Geschäftsreise Flug verpasst - wer bezahlt Umbuchung ?

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janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.067
1.313
DUS, HAJ, PAD
In Österreich ist es seit kurzem definitiv so!
Ich suche die neue Regel mal bei Gelegenheit raus.

Wir hatten in D eine Überprüfung durch Beamte des Regierungspräsidums wo die nicht existente Arbeitszeiterfassung der Vertrauensarbeitszeit ein Thema war und geändert werden musste. Das mögen andere Beamte in anderen Bundesländern natürlich anders sehen. Die Firma und der BR müssen wie gesagt prüfen können ob gesetzliche Arbeitszeiten und Regelungen eingehalten werden.
 

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.528
321
Singapore
Ich hab das Thema heute in der Mittagspause mal angesprochen. Sehr unterschiedlicher Meinung, aber ca. 50% für ja oder nein. Diejenigen die früher zur Arbeit kommen sind eher der Meinung, dass man es privat zahlen muß. Im Übrigen gehen jene auch in der Regel später nach Hause.

Hängt meiner Ansicht etwas zusammen wie erst man die Arbeit nimmt bzw. wie stark man sich einbringt.

Willst du trollen oder meinst du diesen Blödsinn im Ernst?
 
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Rambuster

Guru
09.03.2009
19.553
278
Point Place, Wisconsin
für Mitarbeiter im Kollektivvertrag oder für alle? Auch Führungkräfte?

Hier die Info zu Österreich:
"Sehr geehrte Herren,

wie in Deutschland gibt es auch in Österreich ein Gesetz gegen Lohndumping (Deutschland: Mindestlohngesetz). Und ebenso wie in Deutschland verlangt dieses Gesetz, dass jeder Mitarbeiter täglich seine Arbeitszeiten erfasst. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es aber in Österreich keine Aufweichung des Gesetzes, die die Zeiterfassung ab einer gewissen Gehaltshöhe verzichtbar macht.

Daher muss ich Sie bitten, mit Beginn März 2016 Ihre täglichen Arbeitszeiten zu erfassen."
 

simesime

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
850
7
Wir hatten in D eine Überprüfung durch Beamte des Regierungspräsidums wo die nicht existente Arbeitszeiterfassung der Vertrauensarbeitszeit ein Thema war und geändert werden musste. Das mögen andere Beamte in anderen Bundesländern natürlich anders sehen. Die Firma und der BR müssen wie gesagt prüfen können ob gesetzliche Arbeitszeiten und Regelungen eingehalten werden.

In Bayern wird das Ganze ähnlich durch das Gewerbeaufsichtsamt nachverfogt, das wird natürlich nur relevant wenn die Jungs mal aktiv werden aufgrund gewisser Vorfälle.

Ansonsten interessiert es natürlich niemanden. Aber wenn die Aufforderung zum Nachweis kommt, muss dieser auch da sein.
 

Autumla

Erfahrenes Mitglied
30.07.2013
1.913
132
GRZ
Hier die Info zu Österreich:
"Sehr geehrte Herren,

wie in Deutschland gibt es auch in Österreich ein Gesetz gegen Lohndumping (Deutschland: Mindestlohngesetz). Und ebenso wie in Deutschland verlangt dieses Gesetz, dass jeder Mitarbeiter täglich seine Arbeitszeiten erfasst. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es aber in Österreich keine Aufweichung des Gesetzes, die die Zeiterfassung ab einer gewissen Gehaltshöhe verzichtbar macht.

Daher muss ich Sie bitten, mit Beginn März 2016 Ihre täglichen Arbeitszeiten zu erfassen."

Naja, Papier ist gedulgig. Auch jenes, auf dem man seine Stunden erfasst.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.690
1.328
Hier die Info zu Österreich:
"Sehr geehrte Herren,

wie in Deutschland gibt es auch in Österreich ein Gesetz gegen Lohndumping (Deutschland: Mindestlohngesetz). Und ebenso wie in Deutschland verlangt dieses Gesetz, dass jeder Mitarbeiter täglich seine Arbeitszeiten erfasst. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es aber in Österreich keine Aufweichung des Gesetzes, die die Zeiterfassung ab einer gewissen Gehaltshöhe verzichtbar macht.

