In der Schweiz geblitzt - Strafe?

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Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
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Nein - ich genau so wenig wie du!

Dafür gibt es eine Rechtssprechung -> ich freue mich in einem Land zu leben, in dem Menschen nicht über dem Gesetz stehen und die Rechtssprechung akzeptieren müssen!

Richtig. Und ich habe absolut nichts verbotenes bei der Vermeidung meiner Strafe getan. Ich habe mich penibel genau an alle Rechtsmittel gehalten. Deswegen bin ich auch ich froh, in einem Rechtsstaat zu leben.
 
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MarciMarc

Aktives Mitglied
14.09.2019
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Naja, das brauchen wir glaube ich gar nicht weiter zu diskutieren. Wenn ihr wirklich die Welt retten wollt, dann kehrt mal vor der eigenen Tür. Ich empfehle zum Beispiel mal eine Besichtigung des Steuerstrafrechts. Wie eure Großbanken internationale Steuerhinterzieher decken und/oder wissentlich unterstützen und somit dem deutschen Fiskus jährlich hunderte Millionen an Steuern entzogen werden — das wäre mal tatsächlich ein Skandal, weil die Strafen deutlich zu niedrig beziehungsweise gar nicht existent sind.

Aber nein, ergötzt euch lieber an den Deutschen, die nachts um eins in einem menschenleeren Dorf ein paar KMH zu schnell fahren. Wie Couponschneider schon sagte: Wir haben hier ein durchaus funktionierendes Rechtssystem, dass für solche Owis Strafen von zum Beispiel 20 € vorsieht. Ob euch das passt oder nicht, ist hier irrelevant.
mimimimimimi, übrigens hast Du vergessen 2019 in Deine Signatur einzutragen....

Die Deutschen verlangen immer, dass sich die Ausländer nach Deutschem Recht in Deutschland richten sollen. Dann bitte richte sich der Deutsche nach Schweizer Recht, wenn er in der Schweiz ist.
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
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Das Strafmass für einfache Verkehrsdelikte ist in der Schweiz tatsächlich sehr hoch. Im Fall des "Gotthard-Rasers" finde ich es absolut richtig.. Solche Leute gehören nicht auf die Strasse. Und wer dann noch so dumm ist, die Schweizer Justiz zu verhöhnen, der muss mit einem Staatsanwalt rechnen, der sich sagt: "Pat Garrett bekam Billy the Kit und ich den Gotthard-Raser."


Ich zitiere: Deutschland

Mit Deutschland hat die Schweiz einen Polizeivertrag abgeschlossen, der die Gesetzgebung des Strassenverkehrs umfasst. Daten über das Fahrzeug und den Lenker werden auf Ersuchen automatisch gegenseitig übermittelt, unabhängig von der Höhe der Busse.

www.fedpol.admin.ch

Wie es bereits gesagt wurde, bei Wiedereinreise in die Schweiz kann es Ärger geben. Sonst wird wohl nicht viel passieren.
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.280
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mimimimimimi, übrigens hast Du vergessen 2019 in Deine Signatur einzutragen....

Die Deutschen verlangen immer, dass sich die Ausländer nach Deutschem Recht in Deutschland richten sollen. Dann bitte richte sich der Deutsche nach Schweizer Recht, wenn er in der Schweiz ist.

Ach so. Aber nur beim Verkehrsrecht, richtig? Organisierte Steuerhinterziehung zum Vorteil eures Staates und eurer Großbanken ist absolut in Ordnung?

Danke für den Hinweis mit 2019. Werde ich alsbald nachholen. Ich war einfach zu viel unterwegs… ;-)
 
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Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
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Die Strafe wäre absolut unverhältnismäßig und unangemessen hoch gewesen (mehrere 100 Fr.). Aber so fähig scheint deren IT noch nicht zu sein.

