In der Schweiz geblitzt - Strafe?

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swungar

Erfahrenes Mitglied
06.05.2016
2.808
1.982
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In irgendeinem US Bundesstaat sagen sie das rasen als solches bereits als Mordversuch angeklagt werden kann - andere Länder andere Sitten.

Interessanterweise hatte ich das auch schon irgendwo gelesen, konnte aber bei einer kurzen Recherche nichts in deutscher Sprache dazu finden.
Ich glaube es waren ab 160 kmh auf dem Highway ?

Eigentlich finde ich solche transparenten Regeln deutlich besser als das deutsche Geschwafel über "der Situation angemessen". Das sieht doch jeder anders, und wenn etwas passiert ist, also wenn es schon zu spät ist, dann um die subjektive Meinung von Richter und Sachverständigen.
Man kann sich hierzulande noch nicht einmal zu einem auch schon sehr hoch angesetzten Tempolimit 200 kmh durchringen.
In Deutschland wird versucht mittels Rechtsprechung die Versäumnisse des Gesetzgebers auszugleichen, um halbwegs den Tod eines Menschen gerecht zu sühnen und man begibt sich dabei auf juristische Irrwege. Mord ? Die Spinner haben nie einen Tötungsvorsatz, selbst der mieseste Asoziale möchte deswegen keine Schramme an seinem heiligen Rennwagen. Deshalb auch der Revisions-Ping-Pong zwischen OLG Berlin und BGH.

Auch der Stuttgarter Jaguar-Fall mit 2 toten Unbeteiligten geht von allen Seiten in Revision. Noch nicht einmal jetzt wird die Vermietung von 500-PS-Boliden an "reifeverzögerte" 21jährige vom Gesetzgeber gestoppt. Ab 30 würde ich für angemessen halten.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Die Spinner haben nie einen Tötungsvorsatz, selbst der mieseste Asoziale möchte deswegen keine Schramme an seinem heiligen Rennwagen. Deshalb auch der Revisions-Ping-Pong zwischen OLG Berlin und BGH.

Im Hamburger Fall hat der BGH ja das Urteil bestätigt, und damit letztlich die Richtung für die Zukunft vorgegeben.
 

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
6
ZRH
Für (manche?) Schweizer ist Steuern zahlen irgendwie was unverbindliches, kann man machen, oder auch nicht. Auf jeden Fall scheint es in euren Augen ein Kavaliersdelikt zu sein, einfach mal keine Steuern zu zahlen. Und das ist es nicht. Es ist unter Umständen eine schwere Straftat, die sehr hart bestraft werden kann.
Kannst Du das bitte noch ein bisschen genauer ausführen? Nähme mich wunder, wie ich mich -erfolgreich- weigern könnte, keine Steuern zu bezahlen... :confused: :confused: :confused:
 

MarciMarc

Aktives Mitglied
14.09.2019
161
0
Die Tatsache, dass ihr das nicht versteht beziehungsweise oben weiterhin bagatellisiert und gar lächerlich macht, zeigt ja genau das, was ich sage: Es sind einfach zu verschiedene Mentalitäten. Für (manche?) Schweizer ist Steuern zahlen irgendwie was unverbindliches, kann man machen, oder auch nicht. Auf jeden Fall scheint es in euren Augen ein Kavaliersdelikt zu sein, einfach mal keine Steuern zu zahlen. Und das ist es nicht. Es ist unter Umständen eine schwere Straftat, die sehr hart bestraft werden kann.
Naja, Du argumentierst doch genau gleich mit der Raserei, also warum sollen die Schweizer Dein Steuermenthalitätsvorurteile akzeptieren, wenn Du die Schweizer Einstellung zum Rasen nicht akzeptierst? Bei Dir darf jeder machen was Du willst, eh?
 

swungar

Erfahrenes Mitglied
06.05.2016
2.808
1.982
Auf jeden Fall scheint es in euren Augen ein Kavaliersdelikt zu sein, einfach mal keine Steuern zu zahlen. Und das ist es nicht. Es ist unter Umständen eine schwere Straftat, die sehr hart bestraft werden kann.

