Kann das Finanzamt den Kaufpreis eines Mehrfamilienhauses nicht akzeptieren?

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br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.349
639
lej, sxf, txl
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Leider nur das eine, bin allerdings permanent auf der Suche nach weiteren, aber nicht zu den Mondpreisen der letzten Jahre.

„Früher“ ( wo alles besser war :D ) hat man eine Annuität von 6,5-7% zahlen müssen, heute fallen glücklichweise nur noch ca. 3.5% an. Die Verkäufer haben aber schon immer den kaufpreis an der auf dem markt zu erzielenden Rate im Verhältnis zum Rohertrag errechnet. Durch die gefallenen Zinsen sind erst einmal die Kaufpreise gestiegen und die Mieten nur langsam angezogen. Es gab traumhafte 10-12 fache Kaufpreise im Verhältnis zum Jahresrohertrag mit einer Annuität von 6,5%.
 

vapianojunkie

Erfahrenes Mitglied
15.01.2014
975
401
MUC
Leider nur das eine, bin allerdings permanent auf der Suche nach weiteren, aber nicht zu den Mondpreisen der letzten Jahre.

Steuerlichte Gesichtspunkte bei Entscheidungen für bestimmte Transaktionen zu berücksichtigen, ist ja legitim. Du willst aber:

1. Eine Transaktion ausschließlich aus steuerlichen Gesichtspunkten durchführen.
2. Die Transaktion zu einem Preis durchführen, den du selbst als "Mondpreis" bezeichnest, um die Steuerschuld zu minimieren.
3. Gutachter motivieren, dir deinen "Mondpreis" als marktüblich zu bestätigen.
4. Die Anbahnung weiterer Transaktionen faken, um deine eigentliche Intention zu verschleiern.

Und du wunderst dich, dass dein Steuerberater da zurückhaltend ist? :confused:
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.349
639
lej, sxf, txl
wie in meinem ersten Beitrag bereits geschrieben, möchte ich den maximal möglichen Kaufpreis finden und dafür so wenig wie möglich Kosten verursachen.
Weiter später habe ich eingeräumt, das mit klar geworden ist, das ich den Kaufpreis nicht würfeln kann und mein gewählter Kaufpreis muss einem Drittvergleich standhalten.

Ein Gutachter wird die Wertermittlung nach ImmoWertV anfertigen und hier sind Vorgaben gegeben, an welche sich der Gutachter auch zu halten hat. Auch sind hier einige Spielräume für Bewertungsansätze gegeben, diese möchte ich natürlich mit gutem zureden und explizitem drauf hinweisen ausnutzen. Daran ist ja wohl auch nichts verwerfliches, solange sich das Gutachten an die Ermittlungsgrundlagen hält. Um dann den hoffentlich recht hohen Wert zu untermauern, möchte ich noch schriftliche Kaufangebote ergänzen. Prinzipiell orientiere ich mich an dem Faktor 15-20 ( für unsere Region ) des Jahresrohertrages, natürlich je nach Zustand. In Leipzig direkt wird der Faktor 22-30 aufgerufen. Wenn man nun dies mal durchrechnet, kommt man schon hier auf Schwankungen im 100ter Bereich. Wie ich auch schon ausgeführt habe, ist der Wert eines Gutachtens nicht bindend, wie auch SleepOverGreenland in seinem Post geschrieben hat, hat er den Kaufpreis durch 3 verschiedene Gutachten auch optimieren können. Es ist auch nicht selten das Gutachter zu unterschiedlichen Werten kommen, dafür gibt es ja den Spielraum in den Bewerungsansätzen.

