Informationen und Hilfe zu den Streiks bei LH

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Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-1
In Zukunft verklage ich auch Hüseyin Hydi wenn man Koffer nicht am Ziel ankommt!
 

Flp

Erfahrenes Mitglied
30.01.2014
2.569
1.567
In jeder Verfahrensordnung (Zivil-, Arbeitsgerichts-, etc.- Verfahren) ist geregelt, gegen welche Art der Entscheidung (Urteil, Beschluss) welcher Rechtsbehelf zulässig ist. Darüber hinaus kann (wenn das Gesetz es erlaubt) das Gericht einen Rechtsbehelf zulassen oder nicht (gegen letzteres ist dann eine Nichtzulassungsbeschwerde beim höheren Gericht möglich).

Hier konkret: § 72 Abs. 4 ArbGG.
 

fhanfi

Erfahrenes Mitglied
20.03.2013
2.277
864
Wenn LH sämtliche Schadensersatzansprüche der Kunden und die eigenen ggü. VC geltend macht, dann werden die 60 Mio wohl nicht ausreichen...allein heute 140.000 betroffene...

allerdings bereits mit
http://www.dbb.de/themen/arbeitnehm...schadensersatz-bei-rechtswidrigem-streik.html

Das FazitDas Arbeitsgericht Frankfurt hat damit bekräftigt, dass Arbeitgeber, die direkt von einem rechtswidrigen Streik betroffen sind, grundsätzlich Schadensersatzansprüche geltend machen können. Allerdings hat das Gericht Schadensersatzansprüchen durch das nun ergangene Urteil Grenzen gesetzt. Es besteht dann kein Anspruch, wenn sich die streikende Gewerkschaft auf den so genannten Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens berufen kann. Dies bedeutet, dass ein Schadensersatzanspruch dann nicht besteht, wenn der geltend gemachte Schaden auch eingetreten wäre, wenn die beklagte Partei sich rechtmäßig verhalten hätte.


erübrigt sich dies wohl wieder
 
Zuletzt bearbeitet:

Flp

Erfahrenes Mitglied
30.01.2014
2.569
1.567
Ach so, und jetzt, wo der Streik verboten ist, kann der geneigte Vorist vom VC-Bashing nahtlos wieder zu seiner Lieblingsbeschäftigung, dem Spohr-Bashing, übergehen. =;
 

Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-1
Spohr bashen? Wer ist Spohr? Nizza Urlauber oder Schwiegersohn?

Lustig wie hier schon das Fell des Bären zerlegt wird, ohne dass er erlegt ist. Noch sehe ich keine rechtkräftigen Schadensersatzansprüche. Und wenn, wer sagt eigentlich, dass die VC keine Haftpflichtversicherung hat? Ggf. sogar über den Gewerkschaftsbund.
 

travelben

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
3.436
361
MUC
Zum Thema Spohr und Urlaub glaube ich übrigens, Dass VC sich den Streik bewusst an Spohrs Urlaubstagen ausgesucht hat.
Bei so einer vergifteten Atmosphäre und soviel Ego wird man sich auch gesagt haben: "Wir können auch nächste Woche streiken, wenn die Ferien vorbei sind und wir alle Business Kasper richtig treffen. Oder wir streiken diese Woche und versauen Spohrs Urlaub."
 
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ek046

Erfahrenes Mitglied
29.05.2013
3.353
904
Wenn man hier so mitliest kommt man wieder einmal zu der Erkenntnis: Es wird nur des Bashens wegen gebasht. Völlig egal gegen was oder wen, Hauptsache Bashen, es hat mit LH zu tun und virtuell Dampf ablassen. Streik abgewendet sucht man sich das nächste Ziel um es niederzuschreiben :D
 
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POCTOB

Erfahrenes Mitglied
31.10.2010
625
33
CGN/ EDKB
Und auf welches Recht berufst Du Dich bzw. welches Recht hat die VC verletzt?
Ich bin kein Anwalt, aber ich bezweifle, dass 823 hier greift.
Zumal - ich wiederhole mich - Du in keinerlei Verhältnis mit der VC stehst.
Wenn überhaupt, könnte die LH als ausführendes Unternehmen des Fluges belangt werden. Niemand sonst.

Warten wir mal die Entscheidung in der Hauptsache ab und wenn die bestätigt wird sehen wir weiter. Vielleicht habe ich da eine Idee...und Freiwillige finden sich sicher dafür :)
 

Dreamliner

Erfahrenes Mitglied
17.03.2009
551
0
Die Mitsprache der Piloten bei der künftigen Konzerngestaltung und Ausflaggung dürfte damit wohl vom Tisch sein. Die VC hat ein Eigentor geschossen und den Nachwuchspiloten einen Bärendienst erwiesen. Somit werden bestehende Pfründe erhalten bleiben und junge, welche ich gelegentlich als Limousinenfahrer treffe, bezüglich Gehalt und Alterversorgung in die Röhre schauen. LH wird gut daran tun, jetzt schnell zu einer Regelung mit VC zu kommen und dann hinsichtlich der neuen Konzernstruktur zum Tagesgeschäft übergehen. Für CS hängt die berufliche Zukunft davon ab, dass er die LH wieder auf Erfolgskurs trimmt und speziell im Passagegeschäft ordentliche Gewinne einfliegt. Spannend bleibt die Frage, ob die VC wegen des eigentlichen Forderungskatalogs weiterstreikt.
 

ngronau

Erfahrenes Mitglied
04.11.2011
2.331
2.341
BER
Juhu!

