Informationen und Hilfe zu den Streiks bei LH

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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
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516
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Ohne die Details bei Lufthansa zu kennen - es geht in der Regel genau darum, vom alten auf ein neues System umzustellen.

Das neue System kann aber immer nur für die Zukunft gelten. "ex nunc", nicht "ex tunc"!

Dabei sind immer Annahmen zu treffen, wie man die Wertentwicklung der Altansprüche einschätzt.
Es gibt dafür keinerlei gesetzliche Vorgaben.

Falsch, da muß man gar keine Annahmen treffen. Die Altansprüche stehen fest. Das ist ja genau die Krux bei einem "defined benefit"-Ansatz.
 

Nobbinil

Aktives Mitglied
29.08.2009
194
0
HAM & ALC
Das neue System kann aber immer nur für die Zukunft gelten. "ex nunc", nicht "ex tunc"!



Falsch, da muß man gar keine Annahmen treffen. Die Altansprüche stehen fest. Das ist ja genau die Krux bei einem "defined benefit"-Ansatz.

Leider hast Du nicht Recht. Siehe BGH-Entscheidung vom 14.11.2007 – IV ZR 74/06 hier

Danach ist die Umstellung von nicht rentennahen Jahrgängen zulässig und im Rahmen dieser Umstellung kann man gar nicht anders, als mit einem angenommenen Zinssatz zu arbeiten.
 
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htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
1.077
3
Ein Streik ist ein Streik. Wenn eine Tarifvertragspartei (hier die UFO) offiziell den Streik (hier gegenüber der LH) erklärt, muss nicht jeder FB auch noch zusätzlich erklären: "Hallo, werter Arbeitgeber, ich streike!".

So weit ich weiss muss der Arbeitnehmer genau das machen. Ansonsten wird angenommen, dass er vertragstreu zur Arbeit erscheint.

HTB.
 

Nobbinil

Aktives Mitglied
29.08.2009
194
0
HAM & ALC
So weit ich weiss muss der Arbeitnehmer genau das machen. Ansonsten wird angenommen, dass er vertragstreu zur Arbeit erscheint.

HTB.

Natürlich nicht, das wäre ja auch praktisch unmöglich!
Sollten bei einem Streik bei VW in Wolfsburg 50.000 ins Werk gehen um zu sagen "Hey Chef, ich bin dann mal weg, weil ich streike!"? Der anzusprechnde Vorgesetzte streikt ja möglicherweise auch!

Streikende sind ausschließlich gegenüber der Streikleitung verantwortlich. Die Streikleitung entscheidet über sämtliche Fragen des Arbeitskampfes (beispielsweise auch ob und wer Notdiestaufgaben erledigen muß) und hat diese Entscheidungen schlussendlich auch juristisch zu verantworten.

Aus mehrfacher persönlicher Erfahrung kann ich sagen, dass sich niemand um diesen Job reißt, weil er mit wenig Chancen, aber vielfältigen Risiken verbunden ist. Wer das ist? Irgendwo auf dem Streikaufruf steht der Name eines Menschen, der im Auftrag der aufrufenden Gewerkschaft persönlich die Verantwortung für sämtliche Streikmaßnahmen trägt. Neben wenig Lob und Ehre beinhaltet es ganz, ganz viel Risiko, wenn dort der eigene Name steht!
 
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F

feb

Guest
So weit ich weiss muss der Arbeitnehmer genau das machen. Ansonsten wird angenommen, dass er vertragstreu zur Arbeit erscheint.HTB.

Nach diesem Artikel (Arbeitskampf - F) ist das Gegenteil richtig. Auszug:

2. An einem Streik nehmen Arbeitnehmer teil, indem sie die Arbeit niederlegen. Das heißt, sie verlassen in der Regel den Arbeitsplatz und begeben sich etwa vor den Betrieb oder in das Streiklokal. Abmelden müssen sie sich dazu bei ihrem Vorgesetzten grundsätzlich nicht. Sie sind auch nicht verpflichtet, die Teilnahme vorher anzukündigen.

Ruft eine Gewerkschaft zu einem Streik auf, muss der Arbeitgeber davon ausgehen, dass derjenige, der nicht zum Dienst erscheint, sich am Streik beteiligt. Daher dürfen Mitarbeiter morgens direkt von zu Hause zum Streik gehen, ohne sich vorher im Unternehmen zu melden. Ob man ausstempeln muss, darüber gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen. Höchstrichterlich entschieden ist das noch nicht.


Der letzte Satz hat mich leicht erstaunt....
 
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Nobbinil

Aktives Mitglied
29.08.2009
194
0
HAM & ALC
Das neue System kann aber immer nur für die Zukunft gelten. "ex nunc", nicht "ex tunc"!