Das jetzt bei SleepOverGreendland gleich mal 41% zwischen dem günstigsten und dem teuersten Gutachten liegen, für ein und das selbe Objekt ist nicht verwunderlich und lässt vielleicht auch darauf schließen, das hier mit gutem Zureden und vielleicht hinweisen auf „Vorteile“ des Objektes der Wert des Gutachten optimiert wurde. ( ich möchte hier aber auch nichts unterstellen!!! )

Sollte nun wieder erwartend ein Gutachter nur einen Wert von 500.000 Euro ermitteln, was aktuell ca. dem 16 Fachen des Jahresrohertrages entsprechen würde. Dann bedeutet dies für mich, ich muss es ja für diesen Preis noch nicht verkaufen, nicht an einen Dritten oder an meine Frau. Dieser Wert stellt lediglich eine Orientierung dar. Sollte nun ein Gutachten z.b. das vielleicht Maximum des 20 Fachen ermitteln, wäre ich natürlich zufriedener und würde dann damit ins Rennen gehen wollen. Bei dem 16 Fachen, würde ich halt kostenneutrale Argumente für einen höheren Kaufpreis versuchen zu besorgen. (Kaufangebote)

Ich verstehe natürlich auch, das ein Steuerberater eine gewisse Sorgfaltspflicht hat und seinen Mandaten vor Schaden bewahren muss. Aber er sollte natürlich auch Gestaltungsvorschläge bei selbst eingebrachten Ideen offen gegenüberstehen. Was mein Steuerberater nach dem 2ten Gespräch auch war. Ich war eher ein wenig entsetzt, das ihm ein solches Konstrukt nicht „geläufig“ war. Als wir gemeinsam verschiedene Beispiele kalkuliert hatten, war er auch förmlich „Feuer und Flamme“ für eine solche Idee, natürlich mit dem gebührenden Respekt, hier nicht ins offen Messer zu laufen. Und daran arbeiten wir nun gemeinsam. Ich habe den Thread hier nur eröffnet um vielleicht doch mal 2-3 „gleichgesinnte“ mit vielleicht vorhanden Erfahrungen zu treffen. Ich hatte auch regen Austausch via PM und hier im Thread. Und sage auch Danke, das hier mit Nachdruck auf den Drittvergleich verwiesen wurde. Das mir hier keine fundierte Steuerberatung durch das Forum geliefert wird, war mir natürlich auch von vornherein klar.

Was mich auch motiviert überhaupt in solch eine Richtung weiter zu denken, ist die skizzierte Mietpreisbremse. Ich bin bei weitem kein Samariter und das kann ich auch ganz gut einschätzen. Aber jeder hier trifft Anlageentscheidungen mit der Motivation seinen persönlichen Vorteil daraus zu ziehen und das muss sich auch keiner vorwerfen lassen. Aus diesem Grund, kann ich nicht wirklich nachvollziehen, warum man so partout gegen ein solches Konstrukt ist. Und sicherlich werde ich, bei einem gesunkenen Marktwert nie versuchen den Buchwert an diesen anpassen zu wollen, sondern immer nur andersherum. Ich sehe das eher als Ausgleich zwischen dem Bestandsbesitzer und dem Neubesitzer.

So jetzt habe ich mir meinen Frust von der Seele geschrieben, damit soll dann nun auch gut sein....
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
BIn eben erst auf diesen Thread gestossen. 2, 3 anmerkungen, da wir in dem Bereich unterwegs sind.

