Kredit aufnehmen für meine Traumreise??

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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
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In den folgenden Jahren auf gleicher Weise eben den Rest, aber man braucht es doch nicht versteuern.

Versteuert werden die Gewinne die sich aus Einnahmen berechnen, die höher als die Ausgaben sind.

Das ist so bei natürlichen Personen, wenn du als GmbH Anschaffungen tätigst sind diese Gewinnerhöhend und müssen eben versteuert werden - wenn ich nicht alles falsch verstanden habe. Sollte ich falsch liegen - danke ich habe wieder was gelernt. Allerdings habe ich dann in den vergangenen Jahren deutlich zu viel Steuern bezahlt.

Nehmen wir mal deinen Bagger - das ist jetzt eine Frage - der kostet 300.000 Euro den bezahle ich mit Erlösen aus dem laufenden Betrieb und ich schreibe ihn über 5 Jahre ab - dann macht meine GmbH mit diesem Bagger doch im ersten Jahr einen Gewinn von 240.000€ der auch zu versteuern ist - oder sehe ich da etwas grundlegend falsch?

Das Anlagevermögen wirkt sich doch Jahr für Jahr gewinnerhöhend aus oder? Somit würde der Bagger dann im zweiten Jahr noch mit 180.000€ in den Büchern stehen und deinen Gewinn entsprechend erhöhen.

Ich hoffe inständig das ich richtig liege weil ich sonst in den letzten Jahren wirklich nichts von meinem Steuerberater gelernt habe - und ich das Thema Steuern dann endgültig aufgeben muss.
 
Zuletzt bearbeitet:

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
Ich kann mir einfach nicht vorstellen das ein Bagger von 300.000 Euro, der da sinnlos auf dem Hof steht zu versteuernde Gewinne abwirft.

Wenn ich jetzt hingehe, eine GmbH gründe und mich als CEO in den Liegestuhl lege und den Herrgott einen feinen Mann sein lasse, kann dieser besagte Bagger nicht meine Einnahmen puschen.


Oder anders, LKW für 500.000 gekauft, Jahresumsatz 200.000 (100.000 Ausgaben) macht + deine Abschreibung (AfA 5 Jahre) 200.000 zu versteuernden Gewinn?
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
16
für gewöhnlich beträgt die Körperschaftssteuer 15 %

Anschaffungen sind Gewinnmindernd - Ausnahme Patente, Marken und so ein Gedöns a la immatrieller Werte

Bei Personengesellschaften je nach Einkommen der Person. Durchaus hier auch 45%

Wir haben hier von einer GmbH gesprochen, so habe ich es verstanden...
 
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Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
Nehmen wir mal deinen Bagger - das ist jetzt eine Frage - der kostet 300.000 Euro den bezahle ich mit Erlösen aus dem laufenden Betrieb und ich schreibe ihn über 5 Jahre ab - dann macht meine GmbH mit diesem Bagger doch im ersten Jahr einen Gewinn von 240.000€ der auch zu versteuern ist - oder sehe ich da etwas grundlegend falsch?

Hier ist der Denkfehler.
Klar musst du deine eingenommenen Gelder (hier die 300.000 Kaufpreis) versteuern. Du drückst aber dein zu versteuerndes Geld 5 Jahre lang um je 60.000Euro


Einnahme 1.000.000
Ausgaben 100.000
_________________
Gewinn 900.000




Von den 900tEuro kauft man sich jetzt den Bagger. Diese Ausgabe reduziert den Gewinn im ersten Jahr um 60.000, macht also einen zu versteuernden
Gewinn von nur noch 840.000Euro.
 
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honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
16
Gewinn = Umsatz - Kosten

Abschreibungen = Kosten

Anschaffung wie Bagger = Betriebsvermögen / Sachkapital. Ja, es geht als + in Deine Passiva.

Die 240k sind Restwert und bleiben stehen. Bilanzerhöhung ≠ Gewinn

Vielleicht liege ich falsch. Eventually muss hier der CEO von Somkiat Industries Holding Bahamas Aufklärung leisten....
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
für gewöhnlich beträgt die Körperschaftssteuer 15 %

Anschaffungen sind Gewinnmindernd - Ausnahme Patente, Marken und so ein Gedöns a la immatrieller Werte

Bei Personengesellschaften je nach Einkommen der Person. Durchaus hier auch 45%

Wir haben hier von einer GmbH gesprochen, so habe ich es verstanden...

Es bleibt ja nicht bei der Körperschaftssteuer, es kommt ja noch Gewerbesteuer hinzu. Anschaffungen sind also vollumfänglich Gewinnmindernd und haben keinen Einfluss auf das Anlagevermögen bzw. den Gewinn? Und wirken sich somit in der Bilanz nicht gewinnerhöhedend aus?