Es gibt Gründe für das hohe Strafmass. Die Schweiz ist viel kleinräumiger mit einer stets wachsenden Bevölkerung. Wo früher in Quartiersträsschen Einfamilienhäuser standen, stehen heute Wohnblöcke mit dem entsprechendem Mehrverkehr. Wir haben ein Platzproblem in Bezug auf den Verkehr (Fussgänger, Behinderte, Velofahrer, Auto und natürlich der ÖV - ich häng hier mit dem ÖV auch permanent im Stau) und dementsprechend höheren Stresslevel. Dadurch ist der Wunsch nach Ruhe auch hoch, damit man runterfahren kann, mittlerweile hat es aber im Stadtraum auch auf dem einsamsten Strässchen permant Autoverkehr, oft Schleichverkehr. Dementsprechend gereizter sind die Leute und demensprechend ist der Druck auf die Polizei und Politik höher, dies zu unterbinden. Für den Autofahrer mag das viel zu teuer sein, der Anwohner sieht das aber ganz anders, wenn in der Nacht im Viertelstundentakt ein Auto zu hören ist. Die Politik hatte dem enormen Bevölkerungswachstum jahrelang nur zugesehen (statt die Infrastruktur darauf auszurichten) und jetzt haben wir halt eine zunehmend intolerante Stimmung, weil alle im Stress sind, vom Autofahrer bis zum Anwohner.

Das mit der IT ist die gleiche Geschichte. Da geht die Grenze auf, aber nichts ist vorbereitet. Die Polizei des Kantons Zürich und des Kanton Schwyz hatten nicht einmal ein einheitliches Funknetz. Auch das hatte man verschlafen aber man ist am aufholen.
 
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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
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Naja die Strafen in D sind für normale Delikte im Vergleich mit anderen Ländern eher niedrig, egal ob bei Geschwindigkeit oder parken. Und ich denke das es normal ist das man mit der landestypischen Strafe bestraft wird - im Einzelfall kann man sicher darüber streiten - aber bei einem normalen völlig unspektakulären Geschwindigkeitsverstoss?

Kann man nur froh sein das es nicht in Finnland war, da können 27KM/H 95.000€ kosten - ganz normal:D

https://www.spiegel.de/auto/aktuell...es-bussgeld-fuer-anders-wikloef-a-928244.html
 
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David_DE

Erfahrenes Mitglied
21.05.2013
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Naja, das brauchen wir glaube ich gar nicht weiter zu diskutieren. Wenn ihr wirklich die Welt retten wollt, dann kehrt mal vor der eigenen Tür. Ich empfehle zum Beispiel mal eine Besichtigung des Steuerstrafrechts. Wie eure Großbanken internationale Steuerhinterzieher decken und/oder wissentlich unterstützen und somit dem deutschen Fiskus jährlich hunderte Millionen an Steuern entzogen werden — das wäre mal tatsächlich ein Skandal, weil die Strafen deutlich zu niedrig beziehungsweise gar nicht existent sind

Aber nein, ergötzt euch lieber an den Deutschen, die nachts um eins in einem menschenleeren Dorf ein paar KMH zu schnell fahren. Wie Couponschneider schon sagte: Wir haben hier ein durchaus funktionierendes Rechtssystem, dass für solche Owis Strafen von zum Beispiel 20 € vorsieht. Ob euch das passt oder nicht, ist hier irrelevant.


Wenn jeder immer ausweicht und dem Anderem irgendetwas vorhält, wird nie irgendetwas passieren. Bei deinem Beispiel möchte ich auch mal die Deutsche Bank erwähnen. So ganz nah dran an juristisch einwandfrei scheinen die ja auch nicht zu sein.

Manchmal scheint mir ein bisschen mehr Respekt voreinander hilfreich zu sein. Wenn die Schweizer meinen, Geschwindigkeitsüberschreitung von x soll Betrag y Kosten, dann ist das deren gutes Recht. Ich finde es ein wenig überzogen hoch, das ist allerdings irrelevant: Wenn ich auf einer Straße fahre, auf die das Recht der Schweiz anwendbar ist, dann habe ich mich daran zu halten oder eben die Konsequenzen zu ertragen. Das ist eine recht einfache Sache. Wenn man versucht, das sportlich motiviert auszusitzen und es funktioniert - ok.

