Kann das Finanzamt den Kaufpreis eines Mehrfamilienhauses nicht akzeptieren?

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Goneflying

Reguläres Mitglied
16.02.2018
61
1
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Zumal bei Bestandsmietern und dem Verkauf an wen auch immer ebensowenig automatisch eine Mieterhöhung möglich ist wie beim Halten der Immobilie.

Die Möglichkeiten der Mieterhöhung sind vom Gesetz vorgegeben und vor allem dann, wenn ein Mietpreisspiegel fehlt, wird es - insbesondere auf dem Land - meiner Erfahrung nach schwierig, das im Zweifel durchzudrücken.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.503
8.926
FRA/QKL
Ich versuche ja "nur" zukünftige mögliche Wertsteigerung in den neuen Buchwert einzubauen
Genau das ist aber der Fehler. Ein Immobilienobjekt wird im Jahr des Erwerbs bewertet. Mit zukünftigen möglichen Wertsteigerungen hat es schon mal ein Markt probiert. Wurde im Nachhinein als Subprime Krise weltweit zur traurigen Berühmtheit. Keiner kann dir garantieren dass das Objekt kommendes Jahr (in 5 Jahren) 3%, 5% oder 20% mehr Wert ist. Es könnte aber auch 10% weniger Wert sein. Deshalb ist es steuerlich vorgesehen den aktuellen Wert in der Kalkulation zu verwenden.

Bei dem hier geplanten Geschäft würde ich allerdings definitiv eine fachgerechte Bewertung vornehmen lassen. Aus eigener Erfahrung würde ich übrigens 3 Gutachter unabhängig voneinander antanzen lassen und das für dich beste Gutachten auswählen. Diese Spezialisten kommen nämlich zu durchaus signifikanten Unterschieden. Bei unserem Objekt hatten wir zwischen 410.000€ und 625.000€ eine ziemliche Spanne bei den Gutachten. Mit dem 625.000€ Gutachten konnten wir dann am Ende für 580.000€ verkaufen und die Käufer waren glücklich unter Gutachten gekauft zu haben.

Da ich aus meinem Geschäft weiß wie streng Geschäfte mit 181 BGB Befreiung vom Finanzamt überwacht und kontrolliert werden kann ich bei dieser Art des Geschäftes nur empfehlen möglichst viel Unterlagen zu produzieren die den berühmten Drittvergleich dokumentieren.
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.349
639
lej, sxf, txl
Zumal bei Bestandsmietern und dem Verkauf an wen auch immer ebensowenig automatisch eine Mieterhöhung möglich ist wie beim Halten der Immobilie.

Die Möglichkeiten der Mieterhöhung sind vom Gesetz vorgegeben und vor allem dann, wenn ein Mietpreisspiegel fehlt, wird es - insbesondere auf dem Land - meiner Erfahrung nach schwierig, das im Zweifel durchzudrücken.

Naja §558 Abs.3 BGB erlaubt dem Vermieter schon eine lukrative Gestaltung der Mietpreise, aber das will ja eigentlich nicht jeder Vermieter bis zum Maximum ausreizen. Schließlich wären das 60% in 9 Jahren. (ohne zusätzliche gravierende Modernisierungen) Und komischerweise verhalten sich hier Vermieter relativ homogen (Preisabsprachen) und die ortsübliche Miete steigt kumuliert in den Regionen permanent.

Sicherlich muss man dafür natürlich immer den aktuellen Mietmarkt in der Region für eventuell anfallende Mieterhöhung im Auge haben. Hier hilf ja aber immoscout oder immonet. „Leider“ ist das aktuelle Angebot eher ein Druckmittel zugunsten des Vermieters.

Die letzte Erhöhung stand bei uns zum Januar 2017 ins Haus. In der Regel versucht man vorher das persönliche Gespräch zu suchen, um doch 2-3 Argumente für die Erhöhung mit zu liefern. Das kann man sicherlich nur machen, solange man vielleicht unter 20WE´s betreut. Ich musste auch feststellen, das nicht jeder Mieter diese Gespräche wünscht. Wenn man dann gemeinsam mit dem Mieter mal den Aufwand eines Umzuges durchrechnet, relativieren sich die 60-100 Euro Erhöhung auf die Kaltmiete schon wieder fast. Und ich muss sagen, es ist nur einer in 10 Jahren wegen der 3 Mieterhöhung wirklich ausgezogen. Und wenn die Region passt (zum Glück ist in den letzten Jahren, der Speckgürtel fast aller Großstädte größer geworden ) sollte eine Neuvermietung recht zügig wieder möglich sein.