Daher muss ich Sie bitten, mit Beginn März 2016 Ihre täglichen Arbeitszeiten zu erfassen."

achso, das gilt aber nur für Männer ;)

und ich stelle mir vor, wie der Vorstandsvorsitzende seinen Stundenzettel ausfüllt ...
 

simesime

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
850
7
Ähnlich wie in D werden hier sicher auch leitende Angestellte (GF bzw. Prokuristen) ausgenommen sein...
 
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AndreasCH

Erfahrenes Mitglied
06.02.2012
3.713
80
Ich finde es lustig wie einige sich dagegen sträuben oder das nicht wollen. Weil man dan sieht wie schlecht die Work/Life balance ist? Das der Lohn auf Stundne umgerechnet doch nicht so toll ist? Es gibt in der CH wenige Ausnahmen, wo es ohne erlaubt ist. Aber eienn Teufel würde ich tun, darauf zu verzichten. Arbeitszeiterfassung: Neue Vorschriften ab 1.1.2016
 
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bonkers

Erfahrenes Mitglied
19.03.2011
1.529
650
Gegenbeispiel: Strafzettel zahlt man i.d.R. selbst. Was kann der AG dafür, dass man zu schnell gefahren ist, außer er hat die Termine so gelegt, dass es sich nicht vermeiden lässt?

Wir sollten die gesetzliche Unfallversicherung abschaffen. Warum soll ein Unternehmen dafür bezahlen, wenn ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit am Dienstort über seine Füße stolpert...oder so.
 

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.267
449
VIE
Eine Arbeitszeitaufzeichnung müssen in Österreich alle AN machen, egal bei welchen Verträgen oder Positionen.
Die gesetzliche Verpflichtung existiert beim AG nicht beim AN.
Du beziehst dich wohl auf das AZG und ARG, aber auch diesem unterliegen nicht alle.
Also nein, nicht jeder AN in Österreich MUSS eine Arbeitszeitaufzeichnung machen.
 
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technikelse

Erfahrenes Mitglied
18.05.2016
2.092
8
Wiesbaden
Ich finde es lustig wie einige sich dagegen sträuben oder das nicht wollen. Weil man dan sieht wie schlecht die Work/Life balance ist? Das der Lohn auf Stundne umgerechnet doch nicht so toll ist? Es gibt in der CH wenige Ausnahmen, wo es ohne erlaubt ist. Aber eienn Teufel würde ich tun, darauf zu verzichten. Arbeitszeiterfassung: Neue Vorschriften ab 1.1.2016

Wer nicht wie Hein von Bloom und Voss Arbeitsbeginn und Arbeitsende sowie Frühstücks- und Mittagspause mit dem Signalhorn mitgeteilt bekommt, empfindet es vielleicht als lästig eine Exceltabelle zu führen. Ich habe völlig flexible Arbeitszeiten, weil ich in einer globalen Organisation arbeite. Ich kann arbeiten wann und von wo ich will, solange ich meine Arbeit mache. Ich bin häufig morgens im Büro, fahre dann am frühen Nachmittag nach Hause und mache mehrere Stunden Pause damit ich in den mache Abendstunden noch an Videokonferenzen mit den USA teilnehmen kann. Außerdem bin ich auch häufig unterwegs. Ich achte schon selbst darauf, dass ich die vertraglich vereinbarten 40 Stunden nach Möglichkeit nicht überschreite. Und wenn es mal der Fall ist, gleiche ich es selbst aus. Arbeit an Wochenenden ist generell tabu. Der größte Vorteil der Flexibilität ist, dass ich es fast immer vermeiden kann zu Verkehrsspitzenzeiten zu fahren. Und wenn ich dann trotzdem mal länge arbeite ist es mir immer noch lieber als meine kostbare Lebenszeit im Stau zu verschwenden.
 