Mir ist tatsächlich nicht bekannt, dass der Gesetzgeber sich über die Maßen stark dafür konsequenzmildernd interessiert, wie spät es war und wie viele Einwohner die Region hat, in der man geblitzt wird.
 

MarciMarc

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14.09.2019
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Ach so. Aber nur beim Verkehrsrecht, richtig? Organisierte Steuerhinterziehung zum Vorteil eures Staates und eurer Großbanken ist absolut in Ordnung?
Ich glaube Du musst Dich etwas mehr informieren. Auf Druck u.A. der Deutschen wurde das Bankgeheimnis zum ausländischen Fiskus quasi abgeschafft. Das Bankgeheimnis gilt eigentlich nur noch in der Schweiz.
Im selben Kontext ist es mittlerweile nur noch bei einer Bank möglich als Amerikaner ein Konto zu eröffnen, nachdem, berechtigt oder nicht, viele schweizer Banken zu Milliardenstrafen verurteilt wurden. Diese Strafen haben die Banken nicht einfach so aus der Portokasse zahlen können und haben umgehend und harsch darauf reagieren müssen. Es gab zu diesem ganzen Thema eine riesige Debatte in der Schweiz, weil viele das als Eingriff in Schweizer angelegenheiten ansahen, die meisten jedoch ausdrücklicht keinen Wohlstand aus kriminellen Geschäften wollten.
Danke für den Hinweis mit 2019. Werde ich alsbald nachholen. Ich war einfach zu viel unterwegs… ;-)
Bitte.
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
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Ach so. Aber nur beim Verkehrsrecht, richtig? Organisierte Steuerhinterziehung zum Vorteil eures Staates und eurer Großbanken ist absolut in Ordnung?

Danke für den Hinweis mit 2019. Werde ich alsbald nachholen. Ich war einfach zu viel unterwegs… ;-)

Das Bankgeheimnis ist bei ausländischen Vermögen nicht mehr wirksam. Es gilt der automatische Informationsaustausch. Das von dir genannte Beispiel gilt nur noch im Inland. (Wir bescheissen also nur noch uns selber, irgendwie bescheuert)

Moral und Ethik enden dort, wo die Interessen (sei es Machtpolitik oder Geld) beginnen. Das ist in Deutschland nicht anders als in der Schweiz.
 

vielzuvielflieger

Erfahrenes Mitglied
19.02.2013
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...also, wenn unser BMVI schon die Schweizer Autobahnen für seine No-Limit-Politik vereinnahmt...

Bildschirmfoto 2019-12-27 um 11.33.06.jpg

...denke ich ist es auch nur noch eine Frage Zeit, dass die deutschen Behörden die Amtshilfe für den Vollzug derart rigider Bußgeldbescheide gegen freiheitsliebende, deutsche Kraftfahrer einstellen werden.
 

odie

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30.05.2015
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Z´Sdugärd
Umgekehrt, die EU naehert sich der Schweiz an: Mittlerweile macht sich die deutsche Justiz zum Buettel der schweizerischen und steckt Deutsche, die in der Schweiz rasen, in Deutschland in den Knast, vgl. OLG Stuttgart in seinem ueberaus fragwuerdigen Beschluss vom 25.4.2018, 1 Ws 23/18.


Sorry...aber was zum Henker findest du an diesem Urteil den "fragwürdig"? Da hats einen richtigen Volldioten der meint die Welt dreht sich nur um sich (kann man auch schön anhand des Verfahrens sehen WAS das für ein Früchtchen ist!) getroffen. Was ist deiner Meinung nach dran falsch? Hier hat es einen typischen Deutschen Michel (Vermutung: Mittleres Managment bei einem Stuttgarter Grossbetrieb) der meint es muss nach seiner Pfeiffe getanzt werden und er kann sich aufführen wie ein russischer Patron erwischt und es wurde bis zum Knast durchgezogen weil solche Kollegen es mit Geld ja nicht kapieren.

