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IBAN-Diskriminierung

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tabbs

Erfahrenes Mitglied
05.02.2015
856
378
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Eine Zeitlang habe ich für Busse und Bahnen in den Niederlanden die OV-Chipkaart (in der nicht personalisierten Version) genutzt. Diese Karten haben ein eingebautes Verfallsdatum - falls an diesem Tag noch Guthaben auf der Karte ist, hat man Pech. Lediglich Kunden mit einer IBAN, die mit "NL" beginnt, können sich das Restguthaben erstatten lassen, s.hier:
https://www.ov-chipkaart.nl/customer-service/self-service/what-to-do-with-an-expired-card.htm
https://www.ov-chipkaart.nl/klantenservice/zelf-regelen/wat-te-doen-met-een-verlopen-kaart.htm

Der Link "Teruggave saldo verlopen" bzw. "Refund of credit" führt zu einem Vordruck (PDF, nl), der ausschließlich niederländische Bankverbindungen gestattet ...
 

tabbs

Erfahrenes Mitglied
05.02.2015
856
378
Ja, das finde ich auch nicht schön. OK, man könnte nun argumentieren, dass für Vielnutzer die rechnerische Jahresgebühr von €1,50 nicht groß ins Gewicht fällt. Aber zumindest bei den persönlichen OV-Karten sollte das anders gehandhabt werden. Vielleicht ein monatliches Entgelt, das nur bei "inaktiven" Karten fällig ist? (Bei den TAP-Karten in Los Angeles funktioniert das so.) Aber hier geht es ja in erster Linie um die Möglichkeit der Erstattung - und bei welchen Konten das geht und wo nicht.
 

mfkne

Erfahrenes Mitglied
Offiziell laufen die Karten alle fünf Jahre ab, weil die Karten statistisch wohl alle fünf Jahre kaputtgehen. Das ist natürlich kompletter Schwachsinn. Karten und System sind das gleiche wie Oyster in London, und da laufen keine Karten ab. Warum ein monatliches Entgelt entfallen sollte, erschließt sich mir auch nicht.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.092
637
Offtopic:
Das Hauptproblem mit der holl. OV-Karte ist, daß sie für ausländische oder sehr seltene Nutzer der öff. Verkehrs umständlich und teuer ist. Das kostet 1 EUR extra für jede Reise ohne Chipkarte (also mit Einmalfahrkarte). Gebrauchsfreundlich ist sie beim Umsteigen zwischen unterschiedlichen Beförderungsunternehmen auch nicht. Da raffen die ausländischen Touris oft nicht mal, was sie tun müssen.

Regelmäßige Kunden haben hingegen kein Problem und werden auch nicht abgezockt. Man kann das Restguthaben auch am Schalter auf die neue Karte übertragen. Außerdem haben regelmäßige Kunden eh ein Rabattabo und kriegen somit die Chipkarte gratis und auch das Geldübertragen bzw. Rücküberweisen geht vollautomatisch.

Und zum Thema:
Über diese blöden SEPA Diskriminierungen - eigentlich: rechtswidrige Nichtumsetzungen der EU Richtlinie, wo es dem Verbraucher mal helfen würde und den Banken nicht paßt - denke ich leider schon, daß es Methode hat und nicht unabsichtlich passiert. Ich hatte da auch schon mehrfach mit zu tun.

Einmal hab ich versucht den Mitgliedsbeitrag bei einem mittleren Sportverband per SEPA-Einzug mit ausländischem Konto zu machen. Wollten sie nicht. Hab ich extra angerufen und sogar mit der Leiterin gesprochen. Die hat das durchaus einleuchtend erklärt und war auch hilfsbereit. Das Problem war, daß ihr Zahlungsanbieter für Rücklastschriften aus dem Ausland unverschämt hohe Gebühren wollte (weit über den üblichen 5 EUR). Die können sie dann niemals an den Kunden weiterreichen, weil der auf die Barrikaden geht. Natürlich ist das rechtswidrig, nur dauert eine Umstellung des zentralen Zahlungsanbieters eben.
Ergebnis war, ich kann jetzt wieder per offener Rechnung zahlen, obwohl ansonsten eigentlich Bankeinzug Voraussetzung für die Mitgliedschaft sei. Also gehts jetzt per Brief und Überweisung.

Das sind die Banken und Zahlungsdienstleister im Jahre 2016! Wahnsinn oder?

