kurze Rückmeldung: Gestern ging ein Schreiben an den Vorsteher des FA raus, leider mit etwas Verspätung. Sinngemäß-> Arbeitshilfe zur Kaufpreisfindung. Bin auf die Reaktion gespannt und wie lange es dauert, wir haben es mal auf Anfang Februar datiert.
Kurze Rückmeldung hierzu.
Am Mittwoch hat meine betreuende Steuerkanzlei ein Antwortschreiben erhalten. Wie erwartet wurde natürlich kein max. Preis genannt, danach wurde ja auch in meiner Anfrage nicht gefragt.
Auf 7 Seiten wurden mir nun verschiedene Aspekte, welche wohl berücksichtigt werden, aufgeführt. Was mich sehr freut ist das sogar 4 Aspekte aus meiner tatsächlichen Steuerhistorie erwähnt beziehungsweise berücksichtigt werden. Das zeigt mir, das sich anscheinend wirklich jemand beim erstellen der Antwort Zeit für das Einlesen in die Materie genommen hat.
Zusammenfassend kann man sagen ,es gibt keine "einfache" Berechnungsgrundlage, wo man sagen kann "nimm den Kaufpreis ähnlicher Objekte der letzten 3-5 Jahre im Schnitt und addiere den Median der Steigerung dieses Zeitraums für das aktuellen Jahres hinzu".
Es werden wohl verschiedene Berechnungsmethoden herangezogen, hier spielen Faktoren wie vielfaches des Jahresrohertrages, Neubaukosten je qm und sogar Vergleichsobjekte usw. eine Rolle. Als FA will man sich nicht auf eine Methode reduzieren lassen, was für mich ja auch verständlich ist. Am Ende kann abgewogen werden, ob ein Mittel aus verschiedenen Grundlagen oder nur einer mit dem maximalen Wert zugrunde gelegt wird.
Jetzt kommen wir zum erfreulichen. Sinngemäß gibt es fast eine Seite mit der Aussage, das ein Kaufpreis frei gewählt werden kann, selbst wenn die eigene Rechnung des FA´s unter diesem KP liegen sollte, muss dies nicht zwingend zu einer Veränderung des Buchwertes führen, wenn es nachhaltige Gründe gibt, warum es hier zu Differenzen kommen kann. Selbst wenn dieses nicht nachvollziehbar ist, wird darauf verwiesen das hier "lediglich" der Buchwert gekürzt wird. Hier wurde ein Beispiel aus meiner Steuerhistorie aus dem Jahr 2009 aufgeführt, wo dies bereits einmal ähnlich mit einer PV Anlage seitens des FA gemacht wurde. Auch wurde kein Hinweis auf §370 AO gegeben. ( das habe ich natürlich nicht selber gesehen, sondern hier hat mich mein Steuerberater informiert, er war förmlich begeistert, das hier nicht konkret darauf verwiesen wurde )
Auf der letzten Seite werden mir dann die Rechtsmittel aufgeführt, welche ich nutzen könnte, sollte das FA den Buchwert nicht akzeptieren.
Alles in Allem sind mein Steuerberater und ich mit der Auskunft mehr als zufrieden. Der nächste Schritt ist nun ein persönlicher Termin mit dem Verfasser des Schreibens. ( Dies ist nicht die zuständige Mitarbeiterin, welche in den letzten Jahren meinen Erklärung geprüft hat )
Dann steht erst einmal Urlaub an und im Mai soll beurkundet werden. (leider etwas später als gedacht, aber so können ja immer noch 5/2 des Jahres steueroptimiert genutzt werden )
P.s. Ich möchte jetzt nicht wieder schwadronieren, wie belastbar ein Schreiben ist oder nicht. Ich hab auch nur deswegen wieder hier geantwortet um zu zeigen, dass das FA nicht immer der Böse ist, welcher gar nicht "gefragt" werden will und keine Antwort geben will. Auch fühle ich mich natürlich in meinem Anliegen bestärkt, das es auf keinen Fall Steuerhinterziehung ist!