Klage: Miles & More – Auszahlung der Prämienmeilen

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.514
Neuss
www.drboese.de
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Ich habe nun ein erstes Verfahren gegen eine große bekannte europäische Airline durch Vergleich nach Klageerhebung beendet. Das Resultat an CPM liegt deutlich unter der Klageforderung, aber in fast gleichem Maße deutlich über dem, was der durchschnittliche VFTler pro Meile ansetzt.

Der Mandant ist mit dem Ergebnis zufrieden.

Dazu kommt ein Versäumnisurteil gegen eine andere Airline.

In Kürze folgen aber noch Termine in vier weiteren Angelegenheiten gegen weitere europäische Airlines. Ich werde dann mal eine Zusammenfassung erstellen und veröffentlichen. Meine Ausgangsthese, dass das durchaus für Betroffene ein vernünftiger Weg ist, musste ich bisher nicht revidieren.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.805
2.313
CGN
Was er geschrieben hat:




Was er gedacht hat:




(y)

Das Feedback ist doch völlig klar: Entschieden wurde bisher nichts. Es gab allerdings einen Vergleich, in der man sich irgendwo zwischen der Forderung des FFP-Teilnehmers und der Airline getroffen hat. Daraus lässt sich durchaus der Schluss ziehen, dass auch die Airline die Klage für jedenfalls ernst zu nehmen hielt.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.867
11.027
Aber auf welcher Basis? Weil das FFP immer noch Meilen verkauft? Oder mal Meilen verkauft hat?

Das ist in der Tat ein zentraler Aspekt, vgl. meilenfreunds Posting:

Die entscheidende Frage ist hier, ob es sich bei Meilen um E-Geld handelt.

E-Geld ist nach § 1 Abs. 2 S. 3 ZAG "jeder elektronisch, darunter auch magnetisch, gespeicherte monetäre Wert in Form einer Forderung an den Emittenten, der gegen Zahlung eines Geldbetrags ausgestellt wird, um damit Zahlungsvorgänge im Sinne des § 675f Absatz 4 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs durchzuführen, und der auch von anderen natürlichen oder juristischen Personen als dem Emittenten angenommen wird."

Das OLG Köln hat im Urteil vom 08.01.2013, dort Rz. 36, dazu ausgeführt:

"Vorliegend fehlt es jedenfalls an der zweiten Vor*aussetzung [Anm. meilenfreund: Entgegennahme/Zahlung eines Geldbetrags], da der Kläger selbst nicht geltend macht, seine Bonusmeilen auf andere Weise als durch Gutschriften im Zusammenhang mit der (entgeltlichen) Inanspruchnahme von Leistungen der Beklagten und ihrer Partnerunternehmen erworben zu haben, sie insbesondere nicht durch Hingabe eines Geldbetrages erhalten hat. Die insofern bestehende und von anderen Kunden der Beklagten möglicherweise wahrgenommene Möglichkeit zum käuflichen Erwerb von Miles & More-Meilen verleiht dem Kläger insoweit keine Aktivlegitimation und führt auch nicht zu einer abweichenden Beurteilung in der Sache, ohne dass es darauf ankommt, ob – wie die Beklagte behauptet – eine Genehmigung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für das Miles & More-Programm erteilt oder für entbehrlich erachtet wurde."

Insofern vermute ich, dass es nunmehr vor allem darum gehen wird, wie der Begriff "Zahlung eines Geldbetrags" zu verstehen ist: Müssen X Euro für genau Y Meilen gegeben werden? Was hier ins Leere ginge bzw. nur noch funktionieren würde, wenn der Kläger nachweislich noch gekaufte Meilen auf dem Konto hat. Oder: Reicht die Zahlung von X Euro für die Hauptleistung Flug, für die es ferner auch Y Meilen gibt?
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
11.315
8.779
IAH & HAM
Es ist sehr ärgerlich, dass immer wieder einzelne A**L*** durch ihren Egotrip die Vielflieger Programme fuer alle hier verschlechtern. Es ist doch absehbar, dass der Wegfall der Umwandlung von Hotel Punkten zu M&M nicht die einzige Auswirkung bleibt, sofern diese Klagen erfolgreich sein sollten.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.867
11.027
Ich weiss nicht, ob man sich in einem Maximiererforum zu laut ueber andere Leute beschweren sollte, die noch besser maximieren als man selbst.