Kann ich nur hoffen, die EU haut mal auf der Ebene genau so hart zu wie die EU Kartellbehörden. So 300 Mio EUR Buße täte einigen der Banken und Zahlungsanbietern recht gut zu Gesicht stehen...
 

iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
Offtopic:
(..) Wollten sie nicht. Hab ich extra angerufen und sogar mit der Leiterin gesprochen. Die hat das durchaus einleuchtend erklärt und war auch hilfsbereit. Das Problem war, daß ihr Zahlungsanbieter für Rücklastschriften aus dem Ausland unverschämt hohe Gebühren wollte (weit über den üblichen 5 EUR). Die können sie dann niemals an den Kunden weiterreichen, weil der auf die Barrikaden geht. Natürlich ist das rechtswidrig, nur dauert eine Umstellung des zentralen Zahlungsanbieters eben.
Hallo!
Wer ist "sie"? wen oder was leitet die Leiterin?

Dein Posting ist sehr interessant und aus dem Leben gegriffen; leider habe ich Mühe alles zu verstehen, weil Kontext fehlt.
Mit wem hast du gesprochen / telefoniert?
Wo hakt es eigentlich?
Wer verursacht in der langen Kette das Problem?
wer trägt Verantwortung dass die EU-Regelung leer läuft?

welche Leiterin?
Die Leiterin der Bank?
Die Leiterin des Sportvereins?
Die Leiterin des Zahlungsdienstleisters?

Wenn man nicht in der Materie drinsteckt und es wird nicht klipp und klar mitgeteilt, tappt man da "etwas" im Ungewissen. - Danke schon jetzt für nähere Erläuterungen!
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Wer ist "sie"? wen oder was leitet die Leiterin?
Der Leiterin eines mittleren Sportverband
Mit wem hast du gesprochen / telefoniert?
Der Leiterin eines mittleren Sportverband
Die Leiterin eines mittleren Sportverband

Wer verursacht in der langen Kette das Problem?

Die Bank, die laut Leiterin des Sportverbandes angeblich überhöhte Entgelte für SEPA-Rücklastschriften verlangt
wer trägt Verantwortung dass die EU-Regelung leer läuft?

Wohl die BaFin.

 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.092
637
DerSimon hat's schon im wesentlichen richtig Verstanden.

Es war die Leiterin des Mitgliederservice meines deutschen Sportverbandes, wo natürlich auch die Bezahlungen der Mitgliedsbeiträge geregelt werden. Und denen hab ich meine holl. Bankverbindung zum Einzug gegeben. Daraufhin entwickelte sich dieses Gespräch, weil ich nicht verstanden habe, wo das Problem ist, meine holl. Bankverbindung zu belasten für den SEPA Einzug. Muß doch gehen, oder? Wozu gibts denn SEPA?

Und es lag daran, daß deren Bank wohl extrem gesalzene Kosten für Rücklastschriften ausschließlich beim Einzug von nicht-deutschen Bankkonten berechnet - wegen angeblich höherem Aufwand. Darüber war die auch nicht glücklich und sie meinte, den Betrag könne sie im Fall der Fälle keinem Mitglied weiter belasten.

Ich halte das auch für großen Quark, was die Bank da gegenüber ihrem Geschäftskunden macht. Und kann nur hoffen daß - egal ob BaFin oder EU - da jemand ordentlich reinhaut. Ist nix anders als der Versuch über die Hintertür, Leute davon abzuhalten, den Bankeinzug von einem Nichtinlandskonto machen zu lassen. Also die EU Regelung bewußt zu sabotieren.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
Es war die Leiterin des Mitgliederservice meines deutschen Und es lag daran, daß deren Bank wohl extrem gesalzene Kosten für Rücklastschriften ausschließlich beim Einzug von nicht-deutschen Bankkonten berechnet - wegen angeblich höherem Aufwand.
So ganz leuchtet mir die Haltung des Mitgliederservice aber auch immer noch nichtein. Es gibt ja keine Rücklastschriften, solange dein Konto gedeckt ist. Und vor dem Lastschrift-Einzug wirst du ja vom Mitgliederservice informiert - bzw. kannst den bevorstehenden Einzug im Online Banking sehen. Im übrigen: ansonsten kann man ja die Kosten der Rücklastschrift vom Verursacher, also dir, zurückfordern. Siehe beispielsweise der letzte Absatz hier:

Keine "Pflichtverletzung": Rücklastschriften dürfen nichts kosten - FOCUS Online

Selbst wenn das dann etwas teurer wird, sehe ich jetzt nicht wirklich das Problem, dass Mitglied vorher darauf hinzuweisen, dass dies eingefordert wird und insbesondere bei ausländischen Konten "teurer" werden kann. Dann kann man ja selbst entscheiden. Ich denke, es würde vermutlich ohnehin nur eine kleine Minderheit ein ausländisches Konto angeben. Und zwar, weil sie dort liquider sind.


