Klauen im Supermarkt

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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
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Es ist ja eher so das man den Pralinendieb denunziert und in der U Bahn trotzdem wegschaut und an Unfällen vorbeifährt..

Je nach Situation in der U-Bahn und wenn man nicht gerade Klitschko heißt kann man das aber verstehen. Ich würde niemandem vorwerfen, wenn er nicht direkt persönlich eingreift in einer Situation in der für ihn selbst Gefahr besteht.
 

gee86

Erfahrenes Mitglied
27.08.2015
1.606
135
HAJ
Ich liebe Threads wie diese. Jetzt bin ich vor lachen wach geworden.
Btw. ich hätte nichts gemacht, da mir der Aufwand in keinem Verhältnis steht. Personal suchen, den Mann dann mit dem Personal suchen und wahrscheinlich noch auf die Polizei warte, um eine Zeugenaussage zu machen. Die Polizei lässt sich beim Ladendiebstahl oft Zeit. Und nein ich gucken in der U/S-Bahn nicht weg, spiele aber auch nicht mehr Polizei, sondern rufe diese.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Je nach Situation in der U-Bahn und wenn man nicht gerade Klitschko heißt kann man das aber verstehen. Ich würde niemandem vorwerfen, wenn er nicht direkt persönlich eingreift in einer Situation in der für ihn selbst Gefahr besteht.

Ja so redet man sich raus wenn man nicht zum Handy greift und die Polizei anruft oder mit anderen zusammen einschreitet - der vergammelte Pralinendieb wird dann aber voller Elan gestellt (auch da heisst man ja nicht Klitschko) - aber irgendwo müssen die Grenzen ja gezogen werden.


Bei mir wird die Grenze da gezogen wo andere körperlich bedroht werden (ab da mische ich mich sicher ein - und ich heisse auch nicht Klitschko).
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.190
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Je nach Situation in der U-Bahn und wenn man nicht gerade Klitschko heißt kann man das aber verstehen. Ich würde niemandem vorwerfen, wenn er nicht direkt persönlich eingreift in einer Situation in der für ihn selbst Gefahr besteht.

Ja so redet man sich raus wenn man nicht zum Handy greift und die Polizei anruft oder mit anderen zusammen einschreitet - der vergammelte Pralinendieb wird dann aber voller Elan gestellt (auch da heisst man ja nicht Klitschko) - aber irgendwo müssen die Grenzen ja gezogen werden..

Das dachte ich mir, daß dieses Argument kommt. Aber ich habe schon sehr bewußt formuliert, und Du hast nicht genau gelesen. ;)
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.190
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Ich liebe Threads wie diese. Jetzt bin ich vor lachen wach geworden.
Btw. ich hätte nichts gemacht, da mir der Aufwand in keinem Verhältnis steht. Personal suchen, den Mann dann mit dem Personal suchen und wahrscheinlich noch auf die Polizei warte, um eine Zeugenaussage zu machen. Die Polizei lässt sich beim Ladendiebstahl oft Zeit. Und nein ich gucken in der U/S-Bahn nicht weg, spiele aber auch nicht mehr Polizei, sondern rufe diese.

Das weitere Szenario und der damit verbundene Aufwand entspringt aber Deiner Phantasie.
Mein Szenario: Irgendwo im Laden sieht man automatisch Personal, ohne nach ihm explizit zu suchen, man sagt Bescheid, Personal verweist die Person des Ladens (oder auch nicht, deren Angelegenheit), Thema erledigt. :rolleyes:
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Zumindest versuchten Diebstahl stellt dies aber wohl dar, ob vollendet mag von der Situation und der Tasche abhängen.
Jutebeutel fällt für mich aber eher in den Bereich vollendet.

Verdammt, ich mache mich jede Woche zweimal strafbar. Zum Glueck sehen das die Damen in meinem Stamm-Lidl anders ;)
 

gee86

Erfahrenes Mitglied
27.08.2015
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HAJ
Das weitere Szenario und der damit verbundene Aufwand entspringt aber Deiner Phantasie.
Mein Szenario: Irgendwo im Laden sieht man automatisch Personal, ohne nach ihm explizit zu suchen, man sagt Bescheid, Personal verweist die Person des Ladens (oder auch nicht, deren Angelegenheit), Thema erledigt. :rolleyes:
Die Frage ist nun wer von uns beiden phantasiert. Ich war noch nie in so einer Situation. Allerdings ist schon immer recht wenig Personal in den Märkten. Da kommt es auch drauf an was für ein Supermarkt das ist, groß/klein. Wie willst du vorgehen, einfach weiter einkaufen wenn du jemanden vom Markt siehst, sagst du "Beim Pralinenregal hat einer mit Jeansjacke geklaut"? In diesem Moment geht der Ladendieb aber schon an der Kasse raus und einer anderer ist da Zufällig und wird erstmal als Dieb gesehen. Du kannst ja mal deinen Ablauf schildern.