Es sei denn man ist "unser Uli". (Hoeneß)
Da lobe ich eher die US-Justiz, die auch die Reichen und Prominenten für viele Jahre einsitzen lässt, und nicht nur den Normalbürger wie hierzulande.
 

swungar

Erfahrenes Mitglied
06.05.2016
2.808
1.982
Der Gesetzgeber überlässt doch seit Jahren die konkrete Richtung den Gerichten - oft sogar mit Gesetzen bei denen man von vornherein weiss das dieses vom Gericht gekippt wird.


Deshalb auch mein "sollte".
Die Szene lernt doch aus solchen Prozeßen. Ich kann mir gut die Unterhaltungen vorstellen: "Wenn etwas passiert dann machst Du einen auf Kind. Und davor saufen nicht vergessen, dann bist du schuldunfähig." Bah !
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.314
16.900

2 ist noch nicht rechtskraeftig, und 1, 3 und 4 sind keine Raserfaelle. Das sind Faelle, in denen vor der Polizei gefluechtet wurde. Dass dies mit Toetungsvorsatz geschehen kann, ist seit Jahrzehnten staendige Rechtsprechung.


der Gotthardraser ist (mit seinem getunten BMW Z4)

Allein dafuer verdient er Knast ;)


sind die genannten Punkte in Deutschland alle nur "Bagatellen" mit Bußgeld?

Zum Tatzeitpunkt ja. Heute hat man den § 315d StGB.


Ein Ami wird hier wegen dem rumballern (und anschiessen) auf einen Einbrecher mit einer vollautomatischen Kanone in Deutschland erwischt. Nachdem er sich wieder in sein Land begeben hat indem sowas nichtmal ne OWI ist. Jetzt hätte gern die Deutsche Justiz (zurecht?!) gern das Urteil vollstreckt. Immernoch unverhältnissmässig?

Aus der Sicht der US-Justiz - natuerlich.


Nur weil es in einem Land eben wo man herkommt gerademal ne OWI ist bedeutet es noch lange nicht das es in einem anderen Land auch so ist.

Es geht ja nicht um das Land, wo man herkommt, sondern um das Land, das vollstrecken soll. Und das behaelt sich eben vor, die Strafe aus dem anderen Land nicht ungeprueft zu uebernehmen, sondern seinen Rechtsmassstaeben zu unterwerfen. Und das ist auch gut so, denn sonst muessen wir (polemische Extrembeispiele) das Urteil des Mullahgerichts Isfahan-Nord wegen Homosexualitaet vollstrecken.


Aber mal im Ernst: Was währe deiner Meinung ein "gutes" Urteil?

Fahrerlaubnis dauerhaft weg, weil er keine Chance hat, eine MPU zu bestehen, waere mal ein Anfang. Und heute eben eine hohe Geldstrafe oder Freiheitsstrafe zur Bewaehrung gemaess § 315d StGB.


Schon interessant, dass die mehrfache Gefährdung von Menschenleben (Überholen in einem Tunnel mit Gegenverkehr, in dem es schon einige tödliche Umfälle gegeben hat) mit Steuerhinterziehung verglichen wird.