- Gutachten können hilfreich sein, müssen aber nicht. Vor dem hiesigen FA hat in einem entfernt vergleichbaren Fall die Vorlage diverser Verkausfangebote von Maklern im Gespräch mit dem FA zum Erfolg geführt" Schau mal, das und das und das wurde zu dem Preis verkauft/angeboten. Das ist wie bei uns" Das ging durch.
- ABER es gibt bzgl. des auch schon erwähnten Gestaltungsmissbrauchsparagraphen eine sehr weiche Zone. Das vom Lawyer angegebene Beispiel im Innenverkauf kann durchaus sinnvoll nachvollzogen werden, kleinste Änderungen zerschiessen das Modell.
Es gibt hier einfach keine klare Kante, Wenn du es genau wissen willst, kannst du ein feststellungsverfahren beantragen mit allem für und wieder.
- Dein STBER darf dir keine rechtliche Würdigung des Sachverhalts geben, und wird er nicht. Der sieht das nur aus steuerlicher Sicht.
- Solche Szenarien werden auch gerne mal rückwirkend über Jahre zerschossen
- Ich würde mich neben der klaren Darstellung des passablen Kaufpreises, der dann wohl niedriger sein wird, vor allem darauf konzentrieren, das WARUM dem FA sinnhaft darzustellen. Das ist hier nämlich 2-stufig. 1. ) Grundsätzlich korrekte Gestaltung und 2.) korrekte Zahlen und Berechnung
- Es gäbe natürlich noch weitere Möglichkeiten das ganze abzuwickeln mithilfe einer separaten gesellschaft
- Kleiner WINK mit dem Zaunpfahl: wenn ich FA wäre, würde ich schauen, ob die neue AFA von eurer gemeinsamen Steuerschuld abgeht. Wäre das so, würde ich es zurückpfeifen....du verstehst?


alles in allem sehr viele Fallstricke in dem Modell. Schau doch mal ob nicht tatsächlich eine "Gesellschaft" nicht viel eleganter ist.

p.s: Weil auch noch nichts darüber steht: Aus den 10 Jahren bist du raus oder hast selber drin gewohnt?
 
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br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.349
639
lej, sxf, txl
aus den 10 Jahren bin ich bereits demnächst raus.

Wir sind getrennt veranlagt, so ist die AfA auch nur in meiner Steuererklärung enthalten.

Ein weiterer Grund für den Eigentumswechsel ist auch, das Objekt aus der Haftungsmasse von anderen Unternehmungen heraus zu nehmen. Wo ich persönlich hafte, das Objekt dient aber für keinen Zweck als Ersatzsicherheit. (lediglich das obligatorische Grundpfandrecht für die finanzierende Bank)

Mit meiner Frau bin ich eigentlich nur aufgrund einer GbR für eine mittlere PV Anlage steuerlich verbandelt.

Für das Feststellungsverfahren möchte ich ja eigentlich eine kürzerer Eingabe zum Vorsteher des zuständigen FA machen, mit der Hoffnung eine belastbare Aussage zu erhalten.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
aus den 10 Jahren bin ich bereits demnächst raus.

Wir sind getrennt veranlagt, so ist die AfA auch nur in meiner Steuererklärung enthalten.

Ein weiterer Grund für den Eigentumswechsel ist auch, das Objekt aus der Haftungsmasse von anderen Unternehmungen heraus zu nehmen. Wo ich persönlich hafte, das Objekt dient aber für keinen Zweck als Ersatzsicherheit. (lediglich das obligatorische Grundpfandrecht für die finanzierende Bank)

Mit meiner Frau bin ich eigentlich nur aufgrund einer GbR für eine mittlere PV Anlage steuerlich verbandelt.

Für das Feststellungsverfahren möchte ich ja eigentlich eine kürzerer Eingabe zum Vorsteher des zuständigen FA machen, mit der Hoffnung eine belastbare Aussage zu erhalten.

Na das klingt doch gut, zumindest besser als einiges vorher :)

Eine belastbare Aussage kannst du gegen geld sicher erhalten. ABER : Ändert sich nur die kleinste Angelegenheit in dem komplexen Sachverhalt, ist die Aussage nicht mehr bindend.

Des weiteren stösst die "bereits demnächst" für die 10 Jahre in bischen auf.
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.349
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lej, sxf, txl
Kaufvertrag wurde am 08.01.09 beurkundet, KP ist Mitte Februar geflossen und Eigentumsumschreibung war im Juni 09. Mein Steuerberater meinte das Ende ist am 09.01.19 0 Uhr.

etwas Offtopic: Aber beim lesen des Artikels der FAZ+ kam mir eine alte Harald Schmidt Show in Erinnerung, hier wird erklärt wie Herr Schröder seine Immobilie finanzieren könnte, das Video passt dann auch mehr zum Artikel. Hat auch nichts mit einer steuerlichen Betrachtung zu tun. Ich musste nur sehr schmunzeln.
 
