Informationen und Hilfe zu den Streiks bei LH

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Anonym-36803

Guest
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IMHO können sie erneut streiken. Sie müssen nur ihre tariflichen Streikziele zweifelsfrei klarstellen.

Im Gegensatz zu Dir bin ich kein Anwalt, aber könnte sich LH bei einem erneuten Streikaufruf - sei er auch nur wegen der Übergangsversorgung - nicht darauf berufen, dass VC diesen Grund nur vorschiebt und immer noch wegen Wings streikt, dies aber wegen des Gerichtentscheids nicht mehr sagen darf? Laut tagesschau.de hat der Verhandlungsführer der LH sogar eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass es in den letzten Gesprächen nur noch um Wings, und nicht mehr um tarifrechtliche Fragen ging:
Einen großen Beitrag dazu dürfte die eidesstattliche Versicherung gespielt haben, die der Verhandlungsführer der Lufthansa abgegeben hat: Derzufolge sei es in den jüngsten Verhandlungen mit der Vereinigung Cockpit nur noch um das "Wings-Konzept" gegangen, das offizielle Streikziel habe überhaupt keine Rolle mehr gespielt. Auch interne Schreiben der Gewerkschaft an ihre Mitglieder und Pressemitteilungen beschäftigten sich nicht mehr damit.
Hintergrund zum Stopp des Pilotenstreiks: Streikziel war Mogelpackung | tagesschau.de

Das wäre eine Argumentation, der zumindest ich - wäre ich Richter - folgen würde.

Das alles ändert aber nichts an meiner vorherigen Aussage, dass es LH gut zu Gesicht stünde, jetzt Größe zu zeigen und auf VC mit einem Verhandlungsangebot zu den offenen Tariffragen zuzugehen.
 
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hilmer

Erfahrenes Mitglied
13.12.2010
580
0
Harte Worte im Handelsblatt Morning Briefing:

"Die Vereinigung Cockpit zeigte sich von dem Urteil ungerührt. Offenbar gilt ausgerechnet in den feinen Kreisen der Piloten das eher unfeine Sponti-Motto: legal, illegal, scheißegal."
 

asdf32333

HH Gold Junkie
22.08.2014
2.864
316
HAJ
Harte Worte im Handelsblatt Morning Briefing:

"Die Vereinigung Cockpit zeigte sich von dem Urteil ungerührt. Offenbar gilt ausgerechnet in den feinen Kreisen der Piloten das eher unfeine Sponti-Motto: legal, illegal, scheißegal."
Wenn man sich schon die Quelle anschaut weiß man sofort wer kririsiert wird (y).
 
P

pmeye

Guest
IMHO können sie erneut streiken. Sie müssen nur ihre tariflichen Streikziele zweifelsfrei klarstellen.

Nun ja. Man streike ja zuletzt nur deshalb, weil LH die Vorbedingung, den Konzernumbau vorerst einzustellen nicht erfüllen wollte.

Für die eigentlichen Forderungen incl. des PR-Angebotes der VC besteht ja beiderseits Verhandlungsbereitschaft. Es sollte zunächst schwer fallen unmittelbar wieder zu streiken.
Und der Makel der Mogelgewerkschaft bleibt an VC kleben. Der nächste Richter wird genauer prüfen!

Und dann wäre da noch das Faustpfand der 60+X Mio. Schadensersatz.
 
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flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
521
Was mich immer noch nur interessiert:

Welche neuen Argumente hat denn das Landgericht überzeugt, das das ArbeitsgerichtinFrakfurt nicht hatte.

Haben die Arbeitsrichter da weniger Durchblick und Weitsicht, weil im Landgericht die klügeren Köpfe sind?
Hat man auf LH Seite noch schnell den teureren und besseren Anwalt engagiert, oder neue Argumente gefunden?

USW.

Flyglobal
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Was mich immer noch nur interessiert:

Welche neuen Argumente hat denn das Landgericht überzeugt, das das ArbeitsgerichtinFrakfurt nicht hatte.

