http://www.rundfunkbeitrag.de

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FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
929
686
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Wer ein besseres Verfahren kennt, um risikolos und ohne eigene Arbeit deren Aufwand zu maximieren, der soll das bitte kundtun.

Dein Vorgehen hat Charme dahingehend, dass es dem GEZ-Apparat zumindest zusätzliche Kosten produziert, von einem "Aufwand" wie du würde ich allerdings nicht sprechen, da solche Mahnläufe bzw. -briefe heutzutage bei großen Organisationen wie dem "Beitragsservice" vollautomatisch erstellt, ausgedruckt, kuvertiert und frankiert werden.

Die Frage ist letztlich, ob die dadurch entstehenden Zusatzkosten von den "Beiträgen" der GEZ-Zwangsgebührenzahlern bestritten werden, den GEZ-Etat also mindern (was erfreulich wäre), oder ob dafür einfach zusätzliche Steuermittel in Anspruch genommen oder per weiterem Zwangsgeld eingetrieben werden, denn normalerweise ist es ja so, dass ein in Verzug geratener Schuldner auch für Mahnkosten aufzukommen hat.

Und @Vollzeiturlauber .. ich finde solche Märtyrer-Verweigerungsaktionen, bei denen Einzelne bereit sind, öffentlichkeitswirksam in Beugehaft zu gehen, ja toll und vorbildlich, allerdings wird man dadurch das GEZ-System nicht zum Einsturz bringen.

Das gelänge mit dieser Methode meines Erachtens allenfalls dann, wenn es a) mehr Menschen gäbe, die bereit und in der Lage wären, diesen Schritt (Beugehaft) zu tun, und vor allem b) wenn das im Rahmen einer konzertierten Aktion passierte, die Betreffenden also koordiniert zeitgleich in Haft gingen.

Wenn regelmäßig zu einem bestimmten Stichtag, zB. einmal im Jahr zu einem bestimmten Termin im jährlichen Rhythmus, mehrere Zehn- oder gar Hunderttausende Menschen in Haft gingen, dann hätte das schon eine Signalwirkung und dann könnte man nicht wie jetzt die Wenigen die wegen GEZ-Verweigerung in Beugehaft gehen, als vereinzelte Spinner und Außenseiter darstellen.

Hinzu kämen die exorbitanten Kosten, die dabei entstünden, um so viele Menschen gleichzeitig in Haft zu nehmen - bei ohnehin schon überfüllten Gefängnissen.
 
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swungar

Erfahrenes Mitglied
06.05.2016
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Wenn regelmäßig zu einem bestimmten Stichtag, zB. einmal im Jahr zu einem bestimmten Termin im jährlichen Rhythmus, mehrere Zehn- oder gar Hunderttausende Menschen in Haft gingen, dann hätte das schon eine Signalwirkung und dann könnte man nicht wie jetzt die Wenigen die wegen GEZ-Verweigerung in Beugehaft gehen, als vereinzelte Spinner und Außenseiter darstellen.
Diese Weisheit gibts mit "Allein machen sie dich ein" schon seit Ewigkeiten in Reimform zum Mitsingen von Ton Steine Scherben


Jemandem öffentlich den Tod zu wünschen ist nach meiner Kenntnis nicht strafbar. Das sehe ich hoffentlich richtig?
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
929
686
Wegen meinem Post zuvor und weil hier die Juristendichte hoch ist?

Ach so, jetzt verstehe ich, du hast damit auf deine eigenen zuvor getätigten Aussagen, was du den Intendanten wünschst, angespielt. Dies teile ich übrigens ausdrucklich nicht. Denn abgesehen davon, dass ich selbst meinem ärgsten Feind nicht den Tod wünschen würde, kann man diesen Leuten letztlich ohnehin keinen Vorwurf machen, denn sie nutzen nur auf legale Weise ein System aus, das ihnen diese Möglichkeiten gibt, fürs weitestgehende Nichtstun fürstliche Gehälter zu beziehen.

So wie der Studienabbrecher und Callcenter-Agent Kevin Kühnert auch nur das System ausnutzt, das es ihm ermöglicht, jetzt nach seinem Wechsel vom Callcenter in den Bundestag etwa 15.000,- mtl zu "verdienen". Wer kann es ihm verdenken, wer würde sich nicht auch so aushalten lassen und so eine bequeme und gut dotierte Existenz führen, bekäme er die Möglichkeit dazu?

Daher hege ich keinen Groll gegen GEZ-Mitarbeiter oder die überbezahlten ÖR-Intendanten selbst, sondern setze mich (nur) dafür ein, dass das vollkommen aus der Zeit gefallene, überflüssige, und unmoralische GEZ-Zwangsgebühren-System, dass diesen Neofeudalismus ermöglicht, abgeschafft wird.
 

Uncle Sam

Erfahrenes Mitglied
03.10.2020
2.754
5.056
Wer ein besseres Verfahren kennt, um risikolos und ohne eigene Arbeit deren Aufwand zu maximieren, der soll das bitte kundtun.

Läuft alles vollautomatisch. Stell Dir mal vor, Du fühlst dich als ganz großer Rebell und die GEZ kriegt das gar nicht mit😂.
 

swungar

Erfahrenes Mitglied
06.05.2016
2.056
1.418
Läuft alles vollautomatisch. Stell Dir mal vor, Du fühlst dich als ganz großer Rebell und die GEZ kriegt das gar nicht mit😂.
Das ist wie beim Maskentragen gegen Covid. Hauptsache man tut irgendetwas um sich besser zu fühlen.
Wenigstens das Porto der Mahnbriefe...
 