TheDude666

Erfahrenes Mitglied
02.05.2012
2.513
424
ARN
@technikelse
In meinen Augen ist das von dir genannte Modell die Zukunft. In jedem Beruf gibt es mal Peaks, an denen man mehr arbeitet. Warum soll man dann in der auftragsschwachen Zeit 41 Stunden im Büro verbringen? Sehe das bei meiner Partnerin. Darf flexibel arbeiten von wo in der Welt Sie möchte (Arbeitsort liegt im europätischen Ausland). Telefon und Videokonferenzen kein Problem, hauptsache das Ergebnis stimmt.
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.635
12.521
FRA/QKL
Hier die Info zu Österreich:
"Sehr geehrte Herren,

wie in Deutschland gibt es auch in Österreich ein Gesetz gegen Lohndumping (Deutschland: Mindestlohngesetz). Und ebenso wie in Deutschland verlangt dieses Gesetz, dass jeder Mitarbeiter täglich seine Arbeitszeiten erfasst. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es aber in Österreich keine Aufweichung des Gesetzes, die die Zeiterfassung ab einer gewissen Gehaltshöhe verzichtbar macht.

Daher muss ich Sie bitten, mit Beginn März 2016 Ihre täglichen Arbeitszeiten zu erfassen."

In Deutschland gilt das nur für untere Lohngruppen.

Bei uns erfolgt trotzdem eine Arbeitszeiterfassung. Diese ist jedoch extrem projektgetrieben, damit die MA ihre Zeiten den Tätigkeiten im Projekt zuordnen. Das läuft als Software im Hintergrund mit und ist kein Mehraufwand. Nur so kann ich am Ende eine Nachkalkulation für Projekte erstellen, respektive wöchentliche/monatliche Abrechnung für Aufwandsprojekte erstellen.

Es dient in der Tat auch als Backup, um nachzuweisen nicht gegen Arbeitszeitgesetze zu verstossen. Habe ich aber noch nie gebraucht.
 
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Autumla

Erfahrenes Mitglied
30.07.2013
1.913
132
GRZ
Wer nicht wie Hein von Bloom und Voss Arbeitsbeginn und Arbeitsende sowie Frühstücks- und Mittagspause mit dem Signalhorn mitgeteilt bekommt, empfindet es vielleicht als lästig eine Exceltabelle zu führen. Ich habe völlig flexible Arbeitszeiten, weil ich in einer globalen Organisation arbeite. Ich kann arbeiten wann und von wo ich will, solange ich meine Arbeit mache. Ich bin häufig morgens im Büro, fahre dann am frühen Nachmittag nach Hause und mache mehrere Stunden Pause damit ich in den mache Abendstunden noch an Videokonferenzen mit den USA teilnehmen kann. Außerdem bin ich auch häufig unterwegs. Ich achte schon selbst darauf, dass ich die vertraglich vereinbarten 40 Stunden nach Möglichkeit nicht überschreite. Und wenn es mal der Fall ist, gleiche ich es selbst aus. Arbeit an Wochenenden ist generell tabu. Der größte Vorteil der Flexibilität ist, dass ich es fast immer vermeiden kann zu Verkehrsspitzenzeiten zu fahren. Und wenn ich dann trotzdem mal länge arbeite ist es mir immer noch lieber als meine kostbare Lebenszeit im Stau zu verschwenden.

Dem kann ich zu 90% zustimmen. Mit dem Unterschied, dass es mir auch egal ist, wenn ich mal die eine oder andere Stunde mehr arbeite, als im Vertrag steht.
Ganz einfach weil ich meinen Job gerne mache, für mein Befinden auch ausreichend bezahlt werde - und auch sehr viele Freiheiten habe. Um etwas On Topic zu schreiben - mein Chef würde bei dem Mißgeschick des OP nichtmal mit der Wimper zucken.

Ich finde es einfach lästig, dass, wenn ich mal länger als die gesetzliche Maximalarbeitszeit arbeiten will, mein AG Probleme bekommen kann. Und ja, ich will es tun, ich muss nicht. Mein Vorgesetzter ist nichtmal auf dem gleichen Kontinent wie ich und hat sich meine Arbeitsstunden noch nie in seinem Leben angeschaut.
Ich habe MA auf der ganzen Welt sitzen, da fängt der Tag gerne mal um 7 an und endet spätabends. Dafür kann ich mir auch zwischendurch auch mal frei nehmen, arbeite aber trotzdem von Zeit zu Zeit mehr als z.B. 10 Stunden täglich.