Haben die Arbeitsrichter da weniger Durchblick und Weitsicht, weil im Landgericht die klügeren Köpfe sind?
Hat man auf LH Seite noch schnell den teureren und besseren Anwalt engagiert, oder neue Argumente gefunden?

USW.

Flyglobal

Vor Gericht und auf hoher See ....

Das LAG hatte eben ein anderes Rechtsverständnis. Hätte auch umgekehrt kommen können ...

Beim LAG sind es ja mehr Richter (sind es nicht -> siehe Edith) und die haben AFAIK mehr Erfahrung. Aber Richter sind ja unabhängig.

Bei einer Revision geht es AFAIK nicht um andere Argumente, sondern um die Überprüfung, ob die Vorinstanz die Vorträge und Beweise richtig gewürdigt hat und die daraus folgende Entscheidung damit ok war.
 
Zuletzt bearbeitet:

hilmer

Erfahrenes Mitglied
13.12.2010
580
0
Was mich immer noch nur interessiert:

Welche neuen Argumente hat denn das Landgericht überzeugt, das das ArbeitsgerichtinFrakfurt nicht hatte.

Haben die Arbeitsrichter da weniger Durchblick und Weitsicht, weil im Landgericht die klügeren Köpfe sind?
Hat man auf LH Seite noch schnell den teureren und besseren Anwalt engagiert, oder neue Argumente gefunden?

USW.

Flyglobal

Arbeitsrichter!

Vorname "Gesine",

also eher eine RichterIN.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Welche neuen Argumente hat denn das Landgericht überzeugt, das das ArbeitsgerichtinFrakfurt nicht hatte.

Vor Gericht und auf hoher See .....

Das gilt ja nicht nur für dieses Verfahren, sondern generell für unser ganzes Rechtssystem. Das gleicht ja mehr einer Glückslotterie als einem verlässlichen System.

Wenn es noch eine weitere Instanz gäbe, wird vermutlich wieder die VC siegen; in der übernächsten dann wieder die Lufthansa - je nach politischer Richtung des jeweiligen Gerichts.
 

hilmer

Erfahrenes Mitglied
13.12.2010
580
0
Vor Gericht und auf hoher See ....

Das LAG hatte eben ein anderes Rechtsverständnis. Hätte auch umgekehrt kommen können ...

Beim LAG sind es ja mehr Richter und die haben AFAIK mehr Erfahrung. Aber Richter sind ja unabhängig.

Bei einer Revision geht es AFAIK nicht um andere Argumente, sondern um die Überprüfung, ob die Vorinstanz die Vorträge und Beweise richtig gewürdigt hat und die daraus folgende Entscheidung damit ok war.

Nicht mehr Richter:

https://de.wikipedia.org/wiki/Spruchkörper#Arbeitsgerichtsbarkeit
 
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P

pmeye

Guest
Was mich immer noch nur interessiert:

Welche neuen Argumente hat denn das Landgericht überzeugt, das das ArbeitsgerichtinFrakfurt nicht hatte.

Haben die Arbeitsrichter da weniger Durchblick und Weitsicht, weil im Landgericht die klügeren Köpfe sind?
Hat man auf LH Seite noch schnell den teureren und besseren Anwalt engagiert, oder neue Argumente gefunden?

USW.

Flyglobal

Im Handelsblatt steht heute ein Kommentar, dass eigentlich auch das erstinstanzliche Urteil hätte genau so fallen müssen.

Offensichtlich ist aber ein Urteil gegen eine streikende Gewerkschaft eine heilige Kuh.
 

Weltenbummler42

Erfahrenes Mitglied
08.06.2010
3.725
1.114
noch TXL
Wie behält LH eigtl. während des Streiks noch einige Flüge aufrecht? Gibt es soviele "Manager" und was weiß ich für Leute, die da einen Flugschein haben? Oder gibt es auch einfach noch Piloten, die der VC nicht folgen und zur Arbeit gehen?

