US Dividend Miles: Frage/Rat zu: Lufthansa Award Flug downgrade

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f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.419
749
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man möge sich nur die diversen ex-CAI-F-bucher anschauen. FÖRST gebucht - dann beschliesst LH nur noch mit narrow bodies und NEK zu fliegen. kompensation für die ticketinhaber - fehlanzeige - es sei denn, man war äusserst hartnäckig und wurde dann "kulanterweise" auf LX umgebucht. wenn man schon zu eigenen kunden so kooperativ ist, dann ist man das sicher auch für "fremdkunden". :rolelyes:
 

Schtingi

Erfahrenes Mitglied
17.03.2010
575
60
BSL
VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Februar 2004

Art. 3 Abs. 3 VO 261/2004:
(3) Diese Verordnung [...] gilt jedoch für Fluggäste mit Flugscheinen, die im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms oder anderer Werbeprogramme von einem Luftfahrtunternehmen oder Reiseunternehmen ausgegeben wurden.



Art. 10 Abs. 2 VO 261/2004:
(2) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so erstattet es binnen sieben Tagen nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten
[a)...]
[b)...]
c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen, einschließlich Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements, 75 % des Preises des Flugscheins.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
Vertragspartner ist US AIR .
Gerichtsstand ist wo ?
Ist das fuer unser Beispiel zutreffend ?
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.927
161
MUC
Problem hierbei ist aber, dass der Flugschein weiterhin in FIRST ist, nur EIN Segment wurde in C heruntergestuft.

Da wirst du wohl klagen müssen mit ungewissen Ausgang...
 

Schtingi

Erfahrenes Mitglied
17.03.2010
575
60
BSL
Wenn Flug vorbei und Du "Downgegraded" fliegen musstest, kannst Du gegen Lufthansa klagen, weil LH ausführendes Unternehmen.

Art. 10 Abs. 2 VO 261/2004:
(2) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so erstattet es binnen sieben Tagen nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten...
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
Das heißt also , man hat berechtigte Ansprüche , die auch relativ eindeutig reglementiert sind .
Korrekt ?
 

piiit

Erfahrenes Mitglied
15.09.2009
1.992
38
38² - Logged Out/Abgemeldet
Im Falle eines Downgrades am Check-in/Gate.

Hier ist aber ja noch Zeit dazwischen, es wird also rechtzeitig informiert.

Oder verstehe ich hier etwas falsch? Mal abgesehen von der erfolgreichen Einforderung des Anspruches sofern vorhanden.
 

AtomicLUX

Erfahrenes Mitglied
06.03.2010
1.497
1.133
Leider hat er aber keine andere Möglichkeiten, als:

1. Sich damit abfinden, und akzeptieren das man mit US Dividend Miles nicht der interessanteste Kunde ist.
2. Stornieren
3. Augen offen halten und andere Airlines überprüfen und wenn möglich kostenlos umbuchen.

Genau gleich verhält es sich ja auch in den Fällen, in denen Thai das Fluggerät regelmässig ändert.

Das stimmt so nicht ganz!

Hatte letzten Dezember einen ähnlichen Fall mit Thai als auf einem US Awardticket BKK-DEL-ZRH-LUX das Leg BKK-DEL auf C downgegradet wurde, da ab Dezember der F Service eingestellt wurde.

Es gab ohne Diskussion bzw. Nachfragen am CI USD 300 "Cäsch in de Täsch"... und eine sehr aufmerksame Betreuung in der F Lounge in BKK sowie an Bord.

(y) (y) (y)
 

piiit

Erfahrenes Mitglied
15.09.2009
1.992
38
38² - Logged Out/Abgemeldet
Es steht nichts von Check-in/Gate etc.
Es steht nichts von einer Frist.
Bitte lies doch:http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:046:0001:0007:de:pDF

Bei Annullierung steht eine Frist von 2 Wochen.

Ich glaube wenn jemand die Nerven hat zu klagen, stehen die Chancen nicht schlecht.

Ok. Diskussion wurde hier ja schon mal ähnlich geführt: http://www.vielfliegertreff.de/lufthansa/31129-frage-rat-zu-lufthansa-award-flug-downgrade-2.html .

Um hier eine Ausgleichszahlung zu erreichen, muss man wohl wirklich hartnäckig sein und bleiben. Ist natürlich ärgerlich, aber ist es Zeit, Nerven und die mögliche Kompensation denn wert? Vermutlich wird sich am Ende dann doch wieder verglichen und es gibt kein Urteil.
 
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MTH

Aktives Mitglied
13.03.2011
204
1
Man könnte meinen die Welt gehe nun unter.

