Kann das Finanzamt den Kaufpreis eines Mehrfamilienhauses nicht akzeptieren?

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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
das Haus wird mit 700.000 verkauft ?

Da muss dann aber doch tatsächlich und nachvollziehbar das ganze Geld von dem anderen Ehepartner zu dem verkaufenden Partner fließen? Also nicht nur ein Handschlag, sondern tatsächlich 700 Mille von dem Konto des Einen auf das Andere überwiesen werden? Und der Überweisende wird dem FA erklären müssen, wo er die Kohle her hat. Und ob er das auch brav in den Vorjahren deklariert hat.
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Da muss dann aber doch tatsächlich und nachvollziehbar das ganze Geld von dem anderen Ehepartner zu dem verkaufenden Partner fließen? Also nicht nur ein Handschlag, sondern tatsächlich 700 Mille von dem Konto des Einen auf das Andere überwiesen werden? Und der Überweisende wird dem FA erklären müssen, wo er die Kohle her hat. Und ob er das auch brav in den Vorjahren deklariert hat.

Hast Du den Thread gelesen?
 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
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Ja, es geht um 500.000€ "Eigenkapital" des Ehepartners. Das muss er/sie ja irgendwo her haben. Und zwar nachvollziehbar; auch für das FA. Ich vermute mal, dass das Wort Eigenkapital nicht ganz grundlos (also augenzwinkernd) in Beitrag #1 in "" gesetzt wurde.

EDer Kaufpreis wird geschultert durch eine neue Finanzierung bei der gleichen Bank, in Höhe der tatsächlichen Restschuld ca. 195.000 und der Rest durch "Eigenkapital".
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
154
vielleicht nimmt die Kaufpartei dann in gleicher Höhe noch einen Kredit beim Verkäufer auf? sone Art ratenkauf?
kann vielleicht auch noch ein Steuervorteil gestrickt werden
natürlich alles nur zum Wohle der Mieter, die dann nicht geschröpft werden müssen
 
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daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Ok, danke.
Dann hoffe ich für ihn, dass er in seiner Anfrage an das FA auch korrekt dargestellt hat, dass der Kaufpreis von ihm selbst durch ein Darlehen an den Käufer finanziert wird. Und nicht durch tatsächliches Eigenkapital des Käufers.

PS: Irgendwann muss das Darlehen ja auch mal wieder zurückbezahlt werden! Sonst ist es kein Darlehen, sondern eine Schenkung. Gruß an die Schenkungssteuer-Abteilung des FA.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.824
4.658
Unsinn. Der Kaufpreis wird gestundet, das sich daraus ergebende Darlehen mit 8 Prozent verzinst und auch daraus kann man noch was steuerliches stricken, wo keiner was gegen einzuwenden hat.
 
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br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.350
639
lej, sxf, txl
Ok, danke.
Dann hoffe ich für ihn, dass er in seiner Anfrage an das FA auch korrekt dargestellt hat, dass der Kaufpreis von ihm selbst durch ein Darlehen an den Käufer finanziert wird. Und nicht durch tatsächliches Eigenkapital des Käufers.

PS: Irgendwann muss das Darlehen ja auch mal wieder zurückbezahlt werden! Sonst ist es kein Darlehen, sondern eine Schenkung. Gruß an die Schenkungssteuer-Abteilung des FA.

Dem FA ist es doch ziemlich egal, wie der Kaufpreis beglichen wird. Oder kennst du jemanden der dem Notar oder dem FA seinen Darlehensvertrag nachweisen muss? Ich kann mir eine beliebige Grundschuldbestellungsvollmacht in den Notarvertrag einschließen lassen. Am Ende wird Geld in ausreichender Höhe fließen, die tatsächliche Verwendung steht natürlich auf einem anderem Papier!

Zum Thema Schenkungssteuer, hier muss man dann aber auch auf die Freibeträge hinweisen. :D

Aber aus steuerlichen Gründen macht eine Schenkung ja gar keinen Sinn. Wie weiter oben skizziert, wird sich das Geld Familienintern bei demjenigen besorgt der den geringsten Steuersatz besitzt, oder der sogar berechtigt ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen bzw zu erhalten!

