich günstigere Alternativen gibt.
 
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Aposonnar

Reguläres Mitglied
26.06.2010
69
0
Super, ich hatte jetzt von DUS den Anschluß in FRA nach VCE wegen Verspätung des Hinflugs verpaßt.

Lufthansa schreibt:

"Es tut uns leid, dass Sie am 16. April auf Ihrer Reise Düsseldorf nach Venedig über Frankfurt von einer Flugverspätung betroffen waren. Wir können sehr gut nachvollziehen, wie unangenehm dies für Sie gewesen sein muss.

Der Grund für die Verspätung Ihres Fluges waren Restriktionen der Flugsicherung. (…)

Eine planmäßige Flugdurchführung war vor diesen Hintergründen leider nicht möglich und die Flugverspätung lag eindeutig außerhalb unseres Einflussbereiches.


Ausgleichszahlungen sieht die EU-Verordnung 261/2004 in diesem Fall nicht vor. Die von Ihnen geltend gemachten Folgekosten wie nicht mehr stornierbare Hotel-und Mietwagen Reservierung sowie Parkkosten können wir nicht erstatten, da diese nach unserer allgemeinen Beförderungsbedingungen nicht erstattungspflichtig sind.

Wir haben unsere Erstattungsabteilung gebeten Ihnen die ungenutzten Tickets zu erstatten."

Heißt, daß ich den Hin- und Rückflug nach DUS bezahlen kann… ;-)

Auf meine Frage nach der Substantiierung der Aussage "Restriktionen der Flugsicherung" bekam ich folgende Antwort:

"...vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17. April.

Wir bitten Sie jedoch um Ihr Verständnis dafür, dass wir Ihnen interne Dokumentationen zur konkreten Darlegung der Umstände aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zur Verfügung stellen können. Im Falle einer Auseinandersetzung vor Gericht ist Lufthansa selbstverständlich in der Lage, die erforderlichen Dokumentationen vorzulegen."
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
883
286
HAM - PRM
Auf meine Frage nach der Substantiierung der Aussage "Restriktionen der Flugsicherung" bekam ich folgende Antwort:

"...vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17. April.

Wir bitten Sie jedoch um Ihr Verständnis dafür, dass wir Ihnen interne Dokumentationen zur konkreten Darlegung der Umstände aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zur Verfügung stellen können. Im Falle einer Auseinandersetzung vor Gericht ist Lufthansa selbstverständlich in der Lage, die erforderlichen Dokumentationen vorzulegen."

Wobei das eine echte Frechheit ist - "wir können was vorlegen - tun das aber erst vor Gericht". Das heißt natürlich "wir verraten nichts, überlege Dir einfach ob Du das Risiko eingehen willst."

Gruß
Hans
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Genau.

Machen aber eigentlich alle.

Erfahrungswert wäre, dass in den Fällen, in denen wirklich greifbare Gründe für die Störung vorliegen, diese auch mitgeteilt werden. Denn Fluggesellschaften sind nun wirklich nicht daran interessiert, verklagt zu werden.

Eine Garantie ist das aber natürlich nicht. Man muss aber wissen, dass auch Gründe, die außergewöhnliche Umstände begründen können, alles andere als immer tatsächlich dazu berechtigten, die Ausgleichszahlung zu verweigern. Meist gelingt dann der Nachweis nicht, alles getan zu haben, dass es trotz dieser Umstände nicht zu einer Verspätung kommt.

Muss man sich immer ganz genau anschauen.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin
Die eigentliche Schönheit der LH Antwort liegt ja im dem Verweis auf „datenschutzrechtliche Gründe“: Mir fällt keine angebliche „Restriktion der Flugsicherung“ ein, die aufgrund des Datenschutz nicht mitteilungsfähig wäre.
 