Im uebrigen, falls die Rechtslage so ist, wie die Klaeger sie interpretieren, haben sich die Airlines daran zu halten. In dem Fall ginge der Vorwurf an die boesen Arschloch-Kunden fehl und waere an den Gesetzgeber zu richten.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
11.315
8.779
IAH & HAM
Ich weiss nicht, ob man sich in einem Maximiererforum zu laut ueber andere Leute beschweren sollte, die noch besser maximieren als man selbst.

Im uebrigen, falls die Rechtslage so ist, wie die Klaeger sie interpretieren, haben sich die Airlines daran zu halten. In dem Fall ginge der Vorwurf an die boesen Arschloch-Kunden fehl und waere an den Gesetzgeber zu richten.
Wie ich schon vermehrt hier mitgeteilt habe stehe ich dem “Maximieren” kritisch gegenüber, weil jede Uebertreibung eine Gegenreaktion hervorruft. Diese ist in den seltesten Faellen fuer uns positiv.

Genauso hält es sich auch nit den Klagen um die es hier geht. Sie mag aufgrund einer Gesetzesluecke erfolgreich sein, jeder weiss aber dass das eigentlich nicht im Sinne der Programme ist. Und eine der Veränderungen haben wir ja schon mit den Hotelprogrammeb gesehen. Insofern kann man eine Gesetzesluecke ausnutzen, man muss es aber nicht.....
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.867
11.027
Wie ich schon vermehrt hier mitgeteilt habe stehe ich dem “Maximieren” kritisch gegenüber

Ich denke jeder hier versucht, Fluege zu einem guenstigeren Preis zu bekommen als dem, den die Airline fuer auskoemmlich haelt und den sie von einem uninformierten Kunden bekommt. Oder wann hast Du von Deinen Meilen zum letzten Mal brav einen Toaster im Worldshop bestellt? ;)
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
11.315
8.779
IAH & HAM
Ich denke jeder hier versucht, Fluege zu einem guenstigeren Preis zu bekommen als dem, den die Airline fuer auskoemmlich haelt und den sie von einem uninformierten Kunden bekommt. Oder wann hast Du von Deinen Meilen zum letzten Mal brav einen Toaster im Worldshop bestellt? ;)
Ich denke dass wir uns alle darauf einigen koennen, dass es einen Unterschief zwischen Maximieren” und “smart shopper” gibt.
 
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Threy

Erfahrenes Mitglied
05.05.2020
2.419
753
Wie ich schon vermehrt hier mitgeteilt habe stehe ich dem “Maximieren” kritisch gegenüber, weil jede Uebertreibung eine Gegenreaktion hervorruft. Diese ist in den seltesten Faellen fuer uns positiv.

Genauso hält es sich auch nit den Klagen um die es hier geht. Sie mag aufgrund einer Gesetzesluecke erfolgreich sein, jeder weiss aber dass das eigentlich nicht im Sinne der Programme ist. Und eine der Veränderungen haben wir ja schon mit den Hotelprogrammeb gesehen. Insofern kann man eine Gesetzesluecke ausnutzen, man muss es aber nicht.....

Hier muss man voll zustimmen. Die Aktionen Einzelner haben schon oft den Stein ins Rollen gebracht und zu signifikanten Verschlechterungen der Programme für die Allgemeinheit geführt.

Pauschal halte ich jedoch die Erörterung der Frage für relevant, nur wird es da aus meiner Sicht dauern, bis sich da eine Tendenz absehen lässt.

Bisher liegt eine außergerichtliche Einigung vor. Der Kläger wird 3 Cent ins Feld geführt haben, die Gegenseite einen Bruchteil, man wird sich auf 0.6-0.8 Cent pro Meile geeinigt haben.

Da muss man schon sehr „cash-strapped“ sein, um da zuzuschlagen.
 

Threy

Erfahrenes Mitglied
05.05.2020
2.419
753
Muss "man" das? Ich würde nie meine eigene Meinung zum Allgemeingut erheben. "Ich muss hier voll zustimmen" wäre wohl als Formulierung angebrachter gewesen.

Das ist richtig, vielen Dank für den Hinweis und den Ausflug in die Semantik!

Wenn du (alternativ man) nun auch noch den Rest der Aussage zitieren würdest und so die Aussage nicht aus dem
Zusammenhang reißt, sollte trotz semantischer Unterschiede, dennoch Konsens darin bestehen, dass sich solche Kapriolen einzelner, bisher ausschließlich negativ ausgewirkt haben...und geht es nicht genau darum in diesem
Forum?
 
