Naja selbst wenn Sie meinen "Mondpreis" nicht anerkennen, heißt es ja nicht, das es zum alten Buchwert weitergeführt wird.
Als Beispiel könnte man es sogar noch weiter treiben. Ursprüngliche Anschaffungskosten 300.000 Euro -> Buchwert 260.000 Euro. Heute 10 Jahre später Verkauf zu 5 Mio an Ehefrau. Selbst der Verkauf zu 5 Mio ist ja erst einmal keine Steuerhinterziehung! Die Ehefrau reicht dann ihre EST-Eklärung ein -> FA kürzt den Buchwert des erworbenen Objektes auf nur 550.000 Euro. Darauf berechnet sich jetzt die AfA. ( zu Not könnte man in Widerspruch gehen und den Buchwert versuchen noch hoch zu handeln oder halt einfach dabei belassen) Die Ehefrau übernimmt nun die ursprüngliche Darlehensschuld (vielleicht noch 180TE-200TE je nach TIlgungssatz) beim Kreditinstitut und kann die Zinsen daraus steuerlich geltend machen. Für die Kaufpreisdifferenz gibt mein Vater ( Rentner mit NV Bescheinigung ) ein Darlehen in Höhe von 4,8 Mio zu einem Zins von 1% (marktüblich). Damit dürfte die Ehefrau auch diese Zinsen natürlich steuerlich geltend machen. Jetzt könnte natürlich das FA auch die Zinsen kürzen auf einen Darlehensbetrag bis zum maximal anerkannten Buchwert ( was ich aber nicht glaube ). Dennoch kann man so natürlich versuchen seine Steuer für alle 7 Einkunftsarten auf 0 zu drücken. Wie sinnvoll das ist und ob das moralisch vertretbar ist, ist ja auch hier nicht die Frage, nur ob es erstmal möglich ist.
In der Yellow Press wird ja auch immer mal "informiert" das der feine Herr Milliardär weniger Steuern zahlt, als der/die Kasserier/in bei Aldi/Netto/Edeka/Rewe usw.
Kurzum will ich damit sagen, das wenn ich zu 700.000 Euro verkaufe, habe ich eine gewisse Chance das dies akzeptiert wird oder halt auf einen geringeren Buchwert angepasst wird. Am Ende verändert sich es aber aus Sicht des Eigentümers positiv, nur die Höhe ist noch nicht zu 100% bekannt.
Ich vergleich das gerne noch einmal mit dem Fahrtenbuch. Ich als Steuerpflichtiger reiche meine Erklärung mit Fahrtenbuch für einen Firmenwagen ein, je nachdem wie hoch die private Nutzung ist, kommt man in den Genuss der 1% Regelung. Verwirft das FA das Fahrtenbuch, ändert dies meine Erklärung ab und erstellt mir einen Steuerbescheid, mit einem Vermerk, was sie abgeändert haben. Nun kann ich in Widerspruch gehen, oder es so akzeptieren. Ähnlich stelle ich mir die Prozedur für das skizzierte Szenario vor. Oder liege ich hier wieder falsch? Ich muss dazu sagen, das der Verkauf nicht offensichtlich mit steuerlichen Gründen argumentiert wird, sondern mit Haftungsgründen für andere Eventualitäten und das kann einem das FA ja nicht verwehren. Den ich selber muss ja nun einschätzen wie hoch das Risiko ist, das Objekt weiter zu halten oder eben nicht.