Genau das ist aber der Fehler. Ein Immobilienobjekt wird im Jahr des Erwerbs bewertet. Mit zukünftigen möglichen Wertsteigerungen hat es schon mal ein Markt probiert. Wurde im Nachhinein als Subprime Krise weltweit zur traurigen Berühmtheit. Keiner kann dir garantieren dass das Objekt kommendes Jahr (in 5 Jahren) 3%, 5% oder 20% mehr Wert ist. Es könnte aber auch 10% weniger Wert sein. Deshalb ist es steuerlich vorgesehen den aktuellen Wert in der Kalkulation zu verwenden.

Bei dem hier geplanten Geschäft würde ich allerdings definitiv eine fachgerechte Bewertung vornehmen lassen. Aus eigener Erfahrung würde ich übrigens 3 Gutachter unabhängig voneinander antanzen lassen und das für dich beste Gutachten auswählen. Diese Spezialisten kommen nämlich zu durchaus signifikanten Unterschieden. Bei unserem Objekt hatten wir zwischen 410.000€ und 625.000€ eine ziemliche Spanne bei den Gutachten. Mit dem 625.000€ Gutachten konnten wir dann am Ende für 580.000€ verkaufen und die Käufer waren glücklich unter Gutachten gekauft zu haben.

Da ich aus meinem Geschäft weiß wie streng Geschäfte mit 181 BGB Befreiung vom Finanzamt überwacht und kontrolliert werden kann ich bei dieser Art des Geschäftes nur empfehlen möglichst viel Unterlagen zu produzieren die den berühmten Drittvergleich dokumentieren.

Mit dem Model will man ja nicht zukünftige Wertsteigerungen „einpreisen“ sondern bis heute auf dem Markt entstandene Steigerungen. Hier geht es ja nicht um die Beschaffung von Fremdkapital. Die Frage ist auch wie belastbare sind solche Immobilienbewertungen durch Makler (meist ja keine Gutachter).

Diese schwemmen ja seit ein paar Jahren auf dem Markt, haben ja aber nicht wirklich etwas mit einem Gutachten zu tun. Aber es ist ein guter Tip für mich, ich werde mir an einem Samstag mal einen Makler bestellen und mir einen Preisvorschlag unterbreiten lassen. Ich werde natürlich argumentieren, das ich den maximalen Kaufpreis realisieren will. Ist ja auch schon komisch wie mit einem und demselben Objekt unterschiedliche Bewertungen von +50% resultieren können. ( da sind wir ja schon wieder bei meinem Niveau 550.000 vs. 700.000 und am Ende hast du mit deinen 3 Gutachten nichts anderes gemacht als ich vor habe. Fiktiv den Preis hochgetrieben ohne an dem Objekt nur 1 Cent zu investieren) Am Ende muss man vielleicht auch argumentieren, "Wert ist es das, was jemand bereit ist dafür zu bezahlen." Und wenn das eben meine Frau ist, dann ist das nun einmal so. Aber es macht sicherlich Sinn, dies mit einer Immobilienbewertung zu "untermauern".

Die Idee mit der skizzierten Mietpreisbremse gefällt mir immer mehr. Hab heute auf Arbeit mal noch 2-3 laienhafte Rechnungen angestellt und mit diesem Modell, bei gleichbleibender Rentabilität des Objektes, könnte man dem Mieter fast 15-21% auf die aktuelle Miete erlassen. ( ich weiß selber, das dies wahrscheinlich kein Vermieter machen würde )
Und dadurch das in Deutschland noch fast 54% der Bevölkerung Mieter sind (stand Juli 2017 ich glaube seitdem ist der prozentuale Anteil der Mieter sogar noch gestiegen) entlastet das sogar die Allgemeinheit, wenn Vater Staat (und die Allgemeinheit) auf einige Steuereinnahmen verzichten. Ich werde die Idee wohl mal meinem Landrat schicken müssen. :D

Und was wirklich unrechtes kann ich bis heute noch immer nicht an dem Modell finden. Die einzige Hürde ist halt die Preisfindung (wie bei jedem Verkauf), am liebsten 25% über dem am Markt zu realisierenden Kaufpreis. :D
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.503
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FRA/QKL
Ich hatte richtige unabhängige individuell bezahlte Gutachter und keine Makler. Wollte den Verkauf ohne Makler durchziehen. Die Gutachter könne aber eher konservativ (Bank tauglich) oder eher marktgerecht bewerten habe ich festgestellt.
 
