Geschäftsreise Flug verpasst - wer bezahlt Umbuchung ?

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vielzuvielflieger

Erfahrenes Mitglied
19.02.2013
774
187
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...also ich hatte vor einigen Jahren eine Mitarbeiterin, die es geschafft ihre Dienstreise in falsche Richtung zu buchen. Anstelle XXX - YYY - XXX hatte sie YYY - XXX - YYY gebucht. Fiel witzigerweise erst am Gate auf, als sie nicht in das vermeintlich gebuchte Flugzeug einsteigen konnte. Termin verpasst, das Untermehmen ist auf den Kosten sitzen geblieben. Fahrlassigkeit, Dummheit was auch immer...

Die Mitarbeiterin hatte angeboten, die Kosten selber zu tragen - aber wir haben abgelehnt, niemand ist unfehlbar, Fehler können jedem passieren, Betriebsrisiko eben.

Ein Jahr später haben wir uns von der Mitarbeiterin getrennt...
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
100
BSL
Warum soll der AG für die Unfähigkeit des AN aufkommen?

Weil aufrichtige und ehrliche Mitarbeiter einem Unternehmen auf Dauer mehr Wert bringen. Und wenn ein Mitarbeiter keinen Mehrwert liefert, warum schicke ich ihn dann auf Reisen?

Ich jedenfalls würde mir als Unternehmen zwei Mal überlegen, den ehrlichen Mitarbeiter, welcher seinen Fehler zugibt, zu bestrafen. Daraus lernt er doch nur, dass er beim nächsten Mal, wenn etwas schief geht, blos möglichst keine Schuld zugeben darf, weil er sonst (im wahrsten Sinne des Wortes) draufzahlt. Und irgendwann sind dann alle nur noch damit beschäftigt, ihren Hintern doppelt und dreifach abzusichern, statt zu arbeiten.
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.208
1.736
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Es ist immer wieder interessant zu lesen welche Meinungen es hier gibt. Stimmen die Aussagen des TE, so ist er SEN und sollte sich in der Linienfliegerei doch ein klein wenig auskennen. Die Aussagen "du warst zu spät, nimm es wie ein Mann und zahle" halte ich zwar für formal richtig (wenn man bei den Führungsmethoden etwas hintennach ist), aber trotzdem reichlich entbehrlich.

Wie es bei uns liefe? KMU, ca. 350 MA, davon 20 MA fast permanent unterwegs. Hier gibt es zwangsläufig zeitweise Reibereien, No-Shows und teils auch teure Umbuchungen. Das wird alles übernommen - wo gehobelt wird fallen auch Späne und es soll nix schlimmeres passieren als einen Flug zu verpassen und ein paar Hunderter Mehrkosten zu haben. Mir ist in all den Jahren ein einziger Fall bekannt geworden wo dies zu Konsequenzen bzw. einer Nichtübernahme geführt hat. Das war aber ein Kollege, der es bei jedem Flug übertrieben hat. Lounge maximiert bis zum Ende, ihm war stets unwohl wenn er nicht als letzter an Bord war. Hat er auch immer so gemacht, war toll immer auf ihn zu warten. Bis er eines Tages mit einem GF auf demselben Flug gebucht war, diesen nach etwas Verzögerung aber nicht erwischt hat. Sein Ruf war im Unternehmen da bereits weit bekannt, der GF zählte nach Beschwerde des Kunden (der den Kollegen während Produktionsstillstand mit etlichen Stunden Verspätung empfangen durfte) 1 und 1 zusammen und dementsprechend wurde dann auch die Übernahme der Umbuchungskosten verweigert.
 
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technikelse

Erfahrenes Mitglied
18.05.2016
2.092
7
Wiesbaden
Warum soll der AG für die Unfähigkeit des AN aufkommen?

Warum soll ich mich im Auftrag des AGs stundenlang an Flughäfen aufhalten, mich in Schlangen anstellen, mich danach in einen Flieger setzen, mir ein Jetlag einhandeln, in einem Hotel fernab von zu Hause schlafen, wo ich nicht sein möchte, wenn mein AG sich bei einem einmaligen Missgeschick anstellt und die Kosten nicht übernimmt? Wenn der AG seine Mitarbeiter durch die Welt schickt, sollte er damit rechnen, dass mal etwas schief geht. Menschen machen Fehler. Für einen AG, der das nicht akzeptiert, habe ich noch nie gearbeitet und werde es auch in Zukunft nicht tun.
 

langschläfer

Reguläres Mitglied
19.01.2016
64
60
DTM / MLA
Interessant wäre natürlich noch zu wissen ob das dein erster Bock in diese Richtung war oder ob du ein goldenes Händchen dafür hast.
Wenn es das erste mal war und dein AG dich behalten möchte würde ich es bei der Ermahnung bellaassseen und gut ist.
Sollte das häufiger vorkommen müsste man dementsprechende Konsequenzen ziehen, sei es das ihr getrennte Wege geht oder du deine Rechnung selber zahlst.
 

