@tian da ich international vereidigter Puffgutachter bin gehörte das zu meiner geschäftlichen Aktivität.
Nein , Spaß beiseite... der Grund ist das ich die Distanz und den Verkehr zum Flughafen einfach unterschätzt hatte und bin somit zu spät dort angekommen. Also nix verschlafen oder im Puff noch ne Ehrenrunde.
@Flyglobal ist schon eingreicht worden und die Buchhaltung weigert sich
Hmm. Das ist fahrlässig, allerdings nicht grob fahrlässig. Ich wäre, wie alle hier neugierig, wie das Ganze ausging.
Persönlich würde ich in so einem Fall in mich gehen, bei der Abrechnung ein wenig flunkern, was trotz rechtzeitigen Aufbruchs auf dem Weg unerwarteterweise schief gelaufen ist und bei Erfolg die nächste Dienstreise in der 200 ... 300 € Klasse aus eigener Tasche bezahlen, um die eigene Schuld angemessen zu würdigen.
Eventuellt noch ganz grundsätzlich: in jeder Tätigkeit ist für den Betrieb das Risiko eingeschlossen, dass der Mitarbeiter Fehler begeht. Die Frage ist nur, wo liegt die Grenze. Wenn ich 30mal zum gleichen Flughafen fahre und die Verhältnisse kenne liegt eine andere Lage vor, als wenn es sich um einen ersten Fall handelt. Weiß man im konkreten Fall nicht.
Vielleicht noch eine - aus heutiger Sicht - lustige Geschichte hierzu. Ich wollte einmal einen Besucher vom Bahnhof abholen. Fahrzeit mit dem Auto etwa 40 Minuten. Am Bahnhof habe ich es dann geschafft, das Auto mitsamt dem darin abgelegten Schlüssel zu verschliessen. Das ging damals noch. Und nun? Taxi und am späten Abend das Auto mit dem Zweitschlüssel abholen. Summa summarum, Taxi, Parkgebühr, zweite Anfahrt damals etwa 90 DM. Eigene Blödheit und finanziell verkraftbar.