Geschäftsreise Flug verpasst - wer bezahlt Umbuchung ?

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ImmerlangsamBaby

Neues Mitglied
24.08.2016
20
0
@rotanes
Ich sehe den Bedarf zur Klärung trotzdem mit meinem AG und nicht mit LH.
Übrigens ist das Auslegungssache und hängt davon ab auf welche Uhr Du guckst.... bei mir ist es 61 Min vor Abflug, bei der Dame am Check-in 59min vor Abflug.... ich habe mich beschwert aber der am Tag veranwortliche Ground Manager hat mich ganz klar abgeweisen und das ist was zählt.... die Antwort auf meine nachträglich eingereichte Beschwerde als SEN bei LH solltest Du Dir denken können.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
@rotanes
Ich sehe den Bedarf zur Klärung trotzdem mit meinem AG und nicht mit LH.
Übrigens ist das Auslegungssache und hängt davon ab auf welche Uhr Du guckst.... bei mir ist es 61 Min vor Abflug, bei der Dame am Check-in 59min vor Abflug.... ich habe mich beschwert aber der am Tag veranwortliche Ground Manager hat mich ganz klar abgeweisen und das ist was zählt.... die Antwort auf meine nachträglich eingereichte Beschwerde als SEN bei LH solltest Du Dir denken können.

Warum erzählst du uns hier im Forum, es seien > 60 Minuten gewesen, wenn es nur 59 waren?
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.604
505
@flyglobal

.....
Weiß zwar nicht ob dies uns nun wirlklich hier weiterbringt aber die war Strecke MIA-FRA. Bin mit LH geflogen. Ich habe mich um fast 45 Min verspätet weil ich aus West Palm Beach kam.
Ankunft am Check IN war sogar noch kurz vor dem 60min Check In closure, aber die Damen weigerten sich mich noch anzunehmen.

...

Also: wenn LH die 60 min nicht einhält hätte man aber schon vorher den Aufstand machen sollen, müssen.
Hast du das Thema denn bei deiner Spesenabrechnung nicht angegeben.

LH hat mich trotz 65 min vorher nicht mitgenommen, also eigentlich war ich rechtzeitig da.

Dazu ist es aber wahrscheinlich zu spät. Vielleicht hatten sie den Platz ja schon an Standby vergeben (z.B. ID Tickets), könnte ich mir bei Miami und in der Hochsaison vorstellen.

@flyglobal

.....

Ich hatte auch vor es mit meinem Chef anzusprechen, aber natürlich gehe ich nicht in ein solches Meeting unvorbereitet um so etwas anzusprechen - deswegen auch mein Post um herauszufinden ob es hier irgendwelche Regelungen/Erfahrungen gibt.

Ungewöhnlicher Prozess, dass kein Fachvorgesetzter die Spesenabrechnung abzeichnen. Du solltest eine Prozessverbesserung vorschlagen, damit die Buchhaltung da raus ist.

Flyglobal
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Wenn du vor Check-In Deadline dort warst, dann würde ich die Rechnung für die Umbuchung auf jeden Fall bei LH einreichen, zur Not mit anwaltlicher Hilfe, oder SÖP.
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.397
260
Bielefeld
Es gibt nur eine gültige Uhrzeit - und die kann man leicht per Smartphone rausfinden. Wenn da bei Ankunft noch 1 volle Stunde Luft bis Abflug war, hätte ich mir das irgendwie dokumentieren lassen. Dann gäbe es nicht nur die kostenlose Umbuchung, sondern auch noch die EU-Entschädigung oben drauf - zumindest nachträglich, zur Not per Klage.
 
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TheDude666

Erfahrenes Mitglied
02.05.2012
2.456
374
ARN
Wenn der Arbeitgeber wirklich uneinsichtig ist würde ich das als Lehrgeld verbuchen und zukünftig ein Meeting 3 h eher abbrechen (!) oder deinen Vorgesetzten zukünftig darauf hinweisen, dass du die IATA Richtlinien einhalten möchtest, um frühzeitig am Flughafen zu sein.

Ich würde einfach ein nettes Gespräch mit deinem Vorgesetzten führen.
 

mainz2013

Erfahrenes Mitglied
18.09.2013
3.643
601
Wie waers denn mit einfach einreichen und warten was passiert. Vielleicht ja gar nix und die ganze Aufregung war umsonst! Drueck die Daumen...


Der TE hat doch weiter oben schon geschrieben, dass die Erstattung von der Firmenbuchhaltung in erster Instanz abgelehnt wurde. ;)
 

vapianojunkie

Erfahrenes Mitglied
15.01.2014
975
401
MUC
Es gibt keine gesetzlichen Regelungen, sondern nur Betriebsinterne, und das sicher auch bei dir.

