Informationen und Hilfe zu den Streiks bei LH

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TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
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Mit ver.di wurde ein Vertrag geschlossen, mit UFO wird ab Mitte Januar geschlichtet, aber was macht VC? Verhandelt man mit LH? Oder ist das die Ruhe vor dem Sturm?
Ich vermute sie nutzen die Zeit, um zu versuchen ihren Hals aus der (Schadenersatz-)Schlinge zu ziehen. M.E. hat VC nur eine Überlebenschance, wenn sich LH auf einen Deal einlässt mit dem in irgendeiner Form die Schadenersatzforderungen abgegolten sind. Ich vermute mal bei VC wird man ein Rechtsgutachten eingeholt haben, wie realistisch denn ein Sieg von LH vor Gericht wäre. Und das Ergebnis wird nicht so günstig für VC gewesen sein. Also ich kanns mir nur so erklären, sonst würde VC wohl kaum die Füße so still halten.
 
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Hwy93

Erfahrenes Mitglied
29.08.2011
4.426
1.408
Stimme Dir zu, könnte mir aber vorstellen, dass die bekannt gewordene Sache mit den Vorstandsgehälter evtl hier etwas wieder Unfrieden bringen könnte. Hoffen wirs nicht!
VC ist im Aufsichtsrat vertreten und hat davon sicherlich nicht aus dem Spiegel erfahren, sondern höchstoffiziell. Das ist ein Aufreger, aber kein Game Changer.
 
F

feb

Guest
Ich vermute sie nutzen die Zeit, um zu versuchen ihren Hals aus der (Schadenersatz-)Schlinge zu ziehen. M.E. hat VC nur eine Überlebenschance, wenn sich LH auf einen Deal einlässt mit dem in irgendeiner Form die Schadenersatzforderungen abgegolten sind. Ich vermute mal bei VC wird man ein Rechtsgutachten eingeholt haben, wie realistisch denn ein Sieg von LH vor Gericht wäre. Und das Ergebnis wird nicht so günstig für VC gewesen sein. Also ich kanns mir nur so erklären, sonst würde VC wohl kaum die Füße so still halten.

Woher rührt die Auffassung, dass es der VC an den Kragen gehen könnte? Habe ich es falsch in Erinnerung, dass bislang alle Schadesersatzklagen sowohl Dritter als auch von Tarifparteien gegen Gewerkschaften sich als unbegründet erwiesen haben?

Aktuell bekannt sind mir die Verfahren gegen die GdF. Dritte sind zuletzt beim BAG gescheitert. Die Klage des Tarifpartners der GdF liegt noch beim BAG, aber das vorangegangene Urteil des LAG war ja nach den Presseberichten schon überdeutlich.
 
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TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
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Berlin (West) - TXL
Woher rührt die Auffassung, dass es der VC an den Kragen gehen könnte? Habe ich es falsch in Erinnerung, dass bislang alle Schadesersatzklagen sowohl Dritter als auch von Tarifparteien gegen Gewerkschaften sich als unbegründet erwiesen haben?
Achso, na wenn das bisher immer so gewesen ist, dann muss sich ein Richter ja den Einzelfall nicht mehr genauer ansehen. :doh:

Aktuell bekannt sind mir die Verfahren gegen die GdF. Dritte sind zuletzt beim BAG gescheitert. Die Klage des Tarifpartners der GdF liegt noch beim BAG, aber das vorangegangene Urteil des LAG war ja nach den Presseberichten schon überdeutlich.
Aktuell bekannt ist nur, dass der letzte Streik der VC von einem Gericht als rechtswidrig eingestuft wurde (EDIT: das mag natürlich durch das BVerfG revidiert werden). Bei der GdF ist der Unterschied, dass das BAG entschieden hat, dass die Airlines keinen Schadenersatz gegenüber der GdF für Streikfolgekosten geltend machen können (denn da wurden nicht die Airlines, sondern der Flughafen bestreikt). Also: auch dieser Fall ist vollkommen anders gelagert, als der der VC. Aber wenn man so wie du alles über einen Kamm scheren möchte, stört das natürlich auch nicht mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:

ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
3
FRA
Achso, na wenn das bisher immer so gewesen ist, dann muss sich ein Richter ja den Einzelfall nicht mehr genauer ansehen. :doh:

Aktuell bekannt ist nur, dass der letzte Streik der VC von einem Gericht als rechtswidrig eingestuft wurde (EDIT: das mag natürlich durch das BVerfG revidiert werden). Bei der GdF ist der Unterschied, dass das BAG entschieden hat, dass die Airlines keinen Schadenersatz gegenüber der GdF für Streikfolgekosten geltend machen können (denn da wurden nicht die Airlines, sondern der Flughafen bestreikt). Also: auch dieser Fall ist vollkommen anders gelagert, als der der VC. Aber wenn man so wie du alles über einen Kamm scheren möchte, stört das natürlich auch nicht mehr.

Weiterhin ist noch bekannt, dass alle vorherigen Versuche der LH einen Pilotenstreik gerichtlich stoppen zu lassen, erfolglos waren. LH hat das meines Wissens bei jedem einzelnen Streik versucht.
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
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Berlin (West) - TXL
Weiterhin ist noch bekannt, dass alle vorherigen Versuche der LH einen Pilotenstreik gerichtlich stoppen zu lassen, erfolglos waren.
Das mag schon sein, aber so funktioniert nun mal unser Rechtssystem nicht. Und dein "weiterhin" passt auch nicht, denn die von dir zitierte Antwort, war meine Replik auf genau die gleiche Logik von feb.
LH hat das meines Wissens bei jedem einzelnen Streik versucht.
Ich halte das nachweislich für falsch. Ich mach es dir einfach: im April 2014 haben die Piloten der Lufthansa gestreikt. Ich haben keinen Bericht finden können, der ein gerichtliches Vorgehen der LH bestätigt. Aber vielleicht findest du einen?

EDIT: noch ergänzend, meines Wissens ist die Lufthansa auch im März 2015 nicht gerichtlich gegen den Streik vorgegangen. Oder kann ich mich daran nur nicht erinnern?

EDIT2: auch für den Streik Dezember 2014 konnte ich keinen Hinweis auf ein gerichtliches Vorgehen seitens der LH finden.
 
Zuletzt bearbeitet:

ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
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FRA
Das mag schon sein, aber so funktioniert nun mal unser Rechtssystem nicht. Und dein "weiterhin" passt auch nicht, denn die von dir zitierte Antwort, war meine Replik auf genau die gleiche Logik von feb. Ich halte das nachweislich für falsch. Ich mach es dir einfach: im April 2014 haben die Piloten der Lufthansa gestreikt. Ich haben keinen Bericht finden können, der ein gerichtliches Vorgehen der LH bestätigt. Aber vielleicht findest du einen?

EDIT: noch ergänzend, meines Wissens ist die Lufthansa auch im März 2015 nicht gerichtlich gegen den Streik vorgegangen. Oder kann ich mich daran nur nicht erinnern?

EDIT2: auch für den Streik Dezember 2014 konnte ich keinen Hinweis auf ein gerichtliches Vorgehen seitens der LH finden.

Es ging mir auch nicht um die Logik sondern darum, dass sich Fachleute (konkret Anwälte und Richter) mit der Frage der Rechtmäßigkeit der Streiks befasst haben. Und bis auf ein einziges Mal kamen sie immer zu dem Schluss, dass die Streiks rechtmäßig sind. Ob Du vielleicht qualifizierter bist, kann ich ja nicht einschätzen, kenne ja nur Deinen Nick.