Ja, das passt ueberhaupt nicht. Das Erfolgsdelikt (Steuerhinterziehung) ist natuerlich systematisch um einiges gravierender als das blosse (sogar nur abstrakte) Gefaehrdungsdelikt (Fahren wie ein Gestoerter, wie auch immer das in der Schweiz offiziell heisst).
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
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1.400
MUC, BSL
Es gibt Gründe für das hohe Strafmass. Die Schweiz ist viel kleinräumiger mit einer stets wachsenden Bevölkerung. Wo früher in Quartiersträsschen Einfamilienhäuser standen, stehen heute Wohnblöcke mit dem entsprechendem Mehrverkehr. Wir haben ein Platzproblem in Bezug auf den Verkehr (Fussgänger, Behinderte, Velofahrer, Auto und natürlich der ÖV - ich häng hier mit dem ÖV auch permanent im Stau) und dementsprechend höheren Stresslevel. Dadurch ist der Wunsch nach Ruhe auch hoch, damit man runterfahren kann, mittlerweile hat es aber im Stadtraum auch auf dem einsamsten Strässchen permant Autoverkehr, oft Schleichverkehr. Dementsprechend gereizter sind die Leute und demensprechend ist der Druck auf die Polizei und Politik höher, dies zu unterbinden. Für den Autofahrer mag das viel zu teuer sein, der Anwohner sieht das aber ganz anders, wenn in der Nacht im Viertelstundentakt ein Auto zu hören ist. Die Politik hatte dem enormen Bevölkerungswachstum jahrelang nur zugesehen (statt die Infrastruktur darauf auszurichten) und jetzt haben wir halt eine zunehmend intolerante Stimmung, weil alle im Stress sind, vom Autofahrer bis zum Anwohner.

Der Witz dabei ist eigentlich, dass diese "gefühlte Wahrheit" eben genau von denen kolpotiert wird, die eben nicht dort wohnen...
Diese Probleme findest du in Basel, Bern und Zürich genauso wie in München, Berlin und Hamburg. Das Geheule bezüglich vermeintlich ungezügelten Bevölkerungswachstum bei der SVP wie bei der AfD und Teilen der CDU.
 
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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
2 ist noch nicht rechtskraeftig, und 1, 3 und 4 sind keine Raserfaelle. Das sind Faelle, in denen vor der Polizei gefluechtet wurde. Dass dies mit Toetungsvorsatz geschehen kann, ist seit Jahrzehnten staendige Rechtsprechung.

Danke für die Richtigstellung, das kommt davon wenn man einfach nur Zeitung liest.
 

swungar

Erfahrenes Mitglied
06.05.2016
2.808
1.982
Das Erfolgsdelikt (Steuerhinterziehung) ist natuerlich systematisch um einiges gravierender als das blosse (sogar nur abstrakte) Gefaehrdungsdelikt (Fahren wie ein Gestoerter, wie auch immer das in der Schweiz offiziell heisst).

Und wenn das Gefährdungsdelikt zum tödlichen Taterfolg führt, dann droht welche Strafe ? Mehr oder weniger als bei schwerer Steuerhinterziehung ?
Wieviel Euro entgangene Steuereinnahmen ist ein Menschenleben nochmal wert ?

Wenn die Schweiz mit ihrer drakonischen Methodik die Todesfälle Unbeteiligter durch Raserei reduziert hat, dann sehe ich das als Erfolg.
In Deutschland befindet sich noch viel zuviel Motorsport und emotionales Abreagieren auf öffentlichen Straßen. Das muß wirklich nicht sein.
 
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TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.258
3.257
ZRH
Die Tatsache, dass ihr das nicht versteht beziehungsweise oben weiterhin bagatellisiert und gar lächerlich macht, zeigt ja genau das, was ich sage: Es sind einfach zu verschiedene Mentalitäten. Für (manche?) Schweizer ist Steuern zahlen irgendwie was unverbindliches, kann man machen, oder auch nicht. Auf jeden Fall scheint es in euren Augen ein Kavaliersdelikt zu sein, einfach mal keine Steuern zu zahlen. Und das ist es nicht. Es ist unter Umständen eine schwere Straftat, die sehr hart bestraft werden kann.
So, und jetzt ist das Thema auch für mich beendet. :)
Du bist mit der Steuerrealität nicht bewandert, oder? Strafrahmenvergleiche bei unterschiedlichen Rechtsgütern ist irrelevant.
Wie schon vorher dargelegt ist das „Bankgeheimnis“ zu weiten Teilen inexistent. Die Zeiten der CH-Briefkastengesellschaften sind schon vor, aber spätestens seit dem AIA vorbei. Wer heute die Schweiz (abgesehen von widerlegten FATF-Berichten) die Schweiz mit Steuerhinterziehung gleichsetzt ist, abgesehen von der USA (=Delaware tax heaven) ein falscher Fuzziger.