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vapianojunkie

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15.01.2014
975
401
MUC
So jetzt habe ich mir meinen Frust von der Seele geschrieben, damit soll dann nun auch gut sein....

Woher kommt der Frust? Der Wert deiner Immobilie scheint sich in 10 Jahren fast verdoppelt zu haben - zusätzlich zu den Erträgen aus der Miete. Das ist doch eine ansehnliche Rendite und kein Grund für Frust. Aber du scheinst mit aller Macht deine sichere Immobilienanlage in ein High Risk Investment verwandeln zu wollen. ;)
 
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aurum

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13.01.2016
1.429
151
der Wertzuwachs ist dann steuerfrei, schön
und falls die Immobilienpreise in den nächsten Jahren sinken, kann das Haus zu dann niedrigeren Preis wieder zurückverkauft werden und der Verlust, der dann bei deiner Frau aufgetreten ist, kann gegen Einkommen anderer Einkunftsarten aufgerechnet werden?
yeah, das wird ein ewiges Steuersparobjekt ;-)
 
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br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
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der Wertzuwachs ist dann steuerfrei, schön
und falls die Immobilienpreise in den nächsten Jahren sinken, kann das Haus zu dann niedrigeren Preis wieder zurückverkauft werden und der Verlust, der dann bei deiner Frau aufgetreten ist, kann gegen Einkommen anderer Einkunftsarten aufgerechnet werden?
yeah, das wird ein ewiges Steuersparobjekt ;-)

ohhh wäre das traumhaft!!!! Aber wer sich ein wenig mit dem EStG beschäftigt, wird schnell feststellen, das dies nicht so möglich ist. ( §23 EStG ) Sie müsste schon in dem Jahr ein anderes privates Veräußerungsgeschäft mit Gewinn tätigen um damit die Steuerlast aus der Sparte zu verringern. Früher ( wo wir ja nun wissen alles besser war ) konnte man so wenigstens ein wenig schummeln bei Erlösen aus Wertpapieren.

Heute kann man wenigstens mit fiktiven Verlusten bei Wertpapieren noch seinen Freistellungsauftrag aufbessern. Sowas kann jemanden bei einem sehr breit gestreuten Depot helfen.

Die "Gleichstellung" zwischen Alt- und Neubesitzer kann ja wie beschrieben nicht nur Vorteile für den Immobilienbesitzer erzeugen, sondern halt auch für Vater Staat und den Mieter. Und so sollte eine Anpassung ja auch im Interesse des FA/BMF sein. Es wird aber sicherlich einen Grund geben warum das nicht funktioniert und ich bin natürlich auch nicht so weltfremd, das ich denke das dies noch keiner Versucht den Entscheidern wozu "verkaufen", also geht es dann wohl nur mit einem Umweg.
 
Zuletzt bearbeitet:

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
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ok, geht nur mit Gewinnen aus Spekulationsgeschäften zu verrechnen
wieder was gelernt

na gut, dann werd ich mich entsprechend positionieren und jetzt besser kein Haus kaufen ;-)
 
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br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.349
639
lej, sxf, txl
stimmt, unter bestimmten Voraussetzungen kann meine Frau dann sogar einen Verlustrücktrag stellen.

So könnte es dann doch noch vielleicht Sinnvoll werden, das Objekt in Zukunft bei einem gesunkenen Wert wieder zurück zu kaufen. Ich sollte mit meiner Frau noch einmal über Fremdwährungsanlagen im Jahr 2028-2030 reden. :D

Aber heute kümmern wir uns erst einmal darum, den Buchwert hochzutreiben, was wir dann aus einem zukünftigen Verlusten machen, werden wir dann sehen :D
 

alexanderxl

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24.07.2010
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-3
Münsterland
Warum soll eigentlich die Allgemeinheit - und das bin ja auch ich - deine Steuervermeidung bezahlen?