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nacho.gll

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
660
520
Leoben, AUT
Ich habe vor ein paar Jahren mal einen Bericht zu dem Thema gesehen und da erzählte ein ehemaliger MA von Air Berlin, dass im Falle einer Verspätung/eines Flugausfalls:

90% gar nicht wissen, dass sie einen Anspruch auf Entschädigung haben und es wird von Seiten der Airlines auch möglichst wenig getan um das zu ändern
5% wissen zwar, dass sie einen Anspruch haben, pfeifen aber aufgrund negativer Erfahrungen von Früher oder aufgrund des entstehenden Aufwandes darauf ihn einzufordern
5% fordern die Entschädigung ein. Denen wird einmal grundsätzlich zurückgeschrieben, dass aufgrund außergewöhnlicher Umstände kein Anspruch bestehe. Von diesen 5% geht
1% tatsächlich zum Anwalt und fordert die Entschädigung ein.

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es natürlich billiger, dem einen die Anwaltskosten zusätzlich zur Entschädigung zu bezahlen, als den 5 die einfordern gleich die Entschädigung zu überweisen. Der Mann meinte damals, wenn Air Berlin allen Betroffenen tatsächlich Schadenersatz leisten würde, müssten sie in Kürze Insolvenz anmelden. (War wie gesagt schon vor ein paar Jahren).

Zu behaupten, dass ein technischer Defekt ein außergewöhnlicher Umstand sei um sich vor der Zahlung zu drücken ist natürlich eine dreiste Lüge und die strafrechtliche Relevanz würde mich schon ein bißchen interessieren. Schließlich geht es hier um tausende Kunden pro Jahr und in Summe um Forderungen in millionenhöhe. Die Airlines machen das ja gewerblich und es ist ihnen meiner Meinung nach zuzumuten, dass sie die Rechtslage kennen und sie sich daran halten. Leider wird es für die Airlines durch das Nichanerkennen der Forderungen nicht wirklich teuer (wie gesagt, die Allerwenigsten marschieren tatsächlich zum Anwalt). Wenn ich nämlich als Privatperson eine berechtigte Forderung gegen mich nicht bezahle, kommen da Mahnspesen und Rechnungen vom Inkassobüro dazu, die die Rechnungssumme schnell einmal übersteigen können.

Nun noch ein frommer Wunsch für die Zukunft. Es gibt ja sowohl in Deutschland als auch in Österreich (und vermutlich auch in anderen Ländern) so eine Schlichtungsstelle. Im Fall einer Versätung von mehr als 3 Stunden/eines Ausfalls könnte der Fall automatisch dorthin wandern. Die Airline hat dann n Tage zeit zu erklären warum es außergewöhnliche Umstände waren. Die Stelle entscheidet und die Airline hat dann m Wochen Zeit, um zumindest 9x% der betroffenen Passagiere zu entschädigen. (Bringschuld!). Warum nicht alle? Weil sicher ein paar Reisebürobarzahler, IT Reisende, etc dabei sind von denen die Airline keine Bankverbindung hat/ bzw keine KK Daten zum zurückbuchen und man halt den Prinz von Zamuda in der vorgegebenen Zeit nicht finden konnte. Ich glaube aber, dass in dem Fall ein paar Fluglienien in Europa in die roten Zahlen rutschen würden bzw. nach kurzer Zeit Insolvenz anmelden müssten.
 
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Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.811
736
Hat eigentlich schon mal jemand nach Fristsetzung einfach einen gerichtlichen Mahnbescheid ausstellen lassen? Ist ja relativ einfach und günstig. Und man weiß sofort, ob die Airline bereit ist, vor Gericht zu ziehen oder nicht.....
 

rampant

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
738
7
Super, ich hatte jetzt von DUS den Anschluß in FRA nach VCE wegen Verspätung des Hinflugs verpaßt.

Lufthansa schreibt:

"Es tut uns leid, dass Sie am 16. April auf Ihrer Reise Düsseldorf nach Venedig über Frankfurt von einer Flugverspätung betroffen waren. Wir können sehr gut nachvollziehen, wie unangenehm dies für Sie gewesen sein muss.

Der Grund für die Verspätung Ihres Fluges waren Restriktionen der Flugsicherung. (…)

Eine planmäßige Flugdurchführung war vor diesen Hintergründen leider nicht möglich und die Flugverspätung lag eindeutig außerhalb unseres Einflussbereiches.