RON_Muc

Erfahrenes Mitglied
02.10.2012
885
38
München
Ich habe auch schonmal durch eigene Unfähigkeit einen Flug verpasst und mein Chef hat
nach Rücksprache mit mir den neuen Flug natürlich bezahlt.

Grund war lustig, wir lachen heute noch drüber .
Ich habe dem Reisebüro bei der Flugbuchung gesagt ich brauche einen Rückflug abends
nach der Arbeit am 4. August von Bangalore nach FRA.
Das Reisebüro hat dann für den 4. den LH FLug gebucht der um 3 Uhr (morgens) rausgeht.
Ich bin die Buchung mit den Flügen (MUC-HND NRT-PUS ICN-BKK BKK-COL COL-BLR BLR-FRA-MUC)
mehrfach durchgegangen habe aber den Fehler mit dem 4. Morgens nicht gefunden.
Habe mich dann am 4. Morgens gewundert warum der Online checkin nicht geht,
bis mir dann irgendwann Siedendheis eingefallen ist dass der Flug schon seit 4h in der Luft ist.
Blieb nix anderes übrig den gleichen Flug dann nochmal neu zu buchen. (900.-).

Kommentar vom Chef: Kann ja mal passieren und ich muss ja aus Indien wieder zurückommen.
War auch das einzigste Mal in 15 Jahren dass ich einen Flug verpasst habe.
Sehe das auch so dass die Firma so Sachen übernehmen soll solange ich nicht grob vorsätzlich
einen Schaden verursache.

In China hatten wir mal einen unfähigen Taxifahrer für eine nverpassten Flug,
aber die Umbuchung/Hotel hat der lokale Vertreter übernommen mit dem ich unterwegs war.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
11.300
8.758
IAH & HAM
wenn das alles nichts hilft, beim nächsten Male Taxibelege sammeln und selber ausfüllen, bis die Summe wieder drin ist, oder sonstwie was "Gutes" gönnen auf Spesenwege.
und wichtig .... 11. Gebot dabei beachten

Interessant, dass der aufrichtige Deutsche, der immer so inbrünstig gegen die Inder hetzt, die nach Seiner Meinung alle Leute übervorteilen, hier ohne jegliche Scham zum Betrug auffordert.......
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
11.300
8.758
IAH & HAM
Ich würde es von mir aus selbst anbieten, noch bevor es der Vorgesetzte bemerkt hat. Hab aber auch eine besondere Einstellung zum AG. Komme ich erst um 5 nach 7 ins büro schreib ich auch erst ab 0730 und nicht wie fast alle ab 0700. ist eben meine persönliche Einstellung, denn ich bin der Meinung, dass ich es dem AG zu verdanken hab, dass ich mir vieles leisten kann, auch mal First zu fliegen in den Urlaub.

Interessanter Job, bei dem man die Arbeitszeit "Stempeln" muss, sich aber angeblich F Flüge leisten kann.....
 

ANK660

Erfahrenes Mitglied
01.09.2009
3.603
102
Eine Arbeitszeitaufzeichnung müssen in Österreich alle AN machen, egal bei welchen Verträgen oder Positionen.
 
Zuletzt bearbeitet:

AndreasCH

Erfahrenes Mitglied
06.02.2012
3.711
79
Dito in der CH, aber auch eher freiwillig. Und was gibt es schöneres als gut bezahlt, viel Freiraum, schöne Arbeit mit massig Stunden und diese auch noch abfeiern dürfen? Macht auch unser CEO.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.095
7.150
Interessanter Job, bei dem man die Arbeitszeit "Stempeln" muss, sich aber angeblich F Flüge leisten kann.....

