Kreditkartenakzeptanz

ANZEIGE

westcoastflyer

Erfahrenes Mitglied
03.09.2019
2.835
3.107
ANZEIGE
Ich hatte mich eigentlich bewusst auf die technische Seite konzentriert und nicht auf die rechtliche. - Mir werden hier gerade auch nen paar Dinge zu sehr vermischt.

kann passieren, wenn die Reservierungs-Hoechstdauer ueberschritten ist...
Wenn du es Merchant-seitig korrekt konfiguriert hast, alle Sachen korrekt referenzierst und den richtigen MCC nutzt ist es völlig irrelevant ob die Autorisierung schon weggefallen ist. - Das geht aber nicht bei allen MCCs.

reicht sie den schwarzen Peter per Chargeback einfach an den Händler durch. Die Beweislast (Gutachten, Fotos) liegt dann über das Kartennetzwerk komplett beim Vermieter.
Du kannst versuchen es zu chargebacken (und es ist nicht komplett hoffnungslos). - Regelmäßig unterschreibst du bei der Anmietung eines Autos dass du für alle entstehenden Schäden und Strafzettel haftest. Diese Unterschrift reicht vielen Issuern um einen Chargeback Request abzulehnen wenn es um Strafzettel geht.

Bei vermeintlichen Schäden am Mietwagen sind Chargebacks nach meinen bisherigen Erfahrungen solange erfolgreich wie der Vermieter keine von dir unterschriebene Erklärung hat, dass du diesen Schaden verursacht hast. - Erfahrungen mit den neuen AI Gates liegen mir noch keine vor. Insbesondere dann wenn du nicht direkt vor der Ausfahrt nen AI Gate passiert hast sondern nur kurz vor der Rückgabe.

Nur generell, da ich mir nicht sicher bin ob alle hier mit dem Chargeback-Verfahren vertraut sind:
- du als Kunde leitest bei deiner Bank einen Chargeback Request ein. Theoretisch sollte dir deine Bank bzgl. der Transaktion einige Fragen stellen. Eine der Grundvoraussetzungen ist normalerweise dass du zuerst versucht hast, dieses Anliegen mit dem Merchant direkt zu klären und dass du, abhängig von der Card Brand, zeitliche Fristen eingehalten hast.
- da die meisten deutschen Banken kein eigener Issuer sind, leiten sie diesen Request (und deine Antworten bzgl. der Transaktion) an den Issuer weiter.
- der Issuer prüft jetzt erstmal ob der Chargeback Grund grob mit den Transaktionsdaten zusammenpasst (klassicher Fall: "ich war's ned" aber die Zahlung wurde mittels SCA oder CVM approved oder "irgendwer hat meine Kartendaten irgendwo eingegeben" - die Transaktion war aber Card Present. Dann endet der Chargeback Request hier.)
- falls der Chargeback Request unterhalb eines Schwellwertes liegt, kann der Issuer das direkt approven. Das kommt dann direkt aus dem Geldbeutel des Issuers und geht nicht weiter.
- falls der Chargeback Request oberhalb eines Schwellwertes liegt, leitet der Issuer den Chargeback Request an den Acquirer weiter.
- falls das alles grob passt, wird Dir als Kunde - je nach Chargeback Grund - teilweise der Betrag ab diesem Moment temporär gutgeschrieben
- der Acquirer blockt den Betrag beim Merchant und berechnet, je nach Akzeptanzvertrag, eine Chargeback Gebühr.
- der Acquirer wendet sich an den Merchant und fordert Belege an
- falls der Merchant sich dazu entschließt diesen Chargeback zu fighten, dann sendet er die angefragten Belege/Nachweise an den Acquirer. Ab diesem Punkt fällt, je nach Akzeptanzvertrag, für den Merchant üblicherweise eine weitere Gebühr an
- diese Belege/Nachweise gehen dann zum Issuer zurück und der entscheidet dann ob er dem Chargeback statt gibt oder nicht (nen Stück hängt vom Issuer ab; von den Card Brands gibt's rudimentäre Guidelines). - Falls er dem nicht statt gibt und es eine Gutschrift gab, wird die Gutschrift wieder rückgängig gemacht und auch der Merchant erhält das Geld sowie die Chargeback Bearbeitungsgebühr zurück.

