Geschäftsreise Flug verpasst - wer bezahlt Umbuchung ?

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Seemann

Erfahrenes Mitglied
23.03.2010
1.669
714
MUC
Stimmt, aber nur aus Sicht des Mindestlohns!
Bei einem Arbeitsunfall jedoch muss gegeben falls nachgewiesen werden, dass die Zeiten eingehalten wurden. Dann kann es sehr eng werden.
 
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Seemann

Erfahrenes Mitglied
23.03.2010
1.669
714
MUC
Um wieder etwas mehr zum "Reisen" zu kommen.
Beispiel:
AN A+B fahren morgens mit dem PKW zum Kunden, normale Fahrzeit 3 Stunden. Arbeiten dann beim Kunden 6 Stunden netto, Rückfahrt mit dem PKW ebenfalls 3 Stunden.
Wenn A auf der Hinfahrt fährt und B auf der Rückfahrt ist alles im grünen Bereich.
Wenn aber A auf der Hin und Rückfahrt fährt und kurz vor der Haustüre verunfallt und die BG zahlen muss, gibt es Ärger.
Ärger für den AG, wenn er nicht, zB. in einer Reiserichtlinie, entsprechende Regelungen getroffen hat.
Das selbe gilt wenn nur A unterwegs ist, er muss, zumindest theoretisch, nach 10 Stunden ein Hotel aufsuchen....

Ob das alles noch genau so in unsere Arbeitswelt passt, darüber kann man streiten, aber immerhin sind es Regelungen zum Schutz (oft auch vor sich selbst) der AN .
 

Frequent_Flyer

Erfahrenes Mitglied
10.03.2012
2.023
171
BER
Solange niemand was sagt bekommt dein AG ja keinen Ärger - und bei AN die der gesetzlichen Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten unterliegen ist es auch gut wenn der AG Ärger bekommt wenn dort die maximale Arbeitszeit überschritten wird.

Oftmals ist es der Betriebsrat, der als erstes was sagt. Das wird dann zum Problem, wenn Mitarbeiter deswegen nicht mehr arbeiten dürfen, obwohl sie es gerne möchten. Insbesondere in Kombination mit Reisezeiten ist das oft problematisch - und zwar für AG und AN.
 
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bonkers

Erfahrenes Mitglied
19.03.2011
1.529
650
Das ist so definitiv nicht richtig. Es gilt für alle, die dem Arbeitszeitgesetz unterliegen.
ArbZG :§ 2.2 Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten.

Damit sind alle außer leitenden Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes betroffen.



Das Problem löst sich wie folgt:

Die Zeiterfassung verknüpfen mit der Abrechnung der Leistung beim Kunden und ergänzt um eine Zielvereinbarung mit den Mitarbeitern über die Höhe der dem Kunden in Rechnung zu stellenden Stunden (Billability) z.B. 95%. Konkret bedeutet dies für den AN das Stunden für Angebote, interne Meetings, Unterweisungen, einem Kollegen helfen etc. gegen die Zielvereinbarung laufen (da diese Stunden nicht billable sind). Das Erfassungssystem ist dabei so zu gestalten, dass die nicht dem Kunden gegenüber abrechenbare Stunden grundsätzlich der vertraglichen Arbeitszeit gegenübergestellt wird. Folgendes Beispiel:

40 h-Woche teil sich wie folgt auf:
- 40 h auf Kundenprojekt geschrieben (Billable)
- 10 h Angebote (nicht für eigene Projekte) bearbeitet (nicht Billable)
= 50 h Arbeitszeit:
Billability-Berechnung:
40h Vertragsarbeitszeit (100%)
- 10h nicht dem Kunden abrechenbar (25%)
= 30h billable (75%)

Warum diese Vorgehensweise gewählt wurde erklärt sich möglicherweise auch durch die Frage, was muss der Mitarbeiter machen, um seine Zielvorgabe einzuhalten? Genau, er wird z.B. Angebotsstunden nicht mehr notieren. Eine Billability-Vorgabe gibt es aktuell ab Direktoren-Ebene nicht (das Beispiel ist ein Großunternehmen mit etwa 15.000 MA, weltweit und die Vorgabe für dieses Vorgehen kommt aus Europa).

Insofern ist das Aufschreiben von Arbeitsstunden eine Farce, man muss als Unternehmen nur wissen wie.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
...und wenn ich dann keine Angebote mehr schreibe, brauche ich mir über "Billability" auch keinen Kopf mehr machen.
Denn ohne Angebot--->Keine Kunden
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.635
12.528
FRA/QKL
Das ist so definitiv nicht richtig. Es gilt für alle, die dem Arbeitszeitgesetz unterliegen.
ArbZG :§ 2.2 Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten.