Ich bin in einem kleineren deutschen Verein Mitglied, der nun wirklich nicht professionell, sonder rein ehrenamtlich "nebenbei" geführt wird. Dort konnte ich die Lastschriftermächtigung auch für mein ausländisches Konto erteilen…
 
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Wie kommst du darauf das die bei dir abbuchen müssen? Du musst ihnen das Geld zusenden (das ist erstmal die Rechtslage) - Geldschulden sind Bringschulden - eine Einzugsermächtigung ist nur dann wirksam wenn sie vom Gläubiger auch akzeptiert wird.

Die IBAN Frage wird man dann nachrangig behandeln müssen.
EU-Recht hat einen höheren Rang als deutsches Recht.

Daher ist es sinnlos, mit dem BGB zu argumentieren, denn EU-Recht geht vor, und da ist IBAN-Diskriminierung verboten.
 

HeinMück

Erfahrenes Mitglied
03.10.2016
2.013
189
Cashlink (www.cashlink.io), so eine Art "umgekehrtes" Cringle, nimmt für die Zahlungseingänge auch nur DE-IBAN. Ich habe mal per Nachgefragt warum das so ist und auf die SEPA-Verordnung hingwiesen. Mal abwarten was da für eine Ausrede kommt ;-).
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
Ich habe mal per Nachgefragt warum das so ist und auf die SEPA-Verordnung hingwiesen. Mal abwarten was da für eine Ausrede kommt ;-).
Sicherheitsgründe.
Geldwäsche.
Sie können (wollen) bei Auslandskonten die Lastschriftfähigkeit nicht überprüfen.
 

HeinMück

Erfahrenes Mitglied
03.10.2016
2.013
189
Die Antwort kam sehr schnell: "Da wir uns gerade noch in einer Beta-Phase befinden, um unseren Service ausgiebig zu testen, beschränken wir dieses Angebot - wie in unseren AGBs beschrieben - auf deutsche Konten". Das heißt ja nicht, dass es nicht noch kommen kann (oder vielleicht sogar muss?) :).

 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.657
4.970
Die Antwort kam sehr schnell: "Da wir uns gerade noch in einer Beta-Phase befinden, um unseren Service ausgiebig zu testen, beschränken wir dieses Angebot - wie in unseren AGBs beschrieben - auf deutsche Konten".

und deutsche Kunden haben natürlich eine deutsche IBAN; daran erkennt man das ja.
In der Beta-Phase gelten ja die Verordnungen nicht, klar.
 

HeinMück

Erfahrenes Mitglied
03.10.2016
2.013
189
Hier die Antwort von Cringle:

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an Cringle.
Derzeit ist für die Nutzung von Cringle ein deutsches oder österreichisches Bankkonto notwendig.
Wir werden kommendes Jahr weiteren Ländern die Nutzung von Cringle mit lokalen Bankkonten ermöglichen

"...weiteren Ländern..." ist aber nicht SEPA :).
 
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Leider gibt es in DE keine Aufsichtsbehörde, die sich dafür zuständig fühlt.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
Hier die Antwort von Cringle:

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an Cringle.
Derzeit ist für die Nutzung von Cringle ein deutsches oder österreichisches Bankkonto notwendig.
"Finanziert durch europäischer Fonds für regionale Entwicklung" (unten rechts für die Desktopuser):

cringle.png

"Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist das wichtigste Instrument der Regionalförderung der Europäischen Union. Er trägt zu den Maßnahmen bei, die den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der Europäischen Gemeinschaft durch Ausgleich der wichtigsten regionalen Ungleichgewichte stärken. Zu diesem Zweck werden die Regionalwirtschaften entwickelt und strukturell angepasst und die grenzübergreifende, interregionale und transnationale Zusammenarbeit gefördert" schreibt die Webseite der Berliner Senatsverwaltung dazu.

Leider gibt es in DE keine Aufsichtsbehörde, die sich dafür zuständig fühlt.
Die BaFin, aber eben nur für beaufsichtigte Finanzdienstleister (wo ich immer noch auf eine Reaktion warte). Ansonsten empfehlen die IHK, und Verbraucherverbände.

