Handy neu gekauft, nun defekt, wie bzgl. Austausch vorgehen?

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br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.349
639
lej, sxf, txl
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Ich als Händler würde immer unsachgemäße Benutzung unterstellen. Der Kunde hat das Gerät in einem einwandfreien Zustand eine Woche genutzt. Wenn es Einwände gegeben hätte, wäre der Kunde verpflichtet gewesen, die Annahme zu verweigern.
Handelt es sich um ein generellen Verarbeitungsfehler des Herstellers, ist man auf Kulanz des Herstellers angewiesen und nicht auf Kulanz des Verkäufers.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.144
3.124
Ich als Händler würde immer unsachgemäße Benutzung unterstellen. Der Kunde hat das Gerät in einem einwandfreien Zustand eine Woche genutzt. Wenn es Einwände gegeben hätte, wäre der Kunde verpflichtet gewesen, die Annahme zu verweigern.
Handelt es sich um ein generellen Verarbeitungsfehler des Herstellers, ist man auf Kulanz des Herstellers angewiesen und nicht auf Kulanz des Verkäufers.


Das nützt Dir allerdings innerhalb der ersten sechs Monate gar nichts. Und ein Privatkunde ist nicht verpflichtet, Ware zu untersuchen oder "die Annahme zu verweigern" (wie soll er das denn tun? Durch die Verpackung gucken?). Mit dem Hersteller hast Du als Kunde erst einmal gar nichts zu tun, Dein Vertragspartner ist der Verkäufer und erst dann geht es Richtung Hersteller.

Warum versuchen eigentlich hier alle, die teilweise bei einer fehlenden Stulle im Flugzeug den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen wollen, dem OP seine ganz einfachen Käuferrechte auszureden??
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Ich als Händler würde immer unsachgemäße Benutzung unterstellen.
Die Beweislast hat der Verkäufer, kann er ja gerne versuchen zu beweisen
Handelt es sich um ein generellen Verarbeitungsfehler des Herstellers, ist man auf Kulanz des Herstellers angewiesen und nicht auf Kulanz des Verkäufers.

Der Verkäufer ist und bleibt nun mal der Vertragspartner
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
151
Frage an die, die hier schreiben: Riß ist ganz klar Gewährleistungsfall und der Verkäufer muß beweisen, daß nicht

würdet ihr bei einer Beule oder z.B. hagelschaden im Autoblech auch vom Autoverkäufer erwarten, daß er euch nachweist, daß die nicht herstellungsbedingt entstanden ist, sondern durch eine unsachgemäße Behandlung durch wen oder was auch immer?

oder wenn durch ein Fußball ein Riß in der Frontscheibe enstand? (ein Ball wird im Gegensatz zu Stein wohl keinen eindeutigen Krater verurssachen)
nach der Logik mit dem Riß im Handyglas, der nach meinem Verständnis meist durch mehr oder weniger starke mechanische Einwirkung wie Sturz oder Verbiegen in Tasche passiert und nicht spontan durch Herstellungsfehler, müßte auch der Autoverkäufer nachweisen, daß da ein Gegenstand draufgeknallt ist?

das soll jetzt nicht als Polemik verstanden werden, ich sehe da keinen Unterschied
insbesondere, weil sich diese Art Riß nicht als typisches Serienproblem ergoogln läßt (also ich habs nicht entdeckt für dieses Modell)
Folie drauf und weiterbenutzen oder mit Fön Rückseite lösen und neue Scheibe draufkleben, wenn das zu sehr stört
 
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janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.975
1.041
DUS, HAJ, PAD
Angenommen du kommst am Morgen zu deinem 3 Monate alten Neuwagen und er hat über Nacht einen Riss auf der Frontscheibe bekommen.

a) Würdest du da denken dass war ein Fussball oder
b) ein Herstellungsfehler der Scheibe

Es ist mit Sicherheit kein ganz einfaches Thema. Daher auch gesetzlich geregelt.
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
151
ich würde denken: verdammt, was ist denn da draufgefallen/geworfen worden? Mißgeschick oder Vandalismus?
im Zweifel würde ich noch googln, ob sowas auch bei anderen Autos meines Typs ohne Fremdeinwirken vorgekommen ist

aber bleiben wir mal beim Thema Blech
wo steht geschrieben, daß sich Blech nicht spontan verwerfen kann? zeig mir bitte diese konkrete Blecheigenschaft irgendwo niedergeschrieben, wenn ich dir eine Beule als Herstellungsfehler präsentiere
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.975
1.041
DUS, HAJ, PAD
Ich glaube der TE hatte ein Handy mit Glasrückseite und kein Auto oder Metallhandy.