Die Rückzahlung wird wie bereits erwähnt gestundet, damit fällt eine fiktive Zinszahlung an, welche wieder steuerlich aktiviert wird und im Bestfall keine steuerlichen Nachteile durch die NV Bescheinigung für den Darlehensgeber verursacht.

vielleicht nimmt die Kaufpartei dann in gleicher Höhe noch einen Kredit beim Verkäufer auf? sone Art ratenkauf?
kann vielleicht auch noch ein Steuervorteil gestrickt werden
natürlich alles nur zum Wohle der Mieter, die dann nicht geschröpft werden müssen

Die Mieter werden mich/uns dann schon zu einem Grillfest einladen :D

Unsinn. Der Kaufpreis wird gestundet, das sich daraus ergebende Darlehen mit 8 Prozent verzinst und auch daraus kann man noch was steuerliches stricken, wo keiner was gegen einzuwenden hat.

Achja 8% machen wir lieber nicht, wir wollen es ja nicht soweit treiben, das wir auf alle Einkünfte keine Steuern mehr bezahlen müssen :D (Sarkasmus)
 
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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.949
511
Wie kommst Du auf diese Kaufnebenkosten bei einem Verkauf innerhalb der Familie?

Das ist mir tatsächlich neu und musste ich erstmal nachlesen. beantwortet aber auch meine Frage. Dann rückt der Break Even ja ganz nah.
Wundert mich, dass das so vom Gesetzgeber mit den vielen Ausnahmen im entsp. §§ noch nicht angefasst wurde.
Eröffnet tatsächlich im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge ein interessantes Fenster.
ich würde es für mich nichtwild konstruieren, sondern eher normal durchlaufen lassen. Absetzbare Zinsen ist eh nicht relevant für uns aber steuerlich spannender als ich dachte.
Ich versteh natürlich nicht, warum man ein derart konstruiertes (Miß)-Gebilde erfinden muss, um da den letzten Cent zu maximieren, aber ist auch nicht mein Job.
prozesse wegen Gestaltungsmissbrauch dauern lange und können teuer sein und am Ende ein vergleich. Ne, lieber einfach und Ruhe.
So ergibt der Thread auf einmal einen echten Sinn für mich !
Danke an alle. Schwarmintelligenz ist doch was feines. So kommen die Jungs zu Ihrer ersten Immobilie.
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.350
639
lej, sxf, txl
Freut mich, das es nun auch Sinn für dich ergibt, ein Objekt innerhalb der Familie weiterzugeben.

Mit der Weitergabe innerhalb der Familie entstehen natürlich dem neuen Eigentümer viele Verpflichtungen. Der Besitz eines Hauses/MFH bringt nicht nur positive Aspekte für jemanden und kann auch die finanzielle Existenz des neuen Eigentümers bedrohen. So sollte es auch im Interesse des Alteigentümers sein, gerade wenn er familiär verbunden ist, finanziellen Schaden vom Familienmitglied fernzuhalten.

Ein Missgebilde ist es ja nur für denjenigen, der aus Gemeinwohl auf einen Gewinn verzichtet. Sicherlich man kann sowas machen, aber gerade ein MFH kauft man nicht aus Nächstenliebe, dann sollte man den Kaufpreis lieber spenden. Man kann wie immer die Moralkeule schwingen, aber auch von diesen Leuten legt keiner Geld an, um damit nicht einen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen! Wenn dem doch so sei, dem biete ich eine Geldanlage bei mir mit einem verbrieften Rückkaufsrecht von nur noch 85% an! Ihr könnt euch sicherlich vorstellen, wie hoch die Resonanz sein wird. Ich bin kein Samariter, aber ich sehe mich eher mit den Leuten in meinem Umfeld verbunden als mit der Allgemeinheit.

Nicht Immobilienbesitzer sehen in meinem Konstrukt eventuell mehr den Samariter, als in demjenigen der sich um "steuerliche Gewinnmaximierung" nicht kümmert und so den Gewinn aus anderen Quellen (die bei einem MFH halt übrig bleiben) herausziehen muss. Am Ende muss es immer "jemand" bezahlen! Man kann natürlich die Augen verschließen, wie vor so vielen Dingen, und mit dem Finger auf jemanden zeigen und mit Begriffen wie "Missgebilde", "Gestaltungsmissbrauch", "Steuerhinterziehung" oder "Betrug" um sich schlagen. Wenn es aber nachvollziehbar, einen wirtschaftlichen Erfolg, für einen persönlich bringen kann, schreien doch eh wieder 95% "Ich will das auch".

