Höhe der Bearbeitungsgebühr bei Strafzetteln von Mietwagenfirmen

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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.612
1.300
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und Kundenzufriedenheit erreicht man, in dem man die Bearbeitungskosten für Strafzettel auf ALLE umlegt?
Nun ja, die echten Kosten dürften einen Bruchteil dessen ausmachen, was die uns berechnen wollen. Ausserdem sind "eh da" Kosten ausser bei outgesourcter Abwicklung (selbst die dürfte nicht ausschließlich Strafzettel machen)

Wie weit willst du gehen mit dem raus rechnen von Handgriffen?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.144
3.125
... und ich habe ein Problem damit, wenn der Vermieter die durch einige wenige Verkehrsrowdys verursachten Kosten als Gemeinkosten sozialisiert und welche dann entweder von den übrigen ehrlichen Mietern indirekt mitgetragen werden müssen oder sonst halt von den Aktionären.

Das sind gleiche Kostentypen wie die Kosten, die entstehen, weil jemand das Auto mehr schmutzig werden lässt als andere, die entstehen, dass es Leute gibt, die mit vier Personen ein Auto verdrecken, was andere mit nur einer Person tun oder es gibt Leute, die den Kofferraum nutzen und die Reinigung provozieren und andere nicht.

Es gibt halt Kosten, die sich aus dem Betrieb eines solchen Unternehmens ergeben.

Und messbare Kosten, die sich daraus ergeben, dass Mitarbeiter A einen Brief aufmacht, ihn liest und an den Computer eingibt "M-DX 2678 am 10.12.?" sind sehr schwer zu greifen.

Die Kosten sind minimaler als die Kosten derjenigen, die sich wegen irgendwelcher fehlender Meilen, wegen irgendwelcher angeblicher Servicemängel oder sonstwas an so einen Autovermieter wenden.

Und es ist ganz einfach: Es ist die Entscheidung unseres Gesetzgebers, dass Sixt solche Leistungen zu erbringen hat und die Kosten dafür sind bereits sozialisiert. Kann doch nicht gar so schwer zu verstehen sein.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.144
3.125
Ach Gott, warum jetzt auch noch zusätzlichen Aufwand bei dem KK-Unternehmen generieren.

Wenn ihr schon mit der Abrechnung des Mietwagenunternehmens nicht einverstanden seid, dann wendet Euch doch an jenes, gemäss den AGB des KK-Unternehmens:

Beispielhaft DKB:
"Reklamationen und Beanstandungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und dem Vertragsunternehmen sind unmittelbar zwischen diesen zu klären. Sie berühren nicht die Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers."

DKB darf nur zahlen, wenn es einen Beleg von mir mit Unterschrift oder ein sonstiges Anerkenntnis (PIN oder was auch immer gibt). Alles andere ist wishful thinking des CC Herausgebers (der keinen Bock darauf hat) oder des Autovermieters (der es sich so einfach machen will). Rechtlich hält das alles nichts und wenn CC Herausgeber zahlt, tut er es auf eigenes Risiko. Irgendeine AGB Klausel eines Autovermieters reicht da in Deutschland sicher nicht.
 
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daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
904
Wie oft muss der Kollege Flying Lawyer noch zutreffend erläutern, dass diese Bearbeitungsgebühr bei Rechnungsstellung ignoriert und bei KK- Belastung zurückgeholt werden sollte?

Witziges Rechtsempfinden der sog. Juristen hier.

Mit Unterschrift des Mietvertrags wurden die Gebühren akzeptiert. Wenn dort eine Gebühr verankert wäre, dass es 145,23 Euro kostet wenn es vier mal am Tag mindestens je drei Minuten regnet, dann wäre bei entsprechenden Wetterbedingungen diese auch fällig. Wem diese Gebühr nicht passt, der hat dort nicht zu buchen. (Völlig egal, ob es hier um Zeugenpflicht o.ä. geht - selbstverständlich wird Avis seiner Zeugenpflicht nachkommen und den entsprechenden Stellen die erwünschte Auskunft erteilen, was soll das bitte mit irgendwelchen Gebühren zu tun haben?)

Ein Chargeback mit der Angabe, dass die Belastung unautorisiert erfolgte ist eine kuriose rechtliche Empfehlung, wenn auch nicht weiter verwunderlich in diesem Forum.
 
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janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Witziges Rechtsempfinden der sog. Juristen hier.