Ich finde das Urteil a) angemessen und b) sehr gut das es in Deutschland vollstreckt wird. Nochmals: Solche Menschen lachen über die Geldstrafe, die kapieren es nicht anders.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Sorry...aber was zum Henker findest du an diesem Urteil den "fragwürdig"?

[...]

Ich finde das Urteil a) angemessen und b) sehr gut das es in Deutschland vollstreckt wird.

Wir sperren Menschen nicht wegen Ordnungswidrigkeiten ein. Das ist drakonisch, voellig unverhaeltnismaessig und verfassungswidrig. So aehnlich, wie wenn ein 14-Jaehriger in den USA 20 Jahre bekommt, weil er mit seiner 13,99-jaehrigen Freundin Sex hatte. Das wuerde in Deutschland auch nicht vollstreckt.

Der groebste Fehler des OLG ist, auf einen Straftatbestand zu rekurrieren, den es zur Tatzeit noch gar nicht gab. Das Rueckwirkungsverbot ist so zentral und hat so hohen verfassungsrechtlichen Rang, dass es mir voellig unbegreiflich ist, wie der Beschluss Zustandekommen konnte.


Da hats einen richtigen Volldioten der meint die Welt dreht sich nur um sich (kann man auch schön anhand des Verfahrens sehen WAS das für ein Früchtchen ist!) getroffen. Was ist deiner Meinung nach dran falsch? Hier hat es einen typischen Deutschen Michel […] der meint es muss nach seiner Pfeiffe getanzt werden und er kann sich aufführen wie ein russischer Patron erwischt und es wurde bis zum Knast durchgezogen weil solche Kollegen es mit Geld ja nicht kapieren.

[...]

Solche Menschen lachen über die Geldstrafe, die kapieren es nicht anders.

Das mag alles sein, kann aber im Rechtsstaat nicht in die Entscheidungsfindung einfliessen zumal im Strafrecht.


Vermutung: Mittleres Managment bei einem Stuttgarter Grossbetrieb)

Viel besser: Immobilienheini :D
 

MarciMarc

Aktives Mitglied
14.09.2019
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Wir sperren Menschen nicht wegen Ordnungswidrigkeiten ein. Das ist drakonisch, voellig unverhaeltnismaessig und verfassungswidrig.
In der Schweiz ist das aber keine Ordnungswidrikeit, sondern eine Straftat. Und da es eine Straftat ist, kann entsprechend das Strafmass verhängt werden, in dem Fall wohl mit Gefängnis.
Es wurde übrigens erst letztens ein Polizist vor Gericht schuldig gesprochen, er fuhr mit Blaulicht und Sirene zu schnell (also im Einsatz).
 

Rambuster

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In der Schweiz ist das aber keine Ordnungswidrikeit, sondern eine Straftat. Und da es eine Straftat ist, kann entsprechend das Strafmass verhängt werden, in dem Fall wohl mit Gefängnis.
Es wurde übrigens erst letztens ein Polizist vor Gericht schuldig gesprochen, er fuhr mit Blaulicht und Sirene zu schnell (also im Einsatz).

Sorry, aber da habt ihr dann den Knall nicht mehr gehört! :)
 

MarciMarc

Aktives Mitglied
14.09.2019
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Sorry, aber da habt ihr dann den Knall nicht mehr gehört! :)
Das mit den Einsatzkräften im Einsatz hat auch für Diskussionen gesorgt, da wird wohl irgendwann nachgebessert werden. Finde ich persönlich auch nicht in Ordnung. Allerdings ist es im Moment nun mal geltendes Gesetz.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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In der Schweiz ist das aber keine Ordnungswidrikeit, sondern eine Straftat. Und da es eine Straftat ist, kann entsprechend das Strafmass verhängt werden, in dem Fall wohl mit Gefängnis.