Damit sind alle außer leitenden Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes betroffen.


Du zielst vermutlich auf ArbZG, §16, Abs. 2. Hier gilt aber nur die über die normale Arbeitszeit hinausgehende Zeit als Dokumentationspflichtig. Eine allgemeine Dokumentationspflicht besteht aus meiner Sicht nicht.

Aber ja, ich weise MA auch immer mal wieder darauf hin, dass sie eine Pause von mindestens 30 Minuten bei mehr als 6 Stunden Tätigkeit machen müssen. Das kann ich nur in der Zeiterfassung erkennen, und komme mit dem Hinweis meiner Sorgfaltspflicht als AG entsprechend nach.
 
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Brummbaer66

Erfahrenes Mitglied
09.08.2012
899
-1
VIE
Sollte man nicht eher versuchen, 40-45 "billable" Stunden hinzukriegen + die 10 Stunden Kollegenhilfe/Angebotslegung etc. und das Ganze in 40 oder weniger tatsächlichen Stunden abzuwickeln?

Bei uns müssen bis auf die Geschäftsführung, die gleichzeitig auch Gesellschafter sind, alle die Zeit erfassen und es muss darauf geachtet werden, dass niemand die erlaubten 10 Stunden täglich überschreitet. Ausnahmen sind nur Konsulenten, die für Ihre Arbeitsleistung kein Gehalt beziehen sondern Honorarnoten schreiben.
Es wird im Raum Wien in letzter Zeit vermehrt seitens Arbeitsinspektorat / Gewerbeaufsicht die Einhaltung der Höchstarbeitszeit geprüft.
 

Champuslümmel1

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.578
1.389
Düsseldorf
Also bei meinem AG ist es so, dass alle Flüge von einer Kollegin über ein Reisebüro gebucht werden. Sollte es mal u.a. zu Problemen wie oben beschrieben kommen, Hotline vom Reisebüro anrufen und die veranlassen dann alles notwendige. So musste ich Gott sei Dank noch nie für Umbuchungen etc. in Vorleistung gehen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Also bei meinem AG ist es so, dass alle Flüge von einer Kollegin über ein Reisebüro gebucht werden. Sollte es mal u.a. zu Problemen wie oben beschrieben kommen, Hotline vom Reisebüro anrufen und die veranlassen dann alles notwendige. So musste ich Gott sei Dank noch nie für Umbuchungen etc. in Vorleistung gehen.

So sollte es doch auch sein - schliesslich hat der AG so auch Gewissheit das eine Umbuchung in seinem Sinne erfolgt.
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.408
110
BSL
So sollte es doch auch sein - schliesslich hat der AG so auch Gewissheit das eine Umbuchung in seinem Sinne erfolgt.

Ich denke der TE hat da noch nichts zu gesagt, aber bei einer Firma, in der die Buchhaltung eigenmächtig Gehälter kürzt, würde es mich nicht wundern, wenn es einen solchen jederzeit erreichbaren Service nicht gäbe.
 

technikelse

Erfahrenes Mitglied
18.05.2016
2.092
8
Wiesbaden
Also bei meinem AG ist es so, dass alle Flüge von einer Kollegin über ein Reisebüro gebucht werden. Sollte es mal u.a. zu Problemen wie oben beschrieben kommen, Hotline vom Reisebüro anrufen und die veranlassen dann alles notwendige. So musste ich Gott sei Dank noch nie für Umbuchungen etc. in Vorleistung gehen.

Diese Lösung klappt hervorragend, wenn du am Freitagmittag an einem Flughafen an der Westküste der USA stehst und umbuchen musst. Und sich wenn sich dann eine "qualifizierte Fachkraft" vom 24 Stunden Service meldet (sofern vorhanden) hast du gar nicht genug Haare, wie du dir gerne raufen möchtest. In so einer Situation gehst du freiwillig und gerne in Vorleistung, wenn deine Firma dich ohne Firmenkreditkarte durch die Welt schickt. [emoji16]
 

ImmerlangsamBaby

Neues Mitglied
24.08.2016
20
0
Diese Lösung klappt hervorragend, wenn du am Freitagmittag an einem Flughafen an der Westküste der USA stehst und umbuchen musst. Und sich wenn sich dann eine "qualifizierte Fachkraft" vom 24 Stunden Service meldet (sofern vorhanden) hast du gar nicht genug Haare, wie du dir gerne raufen möchtest. In so einer Situation gehst du freiwillig und gerne in Vorleistung, wenn deine Firma dich ohne Firmenkreditkarte durch die Welt schickt. [emoji16]

Und genauso war es dann auch, nur das wir keinen 24 Stunden Service haben da es über den Einkauf bzw lokales Reisebüro geht. In Vorlage dann nicht da ja eine Firmenkreditkarte vorhanden ist.
 