Aber wenn ich das hier alles so lese - ich gebe auf das mit den Steuern werde ich wohl nie verstehen.
 
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Magellan

Erfahrenes Mitglied
17.03.2009
3.911
9
HON olulu
...wobei jetzt noch zu klären wäre, soll die Reiselustige Maike(siehe Beitrag 1) jetzt erst
a) einen Kredit aufnehmen und Flug etc. damit direkt buchen oder
b) von dem Kredit den Bagger kaufen(ok. leasen) , Gewinn erzielen
c) dann erst nach Australien

Wollen wir hierüber eine Abstimmung machen?;)
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
16
Off topic.... nicht wegen LH88

wenn andere so denken, dann wundert es mich nicht wenn so viele Döner Buden dicke SUV oder Mercedes fahren oder Gastronomen.

Auch wundert es mich mehr wenn dann nach 3 Jahren diese wieder schliessen

Erst mal Geschäft aufmachen um dann gleich mit den HR Auszug zum Autohändler gehen... Gewinne machen ja die new economies ausser Zalando sowieso nicht, also leben und leben lassen so lang es geht auf Kosten der Banken und Investoren...

offtopic aus.
 
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honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
16
LH88... Denkweise habe ich verstanden jetzt. 300k im lfd Jahr. Bagger 60k Abschreibungen richtig. Gewinn nur noch 240k. Aber Bagger ist nicht gewinn erhöhend.

Einfach Bagger hier ausblenden. Er ist Gewinnmindernd jedes Jahr 60k aber +300 Passiva Erhöhend.
 

SaschaT82

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
2.422
15
Inwiefern würde sich denn die Versteuerung des Baggers ändern, wenn man damit nach Australien baggert ähh fährt?
Weil dann würde man den ja zum privaten Vergnügen einsetzen...
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
16
Es bleibt ja nicht bei der Körperschaftssteuer, es kommt ja noch Gewerbesteuer hinzu. Anschaffungen sind also vollumfänglich Gewinnmindernd und haben keinen Einfluss auf das Anlagevermögen bzw. den Gewinn? Und wirken sich somit in der Bilanz nicht gewinnerhöhedend aus?

Aber wenn ich das hier alles so lese - ich gebe auf das mit den Steuern werde ich wohl nie verstehen.
richtig.

Tip - Guten Steuerberater suchen und selbst sich auf Einnahmen / Ausgaben konzentrieren und nicht über Steuern nachdenken. Der Berater soll sich nur frühzeitig melden wenn du mal Nachzahlung leisten muss ansonsten freue dich auf Erstattungen.
Aber auch auf Steuerberater ist nicht immer Verlass....

Kurz- u Langfristig gesehen sollte jeder Eigentümer sich der Sache mit grosser Aufmerksamkeit widmen. IHKs bieten Kurse an oder VHS. Ist kein Fehlinvestment
 
Zuletzt bearbeitet:

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Gewinn = Umsatz - Kosten

Abschreibungen = Kosten

Anschaffung wie Bagger = Betriebsvermögen / Sachkapital. Ja, es geht als + in Deine Passiva.

Die 240k sind Restwert und bleiben stehen. Bilanzerhöhung ≠ Gewinn

Vielleicht liege ich falsch. Eventually muss hier der CEO von Somkiat Industries Holding Bahamas Aufklärung leisten....

Ok bleiben also beim Bagger 240.000€ die zu versteuern sind und bei den 300 Handys 120.000€ macht also bei den Handys grob 40.000€ Steuern.

Schlimm diese Steuern und Steuerberater sind ganz schlimme Typen :)
 

Worldwide

Erfahrenes Mitglied
08.07.2013
801
0
Um auf deine Handys zurückzukommen: Du hast recht, dass durch die Abschreibung (Verteilung der Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer) im Vergleich zur Sofortabschreibung (410 Euro) im ersten Jahr weniger Abschreibung und damit weniger Betriebsausgaben vorliegen, und damit der Gewinn höher ist und im ersten Jahr folglich mehr Steuern anfallen.

Allerdings kehrt sich der Effekt ab dem zweiten Jahr um: Das 410 Euro- Handy ist schon abgeschrieben, generiert also keine Betriebsausgaben und damit keine Steuerminderung mehr. Dein Gewinn und damit deine Steuerlast ist ab dem zweiten Jahr also höher als bei den Handys, die auf die Nutzungsdauer abgeschrieben werden, da diese auch ab dem zweiten Jahr noch Abschreibungsvolumen = Betriebsausgaben generieren und damit den Gewinn und die Steuerlast mindern.