In der Tat nehme auch ich an, dass das FA, gerade bei einem interfamiliären Verkauf, sehr genau hinschauen wird. Und das finde ich auch sehr gut!

Diese Ansicht, die Steuer die man zahlt dient der Allgemeinheit, kann man haben, und sollte sinnvoll sein. Aber angesichts dessen, wie Deutsche Steuergelder verschenkt werden und je nach Meinung des einzelnen, auch noch für sehr unnötige und sogar kontraproduktive Sachen verschwendet werden, gibt es hierfür keinerlei Grund mehr.

Es kann nur sinnvoll sein, sowenig wie möglich zu zahlen und die Steuerzahlung gleichzusetzen mit jeder anderen Kostenbelastung, die man möglichst gering halten muss!

Jedoch darf eine Handlung , soweit ich weiss, nicht nur steuermotiviert sein, Gestaltungsmissbrauch!

Meine, man muss ja nicht immer bis zum maximum hoch gehen. Wenn andere Objekte vielleicht 400 bis 550 tsd kosten, dann reicht vielleicht auch ein Wert von vielleicht 620 tsd, usw.

Wenn man überall bis zum maximal möglichen geht, so könnte ich mir vorstellen, wird das FInanzamt bestimmt es nicht anerkennen. Aber wenn man "nur" 15% höher liegt als bei Fremdvergleichen, könnte man das evtl noch hinnehmen.
 
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alexanderxl

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24.07.2010
7.806
-3
Münsterland
Tolle Sache

Mich bringt dieses Vorhaben auf die Gedanken auch bei mir nach zu denken. Hatte schon mal die Überlegung, so am anfang, durch gestiegene Werte, die im Verkauf familienintern dargestellt werden können, die Abschreibung zu erhöhen. Allerdings halte ich eigentlich nur einzelne Eigentumswohnungen, die ich jeweils sehr billig kaufen konnte - (Einkauf so zwischen 280 und 500 Euro je qm). Da ist dann noch mehr die Frage ob es lohnt, auch ist jeweils keine Finazierung, die steuerlich angekannt Zinsen verursachen.

Wäre schön, wenn wir weiter auf dem Laufenden gehalten werden, wie es sich entwickelt. Glaube fast das es unnötig ist, doch möchte ich darauf hinweisen, dass so eine Konstruktion nicht davon abbringen darf, auch jeweils und regelmässig Tilgungen (auch in einem Tilgungsersatzprodukt) vor zu nehmen.
 
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EinerWieKeiner

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11.10.2009
5.810
373
Jedoch darf eine Handlung , soweit ich weiss, nicht nur steuermotiviert sein, Gestaltungsmissbrauch!

das stimmt nicht , wird aber landläufig so erzählt.
Alleine die Option der Wahl der Steuerklassen ist nur steuermotiviert und natürlich erlaubt.
Es ist halt komplizierter und hat keine scharfe Grenze. In der Summe gibt es den Gestaltungsmissbrauch natürlich, das vom OP genannte Beispiel könnte u.U. so gewertet werden , mit leicht anderer Faktenlage vielleicht nicht.

Mir wäre sein Weg viel zu holprig und zu riskant. WENN ICH an seiner Stelle unbedingt etwas machen würde, dann würde es sicher über eine zwischengeschaltete Gesellschaft gehen.
 
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alexanderxl

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24.07.2010
7.806
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Meine wir sollten eine moralische Diskussion nicht hier führen! Es geht einzig darum, dass der einzelne hier br33 für sich wirtschaftlich sinnvoll arbeiten will. Und das heisst eben hier, seine steuerlichen Verluste erhöhen möchte.
Also es kann nicht darum gehen, dass es für einige Parteien nciht sinnvoll ist, oder für viele doch einen sinn haben könnte, sondern nur darum, ob es so , innerhalb der aktuellen Regelungen und Gesetze in Verbindung mit der Rechtssprechung so möglich ist und durchbeführt werden kann!

