Hilfe!!! Flüge vom Reiseveranstalter versehentlich storniert, wer haftet?

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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.575
9.982
BRU
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Hä? Das eine schliesst das andere doch nicht aus. Die Schadensminderungspflicht kommt immer dann zum tragen wenn ich dafür Sorge tragen muss das der Schaden der von meinem Vertragspartner getragen werden muss möglichst gering bleibt.

Wenn ich meinen Flug verpasse, dann füge ich mir den Schaden ja selber zu - ergo keine Schadensminderungspflicht.

Eben. Nur damit, dass hier der Ticketshop (oder das Reisebüro) es verpasst hat, das Ticket rechtzeitig auszustellen, hat er primär auch sich selber Schaden zugefügt. Sprich: Er müsste die Tickets – wie vom Kunden gebucht – zu dem höheren Preis ausstellen und selber für den Schaden aufkommen.

Da verstehe ich nicht, warum der Kunde eine Schadensminderungspflicht haben soll und eine alternative Verbindung akzeptieren muss (wie es offensichtlich behauptet wurde).
 

dch

Erfahrenes Mitglied
30.05.2012
887
6
EDDH
Wenn die Airline den verpassten Anschluss verantwortlich ist muss sie eben meinen Schaden gering halten und mich möglichst schnell ans Ziel bringen (egal was es kostet).

Ganz so ist es leider nicht. "Egal, was es kostet" würde ja heißen, dass die Airline oder das Reisebüro Dich mit der nächsten freien Gulfstream von Netjets über den Atlantik fliegen muss.

Beispiel Urlaubsflug: Wenn Du 200 € Kompensation dafür bekommst, dass man Dich auf eine Maschine umbucht, die 1 h später geht, dann musst Du das der Variante vorziehen, ein Business-oder First-Ticket auf der ursprünglichen Maschine zu kaufen. Zumindest wenn Du die Differenz wiederhaben willst.

Den Schaden muss der Vertragspartner in jedem Fall ersetzen, die Höhe muss aber in Relation zum erlittenen Nachteil sein.
 
Zuletzt bearbeitet:

dch

Erfahrenes Mitglied
30.05.2012
887
6
EDDH
Da verstehe ich nicht, warum der Kunde eine Schadensminderungspflicht haben soll und eine alternative Verbindung akzeptieren muss (wie es offensichtlich behauptet wurde).

Beide Seiten haben im Schadensfall immer eine Schadenminderungspflicht. Es kommt auf das Zumutbare an.

Wenn der Ersatzflug jetzt 38 h statt 14 h gedauert hätte, dann wäre das vom Reisenden nicht mehr zu verlangen. Aber bei transkontinentalen sind Verzögerungen von 1-2 h durchaus zu erwarten. Wohlgemerkt: Es geht ja nicht darum, auf Schadenersatz zu verzichten.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
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Ganz so ist es leider nicht. "Egal, was es kostet" würde ja heißen, dass die Airline oder das Reisebüro Dich mit der nächsten freien Gulfstream von Netjets über den Atlantik fliegen muss.

Beispiel Urlaubsflug: Wenn Du 200 € Kompensation dafür bekommst, dass man Dich auf eine Maschine umbucht, die 1 h später geht, dann musst Du das der Variante vorziehen, ein Business-oder First-Ticket auf der ursprünglichen Maschine zu kaufen. Zumindest wenn Du die Differenz wiederhaben willst.

Den Schaden muss der Vertragspartner in jedem Fall ersetzen, die Höhe muss aber in Relation zum erlittenen Nachteil sein.

Ok das läuft ja unter Schadensminderungspflicht - beide Parteien müssen darauf achten das der Schaden nicht unverhältnissmässig höher wird - im Zweifelsfall klärt das dann ein Gericht.

Wenn ich z.B. auf einer Geschäftsreise - zu einem Termin nicht mitgenommen werde - die angebotene Alternative mir es nicht ermöglichen würde an dem Termin teilzunehmen denke ich das man ein voll flexibles Y Ticket auf der einer Verbindung die es einem ermöglicht den Termin wahrzunehmen ersetzt bekommt.

Business und Firsttickets oder gar Netjet kommen nur in Frage wenn man 1. nachweisen kann das es keine günstigere Alternative gegeben hat und 2. der Schaden der einem durch den verpassten Termin im Verhältniss stand.

Ich denke das z.B. ein Künstler der zu einem Auftritt muss hier einiges an Schadensersatz durchsetzen könnte.
 

themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
1.830
572
Berlin
Wenn du auf Grund eines Delays einen Anschlussflug verpasst dann gebietet es die Schadensminderungspflicht das die Airline dich auf die nächstmögliche Verbindung umbucht (egal auf welcher Fremdairline), tut sie das nicht ergeben sich weitere Schadensersatzansprüche für dich.