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Seemann

Erfahrenes Mitglied
23.03.2010
1.669
714
MUC
Du zielst vermutlich auf ArbZG, §16, Abs. 2. Hier gilt aber nur die über die normale Arbeitszeit hinausgehende Zeit als Dokumentationspflichtig. Eine allgemeine Dokumentationspflicht besteht aus meiner Sicht nicht.
Aber ja, ich weise MA auch immer mal wieder darauf hin, dass sie eine Pause von mindestens 30 Minuten bei mehr als 6 Stunden Tätigkeit machen müssen. Das kann ich nur in der Zeiterfassung erkennen, und komme mit dem Hinweis meiner Sorgfaltspflicht als AG entsprechend nach.

Genau das ist der Punkt. Um bei meinem Beispiel des MA A zu bleiben:
Wenn
- Du Deine MA ab und zu darauf hinweist, ist das nett
- diese Hinweise dokumentierst, ist das besser
- wirklich sauber bist Du erst, wenn das in der Reiserichtlinie steht, und der Reisende auf jedem Reiseantrag unterschreibt, dass er die Richtlinie kennt und danach handelt.

Wenn etwas wie angenommen passiert, wird auch geprüft, ob da schnell was zusammen gezimmert wurde, sondern wie das allgemein aussieht.
 

technikelse

Erfahrenes Mitglied
18.05.2016
2.092
8
Wiesbaden
Und genauso war es dann auch, nur das wir keinen 24 Stunden Service haben da es über den Einkauf bzw lokales Reisebüro geht. In Vorlage dann nicht da ja eine Firmenkreditkarte vorhanden ist.

Bei meiner letzten Geschäftsreise von Seattle zurück drohte es auch knapp zu werden. Eingeplant waren 3 Stunden vorher am Flughafen zu sein. Der Verkehr war dichter als erwartet, dann gab es Probleme mit der Zahlung des Taxis, weil das Kreditkartenterminal gesponnen hat. Anschließend noch Megaschlangen bei der TSA. Hinterher wurde es knapp. Das kann schnell mal schief gehen. Was wäre passiert? Da hätte ich umgebucht und mit meiner Firmenkreditkarte gezahlt, die aber über mein Privatkonto läuft. Anschließend hätte ich es über meinen Travel Expense Report abgerechnet. Meinem Chef hätte ich eine Mail geschrieben und ihm kurz den Fall geschildert. Der hätte es sogar noch bedauert, dass ich wegen diesem Mist später nach Hause gekommen bin. Ein Knopfdruck und er hätte den Report freigegeben. Sache erledigt.
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.635
12.528
FRA/QKL
Genau das ist der Punkt. Um bei meinem Beispiel des MA A zu bleiben:
Wenn
- Du Deine MA ab und zu darauf hinweist, ist das nett
- diese Hinweise dokumentierst, ist das besser
- wirklich sauber bist Du erst, wenn das in der Reiserichtlinie steht, und der Reisende auf jedem Reiseantrag unterschreibt, dass er die Richtlinie kennt und danach handelt.

Wenn etwas wie angenommen passiert, wird auch geprüft, ob da schnell was zusammen gezimmert wurde, sondern wie das allgemein aussieht.
Die Hinweise gehen natürlich per Rundmail raus und werden im Intranet publiziert. Da dieses im Rahmen unseres Qualitätsmanagement Systems offizielle Plattform für Mitteilungen ist, ist jeder MA verpflichtet dort regelmäßig reinzuschauen und sich zu informieren.
 
