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ich hatte mal die Situation das die Spesen vom Vater des Inhabers freigegeben werden mussten
Travel & Entertainment?
ich hatte mal die Situation das die Spesen vom Vater des Inhabers freigegeben werden mussten
Travel & Entertainment?![]()
Solange niemand was sagt bekommt dein AG ja keinen Ärger - und bei AN die der gesetzlichen Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten unterliegen ist es auch gut wenn der AG Ärger bekommt wenn dort die maximale Arbeitszeit überschritten wird.
Das ist so definitiv nicht richtig. Es gilt für alle, die dem Arbeitszeitgesetz unterliegen.
ArbZG :§ 2.2 Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten.
Damit sind alle außer leitenden Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes betroffen.
Du zielst vermutlich auf ArbZG, §16, Abs. 2. Hier gilt aber nur die über die normale Arbeitszeit hinausgehende Zeit als Dokumentationspflichtig. Eine allgemeine Dokumentationspflicht besteht aus meiner Sicht nicht.Das ist so definitiv nicht richtig. Es gilt für alle, die dem Arbeitszeitgesetz unterliegen.
ArbZG :§ 2.2 Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten.
Damit sind alle außer leitenden Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes betroffen.
Das Problem löst sich wie folgt:
Also bei meinem AG ist es so, dass alle Flüge von einer Kollegin über ein Reisebüro gebucht werden. Sollte es mal u.a. zu Problemen wie oben beschrieben kommen, Hotline vom Reisebüro anrufen und die veranlassen dann alles notwendige. So musste ich Gott sei Dank noch nie für Umbuchungen etc. in Vorleistung gehen.
So sollte es doch auch sein - schliesslich hat der AG so auch Gewissheit das eine Umbuchung in seinem Sinne erfolgt.
Also bei meinem AG ist es so, dass alle Flüge von einer Kollegin über ein Reisebüro gebucht werden. Sollte es mal u.a. zu Problemen wie oben beschrieben kommen, Hotline vom Reisebüro anrufen und die veranlassen dann alles notwendige. So musste ich Gott sei Dank noch nie für Umbuchungen etc. in Vorleistung gehen.
Diese Lösung klappt hervorragend, wenn du am Freitagmittag an einem Flughafen an der Westküste der USA stehst und umbuchen musst. Und sich wenn sich dann eine "qualifizierte Fachkraft" vom 24 Stunden Service meldet (sofern vorhanden) hast du gar nicht genug Haare, wie du dir gerne raufen möchtest. In so einer Situation gehst du freiwillig und gerne in Vorleistung, wenn deine Firma dich ohne Firmenkreditkarte durch die Welt schickt. [emoji16]
Du zielst vermutlich auf ArbZG, §16, Abs. 2. Hier gilt aber nur die über die normale Arbeitszeit hinausgehende Zeit als Dokumentationspflichtig. Eine allgemeine Dokumentationspflicht besteht aus meiner Sicht nicht.
Aber ja, ich weise MA auch immer mal wieder darauf hin, dass sie eine Pause von mindestens 30 Minuten bei mehr als 6 Stunden Tätigkeit machen müssen. Das kann ich nur in der Zeiterfassung erkennen, und komme mit dem Hinweis meiner Sorgfaltspflicht als AG entsprechend nach.
Und genauso war es dann auch, nur das wir keinen 24 Stunden Service haben da es über den Einkauf bzw lokales Reisebüro geht. In Vorlage dann nicht da ja eine Firmenkreditkarte vorhanden ist.
Die Hinweise gehen natürlich per Rundmail raus und werden im Intranet publiziert. Da dieses im Rahmen unseres Qualitätsmanagement Systems offizielle Plattform für Mitteilungen ist, ist jeder MA verpflichtet dort regelmäßig reinzuschauen und sich zu informieren.Genau das ist der Punkt. Um bei meinem Beispiel des MA A zu bleiben:
Wenn
- Du Deine MA ab und zu darauf hinweist, ist das nett
- diese Hinweise dokumentierst, ist das besser
- wirklich sauber bist Du erst, wenn das in der Reiserichtlinie steht, und der Reisende auf jedem Reiseantrag unterschreibt, dass er die Richtlinie kennt und danach handelt.
Wenn etwas wie angenommen passiert, wird auch geprüft, ob da schnell was zusammen gezimmert wurde, sondern wie das allgemein aussieht.
Diese Lösung klappt hervorragend, wenn du am Freitagmittag an einem Flughafen an der Westküste der USA stehst und umbuchen musst. Und sich wenn sich dann eine "qualifizierte Fachkraft" vom 24 Stunden Service meldet (sofern vorhanden) hast du gar nicht genug Haare, wie du dir gerne raufen möchtest. In so einer Situation gehst du freiwillig und gerne in Vorleistung, wenn deine Firma dich ohne Firmenkreditkarte durch die Welt schickt. [emoji16]
kann ich bestätigen.Diese Lösung klappt hervorragend, wenn du am Freitagmittag an einem Flughafen an der Westküste der USA stehst und umbuchen musst. Und sich wenn sich dann eine "qualifizierte Fachkraft" vom 24 Stunden Service meldet (sofern vorhanden) hast du gar nicht genug Haare, wie du dir gerne raufen möchtest. In so einer Situation gehst du freiwillig und gerne in Vorleistung, wenn deine Firma dich ohne Firmenkreditkarte durch die Welt schickt. [emoji16]
Dann habt ihr halt kein gutes Reisebüro. Die 24/7 Hotline unseres Reisebüros hat mir jedesmal schnell und kompetent geholfen.
Ich habe ein Jahrzehnt für eine große deutsche Geschäftsreisebürokette gearbeitet. Ich weiss was dem Kunden verkauft wird und wie die Realität aussieht. Die letzte Stelle, die ich anrufen würde, wäre das Reisebüro. Da kaufe ich mir lieber vor Ort ein neues Ticket. [emoji12]
Ähnlich wie in D werden hier sicher auch leitende Angestellte (GF bzw. Prokuristen) ausgenommen sein...
Oftmals ist es der Betriebsrat, der als erstes was sagt. Das wird dann zum Problem, wenn Mitarbeiter deswegen nicht mehr arbeiten dürfen, obwohl sie es gerne möchten. Insbesondere in Kombination mit Reisezeiten ist das oft problematisch - und zwar für AG und AN.