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Weiter oben schreibst du doch sinngemäß -Miete bis zur Schmerzgrenze erhöhen=höhere Rendite=Wertsteigerung der Immobilie=möglichst hoher "fiktiver" Verkaufspreis an die Gattin=höhere Abschreibungen=höhere Steuerersparnis. Kriegen deine Mieter dann eigentlich einen Kickback von dir, wenn dein Steuerbeschiss klappt?
Nennt man so etwas Vorsatz, wenn man bewusst eine falsche Angabe macht?
Wo sollen denn hier falsche Angaben gemacht werden? Strafrecht ist kein Gesinnungsstrafrecht. Daher geht es das Finanzamt erst einmal nichts an, warum ich irgendetwas mache. Und es gibt zig Gründe, eine Immobilie in der Familie anders aufzuhängen. Die versteht natürlich nicht jeder. Und wenn der Kaufpreis beurkundet und (wie auch immer) bezahlt wird, ist es erst einmal so.
Um es einfach zu machen:
Bei vielen Arbeitnehmern erkennt das Finanzamt einen Fahrtweg, der weiter (aber besser) als der verkehrsübliche ist, nach Prüfung pauschal nicht an. Trotzdem ist die Angabe keine "Steuerhinterziehung". Genauso ist es erst einmal hier. Es ist Gestaltung und allenfalls ein nicht anzuerkennender Gestaltungsmissbrauch. Das ist aber nicht strafbar. Strafbar würde es - um beim AN Beispiel zu bleiben - wenn ein längerer Weg zur Arbeit angegeben, aber nicht gefahren wird, oder - und ich wette dass haben 90 Prozent hier schon so gemacht - die Tage mit Fahrten zur Arbeit "zu großzügig" geschätzt werden.