Fakt ist das Glas spontan springen kann weil es unter Eigenspannung steht und der VK in den ersten 6 Monaten nachweisen müsste dass dies nicht so war. Gerade beim Glas machen sich Material- oder Herstellungsfehler ziemlich schnell bemerkbar. Das dies viele VK nicht so sehen und natürlich Glas ebenso bricht wenn es auf den Boden fällt ist auch klar. Deswegen dem Käufer aber in jedem Fall zu sagen dein Problem ist mit Sicherheit nicht OK.
 
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bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Und ein kleiner Tipp für die Zukunft: Teure Geräte immer nur bei Amazon als Verkäufer ... nicht von Marketplace-Händlern ... das erspart (oft) viel Streß und Ärger ...
Exakt, nach einer schlechten Erfahrung mit Marketplace, Amazon hilft nicht, kaufe ich nicht mehr von unbekannten Dritthaendlern. Lohnt sich einfach nicht.

Die ersten 6 Monate muss ein Haendler beweisen, dass nichts falsch war am Geraet. Warum sollte es nicht ein Materialfehler sein?

Nachtrag: Bei Amazon Marketplace findet man in letzter Zeit auch Produkte, die unter ihrem eigentlich Wert verkauft werden.
Selbst wenn die A-Z Garantie gilt, kann Amazon auch nichts machen, wenn man einem Betrüger aufsitzt, der die Ware ggf gar nicht hat.
 
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mf_2

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26.02.2016
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3.483
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Mich würde viel eher interessieren, wie es zu dem Riß kam. War der schon bei Lieferung, Ist der später vom Himmel gefallen, oder das Telefon vom Tisch?

Bei der Annahme haben weder meine +1 noch ich einen Riss erkennen können.
Der Riss ist von außen auch nicht spürbar, nur sichtbar. Er vergrößerte sich "von selbst" binnen Stunden, was für Eigenspannung spricht. Aber ich will nicht mutmaßen und bin kein Materialkundler.

Naja, das wird mit Sicherheit kein Gerät sein was vor kurzen produziert wurde. Das Handy wurde ja bereits ab März 2016 in D verkauft. Evtl. sogar ein Rückläufer oder ähnlich.
Persönlich wäre ich bei fast 4 Jahre alten Modellen zurückhaltend und hätte eher ein neues Modell wie das A50 gekauft.

Wir wollten explizit nichts top-of-the-line. Das A50 kannte ich nicht. Danke für den Hinweis. Meine +1 kam von einem Galaxy J6, das war ihr irgendwann zu langsam.

Ich als Händler würde immer unsachgemäße Benutzung unterstellen. Der Kunde hat das Gerät in einem einwandfreien Zustand eine Woche genutzt. Wenn es Einwände gegeben hätte, wäre der Kunde verpflichtet gewesen, die Annahme zu verweigern.
Handelt es sich um ein generellen Verarbeitungsfehler des Herstellers, ist man auf Kulanz des Herstellers angewiesen und nicht auf Kulanz des Verkäufers.

Wie gesagt, bei Annahme haben wir bei Sichtprüfung nichts gesehen. Alles weitere dazu, was der Käufer muss und nicht, hat Flying Lawyer schon sehr gut ausgeführt.

Es gibt neue Entwicklungen - immerhin antwortet der Verkäufer zügig. Leider ist es nur sachlich falsch:

vielen Dank für Ihre Nachricht, nach $477 BGB liegt die Beweislast bei dem Verkäufer, dies ist korrekt, ein solcher defekt hätte jedoch umgehend nach erhalt gemeldet werden müssen, da dies nicht erfolgt ist, wird der Riss erst Monate später durch eine Fremdeinwirkung verursacht worden sein, wodurch hier 1. Kein Gewährleistungsfall vorliegt 2. eine Gutschrift völlig ausgeschlossen ist, wir werden das Gerät am Montag zurücksenden.

"Monate später" kann nicht sein, da wir das Gerät am 01.11. gekauft haben. Es wurde am 4.11. versandt und kam am 6.11. an und ging am 16.11. wieder zurück. Wo da "Monate" liegen sollen, erschließt sich mir nicht.