Ausgleichszahlungen sieht die EU-Verordnung 261/2004 in diesem Fall nicht vor. Die von Ihnen geltend gemachten Folgekosten wie nicht mehr stornierbare Hotel-und Mietwagen Reservierung sowie Parkkosten können wir nicht erstatten, da diese nach unserer allgemeinen Beförderungsbedingungen nicht erstattungspflichtig sind.

Wir haben unsere Erstattungsabteilung gebeten Ihnen die ungenutzten Tickets zu erstatten."

Heißt, daß ich den Hin- und Rückflug nach DUS bezahlen kann… ;-)

Auf meine Frage nach der Substantiierung der Aussage "Restriktionen der Flugsicherung" bekam ich folgende Antwort:

"...vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17. April.

Wir bitten Sie jedoch um Ihr Verständnis dafür, dass wir Ihnen interne Dokumentationen zur konkreten Darlegung der Umstände aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zur Verfügung stellen können. Im Falle einer Auseinandersetzung vor Gericht ist Lufthansa selbstverständlich in der Lage, die erforderlichen Dokumentationen vorzulegen."

Schick mir doch mal per PN deine Flüge mit Nummer und Uhrzeiten. Ich versuch mal rauszufinden, was denn flugsicherungseitig vorgelegen haben könnte.
 

MFBM

Erfahrenes Mitglied
17.07.2014
556
-559
Der vernünftige Weg ist, sich über die Rechtslage zu informieren und bei entsprechenden Aussichten den Anspruch durchzusetzen oder eben anwaltlich durchsetzen zu lassen.

Und wie viel verlangt ein Anwalt für die Aufwände? Glaube nicht, dass dieser nur 74,38€ (Gebühren inkl. MwSt bei Flighright bei 250€ Entschädigungssumme). Zumal eine Rechtsschutzversicherung nicht zwingend notwendig ist.

Bei wie viel deiner bisherigen 50 Flügen (laut seiner verlinkten Flugstatistik) gab es denn Probleme, das du hier so Fachmännisch auftreten kannst?

Tja diese Statistik nicht komplett gepflegt. Aber es gab einen Fall bei Ryanair, die versuchte eine dreistündige Verspätung auf das Wetter zu schieben, wovon zwei Stunden rein technischer Mängeln geschuldet waren. In diesem Fall war Flighright der einzige Anbieter welcher den Fall annahm und ich denke es war günstiger als einen Anwalt einzuschalten. Und ich kenne mehrere andere Fälle in denen Anwalts- & Verfahrenskosten einiges gekostet haben.

Lasse mich gerne belehren was solch ein Fall über einen Anwalt kostet.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.271
21.703
MUC
Und wie viel verlangt ein Anwalt für die Aufwände? Glaube nicht, dass dieser nur 74,38€ (Gebühren inkl. MwSt bei Flighright bei 250€ Entschädigungssumme). Zumal eine Rechtsschutzversicherung nicht zwingend notwendig ist.

Ich befürchte, Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Flightright & Co. nehmen üblicherweise nur Fälle an, die auf ihrer Datenlage relativ klare Erfolgschancen haben. Bei genau diesen Fällen werden Deine Anwaltskosten von der Gegenseite getragen. Auch Flightright & Co. dürften neben dem Einbehalt eines Teils Deiner Entschädigung zusätzlich noch Anwaltskosten gegenüber der jeweiligen Airline geltend machen. Der Hauptunterschied zwischen einem Anwalt und Flightright ist, dass Du in dem Fall, dass Du kein Recht bekommst, nichts bezahlten musst. Dafür verzichtest Du im Erfolgsfall auf einen schönen Teil der eigentlich DIR zustehenden Erstattung.

Ich habe aus anderen Gründen eine Rechtsschutzversicherung und würde daher in jedem Fall einen Anwalt beauftragen, da ich von der mir zustehenden Entschädigung ungern etwas abgeben würde.