Da die Sache jetzt ja geklärt ist, missbrauche ich den Thread mal.
-Gilt obiges eigentlich nur im Geltungsbereich der EU, oder auch aussereuropäisch?
-Auf welcher Rechtsgrundlage eigentlich? Damit man eine Argumentationshilfe hat.
-Falls der angebotene Ersatzflug mir unzumutbar vorkommt ( was ist zu aktzeptieren statt z.B 1x Umsteigen jetzt 4x oder lange Wartezeit auf neuen Flug, obwohl Fremdairline wesentlich zeitnahere Flüge hat?)
-Falls nicht zufrieden oder mir nichts anheboten wird kann ich dann auf eigene Faust ( bei Rückflug) dann teuren One Way Flug buchen?
-Prämienflug ist " normal gebuchtem"Flug rechtlich gleichgestellt, korrekt?
Danke
 
A

Anonym38428

Guest
Da die Sache jetzt ja geklärt ist, missbrauche ich den Thread mal.
-Gilt obiges eigentlich nur im Geltungsbereich der EU, oder auch aussereuropäisch?
-Auf welcher Rechtsgrundlage eigentlich? Damit man eine Argumentationshilfe hat.
-Falls der angebotene Ersatzflug mir unzumutbar vorkommt ( was ist zu aktzeptieren statt z.B 1x Umsteigen jetzt 4x oder lange Wartezeit auf neuen Flug, obwohl Fremdairline wesentlich zeitnahere Flüge hat?)
-Falls nicht zufrieden oder mir nichts anheboten wird kann ich dann auf eigene Faust ( bei Rückflug) dann teuren One Way Flug buchen?
-Prämienflug ist " normal gebuchtem"Flug rechtlich gleichgestellt, korrekt?
Danke

Die Frage die du stelltest war: Wo finde ich die Suchfunktion? Die Antwort ist: Oben rechts ;)
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
-Gilt obiges eigentlich nur im Geltungsbereich der EU, oder auch aussereuropäisch?
-Auf welcher Rechtsgrundlage eigentlich?

Ich weiss erstmal das es für in Deutschland geschlossene Verträge giltt, Grundlage wäre da dann wohl das BGB. Wie es in anderen Regionen aussieht - keine Ahnung - das ergibt sich aus dem geltenden Vertragsrecht.
 

dch

Erfahrenes Mitglied
30.05.2012
887
6
EDDH
-Gilt obiges eigentlich nur im Geltungsbereich der EU, oder auch aussereuropäisch?
-Auf welcher Rechtsgrundlage eigentlich? Damit man eine Argumentationshilfe hat.

In Deutschland gilt das BGB, in anderen Ländern gibt es nicht immer geschriebenes Zivilrecht. Arabische Länder z.B. haben das häufig nicht, auch in UK und den USA gilt das Case Law. Welches Recht gilt, hängt auch davon ab, wie und wo Du buchst.

- Falls der angebotene Ersatzflug mir unzumutbar vorkommt ( was ist zu aktzeptieren statt z.B 1x Umsteigen jetzt 4x oder lange Wartezeit auf neuen Flug, obwohl Fremdairline wesentlich zeitnahere Flüge hat?)
-Falls nicht zufrieden oder mir nichts anheboten wird kann ich dann auf eigene Faust ( bei Rückflug) dann teuren One Way Flug buchen?

Am Ende entscheidet das der Richter, da gibt es keine generellen Vorgaben. Dass man Dir nichts anbieten würde, halte ich für ausgeschlossen.

In Europa sind viele Dinge ja schon normiert, wie z.B Kompensationen bei Verspätungen usw.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.365
3.065
FRA
Wer bei einem Non-Flex Ticket seinen Flug verpasst hat dann hast du keine Ansprüche aus dem Vertrag - dein dir dann entstandener Schaden ist ausschliesslich dir anzulasten.

Wie schon von dch geschrieben, haben beide Vertragsparteien eine Schadensminderungspflicht. Aber die ist sehr ungerecht zugunsten von Airlines geregelt.

Wenn die Airline Mist baut, muss ich den Schaden für die Airline so gering wie möglich halten. Bei einem verpassten Anschlussflug kann ich nicht darauf bestehen, dass mich die Airline etwa mit dem 10fachen Kostenaufwand so schnell wie möglich ans Ziel bringt.

Wenn aber ich Mist baue, braucht die Airline meinen Schaden nicht zu mindern und darf bei einem verspäteten Erscheinen am Flughafen ohne weiteres Full Fare für den nächsten Flug verlangen, obwohl mein Ticket vielleicht nur 10% davon gekostet hat. Und mein rechtzeitiges Erscheinen am Flughafen ist genauso Teil des Vertrages, als die pünktliche Beförderung.
 

kaiserwalzer

Neues Mitglied
18.06.2015
22
0
Kannst du mir mal kurz eine Verbindung nennen bei der man Früh morgens in den USA Richtung Europa startet? Direkt ist das dann doch nicht, und dürfte auch mit längeren Aufenthalten verbunden sein. Wenn ich bedenke das man z.B. mit BA erst gegen 21:00Uhr Las Vegas in Richtung Europa verlässt.