Ansonsten bedeutet die Tatsache, dass nichts in der Presse steht nicht, dass LH nicht versucht hat gegen die Streiks vorzugehen. Meine Info entstammt einem Radiobericht, wo es hieß, dass LH wegen der Aktionäre gezwungen sei, den gerichtlichen Weg wenigstens zu versuchen. So versucht man wenigstens akuten wirtschaftlichen Schaden von den Aktionären abzuwenden.
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
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Berlin (West) - TXL
Es ging mir auch nicht um die Logik sondern darum, dass sich Fachleute (konkret Anwälte und Richter) mit der Frage der Rechtmäßigkeit der Streiks befasst haben. Und bis auf ein einziges Mal kamen sie immer zu dem Schluss, dass die Streiks rechtmäßig sind. Ob Du vielleicht qualifizierter bist, kann ich ja nicht einschätzen, kenne ja nur Deinen Nick.
Hat doch nichts mit qualifizierter zu tun. Jeder Fall vor Gericht ist ein separater Fall. Speziell hier in Deutschland, wo es keine Sammelklagen gibt. Insofern kann man nicht von "wurde bisher immer so entschieden" auf "wird immer so entschieden" schließen. Um mehr ging es mir bei meiner Feststellung nicht. Nur weil LH bisher immer erfolglos geklagt hat, heißt das ja nicht, dass diesmal der Streik tatsächlich nicht rechtswidrig war und somit eine Grundlage für Schadenersatz gegeben wäre. Die VC ist ja vors BVerfG gegangen (oder hat diesen Schritt zumindest angekündigt) und ich denke in ein paar Monaten weiß man mehr (aber auch nur wie dieser Fall ausgeht, beim nächsten Streik gehts dann wieder von vorne los, unabhängig von allen vorhergehenden Entscheidungen).

Ansonsten bedeutet die Tatsache, dass nichts in der Presse steht nicht, dass LH nicht versucht hat gegen die Streiks vorzugehen. Meine Info entstammt einem Radiobericht, wo es hieß, dass LH wegen der Aktionäre gezwungen sei, den gerichtlichen Weg wenigstens zu versuchen. So versucht man wenigstens akuten wirtschaftlichen Schaden von den Aktionären abzuwenden.
1. Ich bin mir absolut sicher, wenn die LH bei einem Streik vor Gericht geht, dann wird es immer in der Presse auftauchen. Ich bin mir sicher, wenn es nicht sofort in der Presse auftaucht, wird es spätestens bei einer Niederlage der LH von der Gewerkschaft lanciert oder bei einem Gewinn von LH natürlich durch sie selbst veröffentlicht. Insofern kann ich mir das nicht vorstellen.
2. Wegen der Aktionäre gezwungen ist halt eine schwammige Aussage. Ich behaupte niemand könnte dem Unternehmen etwas vorwerfen, wenn es einen zweifelsfrei berechtigten Streik gibt und man diesen nicht gerichtlich prüfen lässt. Da es aber durch die Umtriebigkeit von LH in letzter Zeit immer öfter auch um die Verlagerung von Jobs geht ohne dass die Gewerkschaften darauf direkt Einfluss nehmen können (und die Jobs danach komplett aus ihrem Einflussbereich sind), sind die Streikziele natürlich genauer zu hinterfragen. Zu Recht. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht zu streiken und jeder Arbeitgeber hat das Recht unrechtmäßige Streiks zu verhindern.
 
F

feb

Guest
Achso, na wenn das bisher immer so gewesen ist, dann muss sich ein Richter ja den Einzelfall nicht mehr genauer ansehen. :doh:

Mein junger Freund: Das nennt sich hM (herrschende Meinung) oder st. Rspr. (ständige Rechtsprechung), wie wir Juristen mit unserem Abkürzungsfimmel sagen und dagegen musst du - und nicht ich - erst einmal anschwimmen. Im Gegensatz zu dir habe ich persönlich auf Prognosen verzichtet, habe aber die hM und st. Rspr. hinter mir=;.

Aktuell bekannt ist nur, dass der letzte Streik der VC von einem Gericht als rechtswidrig eingestuft wurde (EDIT: das mag natürlich durch das BVerfG revidiert werden).

Und alleine hieraus leitest du gegen die hM und st. Rspr. eine Schadensersatzpflicht her? Respekt!

Bei der GdF ist der Unterschied, dass das BAG entschieden hat, dass die Airlines keinen Schadenersatz gegenüber der GdF für Streikfolgekosten geltend machen können (denn da wurden nicht die Airlines, sondern der Flughafen bestreikt). Also: auch dieser Fall ist vollkommen anders gelagert, als der der VC.

Das sagte ich auch ausdrücklich. Nochmals lesen, bitte (Stichwort: "Dritte").

Aber wenn man so wie du alles über einen Kamm scheren möchte, stört das natürlich auch nicht mehr.