Ob ich jetzt ein turbokapitalistischer Depp aus der mittleren Managmentebene bin, der verzweifelt die Karriereleiter nach oben kommen will - oder einfach jemand der seinen Job gerne macht?! Jeder kann sich jetzt selbst seine Meinung bilden. So oder so ist es mir egal ;)
 

technikelse

Erfahrenes Mitglied
18.05.2016
2.092
8
Wiesbaden
Dem kann ich zu 90% zustimmen. Mit dem Unterschied, dass es mir auch egal ist, wenn ich mal die eine oder andere Stunde mehr arbeite, als im Vertrag steht.
Ganz einfach weil ich meinen Job gerne mache, für mein Befinden auch ausreichend bezahlt werde - und auch sehr viele Freiheiten habe.

So ist es bei mir auch. Mit dem kleinen Unterschied, dass ich früher gar nicht auf meine Arbeitszeit geachtet habe und es mir dann irgendwann zu viel wurde. Heute achte ich mehr darauf, würde aber nicht den Rechner ausmachen, wenn ich noch was erledigen muss oder möchte nur weil ich sonst meine Arbeitszeit überschreiten würde. An einem Tag wie heute gönne ich mir eine ausgiebige Open Air Mittagspause, die dann anschließend in einen frühen Feierabend übergeht. Die Tage davor habe ich länger gearbeitet. Ich mache es nach Gefühl und nicht nach Summe der Stunden. Und alle, meine Familie, mein AG und ich fühlen sich gut damit.
 

paulraum

Erfahrenes Mitglied
08.04.2009
2.477
13
ARN / ZRH
Ich finde es lustig wie einige sich dagegen sträuben oder das nicht wollen. Weil man dan sieht wie schlecht die Work/Life balance ist? Das der Lohn auf Stundne umgerechnet doch nicht so toll ist? Es gibt in der CH wenige Ausnahmen, wo es ohne erlaubt ist. Aber eienn Teufel würde ich tun, darauf zu verzichten. Arbeitszeiterfassung: Neue Vorschriften ab 1.1.2016

Dort ist aber auch sehr deutlich geregelt, das der AG ähnlich wie in Österreich nachweispflichtig ist - nicht der AN aufzeichnungspflichtig. Dies ist vor allem wegen der Ruhezeiten. Und auch wenn dort AN über 120k Jahreseinkommen und hoher Arbeitszeit-Flexibilität ausgenommen sind, würde ich es auch nicht mehr missen wollen. Schon alleine die ganzen Pflichtstunden Reisezeit ;) und man nimmt sich sehr gerne und einfach mal ein paar Tage frei.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Dem kann ich zu 90% zustimmen. Mit dem Unterschied, dass es mir auch egal ist, wenn ich mal die eine oder andere Stunde mehr arbeite, als im Vertrag steht.
Ganz einfach weil ich meinen Job gerne mache, für mein Befinden auch ausreichend bezahlt werde - und auch sehr viele Freiheiten habe. Um etwas On Topic zu schreiben - mein Chef würde bei dem Mißgeschick des OP nichtmal mit der Wimper zucken.

Ich finde es einfach lästig, dass, wenn ich mal länger als die gesetzliche Maximalarbeitszeit arbeiten will, mein AG Probleme bekommen kann. Und ja, ich will es tun, ich muss nicht. Mein Vorgesetzter ist nichtmal auf dem gleichen Kontinent wie ich und hat sich meine Arbeitsstunden noch nie in seinem Leben angeschaut.
Ich habe MA auf der ganzen Welt sitzen, da fängt der Tag gerne mal um 7 an und endet spätabends. Dafür kann ich mir auch zwischendurch auch mal frei nehmen, arbeite aber trotzdem von Zeit zu Zeit mehr als z.B. 10 Stunden täglich.

Ob ich jetzt ein turbokapitalistischer Depp aus der mittleren Managmentebene bin, der verzweifelt die Karriereleiter nach oben kommen will - oder einfach jemand der seinen Job gerne macht?! Jeder kann sich jetzt selbst seine Meinung bilden. So oder so ist es mir egal ;)

Was hat Zeiterfassung mit Überstunden/Mehrarbeit zu tun? Es ist hilfreich wenn man diese Daten hat (egal ob als AN oder AG). Als AN kenne ich die Situation das ich bereits im Juni die Jahresarbeitszeit voll hatte - solch ein Wissen ist gut wenn man an einem sonnigen, heissen Freitag an dem eigentlich nix zu tun ist schon um 13Uhr ins Wochenende geht. Als AG kenne ich die Situation das MA über die hohe Belastung klagen, das sie so tun als ob sie sich für das Unternehmen aufopfern (gerne gegenüber von Kollegen) aber unterm Strich immer Minusstunden vor sich herschieben - da fällt es dann leicht zu entscheiden wer zwischen den Jahren die Notbesetzung machen muss.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Beim Rest bin ich bei dir.

