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Hallo zusammen,
meine +1 hat ein Handy bei Amazon (Marketplace) neu gekauft. Dieses Handy hatte nach wenigen Tagen bei normaler Benutzung auf der Rückseite einen Riss entwickelt. Der Riss war nur sicht-, nicht jedoch spürbar und hat sich innerhalb weniger Stunden weiter vergrößert.
Daraufhin haben wir das Handy innerhalb von 14 Tagen nach Kauf zurückgeschickt. Da meine +1 zwingend ein Handy braucht, haben wir von einem anderen Händler ein neues Handy gekauft. Dass wir dadurch ggf. Nachteile haben, weil wir vorschnell ein zweites Handy gekauft haben, ist mir bewusst. Wichtig war, dass wir ein nutzbares Handy für meine +1 haben.
Nun schreibt der Händler:
Nun ist es so, dass das wie gesagt bei normalem Gebrauch entstanden ist. Vllt. war es ja gar nicht neu (sondern ein Rückläufer) und/oder das Gehäuse hat einen Materialfehler? Jedenfalls haben wir das Handy nicht durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigt. Frage: Was muss der Händler nun tun?
Am liebsten wäre mir eine Rücknahme gegen Erstattung des Kaufpreises, da wir ja schon ein Handy haben. Allerdings meine ich gelesen zu haben, dass der Händler das Recht zur Nachbesserung hat. Wäre auch okay, das ist dann ja sein gutes Recht. Ist das so?
Kann ich es dann nach der erfolgten Nachbesserung aufgrund Fernabsatzgesetz einfach trotzdem innerhalb von 14 Tagen (nach der letzten Nachbesserung) zurückschicken?
Wenn er nun weiterhin sagt, dass wir das selbst verursacht haben, bleibt dann nur der Klageweg, weil "Aussage gegen Aussage"? Ich hatte so einen Fall noch nie. Bisher haben meine Handys immer funktioniert.
Viele Grüße
mf_2
meine +1 hat ein Handy bei Amazon (Marketplace) neu gekauft. Dieses Handy hatte nach wenigen Tagen bei normaler Benutzung auf der Rückseite einen Riss entwickelt. Der Riss war nur sicht-, nicht jedoch spürbar und hat sich innerhalb weniger Stunden weiter vergrößert.
Daraufhin haben wir das Handy innerhalb von 14 Tagen nach Kauf zurückgeschickt. Da meine +1 zwingend ein Handy braucht, haben wir von einem anderen Händler ein neues Handy gekauft. Dass wir dadurch ggf. Nachteile haben, weil wir vorschnell ein zweites Handy gekauft haben, ist mir bewusst. Wichtig war, dass wir ein nutzbares Handy für meine +1 haben.
Nun schreibt der Händler:
[FONT="]Bei der Überprüfung Ihres Gerätes ist uns aufgefallen, dass die Rückseite Ihres Gerätes gesprungen ist. Dieser Defekt ist auf Fremdeinwirkung zurückzuführen.[/FONT]
[FONT="]Eine Rücknahme Ihres Gerätes ist ausgeschlossen.[/FONT]
Nun ist es so, dass das wie gesagt bei normalem Gebrauch entstanden ist. Vllt. war es ja gar nicht neu (sondern ein Rückläufer) und/oder das Gehäuse hat einen Materialfehler? Jedenfalls haben wir das Handy nicht durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigt. Frage: Was muss der Händler nun tun?
Am liebsten wäre mir eine Rücknahme gegen Erstattung des Kaufpreises, da wir ja schon ein Handy haben. Allerdings meine ich gelesen zu haben, dass der Händler das Recht zur Nachbesserung hat. Wäre auch okay, das ist dann ja sein gutes Recht. Ist das so?
Kann ich es dann nach der erfolgten Nachbesserung aufgrund Fernabsatzgesetz einfach trotzdem innerhalb von 14 Tagen (nach der letzten Nachbesserung) zurückschicken?
Wenn er nun weiterhin sagt, dass wir das selbst verursacht haben, bleibt dann nur der Klageweg, weil "Aussage gegen Aussage"? Ich hatte so einen Fall noch nie. Bisher haben meine Handys immer funktioniert.
Viele Grüße
mf_2