Um auf das Thema zurückzukommen.
Der OP hat mit LH einen Werkvertrag abgeschlossen, der besagt, dass auf dem Flug der "Tasting Heimat Service" angeboten wird. Dieser Vertrag wurde - so wie ich es verstehe - nach April 2020 abgeschlossen. Aufgrund von Corona, dass bei Vertragsabschluss bereits große Auswirkungen und Einschränkungen auf das ganze Land hatte, wird nun argumentiert, dass diese Leistung leider nicht erbracht werden kann muss. Der Werkvertrag ist damit nicht zur Gänze erbracht. Dabei spielt keine Rolle ob der OP das Angebot auch wahrnimmt, spricht etwas isst.
Da auch keine Ersatzleistung angeboten wurde (z.B. Lounge Access oder Gutschein) ist einer Minderung des Ticketpreises gerechtfertigt.
Die Argumentation einiger Forenmitglieder, dass "ja noch" Corona ist und man da "sicher Abstriche machen" muss, trifft meiner Meinung nicht zu, da LH lange genug vor Vertragsabschluss Zeit hatte das Angebot zu ändern.
Ob man deshalb vor Gericht zieht, ist eine andere Frage.