Das ist im Rahmen des § 73 S. 1 IRG halt ein bisschen unterkomplex argumentiert. Es kommt auf das Verhaeltnis der in Deutschland zu erwartenden Strafe zu der zu vollstreckenden auslaendischen an, und da schreibt das LG in seinem aufgehobenen Beschluss:

"Die Verschärfung der Rechtsfolgen von einer eher überschaubaren Geldbuße hin zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung liegt außerhalb des Rahmens, innerhalb dessen noch von einer dem Fehlverhalten angemessenen staatlichen Reaktion gesprochen werden könnte."

Das ist nur der zentrale Punkt einer umfassenden, stringenten und zutreffenden Argumentation, die vom OLG mit einem lapidaren "bah, Humbug" weggewischt wird. Eine krasse Fehlentscheidung, die umso krasser ist, da sie eine Freiheitsentziehung zur Folge hatte.
 

SkyIsTheLimit

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10.01.2013
1.043
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BER
Es gibt Gründe für das hohe Strafmass. Die Schweiz ist viel kleinräumiger mit einer stets wachsenden Bevölkerung. Wo früher in Quartiersträsschen Einfamilienhäuser standen, stehen heute Wohnblöcke mit dem entsprechendem Mehrverkehr. Wir haben ein Platzproblem in Bezug auf den Verkehr (Fussgänger, Behinderte, Velofahrer, Auto und natürlich der ÖV - ich häng hier mit dem ÖV auch permanent im Stau) und dementsprechend höheren Stresslevel. Dadurch ist der Wunsch nach Ruhe auch hoch, damit man runterfahren kann, mittlerweile hat es aber im Stadtraum auch auf dem einsamsten Strässchen permant Autoverkehr, oft Schleichverkehr. Dementsprechend gereizter sind die Leute und demensprechend ist der Druck auf die Polizei und Politik höher, dies zu unterbinden. Für den Autofahrer mag das viel zu teuer sein, der Anwohner sieht das aber ganz anders, wenn in der Nacht im Viertelstundentakt ein Auto zu hören ist. Die Politik hatte dem enormen Bevölkerungswachstum jahrelang nur zugesehen (statt die Infrastruktur darauf auszurichten) und jetzt haben wir halt eine zunehmend intolerante Stimmung, weil alle im Stress sind, vom Autofahrer bis zum Anwohner.

Wie niedlich... die ach so hektischen Schweizer „Großstädte“. Stau gibt es überall woanders auch und stressig geht es in richtigen Großstädten und Ballungsräumen zu, aber nicht in Schweizerischen Provinznestern aka „Agglomerationen“.

Naja, mit Veränderungen haben die Schweizer noch mehr Probleme als die Deutschen :)
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
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Sorry...aber was zum Henker findest du an diesem Urteil den "fragwürdig"? Da hats einen richtigen Volldioten der meint die Welt dreht sich nur um sich (kann man auch schön anhand des Verfahrens sehen WAS das für ein Früchtchen ist!) getroffen. Was ist deiner Meinung nach dran falsch? Hier hat es einen typischen Deutschen Michel (Vermutung: Mittleres Managment bei einem Stuttgarter Grossbetrieb) der meint es muss nach seiner Pfeiffe getanzt werden und er kann sich aufführen wie ein russischer Patron erwischt und es wurde bis zum Knast durchgezogen weil solche Kollegen es mit Geld ja nicht kapieren.

Ich finde das Urteil a) angemessen und b) sehr gut das es in Deutschland vollstreckt wird. Nochmals: Solche Menschen lachen über die Geldstrafe, die kapieren es nicht anders.