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Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.485
5.593
LEJ
Ich denke dass wir uns alle darauf einigen koennen, dass es einen Unterschief zwischen Maximieren” und “smart shopper” gibt.

Maximierer
Hat jemand Erfahrungen mit kostenlosem check-in von Golf-, oder Skigepäck bei Lufthansa? Kann man dieses Gepäck zweckentfremden und andere Sachen mitnehmen? Vielen Dank

"Smart Shopper"
Selbstverständlich ist in meinem Golfgepäck auch anderes drin. Zumindest sind da Badeschlappen, Sneakers, Schwimmshort in den Seitentaschen. Hatte letzten sogar für einen Deutschen in den USA direkt ins Golfbag eine Flasche Rotkäppchen eingepackt. Wollte er unbedingt drinken, warum nicht . Das Bag darf bis 23 kg schwer sein ,so mein Wissenstand bei LH.

So würde ich das anhand der aktuellen Beispiele definieren wollen. ;) Nutzen zu viele das kostenlose Golf- oder Skigepäck rein für anderweitige Dinge aus, kann ich mir schon vorstellen, dass dieses Goodie ganz schnell verschwindet.
 
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west-crushing

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03.08.2010
7.805
2.313
CGN
Smart Shopper sind Maximierer, die nicht Maximierer genannt werden wollen.

Das dient den Smart Shoppern vor allem dazu, verächtlich auf diejenigen herabschauen zu können, die sie selbst für Maximierer halten. Nach unten treten ist ja ein altbekanntes Phänomen.
 

Threy

Erfahrenes Mitglied
05.05.2020
2.419
753
Smart Shopper sind Maximierer, die nicht Maximierer genannt werden wollen.

Das dient den Smart Shoppern vor allem dazu, verächtlich auf diejenigen herabschauen zu können, die sie selbst für Maximierer halten. Nach unten treten ist ja ein altbekanntes Phänomen.

Ob Maximierer allerdings wirklich so smart sind, kann man (oder ich) sicherlich hinterfragen, wenn man den zusätzlichen „Profit“ anhand von Opportunitätskosten relativiert...

There is no free lunch , wie man in Cape Coral so gerne sagt!

Ansonsten eine sehr treffende Zusammenfassung!
 

Threy

Erfahrenes Mitglied
05.05.2020
2.419
753
Du siehst also keinen Unterschied in den beiden Beispielen, die ich oben aufgeführt habe?

Kannst du dich an den User erinnern, welcher im Studium bei Esso die Nachtschichten machte und die Swoops „optimierte“


Darf ich dich höflich nach deiner Klassifizierung hierzu fragen?

Ehemalige User wie der König Alex haben allerdings sehr smart ihr Wissen maximiert...! Der sollte hier diversen Mitglieder Tantiemen zahlen...
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
11.315
8.779
IAH & HAM
Smart Shopper sind Maximierer, die nicht Maximierer genannt werden wollen.

Das dient den Smart Shoppern vor allem dazu, verächtlich auf diejenigen herabschauen zu können, die sie selbst für Maximierer halten. Nach unten treten ist ja ein altbekanntes Phänomen.

Smart shopper halten sich an die Regeln, so wie sie gemeint sind, haben aber genug Wissen um in diesem Context zu optimieren. Maximierer nutzen gezielt Grauzonen oder Regelungsluecken aus, was bei Übertreibung dazu fuehrt dass diese geschlossen werden. Ein riesiger Unterschied. Und da diese Aenderungen am Ende alle betreffen, ist es meines Erachtens legitim dieses Fehlverhalten anzuprangern.
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.805
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CGN
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300x250
Smart shopper halten sich an die Regeln, so wie sie gemeint sind, haben aber genug Wissen um in diesem Context zu optimieren. Maximierer nutzen gezielt Grauzonen oder Regelungsluecken aus, was bei Übertreibung dazu fuehrt dass diese geschlossen werden. Ein riesiger Unterschied. Und da diese Aenderungen am Ende alle betreffen, ist es meines Erachtens legitim dieses Fehlverhalten anzuprangern.

Wenn die hier diskutierten Kläger Recht haben, haben sie sich doch an die Regeln gehalten.