Höhe der Bearbeitungsgebühr bei Strafzetteln von Mietwagenfirmen

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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
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Dafür entstehen wohl keine nachweisbaren Kosten.
Na ja, eine etwas naive Vorstellung von dem Geschäftsprozess „Strafzettelbearbeitung“.

Allein die Archivierung des Schriftwechsels für 6 (10?) Jahre dürfte Kosten in der genannten Größenordnung verursachen, mal abgesehen von der Hotline zur Beantwortung von Rückfragen, die Kosten der Rechtsabteilung etc.

Wenn ich dich jetzt in deiner Eigenschaft als Anwalt hierzu um einen Rat bitte und du mir einen 3-Zeiler dazu schreibst, dann fakturierst du mir 190€ Erstberatungsgebühr und nicht 25€ wie Avis.....
 

RON_Muc

Erfahrenes Mitglied
02.10.2012
885
38
München
Wenn du Oberschlaumeier jede Belastung auf deiner Kreditkarte durchwinkst, kann ich dir auch nicht mehr helfen. Auch für eine solche Belastung trifft das Mietwagenunternehmen gegenüber dem Kreditkartenherausgeber die volle Beweislast, da es keine Unterschrift unter irgend einen Beleg in dieser Größenordnung von dir gibt..
Was heist durchwinken ?
Im Schreiben steht : Die Abrechnung erfolgt über Ihr Kreditkartenkonto + der Nr. dahinter
Bis jetzt wurde noch nix abgebucht aber das kommt bestimmt noch.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.144
3.125
Keine Kosten oder keine nachweisbaren Kosten? Das Kosten entstehen stellst du hoffentlich nicht in Frage.

Warum fragst Du eigentlich irgendetwas, wenn sich die Antwort bereits aus dem Post ergibt auf den Du antwortet. Da steht "keine nachweisbaren Kosten" und nicht "keine Kosten". Es entstehen im Übrigen wohl auch keine Kosten im Rechtssinne, denn diese Anfrage wird von jemandem beantwortet, der SOWIESO als Arbeitnehmer bei dem Unternehmen tätig ist. Das - je nach interner Kostenrechnung - Kosten entstehen, ist wieder ein anderes Thema.
 
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Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
würdet ihr Schlaumeier auch erklären, wie ihr das mit dem "nicht bezahlen" gemacht habt?


Ich habe ein Überweisungsformular von SIXT bekommen und schlicht nicht bezahlt.


Wäre die CC belastet worden, hätte ich es eine Minute später zurück gehen lassen.
 
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Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Na ja, eine etwas naive Vorstellung von dem Geschäftsprozess „Strafzettelbearbeitung“.

Allein die Archivierung des Schriftwechsels für 6 (10?) Jahre dürfte Kosten in der genannten Größenordnung verursachen, mal abgesehen von der Hotline zur Beantwortung von Rückfragen, die Kosten der Rechtsabteilung etc.

Naja, ich finde den Vergleich zwischen staatlicher Verwaltung und der von Privatfirmen nur sehr bedingt aussagefähig, wenn er denn so gemeint war?


Unbeachtet dessen:

Wieso gibt es diese Gebühr denn erst seit ca. 4 Jahren? Fielen für die Bearbeitung solcher Vorgänge früher etwa keine Kosten in Form des die Sache bearbeitenden Mitarbeiters an?

Das betriebswirtschaftliche Zauberwort heißt Mischkalkulation. Nun glauben die Mietwagenfirmen jedoch, aufgrund indirekter "Verfehlungen" ihrer Kunden eine Art von Strafgebühr erheben zu können und sich so eine zusätzliche Einnahmequelle verschaffen zu können.

Weil sie so niedrig liegt, klagt niemand dagegen und SIXT & Co nicht gegen den Kunden. Wäre ja auch Quatsch…;)
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.144
3.125
Na ja, eine etwas naive Vorstellung von dem Geschäftsprozess „Strafzettelbearbeitung“.

Allein die Archivierung des Schriftwechsels für 6 (10?) Jahre dürfte Kosten in der genannten Größenordnung verursachen, mal abgesehen von der Hotline zur Beantwortung von Rückfragen, die Kosten der Rechtsabteilung etc.