Mit Unterschrift des Mietvertrags wurden die Gebühren akzeptiert. Wenn dort eine Gebühr verankert wäre, dass es 145,23 Euro kostet wenn es vier mal am Tag mindestens je drei Minuten regnet, dann wäre bei entsprechenden Wetterbedingungen diese auch fällig. Wem diese Gebühr nicht passt, der hat dort nicht zu buchen. (Völlig egal, ob es hier um Zeugenpflicht o.ä. geht - selbstverständlich wird Avis seiner Zeugenpflicht nachkommen und den entsprechenden Stellen die erwünschte Auskunft erteilen, was soll das bitte mit irgendwelchen Gebühren zu tun haben?)

Ein Chargeback mit der Angabe, dass die Belastung unautorisiert erfolgte ist eine kuriose rechtliche Empfehlung, wenn auch nicht weiter verwunderlich in diesem Forum.

Eher seltsames Rechtsempfinden deinerseits. Warum glaubst du legen Gesetzgeber und Gerichte so enge Grenzen bei Formularverträgen und AGBs?

Denk

Denk

Ahhhh

;)
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.144
3.125
Witziges Rechtsempfinden der sog. Juristen hier.

Mit Unterschrift des Mietvertrags wurden die Gebühren akzeptiert. Wenn dort eine Gebühr verankert wäre, dass es 145,23 Euro kostet wenn es vier mal am Tag mindestens je drei Minuten regnet, dann wäre bei entsprechenden Wetterbedingungen diese auch fällig. Wem diese Gebühr nicht passt, der hat dort nicht zu buchen. (Völlig egal, ob es hier um Zeugenpflicht o.ä. geht - selbstverständlich wird Avis seiner Zeugenpflicht nachkommen und den entsprechenden Stellen die erwünschte Auskunft erteilen, was soll das bitte mit irgendwelchen Gebühren zu tun haben?)

Ein Chargeback mit der Angabe, dass die Belastung unautorisiert erfolgte ist eine kuriose rechtliche Empfehlung, wenn auch nicht weiter verwunderlich in diesem Forum.

Ach, Rechtsfreund, so etwas kannst Du noch nicht einmal im ersten Semester Jura erzählen. Da lacht jeder Studi darüber.

Schon vor sehr langen Jahren (Aus Deiner Sicht wahrscheinlich: "Es war einmal") wurde in Deutschland das AGB Gesetz in Kraft gesetzt, das unser Gesetzgeber nur deshalb geschaffen hat, damit nicht alle Kreativen und Erbsenzähler auf den Gedanken kommen, durch Aufnahme in das Kleingedruckte so etwas wie Deine Wettergebühr zu erfinden.

Heute findet sich das ganze im BGB, weil das AGBG für manchen Autovermieter und Oberschlauen wie Dich wohl zu abgelegen war. Fazit: Deine Wettergebühr wäre in einem Formularvertrag wohl von vorne herein unwirksam, also schreibe so was lieber nicht, wenn es an der Ahnung fehlt. Denn die von die "sog. Juristen" sind halt wirklich welche, die jeden Tag Rechtsrat erteilen und ihr Wissen nicht nur aus "Richterin Salesch" herleiten.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Witziges Rechtsempfinden der sog. Juristen hier.

Mit Unterschrift des Mietvertrags wurden die Gebühren akzeptiert. Wenn dort eine Gebühr verankert wäre, dass es 145,23 Euro kostet wenn es vier mal am Tag mindestens je drei Minuten regnet, dann wäre bei entsprechenden Wetterbedingungen diese auch fällig.


Nach meinem bisherigen Verständnis des geschriebenen ist 1.) die gewünschte Gebühr gar nicht statthaft, 2.) die Autorisierung der Kreditkarte erfolgt nur für die erste Zahlung, nicht aber als Blankoscheck für alle weiteren Zahlungswünsche.
 
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daukind

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03.02.2012
2.219
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So ein quatsch. Wäre mir neu, dass die AGB von diversen Mietwagenfirmen (in Teilen) ungültig wären.

Eine Bearbeitungsgebühr für die Bearbeitung einer Ordnungswidrigkeit ist genauso wenig ungültig, wie es eine Gebühr für den Verlust eines Schlüssels ist, welche üblicherweise auch nicht vorab der KK autorisiert wird, sondern erst im Fall der Verursachung greift.

Edit: http://www.vielfliegertreff.de/miet...ung-sixt-wegen-strafzettel-3.html#post1183223

Wer der Meinung ist, dass 30.000 Strafzettel monatlich keinen Aufwand darstellen, dem ist nicht mehr zu helfen...
 