Natürlich gibt es gesetzliche Regelungen dafür. Das Arbeitsrecht setzt allerdings ziemlich hohe Hürden daran, wann ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer an einem Schaden beteiligen kann, den dieser dem Unternehmen verursacht hat.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
@Mr. Tequilla
Am liebsten alle 4 :D aber de jure wäre wohl das was am Ende zählt!
also, die de jure Antwort:

Nein , Spaß beiseite... der Grund ist das ich die Distanz und den Verkehr zum Flughafen einfach unterschätzt hatte und bin somit zu spät dort angekommen. Also nix verschlafen oder im Puff noch ne Ehrenrunde.

keine gute Idee für die de jure Antwort, du solltest dir besser eine andere Geschichte überlegen


die de facto Antwort:

die Geschichte könnte gegen dich ausgelegt werden, nimmst sportlich wie ein Mann und verbuch es unter "Lehrgeld"

die de ratio Antwort:

wenn der Chef ein Vernunftsmensch ist, geh einfach hin und rede vernünftig mit ihm.
Sollte für einen Vernunftsmenschen kein Problem sein und die Firma zahlt.

die Antwort mit der Lösung auf dem kleinen Dienstweg:

kauf ne Flasche teuren Schampus und nen Blumenstrauß und zwinker ein bisschen mit dem netten Buchhaltungsfräulein, sie möge das auf dem kleinen Dienstweg für dich regeln.
wenn das alles nichts hilft, beim nächsten Male Taxibelege sammeln und selber ausfüllen, bis die Summe wieder drin ist, oder sonstwie was "Gutes" gönnen auf Spesenwege.
und wichtig .... 11. Gebot dabei beachten
 
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ANK660

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.603
102
Was kann die Firma dafür wenn du zu spät am Fluhafen bist? Selber zahlen, denn es war dein Verschulden.

Würde mir nicht mal im Traum einfallen die Kosten dem AG umzuhängen.
 
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Janni80

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
583
57
HAJ
Vor zwei Jahren sind wir die gleiche Strecke gefahren. Sind vier Stunden vor Abflug los und waren noch ganz entspannt, kurz vor Auto Rückgabe dann schon durchgeschwitzt und am Schalter kaum noch ansprechbar, da wir den gesamten Weg laufend inkl Gepäck zurück legen mussten. Nach uns wurde der Schalter geschlossen.
Kann das Problem daher nachvollziehen und drücke die Daumen das dein AG noch einsichtig ist!
 

ANK660

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.603
102
Wenn ein Produktionsmitarbeiter einen Fehler macht und tausende Euro Kosten durch fehlerhafte Teile verursacht, wird ihm das ja auch nicht vom Gehalt abgezogen.

Ich würde es von mir aus selbst anbieten, noch bevor es der Vorgesetzte bemerkt hat. Hab aber auch eine besondere Einstellung zum AG. Komme ich erst um 5 nach 7 ins büro schreib ich auch erst ab 0730 und nicht wie fast alle ab 0700. ist eben meine persönliche Einstellung, denn ich bin der Meinung, dass ich es dem AG zu verdanken hab, dass ich mir vieles leisten kann, auch mal First zu fliegen in den Urlaub.
 

Jazz84

Reguläres Mitglied
17.01.2014
66
0
LEJ/NUE
Weil er ihn eingestellt hat? ;)

Wenn ein Produktionsmitarbeiter einen Fehler macht und tausende Euro Kosten durch fehlerhafte Teile verursacht, wird ihm das ja auch nicht vom Gehalt abgezogen.

Da kenne ich allerdings andere Arbeitgeber...
Ob das Rechtens ist lasse ich mal dahin gestellt.
Mir als Arbeitgeber würde sowas nie im Traum einfallen. Fehler können passieren. Auch mir als Geschäftsführer. Die Frage ist nur wie schnell man eben daraus lernt!
Sollten gravierende Fehler häufiger vorkommen sollte ich mir als AG eben ab einen gewissen Punkt die Frage stellen, ob ich den Posten nicht besser mit einem fähigeren Mitarbeiter besetzen sollte!?
Back to topic:
Verbuch die Geschichte als Lehrgeld. War dein Fehler das du zu spät los gefahren bist. Warum sollte dein Arbeitgeber dafür aufkommen.

Beste Grüße
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
Weil er ihn eingestellt hat? ;)

Wenn ein Produktionsmitarbeiter einen Fehler macht und tausende Euro Kosten durch fehlerhafte Teile verursacht, wird ihm das ja auch nicht vom Gehalt abgezogen.

Das ist nur bedingt richtig. In Arbeitsverträgen kann ein Regress bei grob fahrlässig verursachten Schäden vereinbart sein, der dann in Form von Lohneinbehalt abgestottert wird. In der Praxis ist dies z.B. bei Klinikärzten in den Arbeitsverträgen so geregelt. Der angestellte Arzt kann dann dieser Risiko der Regressmöglichkeit des AG über seine eigene Haftpflicht gegen entsprechende Prämie absichern.