Tja diese Statistik nicht komplett gepflegt. Aber es gab einen Fall bei Ryanair, die versuchte eine dreistündige Verspätung auf das Wetter zu schieben, wovon zwei Stunden rein technischer Mängeln geschuldet waren. In diesem Fall war Flighright der einzige Anbieter welcher den Fall annahm und ich denke es war günstiger als einen Anwalt einzuschalten. Und ich kenne mehrere andere Fälle in denen Anwalts- & Verfahrenskosten einiges gekostet haben.

Dabei ist doch jetzt die Frage, WEN die Anwalts- & Verfahrenskosten etwas gekostet haben? Wenn eine Airline sich weigert, Dir die eindeutig zustehenden Entschädigungen zu zahlen, dann ist es doch nur fair, wenn diese neben der Entschädigung auch noch Anwalts- & Verfahrenskosten übernimmt, quasi als Lehrgeld. Wenn aber jemand auf diesen Kosten sitzen bleiben sollte, dann dürfte dieser jemand einen Anwalt für einen wenig aussichtsreichen Fall beauftragt haben, bei dem Flightright & Co. diesen auch gar nicht erst angenommen hätte. Daher würde mich sehr interessieren, was das für Fälle sind, von denen Du hier sprichst, und ob diese vorher versucht wurden, über Flightright & Co. zu regeln.
 
Zuletzt bearbeitet:

MFBM

Erfahrenes Mitglied
17.07.2014
556
-559
Bei meinem Ryanair-Fall waren für mich die Erfolgschancen nicht klar erkennbar. Am Flughafen hieß es die ersten 2 Stunden technische Mängeln verursachten die Verspätung. Dann war eine Ersatzmaschine verfügbar, jedoch aufgrund eines Gewitters konnten die vorherigen Passagiere nicht aussteigen und daher verzögerte sich unser Abflug. Als wir dann losrollten gab es dann einen entsprechenden Rückstau wg. des Gewitters. Nach der Landung wurde das Gewitter und das Wetter als Verspätungsgrund vom Pilot verkündet (höere Umstände = kein Anspruch). Auf der Ryanair-HP gibt es ein Online-Formular für Ansprüche gemäß EU-VO, für meinen Flug konnte ich das nicht ausfüllen. Und da ist meine klare Sachlage nicht beurteilen kann, wollte ich keine Anwaltskosten riskieren. Das ich über Flugrechtportale einen Anteil abgeben ist nur fair, es entstehen ja dafür entsprechende Umstände. Neben Flighright habe ich bei anderen Wettbewerbn nachgefragt, ALLE haben mein Anliegen abgelehnt zum Teil aufgrund zu niedrigerer Verspätung, obwohl die Ryanair-HP die Ankunft mit 3h 02 Min Verspätung auswieß. So wirklich eindeutig sah ich diesen Fall nicht an, Flightright glaubte an den Erfolg.

Gerade Studenten schließen keine Rechtsschutzversicherung ab. Gerade im Hinblick das bei Rechtsfällen eine dreistellige Selbstbeteiligung fällig werden kann.

Beispielsweise ist mir ein Flug bekannt, bei denen Flüge aufgrund "technischer Mängel" ausgefallen sein sollen. Man munkelte eher wegen zu niedrigerer Auslastung, da der Flug am Folgetag ebenfalls nicht wirklich gut gebucht war (inkl. Passagiere des ausgefallen Fluges). Über Flightight wurde es nicht versucht, es fiel aber ein dreistelliger Betrag an Anwaltskosten an, welche nicht von der Airline übernommen wurde. Mir war bisher nicht bekannt, dass in ausgewählten Fällen Anwaltskosten übernommen werden.

Mich würde aber interessieren, wie viel ein Fall über einen Anwalt kostet?
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
5.271
21.703
MUC
Ok, ich verstehe Deine Argumente. Der von Dir beschriebene Fall klingt auch in meinen Augen nicht nach einem klaren Fall. Ohne Rechtsschutzversicherung kann man da natürlich risikolos einen Dienstleister wie Flightright beauftragen.