Falsch, da muß man gar keine Annahmen treffen. Die Altansprüche stehen fest. Das ist ja genau die Krux bei einem "defined benefit"-Ansatz.

Nobbinil antwortete: Leider hast Du nicht Recht. Siehe BGH-Entscheidung vom 14.11.2007 – IV ZR 74/06 hier

Dann war Funkstille


@ GoldenEye: Du bist hier plötzlich völlig aus dem Threat verschwunden
Merke: Ein bischen "Denglisch" und das "Große Latrinum" ersetzen mitnichten die Kenntnis der Deutschen Rechtslage!
Oder, wie schon Bernd Stromberg sagte: "Man soll den Arsch nicht höher hängen als man scheißen kann!"
=;
 

bonkers

Erfahrenes Mitglied
19.03.2011
1.585
783
Nobbinil antwortete: Leider hast Du nicht Recht. Siehe BGH-Entscheidung vom 14.11.2007 – IV ZR 74/06 hier

Dann war Funkstille


@ GoldenEye: Du bist hier plötzlich völlig aus dem Threat verschwunden
Merke: Ein bischen "Denglisch" und das "Große Latrinum" ersetzen mitnichten die Kenntnis der Deutschen Rechtslage!
Oder, wie schon Bernd Stromberg sagte: "Man soll den Arsch nicht höher hängen als man scheißen kann!"
=;

Du hast hier von einer Seite etwas Licht ins Dunkel gebracht und eine gewisse Desinformation der Freunde Manchesters aufgehellt. Dies ist hilfreich. Nicht hilfreich hingegen sind aus meiner bescheidenen Sicht solche Aussagen, diese höhlen die Sachaussage aus und machen unnötig angreifbar. Ich bin mit dem angesprochenen User häufig nicht einer Meinung, befruchtet ist die Diskussion aber ja dann, wenn sie neue Sichtweisen bzw. andere Perspektiven eröffnet und damit zur Meinungsbildung beiträgt (und dies kann man mit dem User hier nach meiner Erfahrung ziemlich gut). Mag hier möglicherweise unpassend sein, war mir aber ein Bedürfnis...
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.492
20
Farewell City
Die Piloten wollen wegen rechtlicher Bedenken nicht am Runden Tisch teilnehmen. Man habe Angst, dass LH dort getroffene Aussagen vor Gericht gegen sie verwenden könne.

Pilotengewerkschaft nimmt nicht am Lufthansa-Jobgipfel teil - airliners.de

Kann die Haltung des Pilotenchors nicht nachvollziehen!

Die LH sagt doch offiziell bei Airliners.net
Laut Lufthansa sind diese unbegründet.

Ich kann die Bedenken der Piloten in keinster Weise nachvollziehen - die Lufthansa ist doch erwiesenermaßen ein seriöser, verlässlicher und vertrauenswürdiger Verhandlungspartner.

*** LOL ***

Sidenote.

Zu der angekündigten Schadenersatzklage der LH gegen die Piloten über 60 Millionen Euro

http://www.stuttgarter-nachrichten....atz.156eb145-8a46-4905-b0f0-7ffa2388d2e3.html

gibt es noch nix Neues, oder?
 

Stevehh

Aktives Mitglied
12.10.2013
198
0
Mir kommt es auch so vor, dass VC ihren Stiefel durchziehen will. Aber man sieht ja das es nix wird. In meinen Augen sitzen da nur dumme Menschen am Hebel die von dummen Menschen geleitet werden - und das auf beiden Seiten.
 
A

Anonym-36803

Guest
Ich kann die Bedenken der Piloten in keinster Weise nachvollziehen - die Lufthansa ist doch erwiesenermaßen ein seriöser, verlässlicher und vertrauenswürdiger Verhandlungspartner.

Naja, man kann auch überall eine Verschwörung sehen, wenn man will. Ich persönlich sehe das Verweigern von VC eher kritisch, passt aber zu meinem Bild von dem Laden.
 
