Kann das Finanzamt den Kaufpreis eines Mehrfamilienhauses nicht akzeptieren?

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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
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Hast du minderjährige Kinder?
Du brauchst halt einen steuerlich relevanten Akt. Auch wenn die 10 Jahre Haltefrist noch nicht um sind, kann man unter Umständen die Spekualtionssteuer selbst bei einem Veräußerungsgewinn umgehen. Kommt halt darauf an, wieviele Objekt ihr/du noch besitzt und wieviele in den letzten Jahre veräußert worden sind.



Auch wenn man verheiratet ist, hat mir mein Steuerberater immer gesagt, das ein Objekt niemals auf beide Personen laufen darf! Man kann sich anderweitig, relativ kostenneutral, gegenseitig absichern, so das keiner Schindluder mit dem Objekt betreiben kann. ( auch bei dem privaten EFH/WE)

Eine von dir vorgeschlagene Vermögensverwaltungs GmbH wird auch nichts bringen, da hier volle Nebenkosten anfallen und man es steuerlich immer wieder bei jeder Transaktion voll aktivieren muss. ( ohne Spekulationsfrist usw)



Verkauf nicht möglich. Das ist genau die Frage, ob es einen steuerlichen Akt benötigt, wenn nachweisbar und offensichtlich ein Fehler bei der Festlegung der Werte seitens des FA gemacht wurde. Ok, die Frist ist nach 6 Jahren sicher abgelaufen, aber wer weiss ?

GMBH und Personengesellschaften sind vorhanden, aber stehen aussen vor. Es geht nur um eine Neubewertung!
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.349
639
lej, sxf, txl
Du müsstest natürlich begründen warum hier ein Fehler bei der Bewertung seitens des FA passiert ist.
Wenn der Bodenrichtwert zum Zeitpunkt des Kauf nun mal den größten Teil des Kaufpreises ausgemacht hat, ist es wohl relativ aussichtslos. Besorg dir mal den Bericht des Gutachterausschusses aus dem Jahr 2013, hier sollten ja Vergleichswerte vorhanden sein. Ich denke nachträglich den Wert der WE je qm anzufechten wird eher schwer fallen. Vielleicht war der Wert auch 2013 bei nur 650€ je qm für die gekaufte Ausstattung realisitisch? Kommt ja schließlich auch immer auf die Lage an.

Kennst du denn den aktuellen Bodenrichtwert?
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
Du müsstest natürlich begründen warum hier ein Fehler bei der Bewertung seitens des FA passiert ist.
Wenn der Bodenrichtwert zum Zeitpunkt des Kauf nun mal den größten Teil des Kaufpreises ausgemacht hat, ist es wohl relativ aussichtslos. Besorg dir mal den Bericht des Gutachterausschusses aus dem Jahr 2013, hier sollten ja Vergleichswerte vorhanden sein. Ich denke nachträglich den Wert der WE je qm anzufechten wird eher schwer fallen. Vielleicht war der Wert auch 2013 bei nur 650€ je qm für die gekaufte Ausstattung realisitisch? Kommt ja schließlich auch immer auf die Lage an.

Kennst du denn den aktuellen Bodenrichtwert?
Damals mit 450 angenommen.heute sogar 600. Wohnung realistisch eher 2500 Euro der qm.( stäbchenparkett, Balkon ,Miele Küche garage?
Muss man wohl nackt mal beim FA anfragen.
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.183
860
Aber eine andere frage kam auf. Wir haben eine Wohnung sehr günstig vor einigen Jahren (2013) gekauft. Anscheinend galt damals andere rechtsprechung. STBER hat von Stadt den Bodenrichtwert geholt ( sehr hoch) , den Anteil vom Kaufpreis für die Afa abgezogen und übrig blieb eine hochwertige Wohnung für ca. 650 Euro den qm gekauft. Die Aufteilung stimtm natürlich nicht und wir freuen uns auch über den günstigen Kauf, aber ich hab das nicht gewusst/gesehen wie die Aufteilung in der Steuererklärung ankam.
Grundsätzlich kann (heute) der Verkehrswert als Aufteilungsmaßstab herhalten. Kauft man günstig, reduziert sich nicht nur der Gebäudewert (als Preis - Bodenwert per Bodenrichtwert), sondern auch der Bodenwert selbst. Wie das nach so langer Zeit aussieht, weiß ich nicht, aber möglicherweise können die Werte für die Zukunft geändert werden. Hier eine passende Info:
https://www.steuertipps.de/haus-woh...fpreisaufteilung-von-grundstueck-und-gebaeude
 