Es ist grundsätzlich so, dass man mit bebauten Immobilien, unter bestimmten Vorausetzungen steuern sparen kann! Nicht immer, denn es gibt auch Objekte, die weniger als 50 Jahre, wie die gesetzliche Abschreibung ist, halten.
Aber für ein Mehrfamilienhaus ist es eben ehr ein Vorteil. Auch hat der Gesetzgeber ja extra festgelegt, dass nach 10 Jahren man die Immobilien steuerfrei verkaufen kann. Denn sonst wäre dieses ganze Modell ja nicht möglich, eben weil der Wertzuwachs zu erst zu versteuern wäre.

Habe in irgendeiner Talkshow einen Mann gesehen, der meinte er sie Millionär und würde in einem Abbruchhaus wohnen, und auch noch, dass er von diesen Abbruchhäusern leben würde.

Es war so, dass er eben alte, unsanierte Häuser jeweils billig kaufte, jetzt das zweite, selber da wohnte und auch möglichst alles , notfalls billig, vermietet. Er sanierte dann grösstenteils in Eigenregie oder selber. Fährt zum Baumarkt , kauft neue Amaturen und bringt diese an. Natürlich gib es grosse Aufwände, wie Dach erneuern etc. die er nicht selber machen kann, sondern in Auftrag geben muss und bezahlen muss.
Doch alle diese Arbeiten, also alle Kosten, die anfallen, kann er sofort mit der Miete verrechnen, soweit es innerhalb bestimmter Grenzen ist (15% der Anschaffungskosten innerhalb der ersten 3 Jahr).

Der grosse Gewinn kommt dann nach mehr als 10 Jahren, wenn er das Haus mit einer hohen Wertsteigerung verkaufen kann. Den Aufwand um diese Wertsteigerung zu erzielen konnte er jeweils gleich steuerlich absetzen.
 

alexanderxl

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24.07.2010
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das stimmt nicht , wird aber landläufig so erzählt.
Alleine die Option der Wahl der Steuerklassen ist nur steuermotiviert und natürlich erlaubt.
Es ist halt komplizierter und hat keine scharfe Grenze. In der Summe gibt es den Gestaltungsmissbrauch natürlich, das vom OP genannte Beispiel könnte u.U. so gewertet werden , mit leicht anderer Faktenlage vielleicht nicht.

Mir wäre sein Weg viel zu holprig und zu riskant. WENN ICH an seiner Stelle unbedingt etwas machen würde, dann würde es sicher über eine zwischengeschaltete Gesellschaft gehen.

Interessant. Dann wusste ich auch das, was man landläufig meint. Es gibt doch auch noch diese Sache mit Gestaltungsmissbrauch. Nehmen wir an, der würde das Haus nun für 5 Mio verkaufen, das kann ja auf keinen Fall anerkannt werden.
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-3
Münsterland
Mir wäre sein Weg viel zu holprig und zu riskant. WENN ICH an seiner Stelle unbedingt etwas machen würde, dann würde es sicher über eine zwischengeschaltete Gesellschaft gehen.

Nun was riskiert er ? Schlimmstenfalls , dass es nicht zu den hohen Werten anerkannt wird. Dann hätte er wohl die Kosten sinnlos ausgegeben, die man jedoch auch jährlich abschreibt. Glaube nicht, aber wir wissen es wohl alle nicht genau, dass eine Gesellschaft (GmbH) die von ihm dominiert wird, an der ganzen Sache etwas ändern würde!
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.349
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lej, sxf, txl
Naja selbst wenn Sie meinen "Mondpreis" nicht anerkennen, heißt es ja nicht, das es zum alten Buchwert weitergeführt wird.