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DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
15.154
13.425
IAH & HAM
Diese Lösung klappt hervorragend, wenn du am Freitagmittag an einem Flughafen an der Westküste der USA stehst und umbuchen musst. Und sich wenn sich dann eine "qualifizierte Fachkraft" vom 24 Stunden Service meldet (sofern vorhanden) hast du gar nicht genug Haare, wie du dir gerne raufen möchtest. In so einer Situation gehst du freiwillig und gerne in Vorleistung, wenn deine Firma dich ohne Firmenkreditkarte durch die Welt schickt. [emoji16]

Dann habt ihr halt kein gutes Reisebüro. Die 24/7 Hotline unseres Reisebüros hat mir jedesmal schnell und kompetent geholfen.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Diese Lösung klappt hervorragend, wenn du am Freitagmittag an einem Flughafen an der Westküste der USA stehst und umbuchen musst. Und sich wenn sich dann eine "qualifizierte Fachkraft" vom 24 Stunden Service meldet (sofern vorhanden) hast du gar nicht genug Haare, wie du dir gerne raufen möchtest. In so einer Situation gehst du freiwillig und gerne in Vorleistung, wenn deine Firma dich ohne Firmenkreditkarte durch die Welt schickt. [emoji16]
kann ich bestätigen.
alles im Leben hat Vor- und Nachteile.

bei mir hat das Hotel am Samstag morgen Checkout US Zeit behauptet, die Zimmer wären noch nicht bezahlt, obwohl ich mir sicher war, das Reisebüro hatte schon alles bezahlt. Gab ne ewiglange Diskussion.
erreich mal jemand in Deutschland an einem Samstag Abend, nicht mal die 24h Hotline, die sowieso nicht mehr ist als eine Telefonseelsorge und ein Marketinggag.

"wir sind 24h für Sie erreichbar"
ja toll ...
erreichbar zu sein ist ja auch alles auf dieser Welt
aber solange das den Vertrieb ankurbelt und Leute sich mit sowas ködern lassen
 

technikelse

Erfahrenes Mitglied
18.05.2016
2.092
8
Wiesbaden
Dann habt ihr halt kein gutes Reisebüro. Die 24/7 Hotline unseres Reisebüros hat mir jedesmal schnell und kompetent geholfen.

Ich habe ein Jahrzehnt für eine große deutsche Geschäftsreisebürokette gearbeitet. Ich weiss was dem Kunden verkauft wird und wie die Realität aussieht. Die letzte Stelle, die ich anrufen würde, wäre das Reisebüro. Da kaufe ich mir lieber vor Ort ein neues Ticket. [emoji12]
 
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bursche99

Erfahrenes Mitglied
14.07.2011
2.951
793
MUC, near OBAXA
Für alle die empfehlen einzureichen: der OP hat hier bereits erwähnt dass dies geschehen ist und Erstattung verweigert wurde.
Aber insgesamt kommen die Informationen noch etwas zach vom OP: der AG wird auf ähnliche Klarheit bestehen, bevor eine Einigung erreicht wird.
 

tcswede

Erfahrenes Mitglied
09.07.2010
1.595
199
59
Ich habe ein Jahrzehnt für eine große deutsche Geschäftsreisebürokette gearbeitet. Ich weiss was dem Kunden verkauft wird und wie die Realität aussieht. Die letzte Stelle, die ich anrufen würde, wäre das Reisebüro. Da kaufe ich mir lieber vor Ort ein neues Ticket. [emoji12]

Etwas einfach - nutze seit 25 ein kleines Geschäftsreisebüro und die haben über Partner einen guten Service - wenn er dann gebraucht wird ... Und das wenn das Büro nicht selber antwortet - auch wenn da um in topic zu bleiben nicht immer die 40 Std dann AN Seitig eingehalten wird.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.709
4.417
Ähnlich wie in D werden hier sicher auch leitende Angestellte (GF bzw. Prokuristen) ausgenommen sein...

Du vermischt hier Begriffe. Ein GF kann kein leitender Angestellter sein, weil er überhaupt kein Angestellter, sondern halt Geschäftsführer ist, er ist ja auch nicht Arbeitnehmer. Der Prokurist kann leitender Angestellter sein, muss es jedoch nicht. Und ein leitender Angestellter muss nicht Prokurist sein :)
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.067
1.313
DUS, HAJ, PAD
Oftmals ist es der Betriebsrat, der als erstes was sagt. Das wird dann zum Problem, wenn Mitarbeiter deswegen nicht mehr arbeiten dürfen, obwohl sie es gerne möchten. Insbesondere in Kombination mit Reisezeiten ist das oft problematisch - und zwar für AG und AN.

Nur bedingt, weil die Reisezeit (z.B. Bahn oder Flug) arbeitsrechtlich oft keine Arbeitszeit ist. Das hat nichts damit zu tun, ob die Firma dafür bezahlt, oder dies als Mehrarbeit verbucht werden kann.
 
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