Wenn ich dich jetzt in deiner Eigenschaft als Anwalt hierzu um einen Rat bitte und du mir einen 3-Zeiler dazu schreibst, dann fakturierst du mir 190€ Erstberatungsgebühr und nicht 25€ wie Avis.....

Das ist eine realistische Vorstellung von dem was "Schaden" rechtlich heißt, da verkennst Du was. Es entsteht rechtlich kein Schaden, weil der Mitarbeiter ohnehin da ist und niemand nachweisen kann, dass es irgendetwas "extra" gekostet hat. Wenn Du mich um Rat fragst, erwartest Du von mir eine vergütungspflichtige Leistung, wegen der ich Dir aufgrund unseres Vertrages eine Rechnung schreibe.

Das Aufbewahrten kostet mit Verlaub auch nicht nachweisbar irgendetwas, weil das eingescannt wird. Avis hat aus seiner Stellung als Fahrzeughalter gegenüber dem Staat die Pflicht, die Auskunft zu erteilen. Und dafür bekommt Avis nach dem Gesetz halt kein Geld.
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.612
1.300
Wieso gibt es diese Gebühr denn erst seit ca. 4 Jahren? Fielen für die Bearbeitung solcher Vorgänge früher etwa keine Kosten in Form des die Sache bearbeitenden Mitarbeiters an?

Das betriebswirtschaftliche Zauberwort heißt Mischkalkulation. Nun glauben die Mietwagenfirmen jedoch, aufgrund indirekter "Verfehlungen" ihrer Kunden eine Art von Strafgebühr erheben zu können und sich so eine zusätzliche Einnahmequelle verschaffen zu können.

Weil sie so niedrig liegt, klagt niemand dagegen und SIXT & Co nicht gegen den Kunden. Wäre ja auch Quatsch…;)

Das ist doch das alte Spielchen bzw. Geschichte:

früher gabe es überall Toilettenhäuschen, weil sich der Staat verpflichtet fühlte für die Bürger den Service zur Verfügung zu stellen. Dann kamen die Controller von den Unis an die Macht und rechneten vor, daß man das viel besser outsourct und dann die Bürger mit einem "kleinen Beitrag" am Betrieb beteiligt. Der Staat zieht sich zurück aus hoheitlichen Aufgaben und übeträgt das an private Firmen (analog Siko Airport, Veranstaltungen etc.)

Analog haben seit Ryanair auch allerlei andere Dienstleister entdeckt, daß der Kunde meist nur nach dem Preis entscheidet und haben - angeblich um am Markt konkurrenzfähig zu bleiben - allerlei extra-Dienstleistungen, die im Normalfall nicht anfallen, einzeln abzurechnen.

Ja Mischkalkulation - früher bezahlt jeder Mieter z.B. 1€ pro Miete mit für die mit, die dann 1 Mal in der Woche einen Strafzettel kriegten ohne zu bezahlen.

Viel verfänglicher als die Gebühr selber finde ich, daß ich praktisch keine Chance habe, diese Gebühr zu vermeiden, weil die Behörden dieser Welt Mietwagen-Strafzettel einfach nicht in ihre Bürokratie eingeplant haben.

Schon mal an Ausländer gedacht, wenn die ein Parkticket bekommen? Wie sollen die das bezahlen ohne deutsches IBAN Konto? bei den Amis kann man das wenigstens per Kreditkarte online bezahlen. Hertz Violations in USA verlangt zunächst keine Gebühr für z.B. redlight violations!
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.612
1.300
schon interessant, das Tosc praktisch auf jede meiner Beiträge einen schlauen äääh dummen Spruch hat - was er nun schon wieder von mir gespeichert hat?
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.612
1.300
Denk mal drüber nach - vielleicht kommst du allein drauf ;)

Na du Oberschlaumeier - es soll ja Zeitgenossen wie dich (?) geben, denen es einfach egal ist, ob sie 35€+Mwst bezahlen - es gibt aber auch welche (wie mich!), die ggf. nur 7km/h zu schnell waren. Bei 15€ Strafe noch 35€ Gebühr zu bezahlen ist so ziemlich das dümmste was passieren kann...