Als Beispiel könnte man es sogar noch weiter treiben. Ursprüngliche Anschaffungskosten 300.000 Euro -> Buchwert 260.000 Euro. Heute 10 Jahre später Verkauf zu 5 Mio an Ehefrau. Selbst der Verkauf zu 5 Mio ist ja erst einmal keine Steuerhinterziehung! Die Ehefrau reicht dann ihre EST-Eklärung ein -> FA kürzt den Buchwert des erworbenen Objektes auf nur 550.000 Euro. Darauf berechnet sich jetzt die AfA. ( zu Not könnte man in Widerspruch gehen und den Buchwert versuchen noch hoch zu handeln oder halt einfach dabei belassen) Die Ehefrau übernimmt nun die ursprüngliche Darlehensschuld (vielleicht noch 180TE-200TE je nach TIlgungssatz) beim Kreditinstitut und kann die Zinsen daraus steuerlich geltend machen. Für die Kaufpreisdifferenz gibt mein Vater ( Rentner mit NV Bescheinigung ) ein Darlehen in Höhe von 4,8 Mio zu einem Zins von 1% (marktüblich). Damit dürfte die Ehefrau auch diese Zinsen natürlich steuerlich geltend machen. Jetzt könnte natürlich das FA auch die Zinsen kürzen auf einen Darlehensbetrag bis zum maximal anerkannten Buchwert ( was ich aber nicht glaube ). Dennoch kann man so natürlich versuchen seine Steuer für alle 7 Einkunftsarten auf 0 zu drücken. Wie sinnvoll das ist und ob das moralisch vertretbar ist, ist ja auch hier nicht die Frage, nur ob es erstmal möglich ist.

In der Yellow Press wird ja auch immer mal "informiert" das der feine Herr Milliardär weniger Steuern zahlt, als der/die Kasserier/in bei Aldi/Netto/Edeka/Rewe usw.


Kurzum will ich damit sagen, das wenn ich zu 700.000 Euro verkaufe, habe ich eine gewisse Chance das dies akzeptiert wird oder halt auf einen geringeren Buchwert angepasst wird. Am Ende verändert sich es aber aus Sicht des Eigentümers positiv, nur die Höhe ist noch nicht zu 100% bekannt.
Ich vergleich das gerne noch einmal mit dem Fahrtenbuch. Ich als Steuerpflichtiger reiche meine Erklärung mit Fahrtenbuch für einen Firmenwagen ein, je nachdem wie hoch die private Nutzung ist, kommt man in den Genuss der 1% Regelung. Verwirft das FA das Fahrtenbuch, ändert dies meine Erklärung ab und erstellt mir einen Steuerbescheid, mit einem Vermerk, was sie abgeändert haben. Nun kann ich in Widerspruch gehen, oder es so akzeptieren. Ähnlich stelle ich mir die Prozedur für das skizzierte Szenario vor. Oder liege ich hier wieder falsch? Ich muss dazu sagen, das der Verkauf nicht offensichtlich mit steuerlichen Gründen argumentiert wird, sondern mit Haftungsgründen für andere Eventualitäten und das kann einem das FA ja nicht verwehren. Den ich selber muss ja nun einschätzen wie hoch das Risiko ist, das Objekt weiter zu halten oder eben nicht.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
Interessant. Dann wusste ich auch das, was man landläufig meint. Es gibt doch auch noch diese Sache mit Gestaltungsmissbrauch. Nehmen wir an, der würde das Haus nun für 5 Mio verkaufen, das kann ja auf keinen Fall anerkannt werden.

Selbstredend gehen die 5 MIo durch. Aber nur einen wirklich fremden. Warum sollte der dir aus Liebhaberei das nicht bezahlen.
Wenn es deine Frau/Bruder/ Vater macht, gibts Ärger.
Wie der Lawyer schon sagte.
Der sog. Drittvergleich gilt da nicht.
 
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