Ich hatte dies vor ein paar Jahren selbst bereits getan. Ich hatte einen Flug für +1 und mich von DUS nach AYT gebucht, ohne darauf zu achten, dass der Reisepass von +1 (nicht EU-Bürger) nicht ausreichend lange gültig ist, und somit nach dieser Erkenntnis die Flüge storniert. Ich hatte das Geld schon abgeschrieben, aber dann einen Dienstleister im Internet gefunden, der mir immerhin knapp 70% der nicht unerheblichen Flugkosten zurück geholt hat. Tatsächlich ging diese Forderung auch vor Gericht, wo mein Dienstleister zu seinem und meinem Glück gegen Air Berlin gewonnen hatte.

+1 ist nun dieser Tage wegen eines Technicals über 6 Stunden zu spät am Reiseziel angekommen. Mit allen mir vorliegenden Fakten erscheint mir dies ein sehr eindeutiger Fall zu sein, sodass ich hier erst selbst mit einem kurzen Schreiben an die betroffene Airline versuchen werde, die ihm zuständige Entschädigung einzufordern. Sollte die Airline aber nicht innerhalb der ihr gesetzten Frist von 14 Tagen zahlen, würde ich auf jeden Fall einen Anwalt beauftragen. Für den unwahrscheinlichen Fall damit nicht weiter zu kommen, würde ich die zu zahlende Selbstbeteiligung unserer Rechtsschutzversicherung als Lehrgeld verbuchen.

Aber unabhängig davon würde mich auch interessieren, welche (Anwalts-)Kosten für eine Streitsumme von 300€ bzw. 600€ im außergerichtlichen und ggf. gerichtlichen Verfahren auf einen zukommen würden.
 
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MFBM

Erfahrenes Mitglied
17.07.2014
556
-559
Ich hatte dies vor ein paar Jahren selbst bereits getan. Ich hatte einen Flug für +1 und mich von DUS nach AYT gebucht, ohne darauf zu achten, dass der Reisepass von +1 (nicht EU-Bürger) nicht ausreichend lange gültig ist, und somit nach dieser Erkenntnis die Flüge storniert. Ich hatte das Geld schon abgeschrieben, aber dann einen Dienstleister im Internet gefunden, der mir immerhin knapp 70% der nicht unerheblichen Flugkosten zurück geholt hat. Tatsächlich ging diese Forderung auch vor Gericht, wo mein Dienstleister zu seinem und meinem Glück gegen Air Berlin gewonnen hatte.

70% ist recht ordentlich, ein Portal bietet mir für einen nicht wahrgenommen Flug 5,21€ und damit knapp 30% des Flugpreises an. Dieses Angebot werde ich annehmen, da 5,21€ besser als nichts sind :D und die Airline nur einen Endpreis ohne Aufschlüsselung der Steuern und Gebühren ausgab.
 

MFBM

Erfahrenes Mitglied
17.07.2014
556
-559
Falsch! Keine Stammtischparolen, eher Fakten und reale Beträge ;).
 
Zuletzt bearbeitet:

htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
1.074
2
Der Vorteil von Flightright und Co is doch ganz klar, dass man sich um nichts zu kümmern braucht:

- man muss keinen Anwalt suchen
- man muss keinen Anwalt besuchen
- man muss dem Anwalt nicht erklären, was EU261 überhaupt ist

Nicht jeder hier im Forum trifft sich ohnehin wöchentlich mit "seinem Anwalt", oder hat überhaupt jemals mit einem Anwalt zu tun gehabt. Der Aufwand für diese Leute ist überproportional größer -- per Telefonanruf wird sich unter diesen Umständen kaum ein Anwalt engagieren lassen.

HTB.
 
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gee86

Erfahrenes Mitglied
27.08.2015
1.487
-19
HAJ
per Telefonanruf wird sich unter diesen Umständen kaum ein Anwalt engagieren lassen.