Die niederländische DNB hat eine Meldestelle eingerichtet (1, 2, 3, 4), die Beschwerden bzgl. aller Art von Unternehmen annimmt. Ich will die jetzt nicht mit irgendwelchen Drittlandssachverhalten überfluten, bin aber versucht, es als (Neu-) Nutzer eines niederländischen (bunq-) Kontos mal zu probieren.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Auf moneyou.at steht, dass man einen Wohnsitz in AT und ein Girokonto in AT benötigt.
Auf moneyou.de steht, dass man einen Wohnsitz in DE und ein Girokonto in DE benötigt.


Ein Österreicher mit DE-Konto kann dort also kein Tagesgeldkonto eröffnen. Ist das rechtlich in Ordnung?

Ich habe eben bei Moneyou angerufen und dort ist man sich keinem Rechtsverstoß bewusst. Man begründet dies damit, dass man ja kein Zahlungskonto im Sinne der Sepa-VO anbietet sondern nur ein Sparkonto. Darauf habe ich geantwortet, dass das Referenzkonto, welches man bei der Sparkontoeröffnung angeben muss, aber natürlich schon ein Zahlungskonto ist, und man daher laut Sepa-VO nicht vorschreiben darf, in welchem Mitgleidsstaat dieses (das Referenzkonto, nicht das Sparkonto!) zu führen ist.

Man hat mir gesagt, man wird das nochmal nachprüfen und mich per Mail kontaktieren. Aber Moneyou ist der Meinung, dass sie damit nicht gegen Sepa verstoßen, weil es keine Überweisung zwischen zwei Zahlungskonten ist.
 
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MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
10
In the heart of leafy Surrey
Deswegen auch meine Formulierung "sich zuständig fühlt" statt "zuständig ist"

Bei der BaFin landen Beschwerden bezüglich EU-Rechtsverstöße in einem schwarzen Loch.
Dem hier gefällt das bestimmt!

320px-Nigel_Farage_of_UKIP.jpg
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
Auf moneyou.at steht, dass man einen Wohnsitz in AT und ein Girokonto in AT benötigt.
Das Österreich-Geschäft von MoneYou wird (im Gegensatz zur deutschen Zweigniederlassung) rechtlich gesehen rein von den Niederlanden betrieben.
Kurz gesagt: Wer als Österreicher Kunde bei MoneyYou.at wird, der ist direkt Kunde bei einer niederländischen Bank.

Aufsichtsbehörde ist in diesem Falle gemäss Impressum auch (nur) die Niederländische Zentralbank.
Da könnte man, siehe mein vorheriger obiger Beitrag in diesem Thread schon mal nachfragen.

Um das ganze noch etwas zu würzen, insbesondere da du als in Österreich Ansässiger ja ganz direkt Kunde in den Niederlanden bist/wirst:
Du bist bzw. wirst nicht auch zufällig Nutzer eines kostenlosen niederländischen Zahlungskontos (du weisst schon, welches ich meine)?

;)


Sonst könntest du
1. die niederländische Aufsichtsbehörde mal fragen, warum
2. eine niederländische Bank (ABN AMRO Bank N.V. in Amsterdam als Anbieter von MoneYou.at) als Referenzkonto des Kunden kein Konto von
3. einer anderen niederländischen Bank akzeptiert?

:eyeb:
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
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Das mit bunq ist natürlich eine nette Idee, aber wenn dann moneyou.at auf die Idee kommt "Konto in AT oder NL" zu schreiben, dann hilft mir das auch nicht weiter.

Es geht hier nämlich gar nicht um eine theoretische Konstellation, sondern um eine echte Fragestellung:

Kürzlich hat mich eine Person, die zufriedene N26-Kundin ist, gefragt, ob ich ihr denn eine Bank für ein Sparkonto empfehlen kann, denn N26 bietet keine Sparkonten an, und man will ja auch nicht die Ersparnisse mit dem laufenden Konto vermischt haben.

Ich dachte eigentlich, dass das nicht so schwer sein kann, aber musste mit Entsetzen feststellen, dass fast alle Anbieter von Tagesgeldkonten davon ausgehen, dass jeder Wohnsitz-Österreicher ein AT-Konto haben muss. Auch Renaultbank und Porschebank machen den selben Unsinn.

(Na gut, dann wird wahrscheinlich die DenizBank das Geld erhalten, bei der bekommt man nämlich zum Tagesgeldkonto ein seperates kostenloses "Stammkonto" als Referenzkonto für Sparkonten dazu. Die Überweisung vom bzw. aufs Sparkonto geht dann zwar nur indirekt, dafür aber ohne Einschränkungen.)
 
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