Ich freue mich sehr. Flugplanungen der nächsten Monate wieder etwas sicherer möglich. Ob die Goldärsche jetzt zur Einsicht gelangen? Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: die deutschen Arbeitsgerichte sind grundsätzlich extrem arbeitnehmerfreundlich. Das Streikrecht ist ein Grundrecht. Wenn jetzt doch mal von Juristen erkannt wurde, dass ein Streik unrechtmäßig ist, dann müssen die Goldärsche massivst überzogen haben. Tja, Arroganz allein reicht halt nicht :p:p
 
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platRon

Gesperrt
20.08.2015
124
0

Welches absolut geschützte Recht i.S.d. § 823 BGB sollte betroffen sein?
Der Gewerbebetrieb des Pax bzw. seines Arbeitgebers? Da wird es an der Betriebsbezogenheit des Eingriffs durch VC fehlen. VC greift rechtswidrig in den Betrieb der LH ein aber nur mittelbar in den des Pax.

Und hinsichtlich der Schadensersatzansprüche von Kunden gegen LH ist obiger Beitrag #2926 mit dortigem Link sehr interessant: Lufthansa hat mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung möglicherweise alles getan, um eigenes Verschulden gegenüber den Kunden abzuwenden.
Aber haftet Lufthansa vielleicht gem. § 278 BGB für ein Verschulden ihrer Piloten? Vielleicht gibt es entgegenstehende - wirksame - AGB oder sonstige Transportvorschriften. Klingt aber erstmal interessant...
 
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bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.739
353
Was passiert eigentlich mit den anderen Mitarbeitern im LH-Konzern, z.B. das Flugbegleitpersonal, welches in Hamburg stationiert ist. Wird der Standort Hamburg aufgegeben?
Ich finde, es ist eine miese Nummer, die Lohnkosten zu drücken. Wie sieht es denn bei BA aus, z.B.?
 

Bonbonpapier

Erfahrenes Mitglied
07.02.2013
700
26
Wie behält LH eigtl. während des Streiks noch einige Flüge aufrecht? Gibt es soviele "Manager" und was weiß ich für Leute, die da einen Flugschein haben? Oder gibt es auch einfach noch Piloten, die der VC nicht folgen und zur Arbeit gehen?
 
A

Anonym-36803

Guest
Wie behält LH eigtl. während des Streiks noch einige Flüge aufrecht? Gibt es soviele "Manager" und was weiß ich für Leute, die da einen Flugschein haben? Oder gibt es auch einfach noch Piloten, die der VC nicht folgen und zur Arbeit gehen?

Nicht alle Piloten sind Mitglied bei VC. Nicht alle Mitglieder bei VC folgen dem Streikaufruf. Außerdem gibt es eine gewisse Anzahl an Managementpiloten, also ehemalige Piloten, die inzwischen im Management o.ä. arbeiten, aber dennoch die Mindestanzahl an Stunden fliegen, um ihre Lizenz zu erhalten.
 
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HH Gold Junkie
22.08.2014
2.864
316
HAJ
Ich freue mich sehr. Flugplanungen der nächsten Monate wieder etwas sicherer möglich. Ob die Goldärsche jetzt zur Einsicht gelangen? Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: die deutschen Arbeitsgerichte sind grundsätzlich extrem arbeitnehmerfreundlich. Das Streikrecht ist ein Grundrecht. Wenn jetzt doch mal von Juristen erkannt wurde, dass ein Streik unrechtmäßig ist, dann müssen die Goldärsche massivst überzogen haben. Tja, Arroganz allein reicht halt nicht [emoji14][emoji14]
Mir geht es um das Prinzip, dass die unternehmerische Freiheit nicht durch Gewerkschaften torpediert wird. Der heutige Tag ist ein Sieg für die freiheitlich-demokratische Grundordnung Ds. :resp:.
 
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F

feb

Guest
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300x250
Zumindest sind der VC jetzt keine großen Handlungsmöglichkeiten mehr offen, außer verhandeln.

IMHO können sie erneut streiken. Sie müssen nur ihre tariflichen Streikziele zweifelsfrei klarstellen.

Streiken könnten sie war theoretisch noch, aber da sie eventuell 60 Millionen Schadensersatz zahlen müssen, müssten sie die ja eventuell zurück stellen, oder?
Rückstellungen bilden doch nur bilanzpflichtige Unternehmen.... irre ich?

Außerdem hat LH ja klar gesagt, dass sie den aktuellen KTV einfrieren wollen. Das würde ja bedeuten, dass alle tariflichen Streikgründe der Piloten vom Tisch wären.
Nein. "Einfrieren" soll ja der KTV allenfalls für die Bestandspiloten ab 2014. VC kann aber wohl zulässig auch für ihre Neumitglieder streiken.

Mal eine Frage an die Fachleute: LH kann ja im Moment in der Passage dank KTV nicht beliebig viel extern bereedern. Wenn man den KTV aber komplett aufkündigt, dann könnte man doch von einem Tag auf den anderen die komplette Flotte extern bereedern, oder?

Nein, das scheitert wohl an der Fortwirkung eines gekündigten TV (§ 4 V TVG).
 
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