Es ist also alles nur ein Perioden- und Liquiditätseffekt, insgesamt betrachtet gehen immer die vollen Anschaffungskosten als Betriebsausgaben in eure Gewinnermittlungen ein, nur bei 410 Euro Gütern schneller (sofort alles auf einmal), bei teureren Sachen langsamer, über die Nutzungsdauer verteilt. Schneller ist nur besser, weil der Betriebsausgabenabzug früher erfolgen kann, nicht weil man dadurch insgesamt mehr Betriebsausgaben erwirkt.

Interessanter Nebenaspekt: In manchen Ländern gibt es auf bestimmte Investitionsgüter steuerliche "super-deductions" von z.B. 150%. Also Kauf eines Baggers für 300.000, steuerliche Abschreibung ( = Betriebsausgaben) aber 450.000.
 

Worldwide

Erfahrenes Mitglied
08.07.2013
801
0
Zum Thema Gewerbesteuer:

Die GmbH zahlt 15% Körperschaftsteuer und zusätzlich (je nach dem wo sie sitzt) etwas weniger als 15% Gewerbesteuer. Bleiben von einem Euro noch ~70 Cent. Wird dies an natürliche Personen als Gesellschafter ausgeschüttet, zahlen diese auf die ~70 Cent noch 25% Kapitalertragsteuer. Verbleiben etwas weniger als 55 Cent.

Damit liegt man mehr oder weniger (nicht ganz) bei dem, was ein Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft mit Spitzensteuersatz von 45% von einem Euro behalten darf. Der zahlt zwar zunächst auch Gewerbesteuer, kann diese dann aber auf seine Einkommensteuer anrechnen, und behält somit auch in etwa 55 Cent von einem Euro.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Frohe Ostern,
irgendwie habe ich leichte Verständnisprobleme mit deiner Rechnung.
Nach meiner Auffassung und deiner Kalkulation kann man im ersten Jahr 60.000 Euro steuersparend vom Gewinn abziehen.

In den folgenden Jahren auf gleicher Weise eben den Rest, aber man braucht es doch nicht versteuern.

Versteuert werden die Gewinne die sich aus Einnahmen berechnen, die höher als die Ausgaben sind.

Ein gekaufter Mobilbagger spart über die Abschreibungsdauer Steuern, ist aber nicht als Einnahme steuerpflichtig...
... sowas am frühen morgen.
hat der liebe Gott für sowas nicht Steuerberater erfunden?!
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
16
Ok bleiben also beim Bagger 240.000€ die zu versteuern sind und bei den 300 Handys 120.000€ macht also bei den Handys grob 40.000€ Steuern.

Schlimm diese Steuern und Steuerberater sind ganz schlimme Typen :)
Nein, Steuern sind ein ganz spannendes Thema. Im Ernst jetzt. wenn man sich dafür interessiert macht das Spaß. Ist simpel, sind Regeln die niedergeschrieben sind und keine Geheimnisse oder Rocket Science.

Bisschen Interpretation hier und da aber insoweit gibt's Bücher.

Personen mit kfm. Ausbildung oder Studium sollten es einfacher haben . Kenne aber BWLer und kfm Angestellte denen im Unterricht immer das Fragezeichen im Gesicht abzulesen war. Aber ja, nicht jedermanns Sache
 
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honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
16
Stimmt, i. Kaffe Vorum oder anderen Foren tummeln sich nicht so viele user die dazu noch in vielen Berufsklassen zu finden sind.

Auto Foren jemand drin?
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.974
13.497
FRA/QKL
Es ist also alles nur ein Perioden- und Liquiditätseffekt, insgesamt betrachtet gehen immer die vollen Anschaffungskosten als Betriebsausgaben in eure Gewinnermittlungen ein, nur bei 410 Euro Gütern schneller (sofort alles auf einmal), bei teureren Sachen langsamer, über die Nutzungsdauer verteilt.
Bingo, das war meine kurze Aussage hier in diesem Thread, die zu einer interessanten Baggerdiskussion geführt hat. :D

P.S.: Einen Bagger würde ich selbstverständlich langfristig leasen um diesen nicht im Anlagevermögen zu haben. =;
 
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Worldwide

Erfahrenes Mitglied
08.07.2013
801
0
Wenn du nach IFRS bilanzierst wird sich die Leasingsache in Zukunft mit dem neuen "right of use" Konzept etwas ändern (Aktivierung eines Nutzungsrechts). Allerdings in die von dir gewollte Richtung. Das Konzept führt zu einem Ergebnis wie beim bisherigen financial lease, also besseres EBIT wenn auch schwächere EK-Quote. Und dazu meist degressiver Abschreibungsverlauf dieses Nutzungsrechts, sog. "front loading".
 
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