OT.: Damals als es noch Walmart in Deutschland gab, habe ich da irgendwas gesucht und bin durch alle Gänge geschlichen. Aufeinmal sprach mich ein Mann an und sagte er ist Kaufhausdetektiv und er müsste mal in meinen Rücksack schauen, weil ich wohl was geklaut habe. Ich fragte ihn ob er alle Tassen im Schrank hat, er sollte sich Ausweisen. Das konnte er und bat mich dann ihm zu folgen weil er mich vor den anderen Kunden nicht bloßstellen will, so gingen wir in ein Hinterraum, ich öffnete meinen Rücksack, er freute sich schon einen Ladendieb erwischt zu haben. Im Rücksack war aber bloss mein Laptop, Ladekabel und irgendwelche Dokus gewesen. So durfte ich wieder gehen :)
 
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RON_Muc

Erfahrenes Mitglied
02.10.2012
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München
Ich würde ich nichts mehr sagen, ich bin nicht der Ladendetektiv vom Supermarkt bzw. bekomme eine Fangprämie.

Habs mal vor 1 Jahrt im Aldi versucht einem Angestellten klarzumachen dass gerade ein paar Osteuropäer
hochwertige Sachen rausschaffen, aber er sagte nur nix verstehen.
Später hab ich nochmal an der Kasse gesagt dass seine Angestellten nichts verstehen wenn welche hier hochwertige Sachen rauschaffen,
der wollte dann gleich losrennen, aber da wars dann schon zu spät.

Vor kurzem im Kaufland hat eine eine ältere Dame in dem Raum der Flaschenrückgaben in einem ruhigen Moment
den Kopfhörer in die eigenen Tasche umgepackt.
Hab Sie noch 2 mal im Markt gesehen und wollte ihr noch zuraunen auf Sie nicht was in Ihrer Tasche vergessen hat ;-)).

Gemacht habe ich aber nix...ist nicht mein Job das zu melden.
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
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357
Und das berechtigt dann zu Diebstahl?
"Ich fahre schwarz, aber, hey, es bleiben immer noch zu viele Sitze leer!" :doh:
Natuerlich nichts. Aber wenn der Supermarkt nicht mehr Leute einstellt etc, um diesen zu verhindern, was passiert dann? Diebstahl ist wahrscheinlich im Preis einkalkuliert. Ich habe mal in einem Freizeitpark gearbeitet. Da wurden dann einfach mehr Schueler und Studenten in den Laeden eingestellt, die Anzahl der Verluste ging spuerbar zurueck.

Und wenn man sich das Essen aus der Tonne zieht, zeigt der Supermarkt Leute auch an. Oder das Essen wird mit Chlor uebergossen, damit man es sich ja nicht aus der Tonne klaut.
Nur um das klarzustellen: Ich bezahle meine Sachen selbst. Aber man weiss doch gar nicht, warum der Mann nun geklaut hat.
Aber bitte, wer Zeit hat, kann sich beim Supermarkt beschweren. Man bekommt sehr wahrscheinlich ein Achselzucken.

In NYC war ich in einem Whole Foods. Da hat jemand auch ganz dezent, Weintrauben mitgehen lassen. Das Sicherheitspersonal hat nur die Schultern gezuckt, als ich das weitergegeben habe. Die Leute sind nicht daran interessiert, wirklich Diebstaehle zu verhindern, war mein Eindruck.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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another way of saying: "Das Opfer wollte es ja so!". :sick:

Och komm das ist doch billig - es gibt ja einen guten Grund warum Ladendiebstahl in Deutschland nicht sooo besonders ernst genommen wird (gerade von Seiten der Justiz) - weil Opfer eben nicht gleich Opfer ist.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
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Och komm das ist doch billig - es gibt ja einen guten Grund warum Ladendiebstahl in Deutschland nicht sooo besonders ernst genommen wird (gerade von Seiten der Justiz) - weil Opfer eben nicht gleich Opfer ist.