Card Brands und Acquirer monitoren die Chargeback Rate von Merchants. - Ist die zu hoch, kann es sein, dass du gebührentechnisch gedowngradet wirst und man sich mit dir in Verbindung setzen wird um die Chargeback Rate wieder runter zu bekommen.

Leiten jetzt Issuer zu häufig Chargebacks wegen irgendwelcher frivolous Sachen weiter oder entscheiden Chargebacks zu oft ungerechtfertigterweise für den Kunden, dann setzen sich die Merchants bzw. Acquirer bzw. Card Brands mit den Issuern in Verbindung um dies abzustellen (dort gibt es verschiedene Wege). - Wenn mit einzelnen Issuern zu oft was ist, kann das auch dazu führen, dass Acquirer Karten von spezifischen Issuern ablehnen bis die Sache gelöst wurde. - Dadurch haben nicht zuletzt auch Issuer ein Interesse daran, da nicht zu oft etwas im Sinne des Kunden zu entscheiden, da ansonsten deren Karten "nicht mehr funktionieren".

Wenn du als Kunde zu oft wegen irgendwelcher kruden Dinge / Lappalien Chargeback Requests stellst (z.B. nach jedem Mietwagen gibt's nen Chargeback Request wegen nem vermeintlichen Schaden oder Strafzettel) kann das auch dazu führen, dass der Issuer dir die Karte kündigt.

Und bei Deutschen Banken habe ich da erhebliche Zweifel, ob die das erlauben.
Das ist auch bei deutschen Banken / in Deutschland tätigen Issuern im Allgemeinen kein Problem.

sicher auf keinen eigenen Rechtsstreit einlassen wird, reicht sie den schwarzen Peter per Chargeback einfach an den Händler durch.
Auch deutsche Issuer (die teilweise nicht mal unbedingt deutsch sind, sondern oft internationale Wurzeln haben) approven nicht jeden x beliebigen Chargeback Request. - Die haben letztlich auch keine Lust darauf, dass Acquirer und Payment Brands bei ihnen auf der Matte stehen und Damages fordern falls sie zu viele Chargebacks approven.
 
Zuletzt bearbeitet:

westcoastflyer

Erfahrenes Mitglied
03.09.2019
2.835
3.107
Beispiel: Mietwagenverleiher autorisiert vor der Übergabe zunächst USD 1000.
Karteninhaber besitzt einen Verfügungsrahmen von USD 5000.
Klar, hier wird eine Incremental Authorization von weiteren USD 1000 auf USD 2000 sicherlich von der kartenausgebenden Bank genehmigt werden.
Wenn der Karteninhaber aber seinen Verfügungsrahmen kurz nach der Übergabe des Mietwagen schnell auf USD 0 gesetzt hat, wird es hier von Bank sicherlich eine Ablehnung geben. Der Verleiher wird nur auf die ursprünglich autorisierten USD 1000 zugreifen dürfen.
Aus eigener Erfahrung (ich bin merchantseitig aber weder im Mietwagen oder Hotel Business unterwegs, bekomme aber gewisse Dinge mit), wird die Charge trotzdem durch gehen (wenn du die initiale Autorisierung korrekt referenzierst und es seit der Autorisierung noch kein Capture gab). Sie wird auch dann durch gehen wenn du deine Karte nach der initialen Autorisierung gesperrt / als geklaut / als verloren gemeldet hast. - Der zeitliche Abstand zur Autorisierung ist normalerweise auch kein Problem, da der Mietwagenanbieter / das Hotel ja nen Mietvertrag hat aus dem hervorgeht, dass du den Wagen / das Zimmer über x Wochen hattest.

Ist in diesem Fall normalerweise keine incremental Authorization, sondern durch chargest/capturest einfach direkt.
Eine incremental Authorization würde in diesem Fall sehr wahrscheinlich nicht durch gehen.
 

westcoastflyer

Erfahrenes Mitglied
03.09.2019
2.835
3.107
Das Merkmal "CREDIT" oder "DEBIT" gibt das POS-System über eine Nachschauen in die BIN/IIN Tabelle zurück.
Die normalen POS haben für gewöhnlich keinen Zugriff auf eine BIN/IIN Tabelle.
Zugriff auf die offiziellen Tabellen der Card Brands bekommt auch nicht jeder Merchant einfach so. Nen Acquirer darf einem Merchant teilweise erst nach Zustimmung der Card Brands Zugriff auf diese Daten gewähren (und dann tlw. auch nur bei bestimmten Gründen).