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Anne

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20.06.2010
4.421
2
… und ich habe ein Problem damit, wenn der Vermieter die durch einige wenige Verkehrsrowdys verursachten Kosten als Gemeinkosten sozialisiert…

Habe in ZRH mein bezahltes Parkticket blöderweise um 10 min überzogen ---> Ordnungsbusse mit Bedenkfrist CHF 40


Ist das Deine Definition von "Verkehrsrowdy"? :rolleyes:
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.135
9.354
Wieso gibt es diese Gebühr denn erst seit ca. 4 Jahren? Fielen für die Bearbeitung solcher Vorgänge früher etwa keine Kosten in Form des die Sache bearbeitenden Mitarbeiters an?

Das machen die schon erheblich länger. Die Frage ist, ob das Mietwagenunternehmen bzw. seine Mitarbeiter in einem solchen Fall wie ein Dritter nach JVEG entschädigt werden müssen. Oder ob sie mit der Auskunft Nachteile gegen sich abwehren (Fahrtenbuch), womit sie dann Betroffener wären.

Die Gerichte entscheiden das in der Praxis mal nach der Annahme "Mietwagenunternehmen = Dritter" und mal nach "Mietwagenunternehmen = Betroffener". Im ersten Fall besteht der Anspruch auf Erstattung, im zweiten nicht.
 

Ragesh

Erfahrenes Mitglied
19.02.2014
658
9
Wenn die Autovermieter sich so sicher sind bzgl. der Rechtmäßigkeit dieser Gebühr, dann frage ich mich warum weder ich noch einer meiner Kollegen bisher auch nur eine Mahnung bekommen hat. Kenne niemanden der diese Gebühr bei Sixt bezahlt und auch niemanden bei dem sie dann nachgefordert wurde...
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
904
Wenn die Autovermieter sich so sicher sind bzgl. der Rechtmäßigkeit dieser Gebühr, dann frage ich mich warum weder ich noch einer meiner Kollegen bisher auch nur eine Mahnung bekommen hat. Kenne niemanden der diese Gebühr bei Sixt bezahlt und auch niemanden bei dem sie dann nachgefordert wurde...

Weil vermutlich 95% diese Gebühr einfach bezahlen und der Aufwand den restlichen Gebühren nach zu rennen zu hoch ist. Außerdem will Sixt im Zweifel natürlich keinen Kunden dadurch verlieren/verprellen. Nennt sich übrigens Mischkalkulation.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.144
3.125
Weil vermutlich 95% diese Gebühr einfach bezahlen und der Aufwand den restlichen Gebühren nach zu rennen zu hoch ist. Außerdem will Sixt im Zweifel natürlich keinen Kunden dadurch verlieren/verprellen. Nennt sich übrigens Mischkalkulation.

Genau das ist es, Rechtsfreund: 95% bezahlen das obwohl sie es nicht müssten. Und es wird auch nie jemand feststellen, dass die AGB von Sixt und Kosorten unwirksam sind, weil Sixt und Konsorten es darauf nicht ankommen lässt. Sie sind es aber. Ebenso wie Deine absolut blödsinnige Wettergebühr.
 

AUA772

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
4.252
44
So ein quatsch. Wäre mir neu, dass die AGB von diversen Mietwagenfirmen (in Teilen) ungültig wären.
Wenn du wüsstest wie oft Teile normaler AGBs vor Gericht nicht standhalten würden - aber ich fürchte du bist zu beratungsresistent um das zu begreifen. :help: Wie viel Ahnung du von rechtlicher Materie hast sieht man eh schon an deinem lustigen Regen Bsp...
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.144
3.125
So ein quatsch. Wäre mir neu, dass die AGB von diversen Mietwagenfirmen (in Teilen) ungültig wären.

Eine Bearbeitungsgebühr für die Bearbeitung einer Ordnungswidrigkeit ist genauso wenig ungültig, wie es eine Gebühr für den Verlust eines Schlüssels ist, welche üblicherweise auch nicht vorab der KK autorisiert wird, sondern erst im Fall der Verursachung greift.

Edit: http://www.vielfliegertreff.de/miet...ung-sixt-wegen-strafzettel-3.html#post1183223

Wer der Meinung ist, dass 30.000 Strafzettel monatlich keinen Aufwand darstellen, dem ist nicht mehr zu helfen...

Rechtsfreund: Es gibt keine "Gebühr" für den Verlust eines Schlüssels, das ist klarer Schadenersatz. Ich kann die Mietsache nicht mehr komplett zurück geben aus Gründen die ich zu vertreten habe, ich habe ein Problem.