Nix über einen Kamm, mein werter Schnellleser. Ich habe sauber unterschieden zwischen den rechtskräftig durch BAG- Grundsatzentscheidung abgewiesenen Ansprüchen Dritter und den bislang nur zweitinstanzlich (=LAG) abgewiesenen Ansprüchen des Tarifpartners.

Freilich, ich habe kein hohes Roß und die Weisheit nicht gepachtet. Natürlich kann es sein, dass das BAG die bisherige st. Rspr. kippt und den lichtvollen Argumenten des Users TachoGramm folgt. Abwarten, Tee trinken.
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Mein junger Freund: Das nennt sich hM (herrschende Meinung) oder st. Rspr. (ständige Rechtsprechung), wie wir Juristen mit unserem Abkürzungsfimmel sagen und dagegen musst du - und nicht ich - erst einmal anschwimmen. Im Gegensatz zu dir habe ich persönlich auf Prognosen verzichtet, habe aber die hM und st. Rspr. hinter mir=;.
Ja, es gibt eine herschende Meinung und ständig Rechtsprechung, die Erklärung wie man aber von Klagen gegen rechtmäßige Streiks bzw. Klagen gegen Streiks Dritter auf den Fall LH "Piloten müssen zurzeit damit leben, dass ihr letzter Streik als (vorerst) unrechtmäßig abgeurteilt wurde" schließen kann, bist du weiterhin schuldig geblieben. Ich kenne die regelmäßige Rechtsprechung des BAG zu Streikzielen und deren Bewertung.

Und alleine hieraus leitest du gegen die hM und st. Rspr. eine Schadensersatzpflicht her? Respekt!
Du schießt echt den Vogel ab. Für alle ist hier nachweisbar im Forum nachzulesen (wenn du deine Posts nicht änderst), dass ich lediglich eine Meinung geäußert habe, mit der Aussage, dass die VC m.E. damit beschäftigt ist, sich von den Schadenersatzforderungen zu befreien. Klar, sie wollen vors BVerfG gehen (oder sind schon?), aber wie es ausgeht wissen sie ebenso wenig wie du und ich. Meine Schlussfolgerung war: deshalb halten sie die Füße still, sonst könnte es noch dicker kommen, als schon jetzt im Worst Case. Dann hat ein User names "feb" geantwortet, "dass bislang alle Schadesersatzklagen sowohl Dritter als auch von Tarifparteien gegen Gewerkschaften sich als unbegründet erwiesen haben" und lies keinen Zweifel offen, dass er damit sagen wollte, dass absolut unangreifbar klar wäre, dass das in diesem Fall auch so wäre. In seiner Beweisführung führte er den Rechtsstreit der GdF an, der nun überhaupt nicht vergleichbar ist. Darauf habe ich eingewandt, dass jeder Rechtsstreit immer noch als Einzelfall zu betrachten ist und man deshalb mitnichten von den bisherigen (eindeutig als vom geltenden Recht gedeckten) Streiks nicht auf diesen (bisher im Rechtsstatus noch nicht endgültig geklärten) Streik schließen kann. Seitdem versucht sich User "feb" irgendwie zu winden, um nicht eingestehen zu müssen, dass seine erste Antwort auf mein Posting Quatsch war.

Das sagte ich auch ausdrücklich. Nochmals lesen, bitte (Stichwort: "Dritte").
Nochmals mit diesem Fall befassen: hier geht es nicht um Rechtsansprüche Dritter.

Nix über einen Kamm, mein werter Schnellleser. Ich habe sauber unterschieden zwischen den rechtskräftig durch BAG- Grundsatzentscheidung abgewiesenen Ansprüchen Dritter und den bislang nur zweitinstanzlich (=LAG) abgewiesenen Ansprüchen des Tarifpartners.
Wo? Es ist mir ein Genuss, dich selbst zu zitieren:
Woher rührt die Auffassung, dass es der VC an den Kragen gehen könnte? Habe ich es falsch in Erinnerung, dass bislang alle Schadesersatzklagen sowohl Dritter als auch von Tarifparteien gegen Gewerkschaften sich als unbegründet erwiesen haben?
Ich wiederhole meine Frage: wo hast du sauber unterschieden? Du hast eindeutig die bisherigen Schadenersatzklagen (sowohl Dritter als auch von Tarifparteien) mit dem VC Streik der LH-Piloten in Verbindung gebracht (denn darauf bezog sich unzweideutig mein Posting). Und danach hast du unmittelbar den Fall der GdF angeführt, der nun in diesem Zusammenhang absolut unpassend ist (im Fall der GdF wurde nur klar gestellt, dass durch Streiks keine Schadenersatzforderungen Dritter möglich sind; wen interessiert das in dem Fall VC vs. LH?).