Ob eine Karte Credit oder Debit ist, kann sie dir selbst sagen.
 

nutzer_1355

Aktives Mitglied
24.03.2024
175
131
Ist in diesem Fall normalerweise keine incremental Authorization, sondern durch chargest/capturest einfach direkt.
Eine incremental Authorization würde in diesem Fall sehr wahrscheinlich nicht durch gehen.
Das ist ja unstrittig. Wir diskutieren ja gerade, ob der Mietwagenverleiher einen höheren Betrag "capturen" kann, als der Betrag, der bei Anmietung autorisiert wurde.
 

nutzer_1355

Aktives Mitglied
24.03.2024
175
131
Ich hatte mich eigentlich bewusst auf die technische Seite konzentriert und nicht auf die rechtliche. - Mir werden hier gerade auch nen paar Dinge zu sehr vermischt.
Naja, die rechtliche Komponente ist aber letztendlich entscheidend dafür, ob die kartenausgebende Bank eben einen "Forced Capture" beim Karteninhaber letztendlich durchsetzen kann. Das Gericht schaut da nicht auf die B2B Vereinbarungen zwischen der Bank und dem Visa-Kartennetzwerk, sondern schlichtweg auf das BGB. Auch die AGB können die Schutzvorschriften des BGB nicht überschreiben.
Die kartenausgebende Bank möchte am Ende ja auch nicht auf dem Schaden sitzenbleiben. Die Bank wird also - bei großen Gegendruck des Karteninhabers - alles versuchen, den Chargeback durchzudrücken. Auch wird keine Bank in Deutschland ein großes Interesse daran haben, die Visa-Kartennetzwerk Regelungen gerichtlich testen lassen zu wollen.


Du kannst versuchen es zu chargebacken (und es ist nicht komplett hoffnungslos). - Regelmäßig unterschreibst du bei der Anmietung eines Autos dass du für alle entstehenden Schäden und Strafzettel haftest. Diese Unterschrift reicht vielen Issuern um einen Chargeback Request abzulehnen wenn es um Strafzettel geht.
Jetzt müssen wir eben ganz genau schauen, wer der Issuer bzw. die kartenausgebende Bank ist. Falls sich diese in Deutschland befindet, kommt 675x BGB zum Tragen.


(1) Der Zahler hat gegen seinen Zahlungsdienstleister einen Anspruch auf Erstattung eines belasteten Zahlungsbetrags, der auf einem autorisierten, vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorgang beruht, wenn1.
bei der Autorisierung der genaue Betrag nicht angegeben wurde und
2.
der Zahlungsbetrag den Betrag übersteigt, den der Zahler entsprechend seinem bisherigen Ausgabeverhalten, den Bedingungen des Zahlungsdiensterahmenvertrags und den jeweiligen Umständen des Einzelfalls hätte erwarten können; mit einem etwaigen Währungsumtausch zusammenhängende Gründe bleiben außer Betracht, wenn der zwischen den Parteien vereinbarte Referenzwechselkurs zugrunde gelegt wurde.

Also ich schätze das so ein, dass der Zahler einen Strafzettel bei Anmletung des Fahrzeugs nicht erwarten konnte. Zudem existieren ja in den meisten US Staaten Widerspruchsmöglichkeiten gegen Strafzettel bzw. Mautforderungen. Der Mietwagenverleiher kann sich hier nicht sicher sein, dass die Forderung rechtswirksam ist. Und genau hier wird die kartenausgebende Bank ins Schwitzen kommen, denn die kartenausgebende Bank muss im Streitfall die Forderung gerichtlich gegen den Karteninhaber durchsetzen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Die normalen POS haben für gewöhnlich keinen Zugriff auf eine BIN/IIN Tabelle.
Zugriff auf die offiziellen Tabellen der Card Brands bekommt auch nicht jeder Merchant einfach so.
Also ich würde doch stark davon ausgehen, dass Mietwagenverleiher in den USA gerade eben doch Zugriff auf diese Tabellen haben.