Mich würden auch einige Punkte mal interessieren.

Also angenommen die Piloten streiken.

1.) Die FB streiken ja nicht, aber können auch nicht fliegen. Werden andere Crews verstärkt? Oder wird man am Boden eingesetzt? oder was?
2.) Streik der Piloten auf der Langstrecke. Bei Nordamerika startet der Rückflug dort am gleichen Tag, was ist wenn der Fleiger nun nicht da ist?Streiken die Piloten automatisch? Was ist wenn sie nicht streiken wollen? Wenn der Flieger also an dem Tag nicht kommt, müssen sie also einen Tag vor Ort warten. Zahlt Lufthansa für die gesamte Crew (Piloten und FB) und eigentlich auch für die Passagiere für die erzwungene weitere Nacht das Hotel?

Weltenbummler
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
521
Vor Gericht und auf hoher See ....

Das LAG hatte eben ein anderes Rechtsverständnis. Hätte auch umgekehrt kommen können ...

Beim LAG sind es ja mehr Richter und die haben AFAIK mehr Erfahrung. Aber Richter sind ja unabhängig.

Bei einer Revision geht es AFAIK nicht um andere Argumente, sondern um die Überprüfung, ob die Vorinstanz die Vorträge und Beweise richtig gewürdigt hat und die daraus folgende Entscheidung damit ok war.

Ja das ist schlüssig. Vielleicht war es ja auch der Ursprüngliche Grund dass man zu die Streikgründe nicht klar präzisiert hat.

Verdi bestreikt seit jahren Amazon für einen besseren Tarifvertrag.
Dann gab / (gibt?) es diverse Streiks in Branchen, wo Arbeitsverlagerungen und Betriebsschließungen stattfinden.

Könnte die VC eigentlich separat gegen Verlagerung überhaupt streiken? Oder sind Ihnen bei Straikmaßnahmen die Hände ausschließlich zu den gekündigten Themen des KTV gebunden.

Bin einfach mal nurneugirig.

Flyglobal
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Mich würden auch einige Punkte mal interessieren.

Also angenommen die Piloten streiken.

1.) Die FB streiken ja nicht, aber können auch nicht fliegen. Werden andere Crews verstärkt? Oder wird man am Boden eingesetzt? oder was?
2.) Streik der Piloten auf der Langstrecke. Bei Nordamerika startet der Rückflug dort am gleichen Tag, was ist wenn der Fleiger nun nicht da ist?
Streiken die Piloten automatisch? Was ist wenn sie nicht streiken wollen? Wenn der Flieger also an dem Tag nicht kommt, müssen sie also einen Tag vor Ort
warten. Zahlt Lufthansa für die gesamte Crew (Piloten und FB) und eigentlich auch für die Passagiere für die erzwungene weitere Nacht das Hotel?

Weltenbummler

Zu 1: wenn die Crews anders einsetzbar sind, werden sie anders eingesetzt (evtl. auch für Aufgaben am Boden). Ansonsten muss man eben nicht arbeiten, bekommt aber natürlich volles Gehalt allerdings z.B. keine Spesen und Zulagen, wenn man zu Hause ist (was bei den FAs einen ordentlichen Teil des Einkommens ausmacht).

ZU 2: Ohne Flieger - kein Rückflug. Gibt mehr bezahlte "Ruhezeit" im Ausland. Niemand streikt übrigens automatisch oder muss streiken. Dem Streik muss man sich aktiv anschließen.
 

Weltenbummler42

Erfahrenes Mitglied
08.06.2010
3.725
1.114
noch TXL
ZU 2: Ohne Flieger - kein Rückflug. Gibt mehr bezahlte "Ruhezeit" im Ausland. Niemand streikt übrigens automatisch oder muss streiken. Dem Streik muss man sich aktiv anschließen.