Natürlich kann es sein, dass das BAG die bisherige st. Rspr. kippt und den lichtvollen Argumenten des Users TachoGramm folgt. Abwarten, Tee trinken.
Ja, natürlich kann es sein, dass ein Gericht die bisherige Rechtsprechung kippt, nichts anderes habe ich behauptet. Aber solange sich kein Gericht äußert, muss die VC nun mal damit leben, dass ihr Streik zurzeit von einem Gericht als unrechtmäßig eingestuft wurde. Sie können m.E. jetzt nicht so tun, als hätte es die einstweilige Verfügung nicht gegeben.

Freilich, ich habe kein hohes Roß und die Weisheit nicht gepachtet.
Warum fällt es dir dann so schwer einfach mal einzugestehen, dass dein Posting unqualifiziert war? Damit würdest du dir nun wirklich keinen Zacken aus der Krone brechen, ganz im Gegensatz zu deinem jetzigen Gebaren.
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.909
13.347
FRA/QKL
...Streikbedingt?

Da war doch auch noch das Thema "DCC Aufschlag" - und die Reaktion einiger Firmenkunden / Travel Manager darauf.

Da kam der Streik u.U. gerade recht...
Ach und du meinst die zahlreichen Flugausfälle an vielen Streiktagen im November wirken sich nicht auf die Passagierzahlen aus weil die Flieger sowieso leer gewesen wären. Na dann war ja auch keiner vom Streik betroffen und die ganzen Posts hier waren frei erfunden? :eek:
 
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Reaktionen: Fare_IT

jreichel

Erfahrenes Mitglied
12.03.2009
309
234
Köln
www.distinctravel.de
Ach und du meinst die zahlreichen Flugausfälle an vielen Streiktagen im November wirken sich nicht auf die Passagierzahlen aus weil die Flieger sowieso leer gewesen wären. Na dann war ja auch keiner vom Streik betroffen und die ganzen Posts hier waren frei erfunden?
Doch, natürlich waren die Flugausfälle real und haben die Passagierzahlen deutlich nach unten gedrückt. Aber Fare_IT meint wohl, dass es wegen der DCC auch ohne Streik deutliche Rückgänge gegeben hätte, was LH vehement bestreitet. Die ganze Branche starrt mit Argwohn darauf, wie die DCC das Buchungsverhalten beeinflusst. Falls es einen Buchungseinbruch gegeben hat - was viele glauben - sind die Streiks ein willkommenes Vehikel, um diesen Effekt zu negieren. Das sehe ich auch so.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.675
5.137
München
Interessante Artikel zu den Auswirkungen auf die Marke Lufthansa:
Lufthansa-Manager Alexander Schlaubitz: „Die Streiks liegen wie ein Schleier über der Marke“
Wie sehr belasten die Streiks die Marke Lufthansa? › absatzwirtschaft

Die ständigen Streiks lasten schwer auf der Marke Lufthansa. Im Interview mit HORIZONT Online sagt Marketingchef Alexander Schlaubitz: "Wir sind in den vergangenen 18 Monaten bei einzelnen Kriterien der Markenwahrnehmung zwischen zehn und 15 Prozent ins Negative gerutscht." Effekte in dieser Größenordnung seien "einmalig in der Geschichte der Lufthansa". In der Vergangenheit hätten sich die Werte nach negativen Ereignissen stets sehr schnell wieder erholt - das sei jetzt anders. Schlaubitz: "Dieser Bounce-Back-Mechanismus funktioniert nicht mehr. Nach 23 Streiktagen in 18 Monaten gibt es eine Art negativen Lerneffekt."
 
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