Weil er ihn eingestellt hat?
Wenn ein Produktionsmitarbeiter einen Fehler macht und tausende Euro Kosten durch fehlerhafte Teile verursacht, wird ihm das ja auch nicht vom Gehalt abgezogen.
Das ist nur bedingt richtig. In Arbeitsverträgen kann ein Regress bei grob fahrlässig verursachten Schäden vereinbart sein, der dann in Form von Lohneinbehalt abgestottert wird. In der Praxis ist dies z.B. bei Klinikärzten in den Arbeitsverträgen so geregelt. Der angestellte Arzt kann dann dieser Risiko der Regressmöglichkeit des AG über seine eigene Haftpflicht gegen entsprechende Prämie absichern.
Außerdem ist es in diesem Fall (kostenpflichtige Flugumbuchung) ein separater Dienstleister der für die zusätzliche Dienstleistung (Umbuchen des Fluges) eine separate Rechnung ausstellt. (Dies bringt ein neues Momentum im Vergleich zum internen Schaden durch den Mitarbeiter.) Der AN hat diese Kosten (ohne Rücksprache mit AG, was ggf. auf Grund der Zeitverschiebung gar nicht möglich war) gezahlt und hofft nun auf Erstattung dieser von ihm verursachten Kosten. GGf. hätte der AG eine andere Möglichkeit gehabt, z.B. über das Firmenreisebüro, den Flug kostengünstiger oder ein anderes Routing/Tag etc. umzubuchen. Insofern ist nicht klar, ob der AN seiner Schadensminderungspflicht vollumfänglich nachgekommen ist.
Ein Produktionsmitarbeiter verursacht interne Kosten, die ggf. irgendwann einmal auffallen, wenn der Produktionsmitarbeiter ständig Fehler macht und dann zu Konsequenzen wie, Abmahnung, keine Beförderung, Versetzung in einen weniger schadensanfälligen Bereich oder sogar Kündigung führen. Die Rechnung wird dann zwar nicht bar bezahlt, aber irgenwie schon in Rechnung gestellt....
Wie sieht es z.B. mit Strafzetteln fürs Falschparken oder für zu schnelles Fahren aus?
Der Mitarbeiter fährt auf einer Dienstreise im Ausland, sagen wir mal Norwegen, zu schnell mit dem Auto, weil er pünktlich zu einem Geschäftstermin kommen will und erhält eine Strafe von 1000 Euro die er sofort bezahlen muss. Er hat den Verkehr in Norwegen unterschätzt und ist zu spät losgefahren. Muss der AG die Geldbuße für zu schnelles fahren zahlen, weil er den AN eingestellt hat und es sich um eine Dienstreise handelte?
Ich meine das es hier auf eine individuelle Lösung herauslaufen wird, in dem der AN dem AG erklären wird, wie es zu diesem Missgeschick kam und wo der AN den AG bitten wird, die verauslagten Kosten für die Umbuchung zu erstatten. Ich glaube kaum das dies jemand in der Buchhaltung verantworten wird....Wenn das Verhältnis mit dem AG ansonsten gut ist wird es sicher eine für beide Seiten zufrieden stellende Lösung geben.