Handelt LH rechtswidrig? (BGH X ZR 50/22)

ANZEIGE

j_daniels

Aktives Mitglied
07.04.2011
128
14
ANZEIGE
Hallo zusammen,

LH nimmt Flugzeitänderungen vor, weigert sich aber, Umbuchung auf verfügbare Verbindungen nach meinem Wunsch vorzunehmen.
Diese Weigerung mit Verweis auf "nicht verfügbare Buchungsklassen".

Aktuell geht es um Flüge in die USA (LAS und PHL, zwei getrennte Buchungen).

Im ersten Fall weigert sich LH (macht also die Verfügbarkeit der ursprünglich gebuchten Buchungsklasse zur Bedingung) innerhalb der LH-Gruppe.

Im zweiten Fall (PHL) wurde LH426 bzw. LH 427 durch Flüge mit Discover ersetzt (dies ist alleine schon vom deutlich geringeren Sitzabstand her NICHT ein vergleichbares Produkt).
Auch hier weigert sich LH, auf eine andere Airline umzubuchen.

Die gleiche Reiseklasse ist in beiden Fällen verfügbar.

In beiden Fällen wird eine kostenpflichtige Umbuchung angeboten. Dies steht im Widerspruch zu BGH X ZR 50/22.

Hatte jemand von euch bereits in ähnlichen Fällen mit Verweis auf das BGH-Urteil Erfolg?
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.474
4.442
Wenn das alles so klar ist dann klag. Aber jammer nicht, wenn du damit krachend auf die Nase fliegst.

Kleiner Tipp: D-AIKA bis D-AIKH, jetzt bei Discover, sind Lufthansa-330, die einen neuen Lack und ein paar bunte Elemente im Innenraum bekommen haben. Wie du unter der Prämisse "deutlich geringeren Sitzabstand" begründest will ich sehen.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.185
LH nimmt Flugzeitänderungen vor, weigert sich aber, Umbuchung auf verfügbare Verbindungen nach meinem Wunsch vorzunehmen.
Diese Weigerung mit Verweis auf "nicht verfügbare Buchungsklassen".
Du hast eine Cash-Buchungsklasse gekauft?

Im zweiten Fall (PHL) wurde LH426 bzw. LH 427 durch Flüge mit Discover ersetzt (dies ist alleine schon vom deutlich geringeren Sitzabstand her NICHT ein vergleichbares Produkt).
Auch hier weigert sich LH, auf eine andere Airline umzubuchen.
Ganz anderer Fall.
Hier bietet Dir LH eine zeitnahe Ersatzverbindung an.
Da kannst Du nicht auf ein anderes Fremdmetall bestehen.
 
  • Like
Reaktionen: Münsterländer

athome

Erfahrenes Mitglied
12.06.2012
391
213
USA/F/D
Soll der LAS Flug am gleichen Tag bleiben? Um wieviel haben sich die Zeiten denn geändert?

Bzgl. PHL: der Wechsel von LH operated aircraft zu Discover (wet lease mit LH Flugnummer) ist kein Grund für eine Umbuchung.
 
  • Like
Reaktionen: TXL3000

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.185
Im ersten Fall weigert sich LH (macht also die Verfügbarkeit der ursprünglich gebuchten Buchungsklasse zur Bedingung) innerhalb der LH-Gruppe.
Kannst Du uns hier bitte mehr Details zu LAS geben.
Was ist hier geschehen? Ein Flugannullierung?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.564
9.916
BRU
Bzgl. PHL: der Wechsel von LH operated aircraft zu Discover (wet lease mit LH Flugnummer) ist kein Grund für eine Umbuchung.
Ist das wirklich Wetlease oder wurden hier nicht die Flüge von LH auf 4Y übertragen? Wo ich mir nicht so sicher wäre, ob der Kunde die "Umbuchung" auf eine andere Airline akzeptieren muss bzw. gibt es dazu schon Urteile? Unabhängig von der Frage, ob "vergleichbares Produkt".
 
  • Like
Reaktionen: Anne

j_daniels

Aktives Mitglied
07.04.2011
128
14
Kannst Du uns hier bitte mehr Details zu LAS geben.
Was ist hier geschehen? Ein Flugannullierung?
Ja, annulliert.