An diejenigen, die sich mit der A bis Z Garantie auskennen: Was kann man tun, wenn der Button nicht sichtbar ist? Oder gilt die A bis Z Garantie nicht für alle Artikel?
Wenn ich mit A bis Z nicht weiterkomme, würde ich einen Anwalt fragen, was man klagetechnisch tun kann. Ich sehe es nicht ein, 300€ für ein Handy auszugeben welches nach wenigen Tagen kaputt geht.
 
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br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
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639
lej, sxf, txl
Sicherlich kann dir ein Anwalt hier weiterhelfen und versuchen den Verkäufer zu zwingen hier eine Ersatzlieferung zu realisieren.

Hoffentlich habt ihr eine Rechtsschutz mit einer geringeren Selbstbeteiligung als 300€.

Ich finde der Verkäufer hat richtig reagiert, da hier schon eher anzunehmen ist, das es sich um eine unsachgemäße Bedienung handeln könnte. Auch wenn zwischen Lieferung und Nutzung nur ein halber Monat liegt.
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
151
nach meinem mittlerweile entdeckten Forumsthread halte ich spontanriß nun nicht mehr für so unwahrscheinlich wie einen spontanen Autoblechschaden

schade, daß diese Hightechteilchen solche bescheuerten macken haben können
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.854
3.483
STR
[...]

Ich finde der Verkäufer hat richtig reagiert, da hier schon eher anzunehmen ist, das es sich um eine unsachgemäße Bedienung handeln könnte. Auch wenn zwischen Lieferung und Nutzung nur ein halber Monat liegt.

Wie würdest du in meiner Lage reagieren?
Natürlich kennt der Verkäufer mich nicht und nimmt erstmal an, dass ich (bzw. meine +1) das Ding kaputt gemacht haben. Dass er das annimmt kann ich ihm nicht übel nehmen. Vielleicht würde ich als Verkäufer ähnlich reagieren. Nur weiß ich eben, dass wir es nicht unsachgemäß verwendet haben. Was wäre dann deine Lösungsidee?

Ich habe generell gute Erfahrungen mit Anrufen bei Amazon gemacht.

Werde ich versuchen.
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.349
639
lej, sxf, txl
Das ist wirklich schwierig.

Ich habe zu meinen Mobiltelefonen ( auch Familie ) in der Regel die Care+ Varianten, einfach weil ich auf die Sachen angewiesen bin und ich rechne diese Kosten in den Anschaffungspreis ein. In der Regel hab ich (Familie) leider auch selten ein Telefon für mehr als 2 Jahre, obwohl dies meist total sinnfrei ist.

Ob ich nun bei einem 300€ Telefon eine zusätzliche Absicherung gekauft hätte, kann ich auch nicht sagen, da die Kosten vielleicht nicht in Relation stehen. So richtig weiß ich auch nicht, wie ich mich an eurer Stelle verhalten hätte, ich denke ich hätte es mit einem Tausch vielleicht auch probiert, aber ich hätte mit einer solchen Reaktion des Händlers gerechnet. Die Konstellation ist sehr schlecht. Auf der anderen Seite habt ihr ja schon eine Alternative kurzfristig gekauft, hier seit ihr ja auch ins Risiko oder besser gesagt in Vorkasse gegangen, vielleicht wäre dann eine Absicherung/Versicherung doch preiswerter gewesen, aber hinterher weiß man immer mehr...

Ich wollte/will euch auch nicht ärgern, sondern sehe es eher aus Händlersicht, der versuchen wird den Schaden von sich abzuwenden.
 
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mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
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3.483
STR
Ich habe soeben bei Amazon angerufen. Kaum Wartezeit, was mich in der Vorweihnachtszeit überrascht.
Amazon hat direkt die Erstattung in die Wege geleitet. Sehr schön.
Ich hoffe, der Verkäufer schickt jetzt nicht tatsächlich das Handy wieder zu mir ...

Vielen Dank für den ganzen Input hier!
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Ich finde der Verkäufer hat richtig reagiert, da hier schon eher anzunehmen ist, das es sich um eine unsachgemäße Bedienung handeln könnte. Auch wenn zwischen Lieferung und Nutzung nur ein halber Monat liegt.
Ich verstehe nicht, wie du zu diesen Annahmen kommst. Das Handy wurden binnen 10 Tagen zurueckgeschickt, das ist sogar weniger als die 14 Tages-Frist.
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.349
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lej, sxf, txl
ich wusste nicht das man ein Umtauschrecht für ein defektes Gerät hat, wo der Händler unterstellt, das es defekt ist aufgrund unsachgemäßer Nutzung.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
ich wusste nicht das man ein Umtauschrecht für ein defektes Gerät hat, wo der Händler unterstellt, das es defekt ist aufgrund unsachgemäßer Nutzung.
Der Händler unterstellt
Wer unterstellt muss beweisen
Beweisen kann er nicht