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br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
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Ich hatte richtige unabhängige individuell bezahlte Gutachter und keine Makler. Wollte den Verkauf ohne Makler durchziehen. Die Gutachter könne aber eher konservativ (Bank tauglich) oder eher marktgerecht bewerten habe ich festgestellt.

Also den Kaufpreis zu deinen Gunsten (Verkäufer) optimiert? Aber am Ende war der Wert des Objektes doch der den der Käufer bereit war auszugeben, also die 580.000 Euro. Was ja noch immer 41% über der günstigsten Begutachtung liegt. Da könnte das FA ja den Median als realistischen Wert unterstellen, also 517.500 Euro. Selbst von diesem hast du noch immer zu 12% drüber verkauft. Das klingt erst einmal recht gut für mich, vielleicht kann ich dann noch 10% über der Immobilienbewertung des Maklers veranschlagen. :D
 

frogger321

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09.06.2010
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Ich glaube nicht, dass die Bewertung eines Maklers am Ende einer gerichtlichen Prüfung stand hält und würde daher auf jeden Fall eine oder mehrere vereidigter Gutachter bestellen und bewerten lassen.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
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Am Ende muss man vielleicht auch argumentieren, "Wert ist es das, was jemand bereit ist dafür zu bezahlen." Und wenn das eben meine Frau ist, dann ist das nun einmal so. Aber es macht sicherlich Sinn, dies mit einer Immobilienbewertung zu "untermauern"
Geschäft mit "Dritten", nicht mit der Ehefrau (welche das Monopolygeld vom Gatten auf den Tisch legt)

Ich glaube nicht, dass die Bewertung eines Maklers am Ende einer gerichtlichen Prüfung stand hält und würde daher auf jeden Fall eine oder mehrere vereidigter Gutachter bestellen und bewerten lassen.

Dies ist der zweite wichtige Grund. Es muss Gerichtsfest sein.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.503
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FRA/QKL
Also den Kaufpreis zu deinen Gunsten (Verkäufer) optimiert? Aber am Ende war der Wert des Objektes doch der den der Käufer bereit war auszugeben, also die 580.000 Euro. Was ja noch immer 41% über der günstigsten Begutachtung liegt. Da könnte das FA ja den Median als realistischen Wert unterstellen, also 517.500 Euro. Selbst von diesem hast du noch immer zu 12% drüber verkauft. Das klingt erst einmal recht gut für mich, vielleicht kann ich dann noch 10% über der Immobilienbewertung des Maklers veranschlagen. :D
Ich würde bei einem Innenverkauf sicher nicht auf die Bewertung eines Maklers setzen. ;)

Wenn ein fremder Dritter eine Fantastilliarde bezahlt ist das alles völlig ohne Probleme darstellbar. Wenn eine nahestehende Person einen Kaufpreis bezahlt welcher die Steuerlast bei einer der beiden beteiligten Personen minimiert sind sehr genaue Prüfungen des FA höchst wahrscheinlich. :yes:
 
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br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
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eine kurze Recherche hat ergeben, das laut HOAI ein Gutachten (Normalstufe) bis 750.000 Euro ca. 1563 Euro kosten kann. Seit 2009 müssen sich ja die Gutachter nicht mehr an die HOAI halten, also sollte der offene Markt vielleicht für eine günstigere Preisgestaltung sorgen. Laut Bundesnotarordnung sollte ein einfacher Kaufvertrag ohne Grundschuld ca. 0,85% kosten zzgl. kleinere Pauschalen wie Telefon und Wegepauschale.

weiß zufällig jemand, ob die Gutachterkosten auf der Käuferseite als Kosten für Geschäftsanbahnung oder Kauferwerbskosten steuerlich geltend gemacht werden können? Wenn das der Fall ist, wäre bei einem KP 600.000 Euro ( Buchwert dann vielleicht 540.000 ) die Kosten für Notar/Grundbuchamt und Gutachter nach ca. 1,3 Jahren durch Steuerersparnisse wieder drin. Die Kosten sollten ca. bei 6.700 Euro liegen und die AfA Differenz ( also durch den gesteigerten Buchwert ) bei 7.200 Euro.