Ich hatte ZMU-FRA-SFO-LAS gebucht, codeshare auf United LH 9410 / LH 7736. SFO-LAS wurde gestrichen, LH weigert sich nun, FRA-SFO (auch united) an einem neuen Datum auszustellen, obwohl gleiche Reiseklasse verfügbar. Auch der Rückflug wurde geändert (frühere Abflugzeit in LAS).
Im vorliegenden Falle halte ich es für rechtswidrig, sich auf Verfügbarkeit der Buchungsklassen als Ablehnungsgrund zu berufen. Die Wunschverbindung wird zudem angeboten, aber mit Aufpreis. Hier sehe ich einen klaren Widerspruch zum Urteil des BGH.
 

athome

Erfahrenes Mitglied
12.06.2012
391
213
USA/F/D
Ist das wirklich Wetlease oder wurden hier nicht die Flüge von LH auf 4Y übertragen? Wo ich mir nicht so sicher wäre, ob der Kunde die "Umbuchung" auf eine andere Airline akzeptieren muss bzw. gibt es dazu schon Urteile? Unabhängig von der Frage, ob "vergleichbares Produkt".
LH sieht den Switch von LH zu 4Y sicherlich, genauso wie ob ein Flug von Lufthansa Mainline oder Lufthansa Cityline durchgeführt wird. Da hat man auch kein Recht auf Umbuchung.
 

cold_play

Erfahrenes Mitglied
19.02.2013
477
146
Hast du mal den Lufthansa Chat Assistant ausprobiert für diese Buchung was er als Alternativen vorschlägt?

Sofern man das Datum nicht grundlegend ändern (es gehen nur wenige Tage +-) will findet der über "Was sind meine Flugalternativen?" teils zahlreiche Alternativen inkl. United.
Da kannst du dann direkt online umbuchen ohne die Hotline.
 
  • Like
Reaktionen: Luftikus

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.564
9.916
BRU
LH sieht den Switch von LH zu 4Y sicherlich, genauso wie ob ein Flug von Lufthansa Mainline oder Lufthansa Cityline durchgeführt wird. Da hat man auch kein Recht auf Umbuchung.
Dass LH das so sieht, ist klar. Die Frage ist aber, wie das rechtlich ist. Denn da ist 4Y nunmal eine eigenständige, andere Airline. Die sich auch deutlich mehr von LH abgrenzt als Cityline (u.a. kein Star Alliance-Mitglied).

Ob man daraus dann aber Umbuchung auf eine komplett andere Airline ableiten kann, ist natürlich eine andere Frage. LH hat den Flug gestrichen und bietet die zeitlich naheliegendste Ersatzbeförderung an. Nur ob ich die nicht ablehnen könnte und Erstattung verlangen? Ist natürlich nicht das, was der TO will....
Hast du mal den Lufthansa Chat Assistant ausprobiert für diese Buchung was er als Alternativen vorschlägt?

Sofern man das Datum nicht grundlegend ändern (es gehen nur wenige Tage +-) will findet der über "Was sind meine Flugalternativen?" teils zahlreiche Alternativen inkl. United.
Da kannst du dann direkt online umbuchen ohne die Hotline.
Bei Schedule Change-Änderungen Monate im Voraus? Also da hat mir der Bot aber wirklich noch nie Alternativen außerhalb der LHG angeboten, i.d.R. nicht mal Codeshares. Sondern scheint sich an die LHG Schedule Change-Regeln zu halten - die eben kostenlose Umbuchung auf Codeshares nur erlauben, wenn gleiche BK verfügbar (kurzfristige INVOL-Umbuchungen ist was anderes). Stattdessen wurden mir teilweise völlig idiotische Verbindungen mit 2 mal Umsteigen und/ oder Zwischenübernachtung angeboten....
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.564
9.916
BRU
Ja, annulliert.

Ich hatte ZMU-FRA-SFO-LAS gebucht, codeshare auf United LH 9410 / LH 7736. SFO-LAS wurde gestrichen, LH weigert sich nun, FRA-SFO (auch united) an einem neuen Datum auszustellen, obwohl gleiche Reiseklasse verfügbar. Auch der Rückflug wurde geändert (frühere Abflugzeit in LAS).
Im vorliegenden Falle halte ich es für rechtswidrig, sich auf Verfügbarkeit der Buchungsklassen als Ablehnungsgrund zu berufen. Die Wunschverbindung wird zudem angeboten, aber mit Aufpreis. Hier sehe ich einen klaren Widerspruch zum Urteil des BGH.
Hier dürfte als Problem noch dazukommen, dass der "Verursacher" United ist, nicht LH. Und die LHG-Schedule Change-Regeln, wie insbesondere die Regel der kostenlosen Umbuchung auf ein beliebiges neues Datum, gelten nur für die Fälle, wo der Verursacher LHG ist.

So zumindest die offizielle LHG-Politik. Inwiefern das rechtlich korrekt ist, ist eine andere Frage. Zeitlich naheliegendste Ersatzbeförderung müssten sie wohl auch hier bieten (und eventuelle Kosten intern mit United klären, wenn die der Verursacher sind)
 
  • Like
Reaktionen: Münsterländer

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.185
Ja, annulliert.