Vater Staat z.b. hat sich auch bereits Gedanken zum grunderwerbssteuerfreien Verkauf innerhalb der Familie gemacht. Versuch mal vom Kind auf die Eltern wieder ein Objekt zurück zu übertragen, oder Verkauf mal ein Objekt zwischen zwei Geschwister...

Zu deiner Erbfolge. Hier wird dich dein Notar auch beraten den Kaufpreis nicht zu günstig zu wählen, sondern so nah wie nur möglich am tatsächlichen Marktwert.(sicherlich auch deswegen, weil er danach bezahlt wird) Hat ja auch einen Grund, oder willst du das ein Kind benachteiligt wird?
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Ich würde mich umgangssprachlich als „Kapitalist“ und wohlhabend einordnen, aber dennoch finde ich dieses Vorgehen extrem verwerflich. Solche Übertreibungen wecken nur die schlafenden Löwen der Gegenseite in der Politik.

Aber gut, jeder wie er will. Hauptsache, die Finanzministerin Wagenknecht wird Euch in 4 Jahren keine 2% Vermögenssteuer auf Euer 700T-Häuschen aufdrücken. Ich drücke die Daumen.

Witzigerweise erlebe ich gerade im Freundeskreis einen ganz ähnlichen Fall. Üble Geschichte.

Hier hat der Vater nahezu dasselbe Sparmodell mit seinem ältesten Sohn durchgezogen, welcher der Bestverdienende in der Familie ist (Vater, Mutter, 3 Kinder).

Nun ist 2 Jahre nach dem deal der Vater dement geworden, sitzt im Pflegeheim, und der Rest der Familie kann nun die „stillschweigenden“ Vereinbarungen dieses Verkaufs an den einen Sohn nicht mehr beweisen. Die zahlen jetzt mehr an Rechtsanwälte, um das vertragliche Kuddelmuddel aufzulösen, als der Älteste je an Steuern gespart hat. Die Pflegekasse hat auch schon nach der Höhe des Vermögens gefragt.
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.350
639
lej, sxf, txl
Ich würde mich umgangssprachlich als „Kapitalist“ und wohlhabend einordnen, aber dennoch finde ich dieses Vorgehen extrem verwerflich. Solche Übertreibungen wecken nur die schlafenden Löwen der Gegenseite in der Politik.

Aber gut, jeder wie er will. Hauptsache, die Finanzministerin Wagenknecht wird Euch in 4 Jahren keine 2% Vermögenssteuer auf Euer 700T-Häuschen aufdrücken. Ich drücke die Daumen.

Die Alternative wäre also nichts zu tun und alles dabei belassen? Das finde ich eher traurig und keine Option! Ich kann dir eins sagen, wenn Frau Wagenknecht in 4 Jahren die 2% Vermögenssteuer einführt dann zu 100% nicht auf den ursprünglichen Kaufpreis, sondern auf den aktuellen Verkehrswert. Das bedeutet hier nimmt sich dann der Stadt raus, erzielte Gewinne auf eingesetzte Vermögen zu besteuern. Ob das gut ist oder nicht will ich gar nicht beurteilen. Dieses herangehen kann man jetzt bei der Neu-Novellierung der Grundsteuer bereits sehen. Hier wird keiner ab 2020 in Deutschland weniger bezahlen als 2019! Auch nicht in Ostdeutschland. Auch hier wird ein Faktor des aktuellen Verkehrswertes zugrunde gelegt und dazu kommt das jede Gemeinde ihren eigenen Hebesatz festlegen kann. Im Umkehrschluss heißt dies aber auch, das wenn die Gemeinde mit der Novellierung des Bundes nicht einverstanden ist, wird ein Hebesatz von 300% auf 450% angehoben.

Hier darf man nun wiederum von gestiegenen Verkehrswerten profitieren, als Immobilienbesitzer aber nicht? Das ist mehr als komisch!

Für mich ist es keine Alternative einfach zu sagen, das wenn eine Vermögenssteuer kommt ( die auch sicherlich kommen wird egal ob mit die Linke oder nicht ) ich es am besten aussitze so wie es heute in meiner Steuerakte ist. Ich muss für mich Rücklagen bilden um in Zukunft Vermögenssteuer überhaupt bezahlen zu können.