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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
Grundsätzlich kann (heute) der Verkehrswert als Aufteilungsmaßstab herhalten. Kauft man günstig, reduziert sich nicht nur der Gebäudewert (als Preis - Bodenwert per Bodenrichtwert), sondern auch der Bodenwert selbst. Wie das nach so langer Zeit aussieht, weiß ich nicht, aber möglicherweise können die Werte für die Zukunft geändert werden. Hier eine passende Info:
https://www.steuertipps.de/haus-woh...fpreisaufteilung-von-grundstueck-und-gebaeude
Danke.das hab ich gebraucht.mal sehen was rückwirkend geht.
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.349
639
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Damals mit 450 angenommen.heute sogar 600. Wohnung realistisch eher 2500 Euro der qm.( stäbchenparkett, Balkon ,Miele Küche garage?
Muss man wohl nackt mal beim FA anfragen.
Aber mal ehrlich, bei einer WE von vielleicht 100qm macht das einen unterschied bei der AfA von jährlich 3700€ weniger zuversteuerndes EK aus, das muss doch dem Steuerberater auffallen! Zumal es die ganze ROI Rechnung zerstört. Bei ETW ist es ja auch so das man Bruchteile des Grundstücks kauft. Wieviele WE sind den in dem Gebäude und wie groß ist das gesamte Grundstück?
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
Aber mal ehrlich, bei einer WE von vielleicht 100qm macht das einen unterschied bei der AfA von jährlich 3700€ weniger zuversteuerndes EK aus, das muss doch dem Steuerberater auffallen! Zumal es die ganze ROI Rechnung zerstört. Bei ETW ist es ja auch so das man Bruchteile des Grundstücks kauft. Wieviele WE sind den in dem Gebäude und wie groß ist das gesamte Grundstück?
Die Wohnung wurde ja 2013 gekauft vor dieser Änderung der Berechnung. damals wurde wie man sehen kann einfach der Bodenrichtwert genommen, selbstverständlich anteilig von der gesamt Grundstücksgröße. das ist alles korrekt berechnet und dann kommt man halt auf den Wert von ca 500 € für die eigentliche Wohnung. Es ist jetzt nicht gerade das einzige Objekt was im Bestand ist deswegen ist es irgendwie nicht aufgefallen. Erst jetzt bei der Behandlung des Themas hier im Forum sind mehr? Geblieben als antworten deswegen habe ich mich ein bisschen eingelesen.
Werde das aber nächste Woche mit dem Steuerberater besprechen und wir werden mal sehen ob man das noch ändern kann
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
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Dann lieber auch gleich mal schauen, was mit den anderen Objekten ist. Gerade wenn mehrere Objekte im Bestand sind, ist es um so verwunderlicher, das der Steuerberater hier keine „günstiger“ Prüfung gemacht hat. Dafür bezahlst du ihn ja auch schließlich! Beziehst du deinen Steuerberater vor dem Kauf eines weiteren Objektes in die Kaufentscheidung mit ein?

Ist dir dein Steuerberater wirklich noch nie mit der Idee gekommen, Objekte nur auf nur einen Namen zu kaufen? ( wäre für mich auch ein NoGo! )
 

namosi

Erfahrenes Mitglied
22.08.2009
854
23
Nordeifel
Hallo,

ich steige mal hier ein, da ich bei Threateröffnung im Urlaub war und es mir nachher zuviel Hantier war, die ganzen Beiträge durchzulesen.