Deine Emotionen mögen ja verständlich sein, sind aber ein schlechter Berater in Rechtsfragen. Der deutsche Staat hat seine Bürger zu schützen und nach deutschem Recht zu behandeln. Etwas, das hier eine Ordnungswidrigkeit (oder noch nicht mal das) ist, darf hier auch nicht vollstreckt werden. So einfach ist das. Völlig egal, was irgendwelche Bananenrepubliken darüber denken. Wenn sich in Saudi-Arabien zwei deutsche Schwule im Supermarkt küssen, können Sie nach der Rückkehr in Abwesenheit zum Tode verurteilt werden. Sollen wir das ab jetzt auch in Deutschland vollstrecken, wenn der Scheich darum bittet?

(Natürlich ist mein Beispiel polemisch und übertrieben, aber ein Jahr Freiheitsentzug für auf der Autobahn (!!!) ein bisschen zu schnell fahren ist halt ebenfalls fernab jeglichen gesunden Menschenverstandes)

Und ebenso unsinnig empfinde ich halt meine Strafe, für ein paar Kilometer zu schnell, mitten in der Nacht, auf einer Straße die so breit ist wie der mittlere Ring in München, mehrere 100 Fr. zu zahlen. Klar, mein Glück war hier, dass von hinten geblitzt wurde, was in Deutschland so nicht durchzusetzen ist. Es gilt nun mal für die Vollstreckung ausschließlich deutsches Recht, siehe oben…
 

malone

Erfahrenes Mitglied
11.05.2015
1.906
1.268
...(Natürlich ist mein Beispiel polemisch und übertrieben, aber ein Jahr Freiheitsentzug für auf der Autobahn (!!!) ein bisschen zu schnell fahren ist halt ebenfalls fernab jeglichen gesunden Menschenverstandes)....

Das Arsc......ch ist mit durchschnittlich 135 Sachen durch den Gotthardttunnel gerast. Da ist 80 und der ist EINSPURIG. Der ist noch viel zu billig weggekommen weil da ist nix mehr fahrlässig gewesen. Dann ist er auf der Autobahn mit über 200 abgehauen, der Held. (btw. Von mir aus können sich Leute wie der und du sich ja totfahren wann und wo sie wollen; aber dann bitte doch so, das Unbeteiligte und Unschuldige dabei nicht noch mitgerissen werden).

Und dem Gerichtsverfahren blieb er dann auch aus lauter Verantwortungsbewusstsein und moralischer Empörung fern um einen Justizirrtum zu seinen Ungunsten zu verhindern. Und wie es in den Knast gehen sollte, war er plötzlich krank, der Held.

"Aber wir haben ja eine Freiheit, was das Autofahren angeht. Jeder kann fahren wie er will -im Rahmen der bestehenden Freiheit-, solange nichts passiert. Und wenn nix passiert ist, dann gilt das Ganze Brimborium mit Blitzer und Bußgeld eigentlich ja nicht so richtig. Das ist dann eher ein Kavaliersdelikt wie Leute totschießen in den USA oder Pädiphilie in Kambodscha und Thailand.

Aber auch WENN etwas passiert ist, dann gilt das eigentlich ja auch nicht so richtig, denn man hat ja ein Recht auf Freiheit beim Autofahren -so quasi-. Wenn man dann beim Rasen einen auf dem Zebrastreifen oder dem Fußweg erwischt hat, dann ist das zumindest mal KEIN Vorsatz. Sowas gibt es beim Autofahren ja überhaupt nicht." Also höchstens Bewährung und Geldstrafe.
 
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TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.258
3.257
ZRH
(Natürlich ist mein Beispiel polemisch und übertrieben, aber ein Jahr Freiheitsentzug für auf der Autobahn (!!!) ein bisschen zu schnell fahren ist halt ebenfalls fernab jeglichen gesunden Menschenverstandes)
Danke, dass du dem Schweizer Stimmvolk den Menschenverstand absprichst.