Eigentlich ist die Erfassung der Arbeitszeit ein sinnvolles Instrument - unabhängig von der Position die man in der Firma inne hat. Komisch das ausgerechnet die die viel arbeiten immer so tun als ob das irgendwie ein Privileg sei seine Zeiten nicht zu erfassen.
 

internaut

Erfahrenes Mitglied
05.04.2010
2.059
343
wenn der AG die 1000 Euro nicht übernimmt, nicht vergessen, die Reise bei der Steuererklärung anzugeben (von wegen steuerfreie Kostenübernahme durch AG < Reisekosten)

Aber generell. Gilt bei Abflügen ab USA nicht die "flat tire rule" - also kostenfreie Umbuchung am selben Tag. Oder macht die LH da nicht mit und das gilt nur amerikanische Carrier?
 

woodly2712

Erfahrenes Mitglied
02.01.2016
266
1
BSL
Ungeplante Mehrkosten bei einer Reise können ja immer entstehen. Dieses Risiko darf und sollte der Arbeitgeber schon aus rein moralischen Gründen nicht auf den AN abschieben. Da würde mir das Vertrauen in meinen AG völlig verloren gehen, wenn ich damit rechnen müsste auf Zusatzkosten sitzen zu bleiben. Meine Arbeitgeber in der Vergangenheit waren diesbezüglich immer sehr unkompliziert, was ich sehr zu schätzen weiß wenn man teilweise wochenlang um die Welt jettet.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Gegenbeispiel: Strafzettel zahlt man i.d.R. selbst. Was kann der AG dafür, dass man zu schnell gefahren ist, außer er hat die Termine so gelegt, dass es sich nicht vermeiden lässt?
 

woodly2712

Erfahrenes Mitglied
02.01.2016
266
1
BSL
Selbstverständlich bezahlt man Strafzettel selbst! Aber warum soll ich aus eigener Tasche eine Flugumbuchung bezahlen? Mietwagen defekt, Vollsperrung der Autobahn, Stau, Meeting ging länger, Flugunfähigkeit wegen Krankheit, ...
 

Seemann

Erfahrenes Mitglied
23.03.2010
1.647
675
MUC
Interessanter Job, bei dem man die Arbeitszeit "Stempeln" muss, sich aber angeblich F Flüge leisten kann.....

OT:
Wie kannst Du nachweisen, dass ein/Dein abhängiger Arbeitnehmer die 10 Stunden-Regel eingehalten hat. Spätestens bei einem Unfall, insbesondere wenn die Berufsgenossenschaft zahlen muß,
wird als aller erstes diese Frage geprüft. Oft erlebte Praxis ist, dass der AG seine MA auffordert Aufzeichnungen zu führen, diese aber nie prüft. Wenn es hart auf hart kommt, hat der AG trotzdem ein Problem, weil er überprüfen muss, ob die Anordnungen eingehalten wurden.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Selbstverständlich bezahlt man Strafzettel selbst! Aber warum soll ich aus eigener Tasche eine Flugumbuchung bezahlen? Mietwagen defekt, Vollsperrung der Autobahn, Stau, Meeting ging länger, Flugunfähigkeit wegen Krankheit, ...

Na weil er ja sagte, dass es nicht an einem langen Meeting oder Stau lag sondern einfach daran, dass er sich mit der Zeit verschätzt hat.
Aber ich hatte ja zu Anfang schon geschrieben, dass es der AG übernehmen sollte.
 
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janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.975
1.041
DUS, HAJ, PAD
Eine Arbeitszeitaufzeichnung müssen in Österreich alle AN machen, egal bei welchen Verträgen oder Positionen.

In Deutschland zumindest bei Firmen mit Betriesbrat auch, weil dieser u.a. die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitzeitbestimmungen überprüfen können sollte. Dafür muss auch bei Verauensarbeitzeit o.ä. die Arbeitszeit dokumentiert werden, auf Projekt-Basis werden die Stunden auch oftmals erfasst für die interne Dokumentation welches Projekt wieviel Kosten / Stunden verursacht.
 
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Marcus1968

Aktives Mitglied
05.02.2015
122
0
Na weil er ja sagte, dass es nicht an einem langen Meeting oder Stau lag sondern einfach daran, dass er sich mit der Zeit verschätzt hat.

Nicht nur das, sonder er hat auch nicht geplant 3 Stunden vor Abfulg am Flughafen zu sein. Zumindest hat er nicht erklärt warum dies (auch) nicht möglich war.
 
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brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.059
139
FRA
Bei Vertrauensarbeitszeit kann die Zeit notiert werden, muss aber nicht. Zumindest bei uns ist das so (AG über 100.000 Mitarbeiter und Betriebsrat) Habe auch nur zu Beginn für mich notiert; später dann nicht mehr.
 