Es gab immer noch keine Antwort, wie die o.g. Poster, das mit dem "nicht-bezahlen" denn gemacht haben wollen?
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.612
1.300
Wenn du Oberschlaumeier jede Belastung auf deiner Kreditkarte durchwinkst, kann ich dir auch nicht mehr helfen. Auch für eine solche Belastung trifft das Mietwagenunternehmen gegenüber dem Kreditkartenherausgeber die volle Beweislast, da es keine Unterschrift unter irgend einen Beleg in dieser Größenordnung von dir gibt.

In meinem einzigen Fall hat Sixt mir dann auch hinterher einen freundlichen Brief geschrieben und mich gebeten, diesen Betrag zu bezahlen.

Du hast die Unterschrift unter den Mietvertrag gesetzt, wo steht, dass du diese Gebühr akzeptierst.

Du machst als ein chargeback, aha - wie oft macht dein Kreditkartenunternhmen das denn mit?

Ich wollte mal eine Versicherung bei Hertz per chargeback zurück holen, weil sie mir die ungerechtfertigt untergschmuggelt hatten.Da war eine Unterschrift auf dem Vertrag, hat mir Hertz per email zugeschickt und der RA meinte nur "sie müssen den Vertrag wegen Irrtums anfechten, wo sich aber wegen 69€ niemand finden dürfte, der Sie hier vertritt, zumal im Ausland"
 

Ragesh

Erfahrenes Mitglied
19.02.2014
658
9
Bei sixt wird der betrag (zumindest bei mir) nicht von der KK belastet, sondern es kommt eine Rechnung. Ignorieren derselben hat bislang immer gut funktioniert.
 
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KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.754
419
Hertz hat bei mir auch mal knapp 30€ (glaub 29,50€ oder sowas) einfach abgebucht wegen einer angeblichen Anfrage einer Behörde.
Es waren 21.- + 3,99(19%) = 24,99
Abrechnung erfolgt ueber Kreditkarte, also nix mit nicht bezahlen.
Gebt Ihr diesen Mietwagen-Firmen mit Euren Kreditkarten etwa blanko Schecks?

Nach längerer Zeit habe ich über Auto Europe bei Budget für einen Tag mal wieder ein Fahrzeug gemietet. Die Abholstation von Budget hat mit meiner KK bei der Abholung eine Pre-Authorization über lediglich 100,00 € vorgenommen, die drei Tage später wieder gelöscht wurde. Das Fahrzeug habe ich während den Öffnungszeiten zurückgegeben, anders würde ich es auch nie machen.

Erstaunlich, wie Ihr es den Autovermietern so leicht macht, nachträglich an Euer Geld zu kommen.
 
Zuletzt bearbeitet:

SQ325

Erfahrenes Mitglied
11.10.2011
3.227
7
SIN
Warum fragst Du eigentlich irgendetwas, wenn sich die Antwort bereits aus dem Post ergibt auf den Du antwortet.
Weil ich kein Anwalt bin?

Da steht "keine nachweisbaren Kosten" und nicht "keine Kosten". Es entstehen im Übrigen wohl auch keine Kosten im Rechtssinne, denn diese Anfrage wird von jemandem beantwortet, der SOWIESO als Arbeitnehmer bei dem Unternehmen tätig ist.

Nicht unbedingt. Es besteht durchaus die Moeglichkeit, das Autovermieter eine Abteilung bzw. einzelne Mitarbeiter beschaeftigen, die nichts anderes machen wie "Fahrerermitllung".
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Es besteht durchaus die Moeglichkeit, das Autovermieter eine Abteilung bzw. einzelne Mitarbeiter beschaeftigen, die nichts anderes machen wie "Fahrerermitllung".

... de facto haben die meisten Autovermieter nicht nur eine "Abteilung", sondern das ganze Thema ist outgesourced, z.B. hier: www.rentalcarticket.com

Da dürfte die Ermittlung der Kosten nicht allzu schwer fallen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.144
3.125
Du hast die Unterschrift unter den Mietvertrag gesetzt, wo steht, dass du diese Gebühr akzeptierst.