Erstmal: Der Bodenrichtwert ist kein wie auch immer gearteter Fixpreis, sondern bezieht sich auf eine Art Mustergrundstück welches im Marktbericht angegeben ist.
Beispielsweise ist ein 1000m² Grundstück mit 50m Strassenbreite und 20 m Tiefe was anderes als ein Grundstück mit 20m Strassenbreite und 50m Tiefe. Solche Abweichungen werden mit Anwendung von Umrechnungsfaktoren entsprechend beim Wert berücksichtigt. s. Bodenrichtwertrichtlinie. Die Daten für das betreffende Grundstück erhälst du aus den jeweiligen Grundstücksmarktbericht der Stadt/Gemeinde. http://www.bodenrichtwerte-boris.de/

Die Aufteilung selbst ist hier recht gut erläutert:
https://www.bundesfinanzministerium...echnung-Aufteilung-Grundstueckskaufpreis.html

Bei einer ETW kann man auch ruhig mal den WEG-Verwalter ansprechen, normalerweise hat der meistens irgendwelche Unterlagen hierzu rumfliegen.

Beim Finanzamt habe ich beste Erfahrungen gemacht, wenn ich persönlich vorstellig wurde; da kann man auch mal fragen, wie man die alten Bescheide um die korrekte Afa korrigieren kann. Nimmst du die Daten der ETW mit, berechnen die das evtl. zusammen mit dir.
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.349
639
lej, sxf, txl
Beim Finanzamt habe ich beste Erfahrungen gemacht, wenn ich persönlich vorstellig wurde; da kann man auch mal fragen, wie man die alten Bescheide um die korrekte Afa korrigieren kann. Nimmst du die Daten der ETW mit, berechnen die das evtl. zusammen mit dir.

Endlich auch mal jemand der nicht nur Böse dem FA unterstellt und den Dialog mit den Beamten sucht! Das freut mich und zeigt mir, man kann nur verlieren wenn man nicht fragt...
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
Endlich auch mal jemand der nicht nur Böse dem FA unterstellt und den Dialog mit den Beamten sucht! Das freut mich und zeigt mir, man kann nur verlieren wenn man nicht fragt...


Na das würde ich so auch nicht stehen lassen. Du/man will ja eine Verbesserung der Situtation, da kann man dann auch nett fragen. Vom Grundsatz her gut, aber bei manchen anderen Sachen muss es so nicht sein.
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.349
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Na das würde ich so auch nicht stehen lassen. Du/man will ja eine Verbesserung der Situtation, da kann man dann auch nett fragen. Vom Grundsatz her gut, aber bei manchen anderen Sachen muss es so nicht sein.

Kenne jetzt keine Angelegenheit bei der man nicht vorher fragen sollte oder kann! Man wird sicherlich keine abschließende Antwort in allen Gelegenheiten bekommen aber man wird eine Anweisung zur Herangehensweise bekommen. Im Bestfall freut sich der Beamte noch, das man ihn in den Prozess mit einbezogen hat! Bei einer ablehnenden Haltung, kann man sich ja dann den Aufwand auch sparen. Ich weiß noch als ich meine erste EÜR für eine kleine GbR für Parkplätze einreichen musste und total überfordert war was AfA, SAfA, Anschaffungsmonat, zurechenbare Anschaffungskosten usw betrifft. ( wollte dies auch ohne Steuerberater machen um Kosten zu sparen und ihm für den Abschluss nur den fertigen Bescheid für die GbR präsentieren ) Am Ende hat es mich 10 Minuten mit einem Finanzbeamten gekostet und er hat sich bei mir Bedankt, das ich den Kontakt gesucht habe. Er meinte auch „ man könne sich nicht vorstellen, welche Unterlagen manche einreichen und daraus soll ein Beamter schlau werden, kein Wunder das hier Fehler passieren.

Ich bei der Arbeit freue mich auch wenn ich Unterlagen vernünftig präsentiert bekomme, ohne ins Blaue deuten zu müssen.

Ich geh auch immer davon aus, das man nichts zu verschleiern hat... :D


Man kann es sicherlich nicht verallgemeinern, aber mit Fragen, kann man sich sehr viel stress ersparen.
 