Der sog. "Raser-Tatbestand" mit einem Jahr unbedingter Freiheitsstrafe wurde aufgrund einer Volksinitiative (Stichwort "Gerlafingen" und "Balkan-Raser"; Raser-Vorfälle mit Todesfolge bei unbeteiligten Passanten infolge völlig unangepasster Geschwindigkeit) eingeführt.

Schön zu hören, dass du als Einzelperson beurteilen kannst, dass der Schweizer Souverän verstandlos gehandelt hat. Hast du noch weitere Belehrungen auf Lager?

Damit ist für mich klar, wie ich deine Beiträge zu solchen Themen zu lesen habe...
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Das Arsc......ch ist mit durchschnittlich 135 Sachen durch den Gotthardttunnel gerast. Da ist 80 und der ist EINSPURIG. Der ist noch viel zu billig weggekommen weil da ist nix mehr fahrlässig gewesen. Dann ist er auf der Autobahn mit über 200 abgehauen, der Held.

Jaja in der Schweiz geht es langsamer zu, aber das ist Alltag auf Brandenburger Alleen (und da stehen überall Blitzer) - nur fährt da kaum einer Porsche sondern eher GTI.

Ich bin kein wirklicher Raser, aber 135KM auf einer einspurigen Strasse - das kann man gut handeln wenn der Gegenverkehr auf seiner Seite bleibt, und 200 auf der Autobahn - dafür kauft man sich ja einen Porsche.

Nicht falschverstehen, ich finde hohe Strafen für Raser gut - aber als Deutscher kommt einem das beschriebene Szenario eher normal als riskant vor. Hier wird es riskant wenn mit 150 im Überholverbot in der unübersichtlichen Kurve an allen vorbei fährt - um dann auf der hügligen langen Gerade mit 200 davon fährt.
 
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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Danke, dass du dem Schweizer Stimmvolk den Menschenverstand absprichst.

Der sog. "Raser-Tatbestand" mit einem Jahr unbedingter Freiheitsstrafe wurde aufgrund einer Volksinitiative (Stichwort "Gerlafingen" und "Balkan-Raser"; Raser-Vorfälle mit Todesfolge bei unbeteiligten Passanten infolge völlig unangepasster Geschwindigkeit) eingeführt.

Schön zu hören, dass du als Einzelperson beurteilen kannst, dass der Schweizer Souverän verstandlos gehandelt hat. Hast du noch weitere Belehrungen auf Lager?

Damit ist für mich klar, wie ich deine Beiträge zu solchen Themen zu lesen habe...

Es ist ja nicht so das nicht auch in D harte Strafen gegen Raser ausgesprochen werden, und wenn es zu Unfall mit Toten kommt, dann kann man auch mal wegen Mord verurteilt werden (immerhin die schwerste Straftat die man in D einem Menschen zum Vorwurf machen kann).
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.258
3.257
ZRH
Ich bin kein wirklicher Raser, aber 135KM auf einer einspurigen Strasse - das kann man gut handeln wenn der Gegenverkehr auf seiner Seite bleibt, und 200 auf der Autobahn - dafür kauft man sich ja einen Porsche.
Es geht hier um eine Hauptverkehrsachse in einem Tunnel mit Lastwagen, Wohnmobilen, Familienkutschen, Porsches und anderem motorsiertem Verkehr (zugegeben, zur Tatzeit war wohl wenig los da nachts). Ohne getrennte Fahrbahnen und keine Ausweichmöglichkeiten (nur kurze Pannenbuchten, vielleicht je 20m lang?, d.h. unmöglich dort abzubremsen bei dieser Geschwindigkeit).

Wenn es ein gutes Beispiel für die Daseinsberechtigung des Rastertatbestandes gibt, dann für diesen Clown. Dass nichts passiert ist, war a) reiner Zufall/Glück und b) tut nichts zur Sache. Strassenverkehrsdelikte sind abstrakte Gefährdungsdelikte.