Klagen? Wer wird schon klagen? Bleiben wir doch einfach realistisch.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
Ich würde. versprochen.
Hab die LH auch letztes Jahr wegen 2 koffer verklagt, die defekt angekommen sind und ausgeräumt wurden.
Erst kurz vor Verhandlungstermin wurde alles erstattet. " aus Kulanz"
 

wasserkraft

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
1.169
208
STR
Man könnte meinen die Welt gehe nun unter.

Klagen? Wer wird schon klagen? Bleiben wir doch einfach realistisch.

Genau. Ich habe mich auch auf die LH First gefreut nun eben C.
Da es 'nur' Meilen waren habe ich immer noch einen super günstigen Flug und freue mich darauf und renne nicht gleich mit meinem ganzen Geld zum Anwalt.
 

blizzman

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
352
0
BKK, ZRH
Vielen Dank für die vielen Antworten und insbesondere für die Links.

Klagen werden die beiden nicht, so viel schon mal vorab.
Trotzdem: Einfach so hinnehmen geht irgendwie auch nicht, schliesslich war das Ticket ja bestätigt und Platz ist durchaus verfügbar. Doch was nun?
Bei US nochmals nachfragen und etwas Druck machen?
Einen engagierten Mitarbeiter von LH finden der zwei Plätze der freien F zur Verfügung stellt?
Mail oder Anrufen?

Jemand ein paar konkrete Tipps?
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
Definitv nerven: Die US und auch die LH .
Supervisor verlangen.
Dann schriftlich per Einschreiben mit verweis auf die rechtslage und Angebot, dass sie dir einfach eine Alternative bieten sollen.
Dann bist du so- Ohne rechtsbeistand - am Ende.
Und dann beim Einchecken das selbe nochmal: Dumm stellen und nach Kompensation fragen.
 

wasserkraft

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
1.169
208
STR
Definitv nerven: Die US und auch die LH .
Supervisor verlangen.
Dann schriftlich per Einschreiben mit verweis auf die rechtslage und Angebot, dass sie dir einfach eine Alternative bieten sollen.
Dann bist du so- Ohne rechtsbeistand - am Ende.

Alles versucht jedoch erfolglos :(

Hoffe die beiden haben mehr Erfolg als ich
 

Edd

Erfahrenes Mitglied
13.09.2011
487
20
VIE
wann gilt eigentlich die information als zugestellt? email? mit SMTP log, dass mein server, die email in empfang genommen hat. Muss ich änderungen der e-mail-adresse melden? oder postadresse? einschreiben?
 

Schtingi

Erfahrenes Mitglied
17.03.2010
575
60
BSL
Definitv nerven: Die US und auch die LH .
Supervisor verlangen.
Dann schriftlich per Einschreiben mit verweis auf die rechtslage und Angebot, dass sie dir einfach eine Alternative bieten sollen.
Dann bist du so- Ohne rechtsbeistand - am Ende.
Und dann beim Einchecken das selbe nochmal: Dumm stellen und nach Kompensation fragen.

War gleicher Meinung, habe versucht für alle eine gute Lösung zu finden. Es hat aber alles nichts gebracht, nur mehrere Std. Diskussionen und enorme Beanspruchung meiner Nerven! Und am Ende verhielten sich einige Leute (LH) so arrogant, dass ich mir wirklich nicht mehr sicher bin, ob ich nach dem Flug nicht doch klagen soll.

http://www.vielfliegertreff.de/lufthansa/31129-frage-rat-zu-lufthansa-award-flug-downgrade.html#post573521

Als Aussenstehender ist es immer einfacher ruhig und locker zu reagieren, aber wenn es euch mal passiert werdet ihr dann sehen wie cool Ihr es nehmt!
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
ich würde das auch absolut nicht cool nehmen. Fakt scheint ja zu sein, dass wir alle ein ähnliches rechtsempfinden wie die Rechtsprechung haben.
Ich persönlich würde mir def. einen Anwalt nehmen.
Als wir das Problem mit den Koffern hatten, sagte mein Anwalt ganz trocken, dass sich kein grösseres Unternehmen OHNE Klageeinreichung bewegen würde.
(Zitat" sonst steht es morgen im netz" Daher würde ich mich, bei guten Chancen auf Erfolg immer anwaltlich vertreten lassen.
Bevor falsche Mutmassungen entstehen: ich habe im privaten Bereich genau 3 mal einen Anwalt in den letzten 10 jahren benötigt. Alle 3 Fälle haben zu schnellen Erfolg geführt, bin also nicht klagewütig.
Im prinzip ist alles Ge-tue vorher sinnlos. Schade, aber ist halt so.
 
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