Nein, eher weil beim Täter nichts zu holen ist, der Aufwand in keinem Verhältnis steht etc. etc.. Ein Freibrief ist das aber gerade nicht.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Nein, eher weil beim Täter nichts zu holen ist, der Aufwand in keinem Verhältnis steht etc. etc.. Ein Freibrief ist das aber gerade nicht.

Nein weil "uns" das eher egal ist. Den auch bei Tätern bei denen was zu holen ist werden die Verfahren eingestellt.

Man sollte den Begriff "Opfer" eben nicht überstrapazieren.
 

odie

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30.05.2015
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Z´Sdugärd
"Diebstahl" ist auch nur wen sich das einer in die Tasche steckt UND vergisst zu bezahlen beim VERLASSEN des Gebäudes. Besoffen Auto fahren ist besoffen Auto fahren und nicht besoffen vor dem Auto stehen.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
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10
"Diebstahl" ist auch nur wen sich das einer in die Tasche steckt UND vergisst zu bezahlen beim VERLASSEN des Gebäudes.
Für Diebstahl reicht schon das In-Die-Tasche-Stecken. Man kann es auch wieder zurücklegen, Straftatbestand trotzdem erfüllt.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
9.139
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Z´Sdugärd
Nein reicht es nicht. Ich denke die anwesenden Rechtsverdreher können dir das sicherlich ins Detail erklähren. Ich zitiere mal nur das da:
Hierzu gilt es zu untersuchen ob der Täter eine Herrschaftsposition über die Sache schon so erlangt hat, dass der ursprüngliche Gewahrsamsinhaber ohne die Beseitigung dieser Position nicht mehr auf die Sache einwirken kann ohne mit erheblichem Widerstand rechnen zu müssen oder Hindernissen ausgesetzt zu sein. Bei kleineren Gegenständen wird man daher wohl annehmen können, dass der Gewahrsamswechsel schon vollzogen und der Diebstahl daher vollendet ist, wenn die Sache eingesteckt wird (Etwa in eine Handtasche oder den Mantel) Dies kann man deshalb bejahen, weil der menschliche Körper mit einem Tabu umgeben ist und der ursprüngliche Gewahrsamsinhaber wohl mit Widerstand rechnen muss, wenn er die Sache zurückerlangen möchte. Bei größeren Gegenständen wird man eine Vollendung hingegen wohl erst mit dem Herausschaffen der Ware aus dem Laden annehmen können.

Quelle: Diebstahl § 242 StGB - Objektiver Tatbestand - Jura Individuell
 

worldflyer

Erfahrenes Mitglied
03.04.2012
4.037
185
Nein reicht es nicht. Ich denke die anwesenden Rechtsverdreher können dir das sicherlich ins Detail erklähren. Ich zitiere mal nur das da:

Hierzu gilt es zu untersuchen ob der Täter eine Herrschaftsposition über die Sache schon so erlangt hat, dass der ursprüngliche Gewahrsamsinhaber ohne die Beseitigung dieser Position nicht mehr auf die Sache einwirken kann ohne mit erheblichem Widerstand rechnen zu müssen oder Hindernissen ausgesetzt zu sein. Bei kleineren Gegenständen wird man daher wohl annehmen können, dass der Gewahrsamswechsel schon vollzogen und der Diebstahl daher vollendet ist, wenn die Sache eingesteckt wird (Etwa in eine Handtasche oder den Mantel) Dies kann man deshalb bejahen, weil der menschliche Körper mit einem Tabu umgeben ist und der ursprüngliche Gewahrsamsinhaber wohl mit Widerstand rechnen muss, wenn er die Sache zurückerlangen möchte. Bei größeren Gegenständen wird man eine Vollendung hingegen wohl erst mit dem Herausschaffen der Ware aus dem Laden annehmen können.

Quelle: Diebstahl § 242 StGB - Objektiver Tatbestand - Jura Individuell

:idea:. .
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
9.139
5.878
Z´Sdugärd
Richtig. Ist jetzt eine Schachtel Ferero klein? Und eine Schachtel Werters Echte nicht? Das liebe ich am Rechtssystem.
 

worldflyer

Erfahrenes Mitglied
03.04.2012
4.037
185
Richtig. Ist jetzt eine Schachtel Ferero klein? Und eine Schachtel Werters Echte nicht? Das liebe ich am Rechtssystem.

Angabe des TO: "Ein paar Pralinen". Wo hast du etwas von Schachtel gelesen?

Deine Interpretationen sind weit abenteuerlicher als unser Rechtssystem...