Dass auf jeder Karte wirklich CREDIT, DEBIT oder PREPAID steht, daran habe ich so meine Zweifel.
 
Zuletzt bearbeitet:

westcoastflyer

Erfahrenes Mitglied
03.09.2019
2.835
3.107
Das ist ja unstrittig. Wir diskutieren ja gerade, ob der Mietwagenverleiher einen höheren Betrag "capturen" kann, als der Betrag, der bei Anmietung autorisiert wurde.
Von technischer Seite lautet die Antwort bei Verwendung einer Kreditkarte: Ja. Unabhängig davon was du zwischenzeitlich mit deiner Kreditkarte anstellst. - Wenn der Mietwagenverleihende alles richtig kodiert.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

dass Mietwagenverleiher in den USA gerade eben doch Zugriff auf diese Tabellen haben.
Der Acquirer muss es einzeln anfragen. - Mir ist es aber nicht sicher, was das bringen soll.
Dass auf jeder Karte wirklich CREDIT, DEBIT oder PREPAID steht, daran habe ich so meine Zweifel.
Das Kreditkartenterminal kann es erkennen um welchen Kartentyp es sich handelt. Völlig unabhängig davon was auf die Karte menschenlesbar aufgedruckt ist.
 

nutzer_1355

Aktives Mitglied
24.03.2024
175
131
Das Kreditkartenterminal kann es erkennen um welchen Kartentyp es sich handelt. Völlig unabhängig davon was auf die Karte menschenlesbar aufgedruckt ist.
Das war ja das, was ich geschrieben habe. Das POS-System (Kreditkartenterminal) kann anhand der Kartennummer und der BIN/IIN Tabellen erkennen, um was für eine Karte es sich handelt. Es geht um die BIN/IIN Tabellen, denn genau Diese erlauben es dem POS-System, den Kartentyp zurückzugeben.
Von technischer Seite lautet die Antwort bei Verwendung einer Kreditkarte: Ja. Unabhängig davon was du zwischenzeitlich mit deiner Kreditkarte anstellst. - Wenn der Mietwagenverleihende alles richtig kodiert.
Nach meiner Information lassen sich Incremental Authorization und Forced Capture technisch auch bei einer Visa Debitkarte durchführen.
Die Incremental Authorization wird die kartenausgebende Bank aber bei einem leeren Kontokorrentkonto ablehnen.
Und ein Forced Capture geht bei einem leeren Kontokorrentkonto auch ins Leere.
 

knauserix

Erfahrenes Mitglied
25.02.2024
1.510
978
Dass auf jeder Karte wirklich CREDIT, DEBIT oder PREPAID steht, daran habe ich so meine Zweifel.

Nur so am Rande gefragt:
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen den Debit- und den Prepaid- Karten in technischer Hinsicht ?

Und ja, schon klar, es muss natürlich Guthaben auf dem zugehörigen Konto vorhanden sein, sonst geht keine Belastung durch.
Aber sonst ?
 

nutzer_1355

Aktives Mitglied
24.03.2024
175
131
Bei einer Prepaid-Karte steht - nach einer Abfrage der BIN/IIN Tabellen - im Feld PREPAID eben TRUE.
i.d.R. wird ein Mietwagenverleiher diese Karte nicht akzeptieren.

Ob bei einer PREPAID Karte eine Incremental Authorization und Forced Capture technisch möglich sind, das weiß ich nicht.
Ich kann mir aber gut vorstellen, dass das Kartennetzwerk etwaige Transaktionen gar nicht erst an den Issuer der PREPAID Karte weiterleitet.
 
  • Like
Reaktionen: knauserix

westcoastflyer

Erfahrenes Mitglied
03.09.2019
2.835
3.107
Das war ja das, was ich geschrieben habe. Das POS-System (Kreditkartenterminal) kann anhand der Kartennummer und der BIN/IIN Tabellen erkennen, um was für eine Karte es sich handelt. Es geht um die BIN/IIN Tabellen, denn genau Diese erlauben es dem POS-System, den Kartentyp zurückzugeben.
Die meisten POS-Systeme die ich kenne haben keinen Zugriff auf BIN/IIN-Tabellen. - Die machen das rein basierend auf dem Application Identifier fest.