In der Schweiz geblitzt - Strafe?

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MarciMarc

Aktives Mitglied
14.09.2019
161
0
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Die Sache ist aber wohl nicht durch? Weil steht ja im Artikel das der Anwalt in Revision gehen wird.
Der Artikel ist schon etwas älter, vor kurzem wurde das Urteil bestätigt. (hab ich im Radio gehört bin aber gerade zu faul zum Suchen)
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
154
Einfach vor der Polizei flüchten.
Wie ich hier gelernt habe, dürfen die Verfolgungen nur innerhalb der Geschwindigkeitsbegrenzungen durchführen - selbst mit Blaulicht.
Achtung! die nutzen dann aber das Hase-und-Igel-Prinzip!
da wird dann ein weiterer Igel, nee, Polizeisperre, ein paar km voraus hingestellt
der Gotthardraser war ja auch nur so zu fangen
 

Mladen

Erfahrenes Mitglied
01.08.2013
348
146
NRW
Die deutsche Polizei wird allgemein eine Verfolgung abbrechen, wenn andere Personen dadurch unverhältnismäßig gefährdet werden. Wenn also der flüchtige Mörder mit 200 km/h durch die Innenstadt brettert, wird ein Polizist nicht hinterherbrettern, sondern die Verfolgung abbrechen oder sich zumindest erheblich zurückfallen lassen.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.724
6.302
MUC/INN
Die deutsche Polizei wird allgemein eine Verfolgung abbrechen, wenn andere Personen dadurch unverhältnismäßig gefährdet werden. Wenn also der flüchtige Mörder mit 200 km/h durch die Innenstadt brettert, wird ein Polizist nicht hinterherbrettern, sondern die Verfolgung abbrechen oder sich zumindest erheblich zurückfallen lassen.


Bis 150 fahren sie aber hinterher ;)
https://www.mopo.de/im-norden/schle...gsjagd-mit-tempo-150-durch-die-stadt-33555026
 

Yuwoex

Erfahrenes Mitglied
25.04.2019
1.339
3
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/stuttgart-gotthard-raser-sitzt-im-gefaengnis-a-1233527.html
https://www.bussgeldkataloge.de/straftat/#straftaten-im-strassenverkehr-beispiele

OK, über die Qualität des Spiegels als seriöse Quelle lässt sich streiten.
Und natürlich muss mein Satz oben korrekterweise heißen:
"hätte auch nach deutschem Recht mehrere Straftaten begangen, wenn es in Deutschland passiert wäre..."
(Aber ich denke, das meinst du nicht?)
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.316
16.911
Das LG Stuttgart, das OLG Stuttgart, DerSenator und ich sind einfach nur der Meinung, dass keine Straftaten (aus deutscher Perspektive) vorlagen:

OLG Stuttgart Beschluss vom 25.4.2018 meinte:
der tatsächliche Lebenssachverhalt, auf dessen Grundlage gegen den Betroffenen in der Schweiz eine Freiheitsstrafe verhängt worden ist und der dort als Straftat gewertet wurde, in der Bundesrepublik zum damaligen Zeitpunkt lediglich Ordnungswidrigkeitentatbestände erfüllte und mit Geldbußen und einem Fahrverbot hätte geahndet werden können. [...] Vorliegend hätte sich der Verurteilte nach den Feststellungen des schweizerischen Urteils jedenfalls des vorsätzlichen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach § 24 StVG i.V.m. §§ 41 Abs. 1, 49 Abs. 3 Nr. 4 i.V.m. Anlage 2 Nr. 49 StVO in drei Fällen (Taten vom 12. Juli 2014) und des vorsätzlichen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach § 24 StVG i.V.m. §§ 41 Abs. 1, 49 Abs. 3 Nr. 4 i.V.m. Anlage 2 Nr. 49 StVO in einem Fall, des vorsätzlichen Überfahrens der doppelt durchgezogenen Mittellinie in 10 Fällen (§ 24 StVG, §§ 41 Abs. 1, 49 Abs. 3 Nr. 4 i.V.m. Anlage 2 Nr. 69 StVO) und des vorsätzlichen Überfahrens von durch Leitbaken abgesperrten Flächen in drei Fällen (§ 24 StVG, §§ 43 Abs. 3 S. 2, 49 Abs. 3 Nr. 6 i.V.m. Anlage 4 Nr. 2 StVO (Taten vom 14. Juli 2014) schuldig gemacht.
 

Yuwoex

Erfahrenes Mitglied
25.04.2019
1.339
3
Das LG Stuttgart, das OLG Stuttgart, DerSenator und ich sind einfach nur der Meinung, dass keine Straftaten (aus deutscher Perspektive) vorlagen:
Ich gebe dir Recht, dass -deine und des Senators ehrenwerte Meinungen mal außer acht gelassen- durchaus danach aussieht, dass es so wäre.
Könnte man sich auf die Meinung der anderen beiden Institutionen immer verlassen, bräuchte es den BGH nicht. Und der kassiert ziemlich oft was.
Du kennst doch unsere Justiz. Vieles ist Auslegungssache, oft kommt es auf die persönliche Meinung des Richters an. Wäre ich Richter, könnte es ein Überholen in einer einspurigen Baustelle ohne Gefährdung gar nicht geben.
Die andere Frage, die sich stellt ist, warum das dann vollstreckt wird?
Aber lassen wir das, Hauptsache der Depp sitzt.