Der nächste Vorstoß seit gestern mit der Umverteilung der Maklercourtage. Hier ist Vater Staat der Wohltäter und will die armen Käufer entlasten indem das Bestellerprinzip angewandt wird. Aber wer bis 3 zählen kann, weiß genau was passiert! Wenn der Verkäufer nun die Courtage übernehmen soll, steigt der Kaufpreis! Ergo steigen die Kaufnebenkosten, heißt unser lieber Vater Staat verdient hier wieder fleißig mit! Oder glaubt hier wirklich jemand, das die Verkäufer die Courtage Netto aus seinem Verkaufserlös nehmen?

Witzigerweise erlebe ich gerade im Freundeskreis einen ganz ähnlichen Fall. Üble Geschichte.

Hier hat der Vater nahezu dasselbe Sparmodell mit seinem ältesten Sohn durchgezogen, welcher der Bestverdienende in der Familie ist (Vater, Mutter, 3 Kinder).

Nun ist 2 Jahre nach dem deal der Vater dement geworden, sitzt im Pflegeheim, und der Rest der Familie kann nun die „stillschweigenden“ Vereinbarungen dieses Verkaufs an den einen Sohn nicht mehr beweisen. Die zahlen jetzt mehr an Rechtsanwälte, um das vertragliche Kuddelmuddel aufzulösen, als der Älteste je an Steuern gespart hat. Die Pflegekasse hat auch schon nach der Höhe des Vermögens gefragt.

Das ist wirklich sehr bitter und dies kann man auch keinem wünschen! Man sollte natürlich versuchen alles schriftlich festzuhalten und das nicht nur für einen eventuellen Pflegefall sondern auch für das FA oder eine anstehende Erbschaft. Aber auch das würde natürlich niemanden vor so einem Fall zu 100% schützen.
Aber auch wenn man es dokumentiert hätte, würde die Zuzahlung zur Pflege auch von aktuellen Verkehrswerten und nicht von historischen Kaufpreise ausgehen. Ich will damit sagen, das den betroffenen vielleicht auch ohne ein ähnliches Konstrukt, immense Kosten entstanden wären. So haben die betroffenen allerdings 2 Jahre höhere Steuervorteil genießen können. Das wird sicherlich aber kein Trost für die Situation sein.
 
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malone

Erfahrenes Mitglied
11.05.2015
1.835
1.173
Die Alternative wäre also nichts zu tun und alles dabei belassen? Das finde ich eher traurig und keine Option! Ich kann dir eins sagen, wenn Frau Wagenknecht in 4 Jahren die 2% Vermögenssteuer einführt dann zu 100% nicht auf den ursprünglichen Kaufpreis, sondern auf den aktuellen Verkehrswert. Das bedeutet hier nimmt sich dann der Stadt raus, erzielte Gewinne auf eingesetzte Vermögen zu besteuern. Ob das gut ist oder nicht will ich gar nicht beurteilen. Dieses herangehen kann man jetzt bei der Neu-Novellierung der Grundsteuer bereits sehen. Hier wird keiner ab 2020 in Deutschland weniger bezahlen als 2019! Auch nicht in Ostdeutschland. Auch hier wird ein Faktor des aktuellen Verkehrswertes zugrunde gelegt und dazu kommt das jede Gemeinde ihren eigenen Hebesatz festlegen kann. Im Umkehrschluss heißt dies aber auch, das wenn die Gemeinde mit der Novellierung des Bundes nicht einverstanden ist, wird ein Hebesatz von 300% auf 450% angehoben.

Hier darf man nun wiederum von gestiegenen Verkehrswerten profitieren, als Immobilienbesitzer aber nicht? Das ist mehr als komisch!

Für mich ist es keine Alternative einfach zu sagen, das wenn eine Vermögenssteuer kommt ( die auch sicherlich kommen wird egal ob mit die Linke oder nicht ) ich es am besten aussitze so wie es heute in meiner Steuerakte ist. Ich muss für mich Rücklagen bilden um in Zukunft Vermögenssteuer überhaupt bezahlen zu können.

