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Anonym69255
Guest
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Hallo zusammen,
ich lese schon eine ganz Weile hier mit aber dies ist mein erster Post. Ich hoffe ich bin im richtigen Unterforum gelandet. Falls nicht möge man mir das verzeihen und bitte verschieben
Ich habe folgendes Problem. Ich hatte einen Flugausfall einer Eurowings Maschine von Reykjavic nach Frankfurt. Ich erfuhr jedoch leider erst am Flughafen davon was natürlich ärgerlich war.
Ich hatte den Flug nicht direkt bei Eurowings gebucht, sondern über ein Flugbuchungsportal.
Den Betrag für den ausgefallenen Flug habe ich von dem Flugbuchungsportal auch schon bekommen. Nun wollte ich die Entschädigung nach EU261 bei Eurowings geltend machen. Eurowings hat erstmal (wie erwartet) gar nicht reagiert und dann nach Monaten abgelehnt mit der Begründung, man habe das Flugbuchungsportal rechtzeitig über den Ausfall informiert. Das Flugbuchungsportal behauptet aber keine Info bekommen zu haben.
Nun meine Frage: Wen muss die Airline informieren? Oder andersrum, wer ist in der Beweispflicht mir gegenüber? Richte ich jetzt meinen Anspruch an Eurowings oder ans Flugbuchungsportal?
Danke euch vorab und viele Grüße
ich lese schon eine ganz Weile hier mit aber dies ist mein erster Post. Ich hoffe ich bin im richtigen Unterforum gelandet. Falls nicht möge man mir das verzeihen und bitte verschieben
Ich habe folgendes Problem. Ich hatte einen Flugausfall einer Eurowings Maschine von Reykjavic nach Frankfurt. Ich erfuhr jedoch leider erst am Flughafen davon was natürlich ärgerlich war.
Ich hatte den Flug nicht direkt bei Eurowings gebucht, sondern über ein Flugbuchungsportal.
Den Betrag für den ausgefallenen Flug habe ich von dem Flugbuchungsportal auch schon bekommen. Nun wollte ich die Entschädigung nach EU261 bei Eurowings geltend machen. Eurowings hat erstmal (wie erwartet) gar nicht reagiert und dann nach Monaten abgelehnt mit der Begründung, man habe das Flugbuchungsportal rechtzeitig über den Ausfall informiert. Das Flugbuchungsportal behauptet aber keine Info bekommen zu haben.
Nun meine Frage: Wen muss die Airline informieren? Oder andersrum, wer ist in der Beweispflicht mir gegenüber? Richte ich jetzt meinen Anspruch an Eurowings oder ans Flugbuchungsportal?
Danke euch vorab und viele Grüße