Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundesverfassungsgericht hat die geltende Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig
erklärt. Dies hat zur Folge, dass in Deutschland rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und
forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden müssen. Für jedes Grundstück müssen
Eigentümerinnen und Eigentümer bis zum 31.10.2022 eine Feststellungserklärung bei der
Finanzverwaltung in elektronischer Form abgeben. Hierzu werden Sie von der Finanzverwaltung noch
separat angeschrieben.
Grundlage der Bewertung sind die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022. Da die Finanzverwaltungen
für die Neubewertung aller Grundstücke jedoch mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die neuen
Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen.
Sie als Eigentümer eines (privat genutzten/betrieblichen/landwirtschaftlichen/forstwirtschaftlichen)
Grundstücks sind unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet, am Neubewertungsverfahren
teilzunehmen. Hierzu müssen einige Vorbereitungen getroffen werden.
Als Ihr Berater in allen steuerrechtlichen Belangen, unterstütze und berate ich Sie natürlich auch bei
dieser Erklärung. Dazu ist es bereits jetzt notwendig, aktiv zu werden. Für einen ersten Überblick der
zu erstellenden Erklärungen benötigen wir je Objekt den beigefügten Vorerfassungsbogen
vollständig ausgefüllt, so gut es eben geht, zurück. Am besten unterstützen Sie den Prozess, wenn Sie
uns die fertig bearbeiteten PDFs per E-Mail an info@xxxx zurücksenden.
Die Finanzverwaltung wird Sie in den kommenden Wochen ebenfalls zur Grundsteuer-Reform und
den notwendigen Erklärungen informieren. Nach aktuellem Informationsstand werden diese
Schreiben je Grundstück/ Objekt versendet. Sollten Sie mehrere Schreiben bekommen, bitte jedes
einzelne an die Kanzlei weiterleiten.