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Hä? Das eine schliesst das andere doch nicht aus. Die Schadensminderungspflicht kommt immer dann zum tragen wenn ich dafür Sorge tragen muss das der Schaden der von meinem Vertragspartner getragen werden muss möglichst gering bleibt.
Wenn ich meinen Flug verpasse, dann füge ich mir den Schaden ja selber zu - ergo keine Schadensminderungspflicht.
Eben. Nur damit, dass hier der Ticketshop (oder das Reisebüro) es verpasst hat, das Ticket rechtzeitig auszustellen, hat er primär auch sich selber Schaden zugefügt. Sprich: Er müsste die Tickets – wie vom Kunden gebucht – zu dem höheren Preis ausstellen und selber für den Schaden aufkommen.
Da verstehe ich nicht, warum der Kunde eine Schadensminderungspflicht haben soll und eine alternative Verbindung akzeptieren muss (wie es offensichtlich behauptet wurde).