HTB.
Das stimmt so nicht, ein Anwalt hier im Forum hat sich meiner Sache angenommen, erst per PN dann per Mail.
Habe nicht 1 Mal mit ihm telefoniert und es wurde alles zu meiner Zufriedenheit geklärt.
btw. Es hat mich nicht 1 cent gekostet.
 

htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
1.074
2
Das stimmt so nicht, ein Anwalt hier im Forum hat sich meiner Sache angenommen, erst per PN dann per Mail.
Habe nicht 1 Mal mit ihm telefoniert und es wurde alles zu meiner Zufriedenheit geklärt.
btw. Es hat mich nicht 1 cent gekostet.

Das wirst Du doch nicht als den Normalfall darstellen wollen, oder? Es fängt ja schon damit an, dass wohl kaum jemand weiß, wer dieser Anwalt hier im Forum ist. "Kaum ein Anwalt" trifft die Sache schon, denke ich.

HTB
 

tarantula

Erfahrenes Mitglied
02.02.2011
2.375
1.440
Löhne
Bevor ich flightright und Co in Anspruch nehme würde ich "mein Glück" bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr versuchen, ist für den Fluggast kostenlos.

Wird bei mir wahrscheinlich demnächst anstehen. LH hat gerade eine Ausgleichszahlung für eine kurzfristige Anullierung eines Fluges von MUC nach HAJ abgelehnt. Grund wäre das schlechte Wetter gewesen. Dadurch wäre eine planmäßige Flugdurchführung nicht möglich gewesen.

Scherzkekse - Der Flugbetrieb lief fast völlig normal, es gab nur Probleme nach Frankfurt wegen der dortigen Wetterverhältnisse, ansonsten war bis auf Enteisung der Flugbetrieb in München problemfrei.

Habe die LH noch einmal mit Fristsetzung auf deren Mail geantwortet, mal schauen, ob sie einlenken, glaube aber nicht daran.
 

flying_squirrel

Erfahrenes Mitglied
12.10.2012
330
37
TXL
Um kurz zu meinem Fall zurück zu kommen... ;)

Nach einem erneuten Schreiben via Mail und dem Hinweis auf die Rechtslage kam wenige Tage später die Antwort von LH:
Lufthansa meinte:
[..]
Wie bereits in unserem ersten Schreiben erwähnt, war der Grund für die Verspätung Ihres Fluges ein technischer Defekt. Im vorliegenden Fall sehen wir aufgrund der uns vorliegenden Informationen auch weiterhin die Möglichkeit, den Entlastungsnachweis gemäß EU-Verordnung 261/2004 anzutreten. Um das Anliegen jedoch einvernehmlich abzuschließen, haben wir uns dazu entschlossen, Ihnen und ... +1 die Summe von jeweils 250 EUR zu zahlen.
[..]
Aus Kulanz gehen Sie also den rechtlichen Verpflichtungen nach.
 

abvvgold

Erfahrenes Mitglied
28.06.2016
982
145
DUS
Um kurz zu meinem Fall zurück zu kommen... ;)

Nach einem erneuten Schreiben via Mail und dem Hinweis auf die Rechtslage kam wenige Tage später die Antwort von LH:

Aus Kulanz gehen Sie also den rechtlichen Verpflichtungen nach.

Freut mich für dich!

Darf ich fragen an wen du dich gewandt hast / welche Email Adresse?
10 Tage Bearbeitung für eine Rückantwort - das ist nach meinen Erfahrungen rekordverdächtig für die LH.
Wenn du eine spezielle Email hast - gerne auch per PN.
Ich warte seit 4+ Wochen vergeblich auf irgendein Lebenszeichen, trotz "Erinnerungsmail"...
 

chtschan

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.094
283
Berner Oberland
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300x250
Um kurz zu meinem Fall zurück zu kommen... ;)

Nach einem erneuten Schreiben via Mail und dem Hinweis auf die Rechtslage kam wenige Tage später die Antwort von LH:

Aus Kulanz gehen Sie also den rechtlichen Verpflichtungen nach.

Genau den selben Fall hatte ich auch und diese Textbausteine habe ich auch erhalten, vom HON Customer Care. Status hat also keinen Einfluss auf die Bereitschaft um den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen