In der Schweiz geblitzt - Strafe?

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Swisstraveller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2016
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Nähe LSME
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Wir sprechen hier ja nicht von kleinen Übertretungen. Es geht ja um doch massiv zu schnelle. Also wer mit zb 60 in einer 30er Zone geblitzt wird gehört devinitiv massiv bestraft. Es ist nichts anderes als gemeingefährlich und nichts anders und besonders Deutsche wissen zum Teil nicht wie sie sich bei uns im Strassenverkehr zu verhalten haben!
 
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Swisstraveller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2016
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Nähe LSME
Jaja in der Schweiz geht es langsamer zu, aber das ist Alltag auf Brandenburger Alleen (und da stehen überall Blitzer) - nur fährt da kaum einer Porsche sondern eher GTI.

Ich bin kein wirklicher Raser, aber 135KM auf einer einspurigen Strasse - das kann man gut handeln wenn der Gegenverkehr auf seiner Seite bleibt, und 200 auf der Autobahn - dafür kauft man sich ja einen Porsche.

Nicht falschverstehen, ich finde hohe Strafen für Raser gut - aber als Deutscher kommt einem das beschriebene Szenario eher normal als riskant vor. Hier wird es riskant wenn mit 150 im Überholverbot in der unübersichtlichen Kurve an allen vorbei fährt - um dann auf der hügligen langen Gerade mit 200 davon fährt.
Ja aber als anderer Verkehrsteilnehmer rechnet man nicht mit einer so hohen Geschwindigkeit. Beispielweise beim überholen. Vielleicht ist man in DE wegen den Autobahnen mehr geübt als in den anderen Ländern.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
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Wir sprechen hier ja nicht von kleinen Übertretungen. Es geht ja um doch massiv zu schnelle. Also wer mit zb 60 in einer 30er Zone geblitzt wird gehört devinitiv massiv bestraft. Es ist nichts anderes als gemeingefährlich und nichts anders und besonders Deutsche wissen zum Teil nicht wie sie sich bei uns im Strassenverkehr zu verhalten haben!
Es gibt einen Unterschied zwischen massiv bestraft und Gefängnisstrafe. In Berlin werden z.B. bei Rasern in der Zwischenzeit erstmal die Autos beschlagnahmt.

Ja aber als anderer Verkehrsteilnehmer rechnet man nicht mit einer so hohen Geschwindigkeit. Beispielweise beim überholen. Vielleicht ist man in DE wegen den Autobahnen mehr geübt als in den anderen Ländern.

Darf man im Gotthardt Tunnel überholen? Das hätte ich jetzt nicht gedacht.
 

Iarn

Erfahrenes Mitglied
07.12.2012
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MUC
Ich bin kein wirklicher Raser, aber 135KM auf einer einspurigen Strasse - das kann man gut handeln wenn der Gegenverkehr auf seiner Seite bleibt, und 200 auf der Autobahn - dafür kauft man sich ja einen Porsche.
Du bist kein Raser aber fährst anscheind 135 km/h auf einer einspurigen Straße, was so ziemlich in jedem Land der Welt deutlich über dem erlaubten ist.
Und das geht auch nur wenn der Gegenverkehr auf seiner Seite bleibt. Und wenn der Gegenverkehr das nicht macht, dann gibt es eine unbeherrschbaren Situation oder wie?
 
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Snappy

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23.07.2010
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Bielefeld
Es gibt einen Unterschied zwischen massiv bestraft und Gefängnisstrafe. In Berlin werden z.B. bei Rasern in der Zwischenzeit erstmal die Autos beschlagnahmt.

Wenn es schon Gefängnis sein muss, dann sollte er aber zumindest die Kosten für den Aufenthalt selbst zahlen müssen. Ich würde jedenfalls nicht einsehen wenn so jemand auf Steuerzahlerkosten ein Bett und tägliche Warme Mahlzeiten bekommt... dann lieber eine hohe einkommensabhängige Geldstrafe die an den Staat in umgekehrter Richtung fließt.
 

OneMoreTime

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23.04.2019
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Du bist kein Raser aber fährst anscheind 135 km/h auf einer einspurigen Straße, was so ziemlich in jedem Land der Welt deutlich über dem erlaubten ist.
Und das geht auch nur wenn der Gegenverkehr auf seiner Seite bleibt. Und wenn der Gegenverkehr das nicht macht, dann gibt es eine unbeherrschbaren Situation oder wie?

Du hast was falsch verstanden, ich fahre in der Regel nicht 135 auf einer einspurigen Strasse, sondern sage vielmehr "das kann man gut handeln", gerade wenn man nicht mit überholenden Gegenverkehr rechnen muss, wie eben im Gotthardt Tunnel.

Das Arsc......ch ist mit durchschnittlich 135 Sachen durch den Gotthardttunnel gerast. Da ist 80 und der ist EINSPURIG. Der ist noch viel zu billig weggekommen weil da ist nix mehr fahrlässig gewesen. Dann ist er auf der Autobahn mit über 200 abgehauen, der Held.

Damit wollte ich nur diese Aussage relativieren, und eben auch das Unverständnis für das Strafmass (in Deutschland).
 
Zuletzt bearbeitet:

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
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Wenn es schon Gefängnis sein muss, dann sollte er aber zumindest die Kosten für den Aufenthalt selbst zahlen müssen. Ich würde jedenfalls nicht einsehen wenn so jemand auf Steuerzahlerkosten ein Bett und tägliche Warme Mahlzeiten bekommt... dann lieber eine hohe einkommensabhängige Geldstrafe die an den Staat in umgekehrter Richtung fließt.

Das dürfte ja bei dem Raser ähnlich wie bei Hoeness gelaufen sein - und dann wird er ordentlich dafür bezahlt haben.

https://www.welt.de/sport/fussball/...nur-100-Euro-im-Monat-fuer-sich-behalten.html
 
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OneMoreTime

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23.04.2019
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Aber auch WENN etwas passiert ist, dann gilt das eigentlich ja auch nicht so richtig, denn man hat ja ein Recht auf Freiheit beim Autofahren -so quasi-. Wenn man dann beim Rasen einen auf dem Zebrastreifen oder dem Fußweg erwischt hat, dann ist das zumindest mal KEIN Vorsatz. Sowas gibt es beim Autofahren ja überhaupt nicht." Also höchstens Bewährung und Geldstrafe.

In Deutschland kommt es jetzt häufiger vor das Raser die einen Unfall verursacht haben wegen Mord angeklagt und verurteilt werden. Das wid in D jetzt durchaus hart bestraft, hier mal 4 Urteile aus dem letzten Jahr.

https://www.spiegel.de/panorama/jus...-raser-wegen-mordes-verurteilt-a-1294788.html

https://www.lto.de/recht/hintergrue...edingter-vorsatz-eigengefaehrdung-heimtuecke/

https://www.tagesspiegel.de/gesells...erstmals-mordurteil-gegen-raser/24055894.html

https://www.spiegel.de/panorama/jus...-raser-wegen-mordes-verurteilt-a-1246857.html
 

HAJ07

Erfahrenes Mitglied
14.11.2015
1.525
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Ich bin kein wirklicher Raser, aber 135KM auf einer einspurigen Strasse - das kann man gut handeln wenn der Gegenverkehr auf seiner Seite bleibt, und 200 auf der Autobahn - dafür kauft man sich ja einen Porsche.

Dafür kauft man sich sicherlich keinen Porsche.
Wer unkontrolliert rasen will, kann das am Wochenende auf der Nordschleife oder einer Rennstrecke aber nicht auf öffentlichen Straßen.
Dieses pubertierende Gehabe irgendwelcher Rennfahrer, die sich und ihre Fähigkeiten maßlos selbst überschätzen, sollen mal kräftig zahlen.
Porsche hat vor vielen Jahren mal damit geworben, dass man könnte, wenn man wollte, nicht das man muss...
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
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Dafür kauft man sich sicherlich keinen Porsche.
Wer unkontrolliert rasen will, kann das am Wochenende auf der Nordschleife oder einer Rennstrecke aber nicht auf öffentlichen Straßen.
Dieses pubertierende Gehabe irgendwelcher Rennfahrer, die sich und ihre Fähigkeiten maßlos selbst überschätzen, sollen mal kräftig zahlen.
Porsche hat vor vielen Jahren mal damit geworben, dass man könnte, wenn man wollte, nicht das man muss...

Du hast ja vollkommen recht - trotzdem steht aus Sicht eines Deutschen bei so einer Tat nicht wirklich Gefängnisstrafe im Raum - sonder ein Bussgeld (und die könnten in D gerne höher sein). Darum ging es ja "nur". Das beschriebene Szenario ist Alltag auf unseren Landstrassen, und ich würde mir wünschen das die Raser öfter einen Porsche als einen Skoda Octavia hätten , den dann wäre der Überholvorgang ungefährlicher.

Meiner Meinung kommen da in der Schweiz mind. drei Sachen zusammen die das ganze so skandalös machen. Ein Deutscher, in einem Porsche hält sich nicht an Schweizer Gesetze.

Hast du ja auch in D, ein XXXX, in einem Sportwagen hält sich nicht an Deutsche Gesetze.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.635
12.528
FRA/QKL
Du hast was falsch verstanden, ich fahre in der Regel nicht 135 auf einer einspurigen Strasse, sondern sage vielmehr "das kann man gut handeln", gerade wenn man nicht mit überholenden Gegenverkehr rechnen muss, wie eben im Gotthardt Tunnel.
Wer im Gotthardt Tunnel mit 80 Km/ Tempolimit und doppelt (!) durchgezogenem Mittelstreifen meint überholen zu müssen handelt genauso unverantwortlich wie der Raser mit 135 Km/h. Beiden gehört der Führerschein abgenommen um die Allgemeinheit in der Folge vor solchen Gefahren zu schützen.
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
154
der Gotthardraser ist (mit seinem getunten BMW Z4)nicht nur gerast, sondern hat in den Tunneln sogar im einspurigen Baustellenbereich mehrfach überholt
"überholte der deutsche Staatsbürger unter anderem zehn Mal im Gotthard-Strassentunnel während der Hauptferienzeit. Ausserdem überholte er im Piumogna-Tunnel bei Faido TI, in der zu dem Zeitpunkt aufgrund von Bauarbeiten der gesamte Verkehr nur über eine Fahrspur geführt wurde."
aus
https://www.aargauerzeitung.ch/ausl...um-das-verfahren-vier-jahre-dauerte-132708695
dazu wird das als Verfolgungsjagd mit der Polizei beschrieben, also sogar Anhaltezeichen der Polizei mißachtet?
jedenfalls hat er abschließend noch den Taxifahrer, den er brauchte, als ihm das Auto weggenommen wurde, um seine Bezahlung geprellt.
ich finde, das geht weit über "ein wenig kontrollierte Schnellfahrt ala deutsche Autobahn" hinaus

und ne ganze Menge an rücksichtslosem und extrem verkehrsgefährdentem Verhalten, für das ich im Zweifel auch in Deutschland eine Gefängnisstrafe befürworten würde (sind die genannten Punkte in Deutschland alle nur "Bagatellen" mit Bußgeld?)
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.645
5.295
Z´Sdugärd
Wir sperren Menschen nicht wegen Ordnungswidrigkeiten ein. Das ist drakonisch, voellig unverhaeltnismaessig und verfassungswidrig. So aehnlich, wie wenn ein 14-Jaehriger in den USA 20 Jahre bekommt, weil er mit seiner 13,99-jaehrigen Freundin Sex hatte. Das wuerde in Deutschland auch nicht vollstreckt.

Zugegeben, mein Rechtsempfiden in Sachen Sex im nichtmal jugendlichen Alter tendiert gegen null. Ein Ami wird hier wegen dem rumballern (und anschiessen) auf einen Einbrecher mit einer vollautomatischen Kanone in Deutschland erwischt. Nachdem er sich wieder in sein Land begeben hat indem sowas nichtmal ne OWI ist. Jetzt hätte gern die Deutsche Justiz (zurecht?!) gern das Urteil vollstreckt. Immernoch unverhältnissmässig? Nur weil es in einem Land eben wo man herkommt gerademal ne OWI ist bedeutet es noch lange nicht das es in einem anderen Land auch so ist.

Viel besser: Immobilienheini :D
Angestellter auch noch...

Aber mal im Ernst: Was währe deiner Meinung ein "gutes" Urteil? Man hätte ihn ja auch ausliefern können damit er im Schokiland einsitzen kann.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.645
5.295
Z´Sdugärd
Deine Emotionen mögen ja verständlich sein, sind aber ein schlechter Berater in Rechtsfragen.
Darum habe ich ja auch was gescheites gelernt ;)

So einfach ist das. Völlig egal, was irgendwelche Bananenrepubliken darüber denken. Wenn sich in Saudi-Arabien zwei deutsche Schwule im Supermarkt küssen, können Sie nach der Rückkehr in Abwesenheit zum Tode verurteilt werden. Sollen wir das ab jetzt auch in Deutschland vollstrecken, wenn der Scheich darum bittet?

(Natürlich ist mein Beispiel polemisch und übertrieben, aber ein Jahr Freiheitsentzug für auf der Autobahn (!!!) ein bisschen zu schnell fahren ist halt ebenfalls fernab jeglichen gesunden Menschenverstandes)

Jein. Ist doch ein gutes Beispiel. Man muss eben im Ausland sich an die Gebräuche dort auseinander setzen und wen ich damit als Minderheit nicht klarkomme eben von gewissen Ländern Abstand halten. Entweder sehe ich von Reise nach Absurdistan wo ich meine sexuellen Gepflogenheiten nicht ausleben kann eben ab oder ich verhalte mich eben so wie man es in dem Land gerne hätte. Wen ich in Istanbul die Hagia Sophia besuche ziehe ich meine Mütze ab und meine Schuhe aus. Und wen sowas auch in Deutschland "unter Strafe" steht dann verhalte ich mich doch im Ausland erst recht entsprechend. Vorallem wen ich weis (Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!) was für Strafen mich dort erwarten.
 
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Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.202
512
Let’s all agree to disagree. ;-)

Ich bleibe dabei, dass ich es unangemessen finde, wenn in der Schweiz das Leben einer Person zerstört wird, nur weil diese auf der Autobahn — zugegebenermaßen ein ganzes Stück — zu schnell gefahren ist. Denn nichts anderes ist es: Wer ein Jahr im Gefängnis ist, gilt hier als vorbestraft, wird nie wieder einen Job finden, das bürgerliche Leben ist quasi beendet.

135 bei erlaubten 80 (auf der Autobahn) ist nicht in Ordnung und muss bestraft werden, keine Frage. Aber lassen wir mal die Kirche im Dorf, das passiert hier in Deutschland tausendfach, zehntausendfach jeden Tag. Wer erwischt wird, bekommt ein faires Verfahren, welches meistens mit einer hohen Geldstrafe endet. Aber in unserer Zivilisation auf dieser Seite der Alpen zerstören wir nicht das Leben von Menschen für so eine Kleinigkeit.

Genauso wenig könnt ihr Schweizer es verstehen, dass wir Deutsche so etwas wie Steuergerechtigkeit kennen. Wer sich versucht, dem zu entziehen, hat hier halt die Konsequenzen zu tragen. Dass ihr (also eure Regierung und eure Banken) hochgradig schwerkriminelle Steuerverbrechen jahrzehntelang gedeckt und sogar unterstützt haben, finde ich wiederum skandalös.

Müsst ihr aber auch nicht verstehen.

Nuff said.
 

RogerM

Aktives Mitglied
23.12.2015
206
3
ZRH
Schon interessant, dass die mehrfache Gefährdung von Menschenleben (Überholen in einem Tunnel mit Gegenverkehr, in dem es schon einige tödliche Umfälle gegeben hat) mit Steuerhinterziehung verglichen wird. Gesetze müssen eingehalten werden, egal ob im Strassenverkehr oder bei den Steuern. Aber weiso du Mulder_110 nicht zugeben kannst, dass das gesetzwidrige Überholen in einem risikobehafteten Strassentunnel etwas anderes ist, als eine erhebliche Geschwindigkeitsübertretung auf einer offenen Fahrbahn?
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.205
3.184
ZRH
Es gibt einen Unterschied zwischen massiv bestraft und Gefängnisstrafe. In Berlin werden z.B. bei Rasern in der Zwischenzeit erstmal die Autos beschlagnahmt.
-in der CH werden solche Fahrzeuge nicht nur zwischenzeitlich beschlagnahmt, sogar direkt verwertet (=versteigert).
Das ist die Stabdardmassnahme. Sogar, und das ist diskutabel aber längst mehrfach höchstrichterlich bestätigt, bei Dritteigentümerschaft. Geleaster/gemieteter/ausgeliehener Porsche: das Fhz ist weg. Auch für den Eigentümer (Frage meines Wissens noch offen bei gestohlenen Fhz.).

-eine Verurteilung wegen Mord (= Strafrahmen lebenslänglich, d.h. ans Ende seiner Tage) ist in der CH praktisch ausgeschlossen bei Raserei. Vorsatz fehlt für das qualifizierende TB-Element. Dafür winkt eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung, was auch 10 J. Freiheitsstrafe bedeuten kann (hier aber mit vorzeitiger Entlassung etc.).

Die Schweiz bestraft Raserei zu Recht (= keine Würdigung, nur lege lata) härter. Punkt. Du darfst anderer Meinung sein, wenn es dich erwischt bitte nicht weinen.
 
A

Anonym38428

Guest
Jetblue bezog sich "bei uns" auf die Schweiz (ZRH), wo es im Gegensatz zur Region DUS halt eine andere politische Farbenlehre gibt. Eigentlich gar nicht so schwer mit etwas Nachdenken.

Pardon, ich war gedanklich bei irgendwelchen freien Wählern im Süden unterwegs - aber nicht weit genug im Süden.
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.205
3.184
ZRH
Let’s all agree to disagree. ;-)

Ich bleibe dabei, dass ich es unangemessen finde, wenn in der Schweiz das Leben einer Person zerstört wird, nur weil diese auf der Autobahn — zugegebenermaßen ein ganzes Stück — zu schnell gefahren ist. Denn nichts anderes ist es: Wer ein Jahr im Gefängnis ist, gilt hier als vorbestraft, wird nie wieder einen Job finden, das bürgerliche Leben ist quasi beendet.

135 bei erlaubten 80 (auf der Autobahn) ist nicht in Ordnung und muss bestraft werden, keine Frage. Aber lassen wir mal die Kirche im Dorf, das passiert hier in Deutschland tausendfach, zehntausendfach jeden Tag. Wer erwischt wird, bekommt ein faires Verfahren, welches meistens mit einer hohen Geldstrafe endet. Aber in unserer Zivilisation auf dieser Seite der Alpen zerstören wir nicht das Leben von Menschen für so eine Kleinigkeit.

Genauso wenig könnt ihr Schweizer es verstehen, dass wir Deutsche so etwas wie Steuergerechtigkeit kennen. Wer sich versucht, dem zu entziehen, hat hier halt die Konsequenzen zu tragen. Dass ihr (also eure Regierung und eure Banken) hochgradig schwerkriminelle Steuerverbrechen jahrzehntelang gedeckt und sogar unterstützt haben, finde ich wiederum skandalös.

Müsst ihr aber auch nicht verstehen.

Nuff said.
Der Steuervergleich hinkt dermassen. Steuersubstrat gegen Menschenleben. Nice one...

Der TO wird, je nach konkreter Geschwindigkeit, ebenfalls einen Strafregistereintrag erhalten und damit nach CH-Recht vorbestraft sein. Und das ganz ohne Raserei im Gotthard o.ä. Aber halt von Rechts wegen.

Ich sehe nicht ein wozu man eine Diskussion führt wo die einzelne Meinung eh nichts zählt, da das geltende Gesetz die Richtschnur ist. Das einzige was zählt ist der STA bzw. Einzelrichter, der den Fall bearbeitet.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
-eine Verurteilung wegen Mord (= Strafrahmen lebenslänglich, d.h. ans Ende seiner Tage) ist in der CH praktisch ausgeschlossen bei Raserei. Vorsatz fehlt für das qualifizierende TB-Element. Dafür winkt eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung, was auch 10 J. Freiheitsstrafe bedeuten kann (hier aber mit vorzeitiger Entlassung etc.).
Sehe ich persönlich in D auch eher skeptisch - aber es entspricht wohl dem was die Gerichte/Richter/Politiker/Bürger wollen.

Die Schweiz bestraft Raserei zu Recht (= keine Würdigung, nur lege lata) härter. Punkt. Du darfst anderer Meinung sein, wenn es dich erwischt bitte nicht weinen.

Harte Strafen sind doch OK, dagegen sage ich nichts (und ich bezahle das gerne sollte es mich mal aus Unachtsamkeit erwischen), ich finde lediglich die Gefängnisstrafe nicht angemessen.

Und unterscheiden sich die Deutschen und Schweizer anscheinend - für Schweizer ist es OK jemanden ins Gefängnis zu schicken wenn er "nur" zu schnell gefahren ist, in Deutschland redet man von Mord wenn jemand dabei einen Menschen tötet.

In irgendeinem US Bundesstaat sagen sie das rasen als solches bereits als Mordversuch angeklagt werden kann - andere Länder andere Sitten.
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.202
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Der Steuervergleich hinkt dermassen. Steuersubstrat gegen Menschenleben. Nice one...

Der TO wird, je nach konkreter Geschwindigkeit, ebenfalls einen Strafregistereintrag erhalten und damit nach CH-Recht vorbestraft sein. Und das ganz ohne Raserei im Gotthard o.ä. Aber halt von Rechts wegen.

Ich sehe nicht ein wozu man eine Diskussion führt wo die einzelne Meinung eh nichts zählt, da das geltende Gesetz die Richtschnur ist. Das einzige was zählt ist der STA bzw. Einzelrichter, der den Fall bearbeitet.

Eigentlich wollte ich ja nichts mehr sagen, aber noch ein allerletzter Kommentar: Ja, Steuerhinterziehung wird hier hart bestraft. In besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe. Das ist genauso viel wie bei Körperverletzung mit Todesfolge oder minderschwerem Totschlag. Lediglich Mord wird noch härter bestraft.

Die Tatsache, dass ihr das nicht versteht beziehungsweise oben weiterhin bagatellisiert und gar lächerlich macht, zeigt ja genau das, was ich sage: Es sind einfach zu verschiedene Mentalitäten. Für (manche?) Schweizer ist Steuern zahlen irgendwie was unverbindliches, kann man machen, oder auch nicht. Auf jeden Fall scheint es in euren Augen ein Kavaliersdelikt zu sein, einfach mal keine Steuern zu zahlen. Und das ist es nicht. Es ist unter Umständen eine schwere Straftat, die sehr hart bestraft werden kann.

135 in der 80er-Zone auf der Autobahn ist hingegen eine läppische Ordnungswidrigkeit. Kostet sicherlich über 200 €, gibt auch garantiert ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg. Aber wenn sowas mitten in der Nacht geschieht, und niemandem was passiert (was ja der Fall war), dann ist das Thema durch.

So, und jetzt ist das Thema auch für mich beendet. :)
 
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