Der nächste Vorstoß seit gestern mit der Umverteilung der Maklercourtage. Hier ist Vater Staat der Wohltäter und will die armen Käufer entlasten indem das Bestellerprinzip angewandt wird. Aber wer bis 3 zählen kann, weiß genau was passiert! Wenn der Verkäufer nun die Courtage übernehmen soll, steigt der Kaufpreis! Ergo steigen die Kaufnebenkosten, heißt unser lieber Vater Staat verdient hier wieder fleißig mit! Oder glaubt hier wirklich jemand, das die Verkäufer die Courtage Netto aus seinem Verkaufserlös nehmen?

Sei mir nicht böse, aber du bist KEIN Opfer. Du verdienst auch so genug an den Wertsteigerungen.
 
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David_DE

Erfahrenes Mitglied
21.05.2013
1.759
616
Hier hat der Vater nahezu dasselbe Sparmodell mit seinem ältesten Sohn durchgezogen, welcher der Bestverdienende in der Familie ist (Vater, Mutter, 3 Kinder).

Nun ist 2 Jahre nach dem deal der Vater dement geworden, sitzt im Pflegeheim, und der Rest der Familie kann nun die „stillschweigenden“ Vereinbarungen dieses Verkaufs an den einen Sohn nicht mehr beweisen. Die zahlen jetzt mehr an Rechtsanwälte, um das vertragliche Kuddelmuddel aufzulösen, als der Älteste je an Steuern gespart hat. Die Pflegekasse hat auch schon nach der Höhe des Vermögens gefragt.


Gier frisst Hirn wäre in diesem Fall wohl eine geschmacklose Bemerkung.
 
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br33s

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19.11.2010
3.350
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Sei mir nicht böse, aber du bist KEIN Opfer. Du verdienst auch so genug an den Wertsteigerungen.

Was verdient man denn alleine an einer Wertsteigerung? Das wäre mir jetzt zum Beispiel recht neu, aber ich lass mich gerne aufklären.
Entweder verdient man an einer verrichteten Arbeit (Überlassung der Arbeitskraft), an einer Investition ( z.b. Zinsen oder realisierte Erlöse ) oder an einer Mieterhöhung.

Alleine das ein Objekt letztes Jahr 10.000 Euro Wert war und dieses Jahr 10.500 Euro Wert ist, verdiene ich als Eigentümer keinen Euro mehr. Ich würde verdienen wenn ich das Objekt fremd veräußere, habe dann ja aber einen realisierten Erlös.

Wenn man nun z.b. ein Gewerbeobjekt in guter Lage besitzt, hierzu einen festen Mietvertrag auf 10 Jahre abschließt, ( gerne auch mit einer Staffelung ) verdiene ich keinen einzigen Euro an der zukünftigen Wertsteigerung.

Wenn die ganze Immobilienblase platzt, hat auch niemand Mitleid mit demjenigen der heute überteuert für 1 Mio. gekauft und in 10 Jahren für 500.000 wieder verkaufen muss, die Verluste kann er steuerlich geltend machen aber auch diese bringen einem nicht die verloren 500.000 Euro wieder. Die in den 10 Jahren realisierten Mietüberschüsse, gehen für Instandhaltung, Steuern, Verwaltung größtenteils drauf. Das ist halt Investitionsrisiko.

Einige müssten die Situation eventuell mehr aus dem Blick einer Geldanlage sehen. Hier ist es ja auch nicht verwerflich, wenn ein Anleger versucht das Maximum an Gewinn aus seiner Anlage zu erzielen. Das "Gute" bei Immobilien ist halt, das man wie bei Fonds, die Erlöse/Gewinne auf verschieden Schultern verteilen kann. Dennoch sind auch mit dieser Geldanlage Risiken verbunden und genau diese Risiken müssen nun einmal bezahlt werden.
 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Gier frisst Hirn wäre in diesem Fall wohl eine geschmacklose Bemerkung.

Das Hauptproblem ist, dass der begünstigte älteste Sohn auch "dement" geworden ist, in Anführungszeichen, weil er inzwischen "vergessen" hat, welche Wohltaten im Zusammenhang mit dem Deal mündlich der Mutter und den jüngeren Geschwistern zugesagt wurden... Auf Vertrauensbasis zum Vater.
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.961
13.460
FRA/QKL
Das Hauptproblem ist, dass der begünstigte älteste Sohn auch "dement" geworden ist, in Anführungszeichen, weil er inzwischen "vergessen" hat, welche Wohltaten im Zusammenhang mit dem Deal mündlich der Mutter und den jüngeren Geschwistern zugesagt wurden... Auf Vertrauensbasis zum Vater.

