Nun, nur wenn man sie innerhalb einer bestimmten Frist (wimre 1 Jahr) wieder umrubelt.
Die Spekulationsfrist gilt doch nur, wenn eine physische Lieferung (wie bei XETRA-Gold) möglich ist.
Genau das ist doch das Problem, was ich hier sehe.
Bei Fremdwährungen auf Revolut ist dies kein Problem, da die Währung durch Überweisung an Fremdbanken oder Abhebung geliefert werden kann.
Die Edelmetalle bei Revolut sind gemäß AGB von Lieferung ausgeschlossen, genauso wie die Cryptowährungen. Daher dürfte es in meinen Augen ja eine Kapitalforderung gegenüber Revolut darstellen.
Wenn da jemand aber etwas fundiertes mit Quellen zu hat, lasse ich mich gerne eines bessern belehren.
Würde mich ja freuen, wenn hier die Jahres-Frist wirklich zum tragen kommt und die Gewinne nach einem Jahr steuerfrei sind.