Ich hatte ZMU-FRA-SFO-LAS gebucht, codeshare auf United LH 9410 / LH 7736. SFO-LAS wurde gestrichen, LH weigert sich nun, FRA-SFO (auch united) an einem neuen Datum auszustellen, obwohl gleiche Reiseklasse verfügbar. Auch der Rückflug wurde geändert (frühere Abflugzeit in LAS).
Danke für das wichtige Detail.
Fluggastrechtlich ist United Dein Ansprechpartner.

Im vorliegenden Falle halte ich es für rechtswidrig, sich auf Verfügbarkeit der Buchungsklassen als Ablehnungsgrund zu berufen.
Da hast Du wohl die falsche Airline angerufen.

Die Wunschverbindung wird zudem angeboten, aber mit Aufpreis. Hier sehe ich einen klaren Widerspruch zum Urteil des BGH.
Wo steht denn in diesem BGH-Urteil, dass die Ticketing-Airline hier auf die Wunschverbindung kostenfrei umbuchen muss?
 
  • Like
Reaktionen: Münsterländer

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.474
4.442
So zumindest die offizielle LHG-Politik. Inwiefern das rechtlich korrekt ist, ist eine andere Frage. Zeitlich naheliegendste Ersatzbeförderung müssten sie wohl auch hier bieten (und eventuelle Kosten intern mit United klären, wenn die der Verursacher sind)
United hat SFO-LAS nicht komplett eingestellt ;-).

Die zeitlich naheliegendste Ersatzbeförderung wird daher ein anderer United-Flug auf der Strecke sein. Vermutlich gibt's da eh einen mit anderer Nummer in gleicher/ähnlicher Zeitlage. LH 9410 ist UA 59, die kommt gegen 17 Uhr in Frisco an und von da kommst du noch gegen 19 und 22:30 Uhr weiter nach Vegas.
 
  • Like
Reaktionen: Münsterländer

Germanfflyer

Erfahrenes Mitglied
19.08.2015
516
424
Ist das wirklich Wetlease oder wurden hier nicht die Flüge von LH auf 4Y übertragen? Wo ich mir nicht so sicher wäre, ob der Kunde die "Umbuchung" auf eine andere Airline akzeptieren muss bzw. gibt es dazu schon Urteile? Unabhängig von der Frage, ob "vergleichbares Produkt".
Ja muss der Kunde akzeptieren - habe Urteil dazu.... geschuldet wird nur die Beförderung nicht die Airline
Bei mir damals Air Berlin auf Ethiad
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
4.101
2.683
Europa
Wenn ich es richtig verstanden habe
Wenn ich für Januar z.B. ein Flug nach PHL gebucht habe (in April 23), explizit LH gebucht habe weil ich mit der C von LH fligen möchte und die einige Monaten später, anstatt eine LH Maschine, eine 4Y Maschine nehmen, habe ich kein recht auf kostenloses Stornierung oder Umbuchung?
Ist doch das gleiche als wenn ich bei Sixt für einen Audi A4 (oder similar) buche und bezahle und am ende einen Polo (oder similar) bekomme
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.793
4.627
Wenn ich es richtig verstanden habe
Wenn ich für Januar z.B. ein Flug nach PHL gebucht habe (in April 23), explizit LH gebucht habe weil ich mit der C von LH fligen möchte und die einige Monaten später, anstatt eine LH Maschine, eine 4Y Maschine nehmen, habe ich kein recht auf kostenloses Stornierung oder Umbuchung?
Ist doch das gleiche als wenn ich bei Sixt für einen Audi A4 (oder similar) buche und bezahle und am ende einen Polo (oder similar) bekomme