Wir wären Las Vegas morgens um 08:00 Uhr gestartet, mit einem Zwischenstopp in Atlanta am nächsten Morgen um 07:45 Uhr in Düsseldorf Flugzeit 14:45 Std.

Wieso ist das ungewöhnlich, morgens in den USA zu starten?
 

kaiserwalzer

Neues Mitglied
18.06.2015
22
0
In San Diego ist es nicht so schwierig sich zurecht zufinden. Der Flughafen ist übersichtlich und Anbindung an die Stadt gut. Kein Problem bei Nacht. Finde auch die Stadt nicht kompliziert. Übernachtet ihr im "Hotel Circle" also der Straße mit den ganzen Hotels?

1h mehr ist ja kaum ein Mehraufenthalt gerade bei Einreise USA(?). Dann seid ihr bei leichten Verspätungen entspannter oder könnt noch in Ruhe die Beine vertreten etwas trinken und austreten... Angenehm nach einem Langstreckenflug.

2h beim Rückflug bekommt man schon rum. Gerade wenn man zu viert ist und eine schöne Urlaubsreise Revue passieren lassen kann.

Ich dachte es ging um 4+ mehr Stunden Aufenthalt! Also finde die Flugänderungen nicht so schlimm.

Viel Spass!

Du hast mich falsch verstanden, es handelt sich um den Mehraufenthalt. z.B. beim Rückflug 4 anstatt 2 Std. Zwischenstopp.
 

DrThax

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10.02.2010
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Wir wären Las Vegas morgens um 08:00 Uhr gestartet, mit einem Zwischenstopp in Atlanta am nächsten Morgen um 07:45 Uhr in Düsseldorf Flugzeit 14:45 Std.
Wieso ist das ungewöhnlich, morgens in den USA zu starten?
Wenn man ex USA direkt nach Europa fliegt, gehen die Flüge idR nachmittags oder abends raus, damit sie dann morgens/vormittags in Europa ankommen.
Wenn man vorher noch ein paar Mal Domestic in den USA herumhoppelt, kann das natürlich ganz anders sein.
 

kaiserwalzer

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18.06.2015
22
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Wenn man ex USA direkt nach Europa fliegt, gehen die Flüge idR nachmittags oder abends raus, damit sie dann morgens/vormittags in Europa ankommen.
Wenn man vorher noch ein paar Mal Domestic in den USA herumhoppelt, kann das natürlich ganz anders sein.

Von rumhoppeln würde ich bei einem einmaligen, zweistündigen Zwischenstopp ja nun nicht gerade reden.:rolleyes:
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
Von rumhoppeln würde ich bei einem einmaligen, zweistündigen Zwischenstopp ja nun nicht gerade reden.:rolleyes:

Naja, von der Westküste erstmal an die Ostküste und dann ein Kurzflug nach Europa ist aus zweierlei Sicht eigentlich doof: Erstens die längere Gesamtzeit und zweitens die kürzere Nacht im Flieger. Würde ich wenn es irgend geht nie machen und immer die Langflugvariante von der Westküste wählen.
 

SaschaT82

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23.01.2012
2.422
15
Naja, von der Westküste erstmal an die Ostküste und dann ein Kurzflug nach Europa ist aus zweierlei Sicht eigentlich doof: Erstens die längere Gesamtzeit und zweitens die kürzere Nacht im Flieger. Würde ich wenn es irgend geht nie machen und immer die Langflugvariante von der Westküste wählen.

Sag das mal dem öffentlichen Dienst als Arbeitgeber :rolleyes:
 

SaschaT82

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
2.422
15
Kaiserwalzer arbeitet im öffentlichen Dienst?
Ihr kennt Euch?

Nein. Wir kennen uns nicht, und da dies eine Urlaubsreise ist, wird sie kaum vom Arbeitgeber bezahlt ...
Ist mir halt so rausgerutscht, weil zwischen "Beste Verbindung" und "Bezahlbare bzw. Bezahlte Verbindung" die Diskrepanz dann doch manchmal leider etwas größer ist.
Anmerkung meinerseits: Ich war jetzt nicht der erste der Off Topic wurde...
 

Tiefflieger

Erfahrenes Mitglied
05.11.2010
625
979
Naja, von der Westküste erstmal an die Ostküste und dann ein Kurzflug nach Europa ist aus zweierlei Sicht eigentlich doof: Erstens die längere Gesamtzeit und zweitens die kürzere Nacht im Flieger. Würde ich wenn es irgend geht nie machen und immer die Langflugvariante von der Westküste wählen.

Für Flüge in Y bevorzuge ich kürzere Flüge, d.h. bei Langstrecken sind mir Unterbrechungen (Umsteigen) sehr willkommen. Bei einem Flug in C oder F sieht die Sache natürlich ganz anders aus.