ImmerlangsamBaby

Neues Mitglied
24.08.2016
20
0
Erstmal vielen Dank für die rege Beteiligung.
Da ich nunmehr seid über 20 Jahren fast mehr Zeit in Flugzeugen als mit meiner Frau verbringe (und das ist nun wahrlich keine Leistung!) behaupte ich jetzt mal dann doch schon ein bisschen Ahnung vom Fliegen, Reisen, den Reisebedingungen, Einschätzung von Fahrzeiten und Entfernungen etc.. zu haben. Und ja, trotz dieser Erfahrungen habe ich es geschafft zu spät zukommen weil ich die Strecke und den Verkehr einfach unterschätzt habe. Mein Gott, jeder macht mal Fehler! Mir ist sowas noch nie passiert und mir wird es wohl auch nie wieder passieren aber es ist numal passiert! Und ja, ich habe dies, so ehrlich wie ich bin, auch nach außen kommuniziert und nicht irgendeine wilde Story erfunden. Ohne hier jetzt als Neugling einigen von Euch auf die Füße treten zu wollen, aber diese "Ob" oder "Hätte" Fragen und Unterstellungen, sowie die Detailanalysen des Ablaufs und meines Verhaltens bishin zur Moralschiene, sind doch am Ende irrelevant.

Interessant wäre wenn jemand hier zu etwas sagen kann:
- Wie sieht die gesetzliche Regelung für so etwas aus ?
- Kann ein AG einfach dies auf den AN abwälzen und Lohnkürzungen in Eigenregie vornehmen ?

@vapianojunkie
Wo könnte man diese Bedingungen nachlesen wann ein AG den AN an verursachten Schäden beteiligen kann ? Hast Du zufällig Auszüge aus dem Arbeitsrecht ?

Klar könnte ich es als Lehrgeld verbuchen, vielleicht werde ich das auch, aber wie es den Anschein hat ist die Antwort zu diesem Thema gar nicht so klar wie ich ursprünglich gedacht hatte.
Denn ich vertrete wie andere hier die Meinung, das dies vom AG übernommen werden müßte da dies keine sog. schwere Fahrlässigkeit darstellt und somit eine Lohnkürzung rechtfertigt.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.095
7.150
Erstmal vielen Dank für die rege Beteiligung.
Da ich nunmehr seid über 20 Jahren fast mehr Zeit in Flugzeugen als mit meiner Frau verbringe (und das ist nun wahrlich keine Leistung!) behaupte ich jetzt mal dann doch schon ein bisschen Ahnung vom Fliegen, Reisen, den Reisebedingungen, Einschätzung von Fahrzeiten und Entfernungen etc.. zu haben. Und ja, trotz dieser Erfahrungen habe ich es geschafft zu spät zukommen weil ich die Strecke und den Verkehr einfach unterschätzt habe. Mein Gott, jeder macht mal Fehler! Mir ist sowas noch nie passiert und mir wird es wohl auch nie wieder passieren aber es ist numal passiert! Und ja, ich habe dies, so ehrlich wie ich bin, auch nach außen kommuniziert und nicht irgendeine wilde Story erfunden. Ohne hier jetzt als Neugling einigen von Euch auf die Füße treten zu wollen, aber diese "Ob" oder "Hätte" Fragen und Unterstellungen, sowie die Detailanalysen des Ablaufs und meines Verhaltens bishin zur Moralschiene, sind doch am Ende irrelevant.

Interessant wäre wenn jemand hier zu etwas sagen kann:
- Wie sieht die gesetzliche Regelung für so etwas aus ?
- Kann ein AG einfach dies auf den AN abwälzen und Lohnkürzungen in Eigenregie vornehmen ?

@vapianojunkie
Wo könnte man diese Bedingungen nachlesen wann ein AG den AN an verursachten Schäden beteiligen kann ? Hast Du zufällig Auszüge aus dem Arbeitsrecht ?

Klar könnte ich es als Lehrgeld verbuchen, vielleicht werde ich das auch, aber wie es den Anschein hat ist die Antwort zu diesem Thema gar nicht so klar wie ich ursprünglich gedacht hatte.
Denn ich vertrete wie andere hier die Meinung, das dies vom AG übernommen werden müßte da dies keine sog. schwere Fahrlässigkeit darstellt und somit eine Lohnkürzung rechtfertigt.

Wie gesagt, wenn du nicht mit Vorsatz oder grob fahrlässig gehandelt hast muss dein AG in der Regel auch für deine Fehler haften - du hättest wahrscheinlich die Um/Neubuchung über den AG veranlassen müssen (wäre zumindest besser gewesen).

Ich schätze sowas in letzter Zeit mit Google-Maps ab, da dort auch immer aktuelle (und historische) Verkehrsdaten in die Berechnung einfliessen - dann noch ein Puffer für eigene Dummheit - das klappt eigentlich immer.