Zumal gibt es nachgewiesen Fälle in denen das Glas einfach mal so bricht, ist also nicht auszuschließen das es wirklich so war.
Desweiteren, wenn das Handy nicht direkte Knickspuren hat sollte man auch davon ausgehen dass es ein normaler Gebrauch war. Dieses sollte ein Handy schon verdauen können--->wenn nicht ist es Mängelbehaftet.
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.349
639
lej, sxf, txl
Handy mit Riss -> in der Regel entsteht der Riss durch äußere unsachgemäße Behandlung -> Produkt ist nicht bekannt für Spontanbrüche! Wovon geht nun der Händler aus? Der Nachweis der unsachgemäße Behandlung liegt ihm ja nun vor.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.144
3.124
ich wusste nicht das man ein Umtauschrecht für ein defektes Gerät hat, wo der Händler unterstellt, das es defekt ist aufgrund unsachgemäßer Nutzung.

Dann hast Du was gelernt :rolleyes: "Unterstellen" kann man viel. Um ein Recht zu Fall zu bringen, reicht es nicht aus, zu unterstellen, man muss beweisen. Und da macht sich der Händler hier noch nicht einmal die Mühe. Den Beweis wird er wahrscheinlich auch nicht führen können, denn wenn an dem Telefon nichts als ein Riss ist (also keine deutlichen Fallspuren oder anderes), wie will er denn bitte den von ihm behaupteten unsachgemäßen Gebrauch beweisen. Leute, wir haben eine sehr verbraucherfreundliche Gesetzgebung und ihr versucht hier, Verbrauchrechte mit "hätte, könnte, unterstellen" und was weiß ich wegzureden.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.144
3.124
Handy mit Riss -> in der Regel entsteht der Riss durch äußere unsachgemäße Behandlung -> Produkt ist nicht bekannt für Spontanbrüche! Wovon geht nun der Händler aus? Der Nachweis der unsachgemäße Behandlung liegt ihm ja nun vor.


Jeder normale Händler wird umtauschen. Der Händler muss den Beweis führen im Streitfall. Und das wird er nicht können. Du schreibst:

Der Nachweis der unsachgemäße Behandlung liegt ihm ja nun vor

Wo liegt denn irgendein "Nachweis" vor??
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.349
639
lej, sxf, txl
Der Händler hat ja nun geschrieben, wie er den Sachverhalt sieht. Vielleicht hat er an dem "Beweismittel" feststellen können, das es weitere Spuren von unsachgemäßer Behandlung gibt. Aus jux und dollerei wird der Händler ja nicht zu seiner Aussage gekommen sein. Wir alle kennen keine Fotos vom tatsächlichen Schaden. Schließlich würde der Händler wohl auf keinen Kosten sitzen bleiben, wenn er den Verarbeitungsfehler beim Hersteller geltend machen könnte. (Ist natürlich auch fraglich ob es ein neues Handy war, wenn es ein 4 Jahre altes Modell war)

Der TO kann nun den rechtlichen Weg einschlagen um noch mehr Kosten zu verursachen oder akzeptieren. ( zum Glück hat er über Amazon gekauft und bekommt ja nun sein Geld zurück )

Ich find es ja gut, das in Deutschland die Verbraucherrechte für Kunden so freundlich gestalten sind. Dennoch ist das Thema Betrug für den Händler/Versicherer sicherlich ein unangenehmes Thema. Man wird aus Kostengründen wohl nicht jeden Einzelfall bis ins Detail beleuchten können und muss so auf Erfahrungswerte zurückgreifen. Gibt es einen Haarriss innerhalb des Display (nicht von Ecke zu Ecke) kann man vielleicht von einem Materialfehler ausgehen. Ist der Riss größer kann man vielleicht von etwas anderem ausgehen.

Aber wie du auch richtig schreibst, sind das alles Mutmaßungen von mir und dir. Der Käufer sagt spontane Rissbildung, der Verkäufer sagt Rissbildung durch unsachgemäßes behandeln. Der Beweis oder Nachweis ist halt das defekte Handy, welches nun dem Händler für seine Entscheidungsfindung vorliegt.

Ich habe aber keine Ahnung vom Recht! Und sicherlich wird dir ein/dein Anwalt einen rechtssicheren Rat geben können, viele arbeiten ja zum Glück auf "Erfolgsbasis". :doh:
 
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