Strolf

Erfahrenes Mitglied
27.03.2020
2.829
2.251
Voll die krassen Revoluzzer hier!
Aber ich glaube, ihr nehmt euch etwas zu wichtig und verschwendend eure eigene Lebenszeit…





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Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
9.392
2.246
Corona-Land
Jetzt wurde auch noch das/unser "Frühstücksfernsehen" eingestellt. :cry:

3SAT, Alpenpanorama, unterbrochen von ZIP mit Margit Laufer, der österreichischen Mareile Höppner. :kiss:

Jetzt macht das (Fernseh-) Leben wirklich keinen Spaß mehr.
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
9.392
2.246
Corona-Land
Brisant:
Da weiterhin die Sendung Brisant um 17:15h im ERSTEN auf "sogenannten" gebührenpflichtigen Endgeräten "aus rechtlichen Gründen" gesperrt ist,
empfange ich diese Sendung über eine Dachantenne und TVB-T2 H265. Man muss sich nur zu helfen wissen
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
Wenn man sieht, wie selbst die Profiteure des "neufeudalen" Systems darüber denken, sollte einen spätestens das nachdenklich machen.


10 Mrd. pro Jahr dafür dass 30.000 Mitarbeiter in der Filterblase das Publikum belehren und zwangsbeglücken können.
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
9.392
2.246
Corona-Land
Brisant:
Da weiterhin die Sendung Brisant um 17:15h im ERSTEN auf "sogenannten" gebührenpflichtigen Endgeräten "aus rechtlichen Gründen" gesperrt ist,
...
Leute ...., Brisant ist auf ARD live freigegeben. Also kann sich doch etwas ändern!

Bin gespannt. ob das jetzt auch außerhalb Deutschland geht. ❓
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.088
7.145
Alles ganz schön übel. wobei ich den ÖR insgesamt in Ordnung finde aber sowas

Wenn der Rundfunkbeitrag nicht innerhalb von vier Wochen nach der Fälligkeit gezahlt ist, wird ein Festsetzungsbescheid verschickt. Mit ihm wird ein Säumniszuschlag von 1 Prozent der rückständigen Beitragsschuld fällig, mindestens aber 8 Euro.

Ist einfach nur mies, normale Unternehmen dürfen max. 2€ 3€ Mahngebühren berechnen.
 
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WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.183
860
Alles ganz schön übel. wobei ich den ÖR insgesamt in Ordnung finde aber sowas

Ist einfach nur mies, normale Unternehmen dürfen max. 2€ 3€ Mahngebühren berechnen.
Der Festsetzungsbescheid ist ja ein amtliches Dokument mit rundem Stempel und Widerspruchsbelehrung, quasi ein hoheitlicher Akt, den mind. ein Oberregierungsrat (die Hoheit) intensiv geprüft hat (oder so ähnlich). Das kostet eben. :doh: Außerdem macht die GEZ es, weil sie es kann.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.471
5.488
LEJ
Wie kann es eigentlich legal sein, dass man nicht mehr auf offene Beiträge hingewiesen sondern direkt abgemahnt wird? Ich kann doch nicht gezwungen werden, ein SEPA Mandat einzurichten und jede Versicherung meldet sich schriftlich bei mir, um auf die fällige Beitragszahlung hinzuweisen.
 

Uncle Sam

Erfahrenes Mitglied
03.10.2020
2.754
5.056
Mich haben sie darauf hingewiesen. Im Schreiben stand, der Betrag wird b.a.w. zum 15.02/15..05./15.08/15.11. eines jeden Jahres fällig.
 

PAXfips

Erfahrenes Mitglied
15.12.2016
1.936
403
HAM
Aber ueber Zahlungsverzug wird man nicht "informiert" - das ist aber schon frueher der Fall gewesen. Ganz perfide dann bei ausgefallener Zahlung (zB Q1/2020 vergessen, aber Q2/2020 und folgende bezahlt -> das wird nicht rollierend aufgerechnet, sondern Q1 auf Verzug an Inkasso/Vertitelung/whatever gegeben).
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Ganz perfide dann bei ausgefallener Zahlung (zB Q1/2020 vergessen, aber Q2/2020 und folgende bezahlt -> das wird nicht rollierend aufgerechnet, sondern Q1 auf Verzug an Inkasso/Vertitelung/whatever gegeben).
Widerspräche dies nicht dem Rechtsgedanken aus § 366 I BGB?
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.919
623
CGN
normale Unternehmen
Privilegien, über die man als normales Unternehmen nur den Kopf schütteln muss, gibt es leider an vielen Stellen.

Da wären Gebührenordnungen für einzelne Berufe zB.

Oder mein derzeitiger Favorit: Schornsteinfeger. Wir hatten letztes Jahr zwei verschiedene da (der zweite mit ein paar Wochen Abstand zu einer Nachkontrolle, die der erste vergessen habe und jetzt krankheitsbedingt nicht selbst machen könne). Beide haben sie eine Rechnung geschickt, die zweite habe ich reklamiert (warum rechnet er nochmal das gleiche ab wie der erste?)

Keine Antwort. Dafür nach ein paar Wochen ein Schreiben von der Stadt Köln, das sei eine hoheitliche Aufgabe, entweder ich zahle oder der Gerichtsvollzieher kommt in zwei Wochen vorbei. Einwände gegen die Gebührenrechnung hätten keine aufschiebende Wirkung.

Ich hab's dann überwiesen und die Sachbearbeiterin im Aufklärung gebeten warum wir das zweimal bezahlen sollen. Dazu könne sie nix sagen, das müsse ich mit dem Schornsteinfeger (der mir wie gesagt nicht antwortet, er hat ja sein Geld jetzt bekommen) klären.

So eine Regelung hätte ich für meine Branche auch gerne...