Für solche Deals gibt es deshalb ja eigentlich den Notar, und der vergisst nichts. Vertrauensbasis ist immer ganz schlecht, insbesondere bei solchen Konstrukten. :sick:
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.949
511
Bin jetzt auch durch diesen Thread tiefer in das Thema eingegangen und witzigerweise haben wir jetzt einige Entscheidungen anders getroffen, als mal geplant.
Gibt da noch einiges interessante mehr, z.b. im Bereich Betriebs/Sonderbetriebsvermögen. Irrwitzig.

Aber eine andere frage kam auf. Wir haben eine Wohnung sehr günstig vor einigen Jahren (2013) gekauft. Anscheinend galt damals andere rechtsprechung. STBER hat von Stadt den Bodenrichtwert geholt ( sehr hoch) , den Anteil vom Kaufpreis für die Afa abgezogen und übrig blieb eine hochwertige Wohnung für ca. 650 Euro den qm gekauft. Die Aufteilung stimtm natürlich nicht und wir freuen uns auch über den günstigen Kauf, aber ich hab das nicht gewusst/gesehen wie die Aufteilung in der Steuererklärung ankam.
Ist es möglich dies jetz noch nachträglich zu ändern, da es ganz offensichtlich ein Missverhältnis ist ?
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.350
639
lej, sxf, txl
Bin jetzt auch durch diesen Thread tiefer in das Thema eingegangen und witzigerweise haben wir jetzt einige Entscheidungen anders getroffen, als mal geplant.
Gibt da noch einiges interessante mehr, z.b. im Bereich Betriebs/Sonderbetriebsvermögen. Irrwitzig.

Aber eine andere frage kam auf. Wir haben eine Wohnung sehr günstig vor einigen Jahren (2013) gekauft. Anscheinend galt damals andere rechtsprechung. STBER hat von Stadt den Bodenrichtwert geholt ( sehr hoch) , den Anteil vom Kaufpreis für die Afa abgezogen und übrig blieb eine hochwertige Wohnung für ca. 650 Euro den qm gekauft. Die Aufteilung stimtm natürlich nicht und wir freuen uns auch über den günstigen Kauf, aber ich hab das nicht gewusst/gesehen wie die Aufteilung in der Steuererklärung ankam.
Ist es möglich dies jetz noch nachträglich zu ändern, da es ganz offensichtlich ein Missverhältnis ist ?

Wer ist den aktuell Eigentümer der Wohnung?
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.350
639
lej, sxf, txl
Immer noch unverändert wir.das ganze durch einen neuen Verkauf zu realisieren, geht nicht da sonst Spekulation

Hast du minderjährige Kinder?
Du brauchst halt einen steuerlich relevanten Akt. Auch wenn die 10 Jahre Haltefrist noch nicht um sind, kann man unter Umständen die Spekualtionssteuer selbst bei einem Veräußerungsgewinn umgehen. Kommt halt darauf an, wieviele Objekt ihr/du noch besitzt und wieviele in den letzten Jahre veräußert worden sind.

Wollte mehrfach.aber fachkundige berater haben mich aus guten gründen abgehalten.
Hat sich bis jetzt jedes mal als richtig erwiesen.
Jetzt steht wieder ein feststellungsverfahren im raum... ich würde gerne... man sagt mir wieder dass das nicht schlau sei

Auch wenn man verheiratet ist, hat mir mein Steuerberater immer gesagt, das ein Objekt niemals auf beide Personen laufen darf! Man kann sich anderweitig, relativ kostenneutral, gegenseitig absichern, so das keiner Schindluder mit dem Objekt betreiben kann. ( auch bei dem privaten EFH/WE)

Eine von dir vorgeschlagene Vermögensverwaltungs GmbH wird auch nichts bringen, da hier volle Nebenkosten anfallen und man es steuerlich immer wieder bei jeder Transaktion voll aktivieren muss. ( ohne Spekulationsfrist usw)