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Solange ein Verzehrgutschein ausgegeben wird (m.W. machen das die Automaten in AMS von sich aus), ist EU261 vollumfänglich erfüllt.Einfach nur im Terminal alleingelassen zu werden ist klar entgegen EU261, in AMS aber üblich.
Solange ein Verzehrgutschein ausgegeben wird (m.W. machen das die Automaten in AMS von sich aus), ist EU261 vollumfänglich erfüllt.Einfach nur im Terminal alleingelassen zu werden ist klar entgegen EU261, in AMS aber üblich.
Und Ausgeben eines Verzehrgutscheins mit Datum drauf, zu einem Zeitpunkt zu dem kein Restaurant mehr offen ist, und den man dank falschem Datum am nächsten Morgen nicht mehr fürs Frühstück nutzen kann, ist nicht explizit in der EU261 erwähnt, dürfte aber von kaum einem Richter als vollumfängliche Erfüllung angesehen werden.
Ich wusste nicht, dass es um spät abends ging. Nachdem Du auf einen Loungevoucher verwiesen hast, den Du von BA angeblich immer bekommen hast, ging ich davon aus, dass es um eine normale Verspätung tagsüber ging.Abends um 23:30 nach Umbuchung auf den nächsten Tag ?
Nicht wirklich, eigentlich steht dir dann auch eine Übernachtung im Hotel zu.
Und Ausgeben eines Verzehrgutscheins mit Datum drauf, zu einem Zeitpunkt zu dem kein Restaurant mehr offen ist, und den man dank falschem Datum am nächsten Morgen nicht mehr fürs Frühstück nutzen kann, ist nicht explizit in der EU261 erwähnt, dürfte aber von kaum einem Richter als vollumfängliche Erfüllung angesehen werden.
Wenn Du doch so viel mit KL fliegst - kein Status verfügbar? Kein PP verfügbar? Kann mich nicht beklagen bei KL/AF wurde ich mit DL Platinum immer außergewöhnlich gut versorgt.Mag sein, dass das zwischenzeitlich geändert und auch automatisiert wurde. Ist ein paar Jahre her, ich habe inzwischen gelernt die Wahrscheinlichkeit zu minimieren, in AMS zu stranden, man ist ja lernfähig.
Ich habe damals einen Voucher mit händisch aufgestempeltem Datum am KLM "Service"schalter erhalten.
Und vor allem kein Hotel für die Nacht!
Wo steht in der EU261 dass das bei den Betreuungsleistungen irgendwas ändert ?Wenn Du doch so viel mit KL fliegst - kein Status verfügbar? Kein PP verfügbar?
Da geht's ja nicht um gestrichene Flüge, sondern um verpasste Flüge wegen Wartezeiten bei der Security.Auf der Homepage von KLM steht in Bezug auf verpasste Flüge so nett, dass man sich bzgl. entstandener Ansprüche an den Airport Schiphol wenden möge, sprich blockt man die Kompensationen wegen Flugstreichungen direkt ab?
Compensation due to long waiting times
Did you miss your flight at Amsterdam Airport Schiphol due to long waiting times at security checks, and did you make costs as a result? Please note that reimbursement of these costs is not the responsibility of the airline company. You can submit a claim for your expenses at Amsterdam Airport Schiphol.
Ich glaube Du bringst was durcheinander.Da ich in einigen Tagen auch auf KL1856 gebucht bin eine Frage zu einer etwaigen Annulierung, die Chancen sind ja leider recht hoch derzeit.
Welchen Grund gibt KLM hier an, insb. beim Storno < zwei Wochen?
Auf der Homepage von KLM steht in Bezug auf verpasste Flüge so nett, dass man sich bzgl. entstandener Ansprüche an den Airport Schiphol wenden möge, sprich blockt man die Kompensationen wegen Flugstreichungen direkt ab?
Compensation due to long waiting times
Did you miss your flight at Amsterdam Airport Schiphol due to long waiting times at security checks, and did you make costs as a result? Please note that reimbursement of these costs is not the responsibility of the airline company. You can submit a claim for your expenses at Amsterdam Airport Schiphol.
Da ich in einigen Tagen auch auf KL1856 gebucht bin eine Frage zu einer etwaigen Annulierung, die Chancen sind ja leider recht hoch derzeit.
Welchen Grund gibt KLM hier an, insb. beim Storno < zwei Wochen?
Auf der Homepage von KLM steht in Bezug auf verpasste Flüge so nett, dass man sich bzgl. entstandener Ansprüche an den Airport Schiphol wenden möge, sprich blockt man die Kompensationen wegen Flugstreichungen direkt ab?
Danke für die Rückmeldungen. Ich bezog mich schon auf die Flugstreichungen, da in GB die Kapazitätsengpässe in z.B. LHR, die dann kurzsfristige Flugstreichungen zur Folge haben, auch als ein durch den Flughafen verursachtes Problem ausgelegt werden. Der Link bezog sich auf Security, das war nicht ganz passend.Die Sachverhalte gehören zwar zusammen, das Hauptproblem ist die überlastete Security, deshalb wurden Airlines gebeten Flüge zu streichen und bei den verbleibenden haben Passagiere ihre Flüge verpasst, rechtlich sind es aber zwei paar Schuhe.
Egal warum eine Airline ihre Flüge streicht, stranded deshalb ein Kunde, müssen Betreuungsleistungen, und/oder ggfs. (vor allem bei kurzfristiger Streichung) auch Ausgleichszahlungen geleistet werden.
Der Fall des verspäteten Erscheinens wegen SiKo ist nicht abgedekt, aber ziemlich klar ein aussergewöhnlicher Umstand bei dem die Airline kaum zumutbare Maßnahmen ergreifen kann, zumindest anfangs. Besteht der aussergewöhnliche Umstand für Monate, ist er irgendwann mal nicht mehr aussergewöhnlich (analog in Urteilen: Gewitter im Hochsommer in bestimmten Gegenden oder Schnee im Winter). Information der Passagiere ("bitte 3 Stunden vor Flug erscheinen") ist dann eine zumutbare Maßnahme, und wird ja auch getroffen. Von daher schlechte Karten für Passagiere. Zumindest in AMS gibt es kein Problem mit dem Zeitpunkt der Schalteröffnung, KLM hat praktisch rund um die Uhr Schalter offen, beliebig frühes erscheinen gibt dann beliebig Reserve für die Siko.
Es ist etwas völlig anderes, wenn Airlines erst so knapp die Schalter aufmachen (z.B. 2 Stunden vor Abflug), dass es nie für die SiKo reicht. Dann wird die Airline nicht alle Schuld auf Schiphol abwälzen können, zumindest nicht mehr nach Wochen dieses Zustands, irgendwann muss sie zumutbare Maßnahmen ergreifen, z.B. 4 Stunden vorher öffnen, längere Umsteigezeiten einplanen bzw. MCT Angabe anpassen.
Gerichte und Anwälte freuen sich jetzt schon...
Meist sind die vom Flughafen initiierten Streichungen aber kurzfristiger, in 99% der Fälle mit weniger als 7 Tagen Vorlauf, also in der "höchsten Kategorie".Bei Storno über 14 Tage vorher gibt es ohnehin keine EU-261-Kompensation.