Solange niemand was sagt bekommt dein AG ja keinen Ärger - und bei AN die der gesetzlichen Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten unterliegen ist es auch gut wenn der AG Ärger bekommt wenn dort die maximale Arbeitszeit überschritten wird.
 

ImmerlangsamBaby

Neues Mitglied
24.08.2016
20
0
Ich frage mich was das eine mit dem anderen zu tun haben soll. Motivierte Mitarbeiter die nicht nach Stechuhr arbeiten ist das eine, ein unternehmerisches Risiko bei einer betrieblich veranlassten Reise das andere. Je nach Arbeit bestimmt aber nicht das Stunden absitzen, sondern die Leistung den Output. Und da kann jemand in 6 Stunden vielleicht viel mehr erbringen als jemand anderes in 9 Stunden. Wieso sollte der Top Performer dann aber früher kommen und später gehen?

Andere Frage: Du verletzt dich auf der Dienstreise. Gibst du jetzt auch großmütig an, dass das eine private Veranstaltung war, nur damit dein Arbeitgeber nicht zig Formulare für die BG ausfüllen muss und eventuell einen Audit über sich ergehen lassen muss ob denn alle Vorsichtsmaßnahmen ergriffen wurden?

Ich schätze auch Mitarbeiter, die sich für (m)ein Unternehmen einbringen und motiviert sind. Aber ich brauche keine Übermotivation und keine falsche Bescheidenheit. Und das Dienstreiserisiko trage ich zu 100% als Unternehmer. Da gibt es so viele Dinge die schief gehen können, und da muss ich überlegen ob das eine Dienstreise für einen MA rechtfertigt. Wenn das der Fall ist, dann muss ich aber die Risiken tragen.

Ich gehe davon aus, dass der OP seine Arbeit sehr ernst nimmt und sich stark einbringt, sonst wäre er nicht so viel unterwegs. Die falsche Aktion der Buchhaltung kann aber dazu führen, dass der OP nun seine Motivation verliert und nicht mehr loyal ist seinem Unternehmen gegenüber. Völlig kontraproduktiv, aber ich gehe davon aus dass die Klärung mit dem Chef das alles zurecht rückt. Ansonsten wäre das eine absolute Pfeife.

Und die Buchhaltung benötigt einen Rüffel, dass eine solche Eigenmächtigkeit nicht nochmal vorkommt.

Ich hätte es nicht besser Schreiben können! Kompliment!
 

Seemann

Erfahrenes Mitglied
23.03.2010
1.669
714
MUC
In Deutschland gilt das nur für untere Lohngruppen.

Das ist so definitiv nicht richtig. Es gilt für alle, die dem Arbeitszeitgesetz unterliegen.
ArbZG :§ 2.2 Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten.

Damit sind alle außer leitenden Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes betroffen.


 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Das ist so definitiv nicht richtig. Es gilt für alle, die dem Arbeitszeitgesetz unterliegen.
ArbZG :§ 2.2 Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten.

Damit sind alle außer leitenden Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes betroffen.

Die Aufzeichnungs/Dokumentationspflicht besteht meines Wissens nach nur bis Einkommen in Höhe von 2000€ - wir hatten gerade eine entsprechende Prüfung und es wurde keine Arbeitzeitnachweise für die entsprechenden Mitarbeiter verlangt.

[h=2]In welchen Branchen muss die Arbeitszeit aufgeschrieben werden?[/h]Die Dokumentationspflicht gilt generell nur für geringfügig Beschäftigte (Ausnahme: Minijobber im privaten Bereich) und die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereiche, in denen eine besondere Missbrauchsgefahr besteht. Dazu zählen z.B.das Baugewerbe, Gaststätten und Herbergen, Speditions-, Transport und Logistikbereich, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Messebau und Fleischwirtschaft. Auch Zeitungszustellerinnen und -zusteller und Beschäftigte bei Paketdiensten müssen regelmäßig ihre Arbeitszeit aufzeichnen.

Der Mindestlohn wirkt - Dokumentationspflicht
 
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