Du machst als ein chargeback, aha - wie oft macht dein Kreditkartenunternhmen das denn mit?

Ich wollte mal eine Versicherung bei Hertz per chargeback zurück holen, weil sie mir die ungerechtfertigt untergschmuggelt hatten.Da war eine Unterschrift auf dem Vertrag, hat mir Hertz per email zugeschickt und der RA meinte nur "sie müssen den Vertrag wegen Irrtums anfechten, wo sich aber wegen 69€ niemand finden dürfte, der Sie hier vertritt, zumal im Ausland"

Zum Ausland sage ich nichts; ich bin deutscher Anwalt. Zu einem deutschen Mietvertrag mit AGB gibt es aber die AGB Prüfung. Und wenn der Vermieter versucht, die Leistungen die er gegenüber dem Staat kostenlos erbringen muss, bei mir abzurechnen, dann habe ich damit durchaus ein Problem. Die Zeugenpflicht heißt Zeugenpflicht weil sie eine Pflicht ist - und für diese Leistung ist kein Entgelt vorgesehen.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.144
3.125
... de facto haben die meisten Autovermieter nicht nur eine "Abteilung", sondern das ganze Thema ist outgesourced, z.B. hier: www.rentalcarticket.com

Da dürfte die Ermittlung der Kosten nicht allzu schwer fallen.

Ändert nichts daran, dass es Sixts Pflicht dem Staat gegenüber ist. Und da ist halt erst einmal keine Vergütung vorgesehen. Dass die es anders versuchen ist doch klar, täte ich auch
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Und wenn der Vermieter versucht, die Leistungen die er gegenüber dem Staat kostenlos erbringen muss, bei mir abzurechnen, dann habe ich damit durchaus ein Problem..

... und ich habe ein Problem damit, wenn der Vermieter die durch einige wenige Verkehrsrowdys verursachten Kosten als Gemeinkosten sozialisiert und welche dann entweder von den übrigen ehrlichen Mietern indirekt mitgetragen werden müssen oder sonst halt von den Aktionären.
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.612
1.300
... und ich habe ein Problem damit, wenn der Vermieter die durch einige wenige Verkehrsrowdys verursachten Kosten als Gemeinkosten sozialisiert und welche dann entweder von den übrigen ehrlichen Mietern indirekt mitgetragen werden müssen oder sonst halt von den Aktionären.

das hat nur sehr entfernt was mit Aktionären zu tun: Aktionäre wollen Kundenzufriedenheit und Service - leider fehlt dieser Gedanke bei europäischen Tochterfirmen der US-Ketten gänzlich. Stattdessen wird auf Teufel komm raus im Wettbewerb mit den "locals" mitgespielt statt sich als echter Premiumanbieter (mit Premiumservice und Kosten!) zu profilieren. Wie das endet sieht man an vielen Fällen (Bäckereien, Metzgereien, Airlines, Gastro, Hotelerie etc.)
 
F

feb

Guest
Ach Leute.

Wie oft muss der Kollege Flying Lawyer noch zutreffend erläutern, dass diese Bearbeitungsgebühr bei Rechnungsstellung ignoriert und bei KK- Belastung zurückgeholt werden sollte?

Ein Problem sehe ich freilich: Das Mietwagenunternehmen könnte bei einer zukünftigen Anmietung den Kopf schütteln und mitteilen so etwa.... "oh, wir haben da auf ihrem Kundenkonto noch einen Außenstand, den wir zuerst erledigen müssen...". Wenn man dann keine alternativen Anbieter (mehr) hat, wird man entweder zahlen oder ein Taxi nehmen.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
...... und bei KK- Belastung zurückgeholt werden sollte?.

Ach Gott, warum jetzt auch noch zusätzlichen Aufwand bei dem KK-Unternehmen generieren.

Wenn ihr schon mit der Abrechnung des Mietwagenunternehmens nicht einverstanden seid, dann wendet Euch doch an jenes, gemäss den AGB des KK-Unternehmens:

Beispielhaft DKB:
"Reklamationen und Beanstandungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und dem Vertragsunternehmen sind unmittelbar zwischen diesen zu klären. Sie berühren nicht die Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers."
 
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Reaktionen: Saul Goodman