Selbst ein amtliches Gutachten ist ja ein Richtwert zum Objektwert. Bedeutet natürlich auch das der Marktwert nach oben oder unten sogar noch abweichen kann. Unterstellt das ein Gutachter, mit gutem Zureden, auf einen maximalen Gutachtenwert von vielleicht 500.000-550.000 Euro kommt. Kann man hier ja vielleicht noch nach oben abweichen. Ich werde mal versuchen kurzfristig einen Gutachter persönlich zu kontaktieren und mein Anliegen zu schildern, zudem würde ich eine schriftliche Anfrage an den Vorsteher meines zuständigen FA einreichen mit einer kurzen Frist Stellungnahme zu dem Konstrukt zu nehmen. Mein Problem ist halt, das ich ungern noch weitere 3 Monate mit dem Buchwert und einer variablen Finanzierung laufen lassen will. Eins ist aber relativ klar, das egal welcher neuer Kaufpreis gewählt wird, sich dieser zu 100% besser auf den Buchwert auswirkt und damit Steuern erheblich gespart werden kann. Eigentlich ist die Überlegung nun nur noch, ob die Kosten eines Gutachtens im Verhältnis zu einem dadurch noch höheren Kaufpreis (Buchwert) sich rechnen.

Normal kann man ein solches Konstrukt wirklich fast jedem privaten MFH-Besitzer ans Herz legen, das Objekt innerhalb der ersten Familienordnung zu verkaufen um den Buchwert an das aktuelle Niveau anzupassen. Man kann ja vertragliche Regelung zur Bewirtschaftung des Objektes treffen, so das es im Innenverhältnis weiter im ursprünglichen Besitzverhältnis bleiben kann.
 
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rolst01

Guest
Würdest du eigentlich auch in zehn Jahren - bei der nächsten Finanzierung - die AfA auf den gegebenenfalls gesunkenen Marktwert der Immobilie anpassen?
 

frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.477
544
einreichen mit einer kurzen Frist Stellungnahme zu dem Konstrukt zu nehmen
Süß, die kurze Frist werden sie wohl getrost verstreichen lassen und in der üblichen, ihrem Zeitrahmen entsprechenden, Zeitnähe der Ämter entsprechend antworten.
Ob du 3 Monate mehr oder weniger finanzieren musst und zu welchen Zinskonditionen, wird den Finanzbeamten vermutlich herzlich egal sein.

Berichte bitte, wie zeitnah und umfassend auf deine Anfrage geantwortet wurde.
 

crossfire

Erfahrenes Mitglied
15.04.2012
1.914
332
Es ist durchaus lobenswert,das der TO sich Gedanken zur Optimierung seiner Steuerschuld macht, bitte aber zu Bedenken, das der FAZ Bericht, auf dem die Idee des TO fusst: „Das MÄRCHEN vom Betongold und dem Zahnarzt“ heißt..........
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.349
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Würdest du eigentlich auch in zehn Jahren - bei der nächsten Finanzierung - die AfA auf den gegebenenfalls gesunkenen Marktwert der Immobilie anpassen?
Naja kommt drauf an, wenn dies einen wirtschaftlichen Vorteil für mich oder das Konglomerat bringt, warum nicht? Ich versteh noch nicht wirklich, warum das Vermeiden von Steuern mit diversen rechtlich anscheinend möglichen Konstrukten von dir und anderen so verteufelt wird.