Zuletzt bearbeitet:

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
mag alles sein, aber so wie ich das bis jetzt gelesen habe, gibt es keinen Anspruch einen 6 Jahre alten AFA Ansatz zu meinem Wohle zu verändern.
Selbst bei ganz offenkundigem Fehler.
Ich werde mal nachbohren.
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
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Wirst wohl auch online erst einmal keine explizite Antwort finden. Einfach mal auf deinen letzten Steuerbescheid schauen, dann die Durchwahl des Geschäftszimmers suchen und anrufen. Fragen, „Was kann ich tun, damit wir den Buchwert korrigieren können, da mir damals bei der Übermittlung ein Fehler unterlaufen war?“ dann abwarten und gut mitschreiben.
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.349
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Kurze Rückinfo: am Donnerstag wurde beurkundet zu einem KP von 665k.

Jetzt wird es wohl erst einmal länger keine Rückinfos geben ( nicht weil wir im Knast sind :D ) sondern weil die Steuer wohl erst September-November 2020 für das Veranlagungsjahr 2019 gemacht wird. Damit ist der Buchwert mehr als verdreifacht. Laut Rücksprache mit Notar und Grundbuchamt, haben wir so kosten von ca. 5980€ erzeugt. Es wurde keine neue Grundschuld bestellt und das Notariat verzichtet auf optionale Pauschalen (Telefon und Wege ) damit liegen die Kosten bei nur 0,9%. Nicht mit dabei sind die Gebühren der Gemeinde( vielleicht 15€ ). Die „alte“ finanzierende Bank hat sich gefreut, das aus einem variable verzinsten Darlehen ( die reine Restschuld des aktuellen Darlehens nicht der Kaufpreis ) wieder eines von 10 Jahren Sollzinsbindung wurde, für die Bearbeitung seitens der Bank sind uns keine Kosten entstanden, man hat eine neue Zweckerklärung für die vorhandene Grundschuld erstellt. Die Bank wünscht noch 2-3 Unterlagen, wie Kopie des unterschriebenen Kaufvertrages, sowie die amtlichen Bekanntmachungen für die Auflassungsvormerkung und einen Grundbuchauszug nach Eigentumsumschreibung. Das Angebot der Bank war auch sehr fair, sicherlich nicht das billigste auf dem Markt, dafür fallen ja aber auch keine Sicherheitengebühren an.

Ob wir zufrieden mit dem Verwaltungsakt sind, werden wir dann Ende 2020/Anfang 2021 sehen, wir ( und die Steuerkanzlei) sind allerdings positiv gestimmt.
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.349
639
lej, sxf, txl
Die Frage aus Beitrag #2 wurde leider (wenn ich nichts übersehen habe) noch nicht beantwortet. Viel Spaß ggf. bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs.

Doch auch diese Frage wurde bereits 2 mal im Faden beantwortet. Auch hierfür wurde notariell vorgesorgt, im beiderseitigen Interesse. Man kann ja zum Glück rechtlich versuchen sehr viele Eventualitäten zu definieren. Auch eine Rückauflassungsvorrmerkung wurde vereinbart. (Man kann aber sicherlich nicht an alles denken)

Und ein wenig Vertrauen, gehört bei gemeinsamen Investitionen auch dazu.

Ich hoffe die wirtschaftliche Einheit hat erst einmal Spaß bei der Berechnung des Cashflows usw. :D
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.349
639
lej, sxf, txl
„Vertrauen“ bei Vermögensfragen ist überbewertet. Definitiv im Falle einer Scheidung. Been there, done that ;)

sicherlich gehen die meisten Scheidungen nicht im Guten auseinander. Aber ist das jetzt ein Grund in der Ehe gar nichts anzuschaffen? Ich glaube nicht. In Dtld werden <40% der Gemeinschaften wieder geschieden, ist also ein besseres Ratio als 50/50. :D
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
sicherlich gehen die meisten Scheidungen nicht im Guten auseinander. Aber ist das jetzt ein Grund in der Ehe gar nichts anzuschaffen? Ich glaube nicht. In Dtld werden <40% der Gemeinschaften wieder geschieden, ist also ein besseres Ratio als 50/50. :D

Mich hat nur das Wort „vertrauen“ in der Sache im Zusammenhang mit Vermögensbildung in der Ehe irritiert. Nichts gegen die Ehe und nichts gegen vertrauen, beides ist gut und wichtig, so wie ein vernünftiger Ehevertrag. ;-)
 
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