Was die Strafzettel angeht: Sixt hat keinen Schaden, weil die genau das tun, was der Staat von einem Halter erwartet, nämlich eine Zeugenaussage machen. Und das ist kein Schaden, sondern deren Staatsbürgerpflicht. Und dafür gibt es allenfalls Zeugenentschädigung vom Staat, aber sicher kein Geld von mir. Und wenn halt 30.000 Strafzettel im Monat so ein Problem sind, dann muss ich es halt in die Preise mit einrechnen. Genauso wie den von Dir verdreckten Kofferraum oder den Zustand des Autos nach einer Spritztour mit vier Freunden.
 
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LHDA

Erfahrenes Mitglied
02.12.2015
294
52
RID320006
Wenn die Autovermieter sich so sicher sind bzgl. der Rechtmäßigkeit dieser Gebühr, dann frage ich mich warum weder ich noch einer meiner Kollegen bisher auch nur eine Mahnung bekommen hat. Kenne niemanden der diese Gebühr bei Sixt bezahlt und auch niemanden bei dem sie dann nachgefordert wurde...
In Deutschland etliche Male keine Gebühr bezahlt und nie gemahnt worden.
Dieses Jahr hat es mich aber in Belgien erwischt. SIXT Belgium verlangt sich 23,50 Euro Bearbeitungsgebühr. Ich hab es aufgrund meiner Erfahrungen mit der deutschen SIXT einfach ignoriert. Nach 6 Wochen dann eine Mahnung im Briefkasten, insgesamt mit Mahngebührt 33,50
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.612
1.300
Wenn die Autovermieter sich so sicher sind bzgl. der Rechtmäßigkeit dieser Gebühr, dann frage ich mich warum weder ich noch einer meiner Kollegen bisher auch nur eine Mahnung bekommen hat. Kenne niemanden der diese Gebühr bei Sixt bezahlt und auch niemanden bei dem sie dann nachgefordert wurde...

In Deutschland etliche Male keine Gebühr bezahlt und nie gemahnt worden.
Dieses Jahr hat es mich aber in Belgien erwischt. SIXT Belgium verlangt sich 23,50 Euro Bearbeitungsgebühr. Ich hab es aufgrund meiner Erfahrungen mit der deutschen SIXT einfach ignoriert. Nach 6 Wochen dann eine Mahnung im Briefkasten, insgesamt mit Mahngebührt 33,50

ich wiederhole mich, aber wie macht ihr das mit dem "nicht bezahlen"? Zunächst mal wird einfach von der KK abgebucht und dann müsste ihr ein charge back machen - d.h. ihr bezahlt eben schon zuerst, dann widersprecht ihr dem Umsatz und hört nichts mehr?
 

Ragesh

Erfahrenes Mitglied
19.02.2014
658
9
Habe ich glaube schonmal beschrieben aber bei mir wird diese Gebühr (2 mal bisher passiert) nicht von der KK abgebucht, sondern ich erhalte eine Rechnung zur Überweisung bis zum xx.xx.xxxx.
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.612
1.300
Habe ich glaube schonmal beschrieben aber bei mir wird diese Gebühr (2 mal bisher passiert) nicht von der KK abgebucht, sondern ich erhalte eine Rechnung zur Überweisung bis zum xx.xx.xxxx.

OK kann sein, daß Sixt das in DE anders macht: im Ausland z.B. PT wurde mir einfach 38,76€ (oder so inck. 23% IVA) abgebucht -Parkverstoss war rechtlich nichz zulässig, weil am Schild das Datum des Beschlusses im Gemeinderate fehlte :)D) - ich habe nichts zurück gefordert.....
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
904
Wenn du wüsstest wie oft Teile normaler AGBs vor Gericht nicht standhalten würden - aber ich fürchte du bist zu beratungsresistent um das zu begreifen. :help: Wie viel Ahnung du von rechtlicher Materie hast sieht man eh schon an deinem lustigen Regen Bsp...

Wer die Mehrzahl von AGB AGBs nennt sollte sich mit Belehrungen u.ä. bitte zurückhalten. Danke.

Rechtsfreund: Es gibt keine "Gebühr" für den Verlust eines Schlüssels, das ist klarer Schadenersatz. Ich kann die Mietsache nicht mehr komplett zurück geben aus Gründen die ich zu vertreten habe, ich habe ein Problem.

Was die Strafzettel angeht: Sixt hat keinen Schaden, weil die genau das tun, was der Staat von einem Halter erwartet, nämlich eine Zeugenaussage machen. Und das ist kein Schaden, sondern deren Staatsbürgerpflicht. Und dafür gibt es allenfalls Zeugenentschädigung vom Staat, aber sicher kein Geld von mir. Und wenn halt 30.000 Strafzettel im Monat so ein Problem sind, dann muss ich es halt in die Preise mit einrechnen. Genauso wie den von Dir verdreckten Kofferraum oder den Zustand des Autos nach einer Spritztour mit vier Freunden.