Können die Piloten auch auswärts streiken? Aber es macht natürlich nicht viel Sinn, wenn der Flieger nicht da ist - kann der Flug eh nicht durchgeführt werden. Also wird es keine streikenden Piloten auf Rückflügen geben, oder?
Deshalb auch die Frage nach der Bezahlung des Hotels für eine erzwungene weitere Nacht. Hier wird ja LH sicher für die gesamte Crew bezahlen, oder?

Weltenbummler
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
521
Mich würden auch einige Punkte mal interessieren.

Also angenommen die Piloten streiken.

1.) Die FB streiken ja nicht, aber können auch nicht fliegen. Werden andere Crews verstärkt? Oder wird man am Boden eingesetzt? oder was?
2.) Streik der Piloten auf der Langstrecke. Bei Nordamerika startet der Rückflug dort am gleichen Tag, was ist wenn der Fleiger nun nicht da ist?Streiken die Piloten automatisch? Was ist wenn sie nicht streiken wollen? Wenn der Flieger also an dem Tag nicht kommt, müssen sie also einen Tag vor Ort warten. Zahlt Lufthansa für die gesamte Crew (Piloten und FB) und eigentlich auch für die Passagiere für die erzwungene weitere Nacht das Hotel?

Weltenbummler

ich glaube LH Zahlt immer, weil die Piloten ja nur von Deutschland aus streiken, nicht von anderen Ländern aus.

LH hält ja einige Rückflüge bewusst zurück, obwohl ein Flieger da wäre, damit die Normalität schnell wiederhergestellt wedren kann.
Das ist ja eine taktische Entscheidung, dass amTag vor dem Streik ein Rückflug abgesagt wird.

Ich tippe mal: bei eingeschränktem Flugbetrieb, werden die Flieger die wirklich hingeflogen sind auch wieder zurückfliegen.
Bei den Fliegern deren Abflug am nächsten Tag abgesagt wird, wo dann kein flieger kommt, da wird amTag vorher schon keiner starten.

Das weiß aber hier sicher jemand ganz genau.

Flyglobal
 
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MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
15.052
10.714
Dahoam
ZU 2: Ohne Flieger - kein Rückflug. Gibt mehr bezahlte "Ruhezeit" im Ausland. Niemand streikt übrigens automatisch oder muss streiken. Dem Streik muss man sich aktiv anschließen.

Muss man als Arbeitnehmer den Streik beim Arbeitgeber innerhalb einer bestimmten Frist vorher eigentlich melden? Oder schickt VC eine Liste mit allen Piloten die sich dem Streik angeschlossen haben an LH?Wie soll sonst LH wissen mit welchen Crews ich am nächsten Tag rechnen kann?

Oder ist ein nicht erscheinen zur Arbeit mit der gleichzeitigen Streikmeldung ausreichend?

Je nach Meldefrist hat der Arbeitgeber ja dann eine Chance noch was zu machen oder wird er einfach vor vollendete Tatsachen gestellt?
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
521
Muss man als Arbeitnehmer den Streik beim Arbeitgeber innerhalb einer bestimmten Frist vorher eigentlich melden? Oder schickt VC eine Liste mit allen Piloten die sich dem Streik angeschlossen haben an LH?Wie soll sonst LH wissen mit welchen Crews ich am nächsten Tag rechnen kann?

Oder ist ein nicht erscheinen zur Arbeit mit der gleichzeitigen Streikmeldung ausreichend?

Je nach Meldefrist hat der Arbeitgeber ja dann eine Chance noch was zu machen oder wird er einfach vor vollendete Tatsachen gestellt?

Ich glaube das ist nicht so dass es Listen gibt.
Die Gewerkschaft ruft ja die Mitgliedernach einer Urabsimmungzum Streik auf.
Erst am Tag des Streiks entscheidet sich wie er befolgt ist.
Dazu gibt es noch das Phänomän erhöhter Krankmeldungen an Tagen mit Streikaufruf.

Der LH bleiben also nur Schätzungen, aber sie sollten den Befolgungsgrad auch ganz gut kennen.