Ansonsten schau mal bei Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerhaftung

oder hier

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitgeber.html

oder google wahlweise nach Arbeitnehmerhaftung Arbeitgeberhaftung
 
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singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
100
BSL
Ich bin kein Jurist, aber das nicht Erstatten von Reisespesen ist doch nicht das Gleiche wie eine Lohnkürzung? Jedenfalls würde ich starkt vermuten, dass eine Lohnkürzung in Deutschland gewisse rechtliche Hürden erfüllen muss.

Hast du denn mittlerweile mit deinem Chef gesprochen? Ich kenne deine Firma nicht, aber bei uns würde sowas ohne den Vorgesetzten nicht zu lösen sein, da die Buchhaltung eben nur Dienstleister ist und keine endgültige Entscheidungsbefugnis hat.
 
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flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.604
505
Erstmal vielen Dank für die rege Beteiligung.
Da ich nunmehr seid über 20 Jahren fast mehr Zeit in Flugzeugen als mit meiner Frau verbringe (und das ist nun wahrlich keine Leistung!) behaupte ich jetzt mal dann doch schon ein bisschen Ahnung vom Fliegen, Reisen, den Reisebedingungen, Einschätzung von Fahrzeiten und Entfernungen etc.. zu haben. Und ja, trotz dieser Erfahrungen habe ich es geschafft zu spät zukommen weil ich die Strecke und den Verkehr einfach unterschätzt habe. Mein Gott, jeder macht mal Fehler! Mir ist sowas noch nie passiert und mir wird es wohl auch nie wieder passieren aber es ist numal passiert! Und ja, ich habe dies, so ehrlich wie ich bin, auch nach außen kommuniziert und nicht irgendeine wilde Story erfunden. Ohne hier jetzt als Neugling einigen von Euch auf die Füße treten zu wollen, aber diese "Ob" oder "Hätte" Fragen und Unterstellungen, sowie die Detailanalysen des Ablaufs und meines Verhaltens bishin zur Moralschiene, sind doch am Ende irrelevant.

Interessant wäre wenn jemand hier zu etwas sagen kann:
- Wie sieht die gesetzliche Regelung für so etwas aus ?
- Kann ein AG einfach dies auf den AN abwälzen und Lohnkürzungen in Eigenregie vornehmen ?

@vapianojunkie
Wo könnte man diese Bedingungen nachlesen wann ein AG den AN an verursachten Schäden beteiligen kann ? Hast Du zufällig Auszüge aus dem Arbeitsrecht ?

Klar könnte ich es als Lehrgeld verbuchen, vielleicht werde ich das auch, aber wie es den Anschein hat ist die Antwort zu diesem Thema gar nicht so klar wie ich ursprünglich gedacht hatte.
Denn ich vertrete wie andere hier die Meinung, das dies vom AG übernommen werden müßte da dies keine sog. schwere Fahrlässigkeit darstellt und somit eine Lohnkürzung rechtfertigt.

Danke für die Info.

Also, du bist ein Profi im Internationalen Verkehr sein 20 Jahren. Nach 20 Jahren machst passiert mal sowas, diese Rate ist eher als gering einzuschätzen.

Ich finde unter diesen Umständen das Verhalten deiner Firma unmöglich.

Ich sehe ferner dass der Vorfall in dir gärt, weil du dich ja auch rechtlich informierst. D.h. dein Vertrauen in deinen Arbeitgeber ist erschüttert. Das ist auf Dauer schlimmer für die Effizienz im Unternehmen als der Zahlenmäßige Mehraufwand. So was gehört im Mitarbeiter Chef Gespräch üblicherweise angesprochen. Ich hoffe da stimmt bei euch die Kommunikation.

Ich finde du musst mit diesem Thema mit deinem Chef sprechen und ein anständiger Chef sollte sich dafür einsetzen, dass die Buchhaltung da ausgebremst wird. Es kann doch nicht sein dass der Chef und die Hierarchien drüber da nichts machen können.
Die Buchhaltung ist eine dienstleistende Abteilung, und nicht die unternehmensentscheidende Institution.

Es stimmt da was an eurem Reiseprozess nicht. Ich kenne kaum eine Firma in der Spesenabrechnungen nicht auch vom hierarchischen Vorgesetzten abgezeichnet werden müssen. Da kann zwar die Buchhaltung auf besondere Dinge aufmerksam machen, aber Entscheidungen für Ausnahmen machen die Chefs. Hier geht es ja nicht um obskure Bewirtungskosten und so, sondern um ein ganz typisches versehen im regulären Reiseablauf..

Wünsche gutes Gelingen, besonders bei der internen Kommunikation. Die tut jetzt not.

Flyglobal