Wenn es keinen LH Flug mehr gibt oder sich die Flugzeiten ändern, dann wohl ja. Wenn nur anstelle der LH gebrandeten Maschine eine 4Y gebrandete Maschine im Wetlease eingesetzt wird, dann wohl nein. Was ist denn, mal für so einen Laien wie mich, der relevante Unterschied zwischen den A330 D-AIKA bis D-AIKH, die jetzt bei Discover und früher bei LH waren? Mir kommen die sehr identisch vor, aber wahrscheinlich habe ich vom Fliegen keine Ahnung.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.474
4.442
Ergänzung: Wenn sich die Flugnummer ändert, ist rechtlich möglich, auf eine kostenfreie Erstattung in Form von Geld zu bestehen.
Wissen die US-Carrier, die Flugnummern gefühlt wöchentlich ändern, das schon? Die offizielle Politik von United ist z.B. "kein Refund, wenn der Change weniger als 2h ausmacht"
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Wenn es keinen LH Flug mehr gibt oder sich die Flugzeiten ändern, dann wohl ja. Wenn nur anstelle der LH gebrandeten Maschine eine 4Y gebrandete Maschine im Wetlease eingesetzt wird, dann wohl nein. Was ist denn, mal für so einen Laien wie mich, der relevante Unterschied zwischen den A330 D-AIKA bis D-AIKH, die jetzt bei Discover und früher bei LH waren? Mir kommen die sehr identisch vor, aber wahrscheinlich habe ich vom Fliegen keine Ahnung.
Vielleicht hat der Mitinsasse Angst davor, dass die LH einen Zuschlag verlangen könnte, falls die ex-Edelweiß-330 (D-AFYQ / D-AFYR) mit ihrer 1-2-1-Bestuhlung eingesetzt werden ;-)?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.732
1.912
Wissen die US-Carrier, die Flugnummern gefühlt wöchentlich ändern, das schon? Die offizielle Politik von United ist z.B. "kein Refund, wenn der Change weniger als 2h ausmacht"
Ach du weisst doch, dass der doc fehlerfrei und absolut Spitzenklasse in der Rechtsberatung ist. P.S. soll im umgekehrten Schluss auch nicht heissen, dass die Firmenpolicy aller Airlines nicht geltendem Recht wiedersprechen kann.
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
4.101
2.683
Europa
Wenn es keinen LH Flug mehr gibt oder sich die Flugzeiten ändern, dann wohl ja. Wenn nur anstelle der LH gebrandeten Maschine eine 4Y gebrandete Maschine im Wetlease eingesetzt wird, dann wohl nein. Was ist denn, mal für so einen Laien wie mich, der relevante Unterschied zwischen den A330 D-AIKA bis D-AIKH, die jetzt bei Discover und früher bei LH waren? Mir kommen die sehr identisch vor, aber wahrscheinlich habe ich vom Fliegen keine Ahnung.
Hier geht es aber um Prinzip, man bucht LH, weil Sie werben dass Sie eine 5* Airlines sind und bekommt am ende einen 4Y Maschine
Ist das gleiche wenn ich in einen Luxus Restaurant gehe und der lässt sich das Essen von einer Mensa beliefern, weil er kein Herd mehr frei hat
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.185
Wenn ich für Januar z.B. ein Flug nach PHL gebucht habe (in April 23), explizit LH gebucht habe weil ich mit der C von LH fligen möchte und die einige Monaten später, anstatt eine LH Maschine, eine 4Y Maschine nehmen, habe ich kein recht auf kostenloses Stornierung oder Umbuchung?
Im April 2023 hast Du doch schon gewusst, dass immer mehr nordamerikanische Strecken auf EuroDisco umgerüstet werden.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Wissen die US-Carrier, die Flugnummern gefühlt wöchentlich ändern, das schon? Die offizielle Politik von United ist z.B. "kein Refund, wenn der Change weniger als 2h ausmacht"
Bei Deutschlandbezug gilt:
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
4.101
2.683
Europa
Im April 2023 hast Du doch schon gewusst, dass immer mehr nordamerikanische Strecken auf EuroDisco umgerüstet werden.
Es ist nur ein Beispiel, habe nicht gebucht
aber viele die vor Monaten LH gebucht haben, bekommen jetzt 4Y Maschinen, ändert sich meiner Meinung nach nicht viel, aber für Max Mustermann der gerne mit der Deutschen Lufthansa fliegen möchte, kann schon ein Problem
sein
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.773
10.750
ANZEIGE
300x250
Da kannst Du nicht auf ein anderes Fremdmetall bestehen.
Du kannst auf die zeitnächste verfügbare Verbindung bestehen. Ist die Fremdmetall, kannst du implizit sehr wohl darauf bestehen.

Wenn ich für Januar z.B. ein Flug nach PHL gebucht habe (in April 23), explizit LH gebucht habe weil ich mit der C von LH fligen möchte und die einige Monaten später, anstatt eine LH Maschine, eine 4Y Maschine nehmen, habe ich kein recht auf kostenloses Stornierung oder Umbuchung?
Exakt den Fall hatte ich, PHL mit LH in C gebucht, wurde dann auf 4Y abgeändert.
In meinem Fall mit dem Vorteil, dass 4Y nicht täglich fliegt, und ich damit auch noch auf einen Tag später verschoben wurde, das hat mir die Möglichkeit zur Stornierung gegeben, die LH auch anstandslos durchgeführt hat.

Dummerweise sagt die EU261 "vorbehaltlich verfügbarer Plätze", klärt aber nicht, ob dass heisst, dass Plätze in der gebuchten Buchungsklasse verfügbar sein müssen.
Airlines sind es aktuell gewohnt Verfügbarkeiten immer auf Buchungsklassen zu beziehen...