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Anonym-36803

Guest
Wenn mir die Gegenseite mit einer 60 Mio. € Klage droht, wäre ich persönlich auch ganz ohne Verschwörungstheorie sehr sehr vorsichtig in den weiteren Gesprächen ... :rolleyes:

Wenn ich vorher einen Streik aus nicht erlaubten Gründen ausgerufen und damit der Gegenseite einen Schaden verursacht habe, dann ist es doch logisch, dass die Gegenseite klagt um den Schaden ersetzt zu bekommen.
VC hätte sich nur im erlaubten Rahmen bewegen müssen und sich aus Unternehmensentscheidungen raushalten müssen.
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.132
237
FRA
Mir gehen die Steifenhörnchen nun endgültig auf die Nüsse. Egal was LH anbietet, es wird abgelehnt - wie z.Zt. auch bei der UFO. Da wird es im Moment auch ganz lustig. Baublies bezichtigt quasi alle (ausser UFO) in der Berichterstattung der Lüge......so kann es nie zu einer Einigung kommen. Also verlieren die Mitarbeiter[emoji35]
 
F

feb

Guest
(...) Egal was LH anbietet, es wird abgelehnt - wie z.Zt. auch bei der UFO. Da wird es im Moment auch ganz lustig. Baublies bezichtigt quasi alle (ausser UFO) in der Berichterstattung der Lüge......so kann es nie zu einer Einigung kommen. Also verlieren die Mitarbeiter[emoji35]

Na ja, wenn der LH- Vorstand die Verhandlungen mit einer Kündigung langjährig bestehender Verträge eröffnet, dann weckt das den Argwohn des Kündigungsempfängers. Wenn dann auch noch der gewünschte neue Vertragsinhalt von dem LH- Vorstand ex cathedra über die Medien verkündet wird und sodann zweijährige Verhandlungen fruchtlos bleiben, wird der Kündigungsempfänger noch defensiver. Wenn dann auch noch dem Kündigungsempfänger eine existenzvernichtende Klage angekündigt wird, weil die streikende Gewerkschaft sich um tariffremde Themen gekümmert hat und man wenige Wochen später der Gewerkschaft eben solche Gespräche über tariffremde Themen anbietet...da gehen doch alle roten Lichter ("honey trap") an.
 
A

Anonym-36803

Guest
Na ja, wenn der LH- Vorstand die Verhandlungen mit einer Kündigung langjährig bestehender Verträge eröffnet, dann weckt das den Argwohn des Kündigungsempfängers. Wenn dann auch noch der gewünschte neue Vertragsinhalt von dem LH- Vorstand ex cathedra über die Medien verkündet [...]

Wenn eine Gewerkschaft Verträge ändern möchte, kündigt sie diese doch auch und geht damit in die Verhandlungen. Und auch Gewerkschaften stellen (oft?) vollkommen unrealistische Forderungen und verkünden diese über die Medien.

Bitte nicht falsch verstehen: Ich spreche LH nicht von jeder "Schuld" frei, aber vollkommen unschuldig sehe ich die Gewerkschaften hier auch nicht. Ich habe aber deutlich mehr Verständnis für UFO (auch wenn deren Vertrauensvorschuss, den sie wegen der überlegten Vorgehensweise in den Verhandlungen bei mir "verdient" hatten, wegen der stückchenhaften Streikankündigung und dem Bestehen auf den Vorruhestand (zumindest teilweise) wieder aufgebraucht ist) als für VC. Ich würde sagen 80:20 für LH:VC und 40:60 für LH:UFO.
 
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F

feb

Guest
Mit einer solchen prozentualen Verteilung von Verursachungs-/ Verschuldensanteilen halte ich mich zurück, insbesondere auch weil keine der Tarifparteien eine offene und wahrhaftige Informationspolitik betreibt. Mir genügt es ja schon, wenn hier nicht unablässig nur dem LH- Vorstandes Beifall gezollt wird, sondern erkannt wird: It takes two to tango.
 
Moderiert:

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
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OT aus LH Streik

Nobbinil antwortete: Leider hast Du nicht Recht. Siehe BGH-Entscheidung vom 14.11.2007 – IV ZR 74/06 hier

Irgendein sachfremdes Urteil zu zitieren, beweist noch lange nicht, daß Du Recht hast. Inbesondere, wenn Du noch nicht einmal das Original-Urteil verlinkst, sondern die Zusammenfassung von jemandem, der einen Gesellenbrief besitzt und sonst nach eigener Auskunft nicht viel zuwege gebracht hat. :rolleyes:


@ GoldenEye: Du bist hier plötzlich völlig aus dem Threat verschwunden

Irgendjemand muß ja auch das erwirtschaften, was andere so gerne verteilen wollen... :censored:
Merke: Ein bischen "Denglisch" und das "Große Latrinum" ersetzen mitnichten die Kenntnis der Deutschen Rechtslage!
Oder, wie schon Bernd Stromberg sagte: "Man soll den Arsch nicht höher hängen als man scheißen kann!"
=;

Persönliche Angriffe und Fäkalsprache legen nicht nur Zeugnis ab über die Kinderstube (oder vielmehr deren Fehlen) des Äußernden, sondern sind auch ein untrügliches Zeichen für einen Mangel an Argumenten.
 
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