Flyglobal
 
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Fischköpfle

Moderatorin
Teammitglied
15.09.2009
5.032
182
STR
Muss man als Arbeitnehmer den Streik beim Arbeitgeber innerhalb einer bestimmten Frist vorher eigentlich melden? Oder schickt VC eine Liste mit allen Piloten die sich dem Streik angeschlossen haben an LH?Wie soll sonst LH wissen mit welchen Crews ich am nächsten Tag rechnen kann?

Oder ist ein nicht erscheinen zur Arbeit mit der gleichzeitigen Streikmeldung ausreichend?

Je nach Meldefrist hat der Arbeitgeber ja dann eine Chance noch was zu machen oder wird er einfach vor vollendete Tatsachen gestellt?

Meine Erfahrung und ein Beispiel aus einer anderen Branche:
Es muss vom Arbeitnehmer gemeldet werden, wenn er am Streik teilnimmt.
Der Arbeitnehmer erhält für seinen Streiktag / seine Streiktage keinen Lohn vom Arbeitgeber, sondern entweder aus der Streikkasse der Gewerkschaft oder nichts, wenn er nicht organisiert ist.

Daher ist Melden Pflicht.

Zur Organisation der Arbeit am Streiktag ist eine frühzeitige (vorherige) Meldung erwünscht, aber so viel ich weiß ist die vorherige Meldung keine Pflicht.
 

Ventus2

Erfahrenes Mitglied
05.04.2011
2.498
51
Und es gibt natürlich auch die Piloten, die sich bewusst melden, dass sie arbeiten werden. Damit kann mann dann ja ganz gut planen...
 
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Weltenbummler42

Erfahrenes Mitglied
08.06.2010
3.725
1.114
noch TXL
Und es gibt natürlich auch die Piloten, die sich bewusst melden, dass sie arbeiten werden. Damit kann mann dann ja ganz gut planen...

Denke der Arbeitgeber wird eine Anfrage an alle Piloten, (die an diesen Tag (en) Dienst haben), machen, ob sie am Streik teilnehmen oder nicht. Ein Vielleicht wird es nicht geben. Er braucht eine Planbarkeit aus vielerlei Gründe. Auf den Zufall, ob jemand arbeiten kommt kann man sich nicht verlassen.
Das trifft ja auch auf die Eisenbahn und Busunternehmen zu.

Weltenbummler
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Ich tippe mal: bei eingeschränktem Flugbetrieb, werden die Flieger die wirklich hingeflogen sind auch wieder zurückfliegen.
Bei den Fliegern deren Abflug am nächsten Tag abgesagt wird, wo dann kein flieger kommt, da wird amTag vorher schon keiner starten.

Das Problem sind auch Parkpositionen. Lass mal die ganze LH Langstreckenflotte bei einem Streik in FRA stehen. Da kannst du gleich die umliegenden Parkhäuser mitbenutzen :)
 
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MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
15.052
10.714
Dahoam
Das Problem sind auch Parkpositionen. Lass mal die ganze LH Langstreckenflotte bei einem Streik in FRA stehen. Da kannst du gleich die umliegenden Parkhäuser mitbenutzen :)

Man muss sich ja nur das Vorfeld an Weihnachten anschauen. Da werden immer diverse Taxiways als zusätzliche Parkfläche genutzt.
 
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htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
1.077
3
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300x250
Den Mitarbeitern wird von der Gewerkschaft nahegelegt, außerhalb ihrer Basis (also z.B. im Ausland) nicht am Streik teilzunehmen, da sie sonst automatisch selbst für ihre Unterkunft (und gegebenenfalls Rückreise) aufkommen müssten. Erklären sie nicht ihre Streikteilnahme, muss Lufthansa so lange für sie sorgen (Hotel, Verpflegung, irgendwelche Pauschalen), bis sie wieder zurück können. Eine Streikteilnahme wäre also taktisch unklug.

HTB.
 
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Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

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