Außerdem ist es in diesem Fall (kostenpflichtige Flugumbuchung) ein separater Dienstleister der für die zusätzliche Dienstleistung (Umbuchen des Fluges) eine separate Rechnung ausstellt. (Dies bringt ein neues Momentum im Vergleich zum internen Schaden durch den Mitarbeiter.) Der AN hat diese Kosten (ohne Rücksprache mit AG, was ggf. auf Grund der Zeitverschiebung gar nicht möglich war) gezahlt und hofft nun auf Erstattung dieser von ihm verursachten Kosten. GGf. hätte der AG eine andere Möglichkeit gehabt, z.B. über das Firmenreisebüro, den Flug kostengünstiger oder ein anderes Routing/Tag etc. umzubuchen. Insofern ist nicht klar, ob der AN seiner Schadensminderungspflicht vollumfänglich nachgekommen ist.

Ein Produktionsmitarbeiter verursacht interne Kosten, die ggf. irgendwann einmal auffallen, wenn der Produktionsmitarbeiter ständig Fehler macht und dann zu Konsequenzen wie, Abmahnung, keine Beförderung, Versetzung in einen weniger schadensanfälligen Bereich oder sogar Kündigung führen. Die Rechnung wird dann zwar nicht bar bezahlt, aber irgenwie schon in Rechnung gestellt....

Wie sieht es z.B. mit Strafzetteln fürs Falschparken oder für zu schnelles Fahren aus?

Der Mitarbeiter fährt auf einer Dienstreise im Ausland, sagen wir mal Norwegen, zu schnell mit dem Auto, weil er pünktlich zu einem Geschäftstermin kommen will und erhält eine Strafe von 1000 Euro die er sofort bezahlen muss. Er hat den Verkehr in Norwegen unterschätzt und ist zu spät losgefahren. Muss der AG die Geldbuße für zu schnelles fahren zahlen, weil er den AN eingestellt hat und es sich um eine Dienstreise handelte?

Ich meine das es hier auf eine individuelle Lösung herauslaufen wird, in dem der AN dem AG erklären wird, wie es zu diesem Missgeschick kam und wo der AN den AG bitten wird, die verauslagten Kosten für die Umbuchung zu erstatten. Ich glaube kaum das dies jemand in der Buchhaltung verantworten wird....Wenn das Verhältnis mit dem AG ansonsten gut ist wird es sicher eine für beide Seiten zufrieden stellende Lösung geben.
 
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thomas75

Aktives Mitglied
12.01.2015
150
0
FRA
@flyglobal
Die war Strecke MIA-FRA. Bin mit LH geflogen. Ich habe mich um fast 45 Min verspätet weil ich aus West Palm Beach kam.

MIA-FRA geht um 16:55 ab (LH 463). Wichtig wäre aus meiner Sicht für die ganze Diskussion, warum Du so knapp aus West Palm Beach kamst. Hattest Du an dem Morgen noch geschäftliche Termine und bist direkt im Anschluss losgedüst? Oder hast Du ausgeschlafen, ein paar Runden im Pool gedreht, gut zu Mittag gegessen und dann irgendwann fest gestellt, dass es knapp werden könnte? Falls das erste Szenario zustimmt, sehe ich die Haftung in jedem Fall beim AG. Wenn der vormittag Freizeit war, ist das mE schon schwieriger...
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.975
1.041
DUS, HAJ, PAD
"Wer arbeitet, macht Fehler. Wer viel arbeitet, macht mehr Fehler. Nur wer die Hände in den Schoß legt, macht gar keine Fehler."

Das ist nun wirklich nicht neu. Wenn manche in Demut gegenüber dem Arbeitgeber meinen diesem Geld schenken zu müssen, freut er sich bestimmt. Bei uns in der Firma entfallen etwa 10% der Reisekosten auf Umbuchungen und Stornierungen. Wer das nicht möchte als Firma kann auch gerne nur full flex Tickets buchen und hat dann 100% größere Reisekosten (Zahlen geschätzt).
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.095
7.150
Warum soll der AG für die Unfähigkeit des AN aufkommen?

Das gehört u den Aufgaben von Arbeitgebern - man wäre ich froh wenn man die Mitarbeiter für ihre Unfähigkeit verantwortlich machen könnte - so lange da kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt muss man ja mindestens erst mal abmahnen.

Ansonsten denke ich das diese Frage beantwortet werden sollte bevor man ein Urteil bilden kann:

. Wichtig wäre aus meiner Sicht für die ganze Diskussion, warum Du so knapp aus West Palm Beach kamst. Hattest Du an dem Morgen noch geschäftliche Termine und bist direkt im Anschluss losgedüst? Oder hast Du ausgeschlafen, ein paar Runden im Pool gedreht, gut zu Mittag gegessen und dann irgendwann fest gestellt, dass es knapp werden könnte? Falls das erste Szenario zustimmt, sehe ich die Haftung in jedem Fall beim AG. Wenn der vormittag Freizeit war, ist das mE schon schwieriger...
 
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