Süß, die kurze Frist werden sie wohl getrost verstreichen lassen und in der üblichen, ihrem Zeitrahmen entsprechenden, Zeitnähe der Ämter entsprechend antworten.
Ob du 3 Monate mehr oder weniger finanzieren musst und zu welchen Zinskonditionen, wird den Finanzbeamten vermutlich herzlich egal sein.
Berichte bitte, wie zeitnah und umfassend auf deine Anfrage geantwortet wurde.
Du wirst lachen, bei den Jahren zuvor hatte ein solches Schreiben, gemeinsam mit der Steuerkanzlei, kaum lange Bearbeitungszeiten. Z.b. hatte ich erst letztes Jahr um eine Stellungnahme mit Fristsetzung des Vorstehers bezüglich des nichtakzeptieren meines Fahrtenbuch und der damit verbunden Umgehung der 1% Regel gebeten. Wir hatten hier eine Frist von großzügigen 4 Wochen gebeten, nach ca 2,5 Wochen hatte ich eine nette Rückantwort, wo um ein persönliches Gespräch gebeten worden ist. Dieses Gespräch wurden dann auch binnen Tagen für mich möglich gemacht und man konnte vernünftig über den Sachverhalt diskutieren und keine 3 Tage später, hatte ich meine Stellungnahme mit Amtsvermerken, welche ich für meinen Einspruch zum Steuerbescheid verwenden konnte. Wichtig ist, dass man hier in einem solchen Schreiben nicht die persönliche Steuersituation anmahnt sondern eine generelle Klärung eines Sachverhaltes für die „Allgemeinheit“ geklärt haben will. Man muss sicherlich auf ein paar Pflichten eines Finanzamtvorstehers (Auskunftspflicht) im Schreiben hinweisen. Aber wenn man dies alles in einem vernünftigen Ton und detailliert macht, ist es auch im Interesse des angeschriebenen, hier „kurzfristig“ drauf zu antworten.
Es ist durchaus lobenswert, das der TO sich Gedanken zur Optimierung seiner Steuerschuld macht, bitte aber zu Bedenken, das der FAZ Bericht, auf dem die Idee des TO fusst: „Das MÄRCHEN vom Betongold und dem Zahnarzt“ heißt..........
Es handelt sich ja um einen Bezahlartikel bei FAZ+, auf Wunsch kann ich diesen aber auch per PM zur Verfügung stellen.
Wenn man diesen Artikel aber gelesen hat, wird man feststellen das sich das Märchen auf ein anderes Konstrukt bezieht, als das von mir skizzierte. Der Zahnarzt hatte die Immobilie für 1,5Mio erworben, dann 10 Jahre später für 3,0 Mio an seine Frau verkauft. Die Frau wiederum hat ein Darlehen zur Zahlung des Kaufpreises aufgenommen. Von diesem Darlehen wurde die Restschuld des ursprünglichen Darlehens des Zahnarzt beglichen ( ich glaube 1,1 Mio) und mit dem restlichen Kapital aus dem 3 Mio Darlehen, hat der Zahnarzt Aktien gekauft. Diese Aktien sind nun sehr gut gelaufen und der Zahnarzt hat so seinen Einsatz und sein Vermögen vervielfacht. Hier wurden dann zu seinem Vermögen der heutige Wert der Immobilie, der Wert des Depots und der Sollsaldo des Darlehens berücksichtigt.
In dem Artikel wird kein Hinweis auf steuerliche Gestaltung gegeben. Ich nahm den Artikel nur zur Kenntnis mit dem Konstrukt Kauf Mann zu Ehefrau. Ich persönlich halte die Herangehensweise des Zahnarzts sehr risikohaft. Ich persönlich möchte kein weiteres Darlehen aufnehmen und schon gar nicht mit dem Erlös volatile Geldanlagen kaufen. Ich möchte lediglich den Buchwert optimieren.
 
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rolst01

Guest
Ich verteufele das nicht. Ich bin der erste der jede Möglichkeit nutzt, die viel zu hohe Steuerlast für Gutverdiener zu senken. Aber mein Bauchgefühl bleibt. Kann ich nichts machen. Vermutlich weil es in den wenigsten Fällen schlau ist, Werte künstlich hochzutreiben und Gutachten zu manipulieren.
Das mag für den Einzelnen mal lohnenswert sein, bringt aber nichts für die Allgemeinheit - und um die geht es doch am Ende. Wenn sich ein Einzelner steuerlich durch „ungewöhnliche“ Konstrukte optimiert, dann muss er eben auch etwas mit den vorwurfswollen Blicken der nicht-Optimierer leben.
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
Ich versteh noch nicht wirklich, warum das Vermeiden von Steuern mit diversen rechtlich anscheinend möglichen Konstrukten von dir und anderen so verteufelt wird.
Das Vermeiden von Steuern ist legal und wird mitnichten verteufelt. Es stellt sich nur die Frage, und die kam auch von dir, inwieweit das FA das von dir gewünschte Vermeiden mitmacht. Denn deren Aufgabe ist es eigentlich die Steuereinnahmen zu maximieren.

