Ich will auf den Sachverhalt gar nicht eingehen, sondern das gesamte aus Sicht der Prozesskostenhilfe und der Erfolgsaussicht einiges klarstellen.
Prozesskostenhilfegebühren sind bis zu einer gewissen Höhe ungefähr gleich den Kosten als gewählter Anwalt.
Die Erfolgsaussicht prüft das Gericht nur rudimentär und sollte dies auch tun. Ich habe schon oft genug erlebt, daß Richter eine Klage per Urteil zulasten des Klägers entschieden haben und dann die PKH mangels Erfolgsaussicht abgelehgnt haben. Das ist so nun auch nicht richtig. Es sollte im Regelfall der Klageentwurf an den Beklagten gesandt mit der Bitte um Stellungnahme. Je nachdem was der sagt, sollte durch das Gericht über das PKH Gesucht entschieden werden und die Klage zugestellt. Oft reagiert die Beklagtenseite - auch aus Kostengründen - gar nicht oder nur sehr rudimentär. Also wird also meist aufgrund des einseitig vorgetragenen Klagebegehrens entschieden. Da gibt es dann halt auch PKH; wenn das Beweisverfahren dann später eine andere Sicht auf die Dinge bringt, ist mitunter auch der Anwalt gelegentlich überrascht ... Also bitte nicht zu sehr über die Anwaltschaft herziehen, die kennen bis dahin häufig nur den Vortrag der eigenen Partei. Und viele Unternehmen speisen mittlerweile auch Anwälte mit Formschreiben ab, die keinen anderen als den gerichtlichen Weg aufzeigen und das auch bei solchen Forderungen, die begründet sind.
Prozesskostenhilfe wird gewährt, wenn die Partei wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die Kosten zu bezahlen. Dies wird i.d.R. auf den Zeitpunkt der Klageerhebung abgestellt (was zwar nicht ganz zutreffend ist, aber die Regel ist). Evtl. ist die Partei durch Arbeitslosigkeit o.ä. in die wirtschaftliche Not geraten, nun PKH in Anspruch zu nehmen. Oder sie hat sich einen Besucht bei Verwandten angespart und steht nun in der Situation, daß sie Mehrkosten am Hals hat, für die sie nichts kann. Evtl. muß sie diese Kosten absparen, was die "wirtschatliche Not" erklärt. Höhere Gewalt oder allgemeines Lebensrisiko, daß man nicht absichern kann. Aber - wir wissen es nicht und spielt für den Sachverhalt an sich auch keine Rolle. Also finde ich es mehr als unangemessen, hierzu ehrverletzten Äußerungen dem Poster gegenüber zu machen, die allesamt Vermutungen sind. Es soll durchaus Leute geben, die gelegentlich fliegen und keine Ahnung haben. Sie suchen Rat und fragen um anwaltliche Hilfe. Ausgehend von dem Vortrag und der in diesem PUnkt nicht einheitlichen Rechtsprechung hätte ich persönlich zwar auch nicht geklagt, aber PKH hätte auch ich hier bewilligt.
Und wir hier im VFT sollten uns wie Menschen benehmen, die auch andere Ansichten oder Menschen, die nicht unseren Wissenstand haben, im Forum Willkommen heißen.
Und wenn man dann anderer Meinung als der Poster ist ist, empfehle ich aus Boetitus "Tröstung des Philosophen" die Aussage "Oh si tacuisses, philosophus mansisses" zu Herzen zu nehmen anstatt zur Tastatur zu greifen.
Und um alle zu beruhigen, die Angst um Ihre Steuergelder haben, das Gericht kann die wirtschaftliche Situation der PKH Partei bis zu 4 Jahre lang überprüfen und Ratenzahlung anordnen oder die Raten erhöhen. Und die Kosten der Gegenseite (inkl. Anwaltskosten) muß auch die PKH Partei bezahlen. Es ist keine Rechtschutzversicherung.