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feb
Guest
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Rechtlich gesehen dürfen Sie das fotografieren untersagen.
Hausrecht.
Soll kein Jura-Seminar werden, aaaber: Hausrecht besagt, dass der Hausrechtsinhaber Grenzen setzen darf - bis hin zum Verbot, den Platz zu betreten. Bei einem Platz, den man grundsätzlich nach Erfüllung der Zugangskriterien betreten darf, kann das Hausrecht aber nicht völlig grenzenlos (und unsinnig) ausgeübt werden. Ein Verbot zB allgemeine Verkehrswege zu betreten oder die Sessel zu benutzen oder ein Gebot, bei Betreten der Lounge das linke Auge zu schließen, würde ich einfach mißachten und bei einem dann eventuell folgenden Rauswurf die Sache eskalieren (nein, nicht bis nach "Karlsruhe").