Ich kann dir zu dem Sachverhalt nichts beitragen, aber für mich ist das ein klassisches Innengeschäft unter Vermeidung fremder Dritter. Für Kapitalgesellschaften ist so etwas vorgesehen indem Geschäftsführer üblicherweise vom §181 BGB befreit werden. Allerdings werden genau diese Geschäfte sehr kritisch beäugt. Wenn ich nun den Firmenwagen zum Buchwert - nehmen wir an 5.000€, Marktwert jedoch 20.000€ - an einen fremden Dritten verkaufe ist das kein Problem. Wenn ich das selbe Geschäft mit meiner Frau tätige ist das ein großes Problem. Das FA wird entgangene Umsatzsteuer geltend machen und natürlich den geldwerten Vorteil zum Ansatz bringen. Des Weiteren gibt es bei so etwas den Verdacht der vorsätzlichen Steuerhinterziehung und dieser wird entsprechend untersucht. Und dabei wollte ich doch nur Steuern vermeiden und mit fremden Dritten wäre das sogar durchgegangen. ;)
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
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vielleicht hab ich bei einigen Antworten zu sensible zwischen den Zeilen gelesen.

Bei deinem Beispiel muss man natürlich auch drauf hinweisen, das dies für Anlagegüter laut EStG gilt. Sicherlich auch anwendbar auf privat gehaltene Immobilien.
Für mich nehme ich bis jetzt aus dem Thread heraus, das ich den Kaufpreis nicht "würfeln" kann.
Ich werde mir wohl oder übel ein kostengünstiges Gutachten anfertigen lassen. Zudem werde ich den Verkauf versuchen zu dokumentieren und eine Anzeige auf den einschlägigen Portalen schalten. Ich werde mir auch von (vielleicht auch befreundeten) Interessenten, schriftliche Kaufangebote unterbreiten lassen, welche hoffentlich 10-20% über dem Gutachterwert liegen. Ich sehe diesen Wert ja nur als Richtwert, welcher ja bei Interesse nach oben oder unten verhandelbar ist.

Die Eingabe an den Vorsteher werd ich versuchen über das Wochenende parallel zu formulieren, da sicherlich noch einige Wochen/Monate vergehen werden, bis ein Notarvertrag beurkundet werden kann. (hoffentlich noch vor dem 30.03 oder so)

Wie bereits weiter oben geschrieben, ist jede Anpassung des Buchwertes eine Win Win Situation, natürlich sollte dies dem Drittvergleich standhalten und dafür bin ich gern bereit ein wenig Arbeit rein zu investieren. Der Spareffekt ist ja über die Jahre bzw. Jahrzehnte immens.

Werd dann auch morgen noch einmal beim Steuerberater nachhaken, wer die Kosten für das Gutachten am besten steuerlich geltend machen kann. Aktuell tendiere ich dazu, das es wirtschaftlicher wäre, wenn das der Käufer irgendwie kann (hab auch irgendwann glaube ich etwas gelesen von Geschäftsanbahnungskosten), da ein Kauf unterjährig erfolgt und sich so mit den anteiligen ersten Abschreibungen eine interessanter Betrag summiert.

Das Modell könnte so manches Renditeobjekt wieder in den höheren zweistelligen Renditeberich heben. Wenn das "erfolgreich" sein sollte, könnte man damit ja noch eine weitere Unternehmung zur Beratung spezialisiert auf Buchwertoptmierung für Bestandsmehrfamilienhäuser gründen. Die kleineren Steuerkanzleien geben ja meist keine Tips ( bei meiner ist es auch so, das wenn ich einen Vorschlag bringe, kommt meist ja das könnte man im Prinzip machen, aber eine eigene Idee kommt meist nie! ) und für den Otto-Normal Renditeobjektbesitzer ist es zu teuer eine Unternehmensberatungsfirma zu konsultieren. :D
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
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860
Nur so eine Idee: Du räumst Deiner Frau ein Vorkaufsrecht ein, besorgst Dir einen Käufer mit gutem Preis, schließt den Vertrag ab, in den dann Deine Frau eintritt. Kosten des Ansatzes überblicke ich aber nicht.
 
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br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
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danke für die Idee, ich werde diese mal in meine Überlegungen aufnehmen. Vor allem wie hier ein Notarvertrag gestaltet werden müsste und welche Kosten damit verbunden sind.
 

Hunger

Neues Mitglied
03.01.2019
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was ich nicht verstehe, woher kommt die Annahme im Ausgangspost das der Bodenanteil seit 2008 unverändert geblieben ist?

Die Wertsteigerung der Immobilie wird doch im Wesentlichen aufgrund der Steigerung des Bodenwerts und nicht durch die darauf stehende Immobilie verursacht sein. Hier wird sich das Finanzamt wohl für die Ermittlung des Bodenwerts an den derzeitigen bodenrichtwerten orientieren (falls vorhanden).

