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Der LH-Vorstand muss auch das bedenken:
https://books.google.de/books?id=4T...onepage&q=streik evident rechtswidrig&f=false
https://books.google.de/books?id=4T...onepage&q=streik evident rechtswidrig&f=false
Hat er das nicht schon, indem er geklagt und dann Berufung eingelegt hat?Der LH-Vorstand muss auch das bedenken:
§823 BGB.
In jeder Verfahrensordnung (Zivil-, Arbeitsgerichts-, etc.- Verfahren) ist geregelt, gegen welche Art der Entscheidung (Urteil, Beschluss) welcher Rechtsbehelf zulässig ist. Darüber hinaus kann (wenn das Gesetz es erlaubt) das Gericht einen Rechtsbehelf zulassen oder nicht (gegen letzteres ist dann eine Nichtzulassungsbeschwerde beim höheren Gericht möglich).
Das FazitDas Arbeitsgericht Frankfurt hat damit bekräftigt, dass Arbeitgeber, die direkt von einem rechtswidrigen Streik betroffen sind, grundsätzlich Schadensersatzansprüche geltend machen können. Allerdings hat das Gericht Schadensersatzansprüchen durch das nun ergangene Urteil Grenzen gesetzt. Es besteht dann kein Anspruch, wenn sich die streikende Gewerkschaft auf den so genannten Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens berufen kann. Dies bedeutet, dass ein Schadensersatzanspruch dann nicht besteht, wenn der geltend gemachte Schaden auch eingetreten wäre, wenn die beklagte Partei sich rechtmäßig verhalten hätte.
In Zukunft verklage ich auch Hüseyin Hydi wenn man Koffer nicht am Ziel ankommt!
Und auf welches Recht berufst Du Dich bzw. welches Recht hat die VC verletzt?
Ich bin kein Anwalt, aber ich bezweifle, dass 823 hier greift.
Zumal - ich wiederhole mich - Du in keinerlei Verhältnis mit der VC stehst.
Wenn überhaupt, könnte die LH als ausführendes Unternehmen des Fluges belangt werden. Niemand sonst.
Muss man den oder die kennen?![]()
Oder wir streiken diese Woche und versauen Spohrs Urlaub."
§823 BGB.
Ich freue mich, dass nun das Nihwoh im VFT wieder steigt. Die Talsohle ist durchschritten!Goldärsche ...Goldärsche
Wie behält LH eigtl. während des Streiks noch einige Flüge aufrecht? Gibt es soviele "Manager" und was weiß ich für Leute, die da einen Flugschein haben? Oder gibt es auch einfach noch Piloten, die der VC nicht folgen und zur Arbeit gehen?
Mir geht es um das Prinzip, dass die unternehmerische Freiheit nicht durch Gewerkschaften torpediert wird. Der heutige Tag ist ein Sieg für die freiheitlich-demokratische Grundordnung Ds.Ich freue mich sehr. Flugplanungen der nächsten Monate wieder etwas sicherer möglich. Ob die Goldärsche jetzt zur Einsicht gelangen? Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: die deutschen Arbeitsgerichte sind grundsätzlich extrem arbeitnehmerfreundlich. Das Streikrecht ist ein Grundrecht. Wenn jetzt doch mal von Juristen erkannt wurde, dass ein Streik unrechtmäßig ist, dann müssen die Goldärsche massivst überzogen haben. Tja, Arroganz allein reicht halt nicht [emoji14][emoji14]
Zumindest sind der VC jetzt keine großen Handlungsmöglichkeiten mehr offen, außer verhandeln.
Rückstellungen bilden doch nur bilanzpflichtige Unternehmen.... irre ich?Streiken könnten sie war theoretisch noch, aber da sie eventuell 60 Millionen Schadensersatz zahlen müssen, müssten sie die ja eventuell zurück stellen, oder?
Nein. "Einfrieren" soll ja der KTV allenfalls für die Bestandspiloten ab 2014. VC kann aber wohl zulässig auch für ihre Neumitglieder streiken.Außerdem hat LH ja klar gesagt, dass sie den aktuellen KTV einfrieren wollen. Das würde ja bedeuten, dass alle tariflichen Streikgründe der Piloten vom Tisch wären.
Mal eine Frage an die Fachleute: LH kann ja im Moment in der Passage dank KTV nicht beliebig viel extern bereedern. Wenn man den KTV aber komplett aufkündigt, dann könnte man doch von einem Tag auf den anderen die komplette Flotte extern bereedern, oder?