Wir haben unsere Steueraufgaben soweit gemacht, als dass die früheren Zeit passé sind. Ich wünschte, ich hätte vor 20 Jahren als Anwalt gedient. Ich hätte nur Stiftungen verwaltet und schwarze Gelder entgegengenommen. Das ist vorbei. Definitiv.

Wir hören hier! Diskussionen nur noch mit konkreten, relevanten Beispielen.
 
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rower2000

Erfahrenes Mitglied
Bei der ganzen Owi-vs-Straftat-Diskussion würde ich noch gerne 315c StGB ins Rennen werfen, Gefährdung des Straßenverkehrs. 135 km/h und mehrfaches Überholen im einröhrigen Gegenverkehrstunnel lässt sich schnell mal in der Richtung interpretieren. Und da ist man dann auch in DE bei bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe angekommen.
 
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Iarn

Erfahrenes Mitglied
07.12.2012
456
25
MUC
135 bei erlaubten 80 (auf der Autobahn) ist nicht in Ordnung und muss bestraft werden, keine Frage. Aber lassen wir mal die Kirche im Dorf, das passiert hier in Deutschland tausendfach, zehntausendfach jeden Tag.

Sorry das ist Schwachsinn, ich glaube nicht ,dass in Deutschland sich Zehntausende jeden Tag auf der Flucht ein Rennen mit der Polizei liefern . Wenn dem so wäre, würde ich persönlich nicht mehr Auto fahren.
 

slugbuster

Erfahrenes Mitglied
02.08.2016
371
2
Olympus Mons
Seid vorsichtig in der Schweiz , bei der nächsten bestimmt bald anstehenden Verschärfung droht bestimmt die Todesstrafe, vollstreckt direkt im Straßengraben um die Ecke. Straftäter (Gewalttaten, Raub etc.) können ja noch auf eine günstige Sozialprognose hoffen, bei Verkehrssündern gibt’s aber kein Pardon.
 
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Rambuster

Guru
09.03.2009
19.557
304
Point Place, Wisconsin
Seid vorsichtig in der Schweiz , bei der nächsten bestimmt bald anstehenden Verschärfung droht bestimmt die Todesstrafe, vollstreckt direkt im Straßengraben um die Ecke. Straftäter (Gewalttaten, Raub etc.) können ja noch auf eine günstige Sozialprognose hoffen, bei Verkehrssündern gibt’s aber kein Pardon.

Einfach vor der Polizei flüchten.
Wie ich hier gelernt habe, dürfen die Verfolgungen nur innerhalb der Geschwindigkeitsbegrenzungen durchführen - selbst mit Blaulicht.
Vielleicht können wir die ganzen Clans aus Deutschland in die Schweiz schicken?
 
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SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.358
567
In der Schweiz ist das aber keine Ordnungswidrikeit, sondern eine Straftat. Und da es eine Straftat ist, kann entsprechend das Strafmass verhängt werden, in dem Fall wohl mit Gefängnis.
Es wurde übrigens erst letztens ein Polizist vor Gericht schuldig gesprochen, er fuhr mit Blaulicht und Sirene zu schnell (also im Einsatz).


Gibts dafür ne Quelle?

Weil es gab ja den Fall in Genf https://www.nzz.ch/schweiz/genfer-polizei-verursacht-mit-blaulicht-autounfall-ld.1382160 aber das war die Sache etwas anders gelaufen
 

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.358
567