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Hast du minderjährige Kinder?
Du brauchst halt einen steuerlich relevanten Akt. Auch wenn die 10 Jahre Haltefrist noch nicht um sind, kann man unter Umständen die Spekualtionssteuer selbst bei einem Veräußerungsgewinn umgehen. Kommt halt darauf an, wieviele Objekt ihr/du noch besitzt und wieviele in den letzten Jahre veräußert worden sind.
Auch wenn man verheiratet ist, hat mir mein Steuerberater immer gesagt, das ein Objekt niemals auf beide Personen laufen darf! Man kann sich anderweitig, relativ kostenneutral, gegenseitig absichern, so das keiner Schindluder mit dem Objekt betreiben kann. ( auch bei dem privaten EFH/WE)
Eine von dir vorgeschlagene Vermögensverwaltungs GmbH wird auch nichts bringen, da hier volle Nebenkosten anfallen und man es steuerlich immer wieder bei jeder Transaktion voll aktivieren muss. ( ohne Spekulationsfrist usw)
Verkauf nicht möglich. Das ist genau die Frage, ob es einen steuerlichen Akt benötigt, wenn nachweisbar und offensichtlich ein Fehler bei der Festlegung der Werte seitens des FA gemacht wurde. Ok, die Frist ist nach 6 Jahren sicher abgelaufen, aber wer weiss ?
GMBH und Personengesellschaften sind vorhanden, aber stehen aussen vor. Es geht nur um eine Neubewertung!