Nun, zum einen werden Dir nicht die Kosten eines Ersatzschlüssels in Rechnung gestellt, sondern ein Pauschalbetrag mit welchem u.a. der Aufwand abgegolten wird einen Ersatzschlüssel zu besorgen.

Bei der Berechnung einer Aufwandspauschale für die Weitersendung einer Ordnungswidrigkeit geht es nicht um Schaden, sondern um Aufwand. Allerdings nicht um den Aufwand, dass Sixt verpflichtet ist als Zeuge/Halter diverse Angaben zu machen. Diese Aufwände kann man nun auf alle Mieten umlegen, oder man stellt sie nur denen in Rechnung die sie verursachen - und nimmt in Kauf, dass weitere 5% nicht zahlen.

All das berechtigt einen allerdings noch lange nicht zu einem Chargeback bei seiner Bank bzw. Kreditkartenunternehmen.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.144
3.125
... deine persönlichen Moralvorstellungen scheinen bei der Gestaltung von AGBs deutlich höher ausgeprägt zu sein, als bei der Einhaltung von geltenden Gesetzen/Verkehrsregeln

Dieses Statement ist so albern, dass es sich kaum zu kommentieren lohnt. Ich habe persönlich seit 35 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse 3, keinen Punkt in Flensburg, insofern sehe ich das ganz gelassen. Ich kommentiere hier nicht aufgrund persönlicher Leidenschaft sondern mit fachlichem Wissen. Und da geht es nicht um Moral, sondern um Recht.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.144
3.125
Nun, zum einen werden Dir nicht die Kosten eines Ersatzschlüssels in Rechnung gestellt, sondern ein Pauschalbetrag mit welchem u.a. der Aufwand abgegolten wird einen Ersatzschlüssel zu besorgen.

Rechtsfreund: Zu den Kosten des Ersatzschlüssels gehören unter Umständen, sicher nicht zwingend, auch die Personalkosten etc. In der Regel werden das aber wieder SOWIESO - Kosten sein. Die können es gerne versuchen, in Rechnung zu stellen. Eine Rechnung begründet aber noch keinen Anspruch. Aber wer wie Du eine Wettergebühr erfinden will. Ihr Betriebswirte dieser Welt, merkt Euch eines: Nicht für jede Kostenposition gibt es rechtlich einen Ersatzanspruch gegen irgendjemanden. Manchmal (oder oft) bleibt Aufwand das was es ist: Aufwand.


Bei der Berechnung einer Aufwandspauschale für die Weitersendung einer Ordnungswidrigkeit geht es nicht um Schaden, sondern um Aufwand. Allerdings nicht um den Aufwand, dass Sixt verpflichtet ist als Zeuge/Halter diverse Angaben zu machen. Diese Aufwände kann man nun auf alle Mieten umlegen, oder man stellt sie nur denen in Rechnung die sie verursachen - und nimmt in Kauf, dass weitere 5% nicht zahlen.

Dann hast Du ja schon einmal eines verstanden. Gut so. Du hast aber noch nicht verstanden, dass es nicht für jeden Aufwand, den man auf dieser Welt hat, jemanden gibt, der diesen erstattet. Aber tröste dich: Damit bist Du hier in guter Gesellschaft. Der Satz "Irgendjemand muss es ja zahlen" ist hier oft gehört.

All das berechtigt einen allerdings noch lange nicht zu einem Chargeback bei seiner Bank bzw. Kreditkartenunternehmen.

Du kannst ja Fremdwörter. Chargeback. Cool. Aber oben machst Du Dich über jemanden lustig, der den Plural von "AGB" als Anglizismus mit "AGBs" bildet ("Wer die Mehrzahl von AGB AGBs nennt sollte sich mit Belehrungen u.ä. bitte zurückhalten. Danke"). Aber zur Sache: Um bei Deinem Denglisch zu bleiben: Es gibt überhaupt keine Berechtigung für Sixt und Co. für einen "Charge", darum gibt es jede Berechtigung für einen "Chargeback". Sixt muss nachweisen, dass Sixt einen Anspruch hat, nicht ich muss nach nachweisen, dass Sixt keinen hat. Man könnte glatt meinen, dass Du so eine nette rote, gelbe, grüne oder blaue Uniform trägst und bei wemauchimmer am Flughafen sitzt. So schön kennst Du die Sprüche der Autovermieter.
 
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alex3r4

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
6.364
1.255
GIB | BER
Warum liest (und versteht) man nicht einfach die Mietbedingungen, die man bei der Anmietung unterschreibt?