Und eine Steigerung des Bodenwerts ist nicht abschreibungsfähig. Grundsätzlich kann man sich für eine Bewertung von seiten des Finanzamts einmal grob an § 178ff BewG orientieren. Für die Aufteilung Grund- und Boden gibt es eine Arbeitshilfe des BMF.
 

Hunger

Neues Mitglied
03.01.2019
3
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Und ergänzend noch: Ein überhöhter Kaufpreis, welcher nicht anhand eines drittvergleichs belegt werden kann, wird von Seiten des Finanzamts sicherlich als Schenkung von deiner Frau an dich gesehen und erhöht so auch nicht die steuerliche Bemessungsgrundlage der Immobilie.
 
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br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
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Die Steigerung dran Wertes einer Vermietungsimmobilie besteht zum größten Teil aus Steigerung des Jahresrohertrages. Im BewG steht zudem auch das für den bidenwert der ortsübliche Bodenrichtwert aus denn Gutachterausschuss zugrunde gelegt wird. Und bei den meisten MFH in Innenstädten sind die Grundstücke sehr überschaubar.
Das Grundstück ist zudem sehr klein mit nur ca 340qm und der Bodenwert ist von 2008 bis heute um nur ca. 18€ gestiegen. Das kann man in Sachsen dank der öffentlich zugänglich Boris Datei sehr gut einsehen. Damit ist hier eine Steigerung von lediglich knapp 6120€ realisiert. Man muss dazu sagen, das die Bodenwerte in der Region bereits Mitte der 2000er extrem gestiegen waren im Verhältnis zu den Mieteinnahmen und dem durchschnittlichen Familieneinkommen. Jetzt wo die Famileineinkommen dank BMW Amazon Porsche DHL und co in der ganzen Region steigen, kann man auch wieder die Drittelregelung zu Grunde legen ( ein drittel zum Wohnen )
 
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br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
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Und ergänzend noch: Ein überhöhter Kaufpreis, welcher nicht anhand eines drittvergleichs belegt werden kann, wird von Seiten des Finanzamts sicherlich als Schenkung von deiner Frau an dich gesehen und erhöht so auch nicht die steuerliche Bemessungsgrundlage der Immobilie.

Deswegen wird ja versucht den Drittvergleich so gut wie möglich zu Gunsten des Kaufpreises auszulegen. Wenn einem fremde schriftliche Kaufangebote (2-3) zu einem ähnlichen Preis angeboten werden. Wird es ja wohl einem Drittvergleich standhalten.

Die Wertsteigerung muss aus wirtschaftlicher Sicht sich im Buchwert wiederspiegeln.
 

vapianojunkie

Erfahrenes Mitglied
15.01.2014
975
401
MUC
Das Modell könnte so manches Renditeobjekt wieder in den höheren zweistelligen Renditeberich heben. Wenn das "erfolgreich" sein sollte, könnte man damit ja noch eine weitere Unternehmung zur Beratung spezialisiert auf Buchwertoptmierung für Bestandsmehrfamilienhäuser gründen. Die kleineren Steuerkanzleien geben ja meist keine Tips ( bei meiner ist es auch so, das wenn ich einen Vorschlag bringe, kommt meist ja das könnte man im Prinzip machen, aber eine eigene Idee kommt meist nie! ) und für den Otto-Normal Renditeobjektbesitzer ist es zu teuer eine Unternehmensberatungsfirma zu konsultieren. :D

Wie viele Renditeobjekte hast du denn?
 

Hunger

Neues Mitglied
03.01.2019
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Ok, verstanden. Ich würde aber dennoch einmal anhand der Arbeitshilfe des BMF (Excel Sheet) die Aufteilung Grund- und Boden fiktiv durchspielen, damit man hier keine Überraschungen hat. Das ist relativ einfach, wenn man den Bodenrichtwert hat und man kann man den Steuer-Effekt besser kalkulieren. Das Finanzamt wird sich auch daran halten, wenn es nicht offensichtlich zu falschen Ergebnissen führt.

Ich kenne es nur von München und Umgebung und hier sieht man inzwischen regelmäßig Bodenanteile von bis zu 80% und nur noch 20% für das Gebäude. Hier sind die bodenrichtwerte inzwischen aber auch deutlich vierstellig und somit vermutlich eine andere Ausgangsbasis.