Es besteht keine Pflicht zu einer elektronischen registierkasse. Allein im letzten Monat habe ich in Berlin bei mehreren Imbissen festgestellt, dass der Betrag einfach nicht eingegeben wurde.
Nein es besteht keine Pflicht zu einer elektronischen Kasse, wenn aber eine vorhanden ist muss sie ordnungsgemäss geführt werden und den aktuellen Richtlinien entsprechen. D.h. sie muss Manipulationssicher und auslesbar sein.
So und jetzt zu deinem Imbiss Bsp. klar kann man das so machen (aber nur wenn man auch der Besitzer ist), jetzt hast du aber das Problem das du Abends einen Kassenabschluss machen musst und zeitnah dein Kassenbuch führen musst, alles klar du entnimmst also nur das Bargeld das auch auf deinem Z Bon steht (der Rest ist dann schwarz) - erste Hürde du musst regelmässig Kassendifferenzen "produzieren" den sonst ist das nicht plausibel, aufpassen das du nicht immer wieder deine Lieblingszahlen verwendest sonst findet die Software deine Fälschung.
Das Benfordsche Gesetz findet Anwendung bei der Aufdeckung von Betrug bei der Bilanzerstellung, der Fälschung in Abrechnungen, generell zum raschen Auffinden eklatanter Unregelmäßigkeiten im Rechnungswesen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Benfordsches_Gesetz#In_der_Wirtschaft
Problem Nummer zwei dein Umsatz passt nicht mehr zum Wareneinsatz, also musst du schwarz einkaufen (also gut merken was du nicht gebongt hast), das muss natürlich dann auch bei allen anderen Nebenkosten stimmen (also Gewürze, Verpackungen, Energie, Müll usw.).
Das kannst du sicher machen wenn es um ein paar hundert Euro im Monat geht, bei echten Umsätzen unrealistisch, dazu kommt das kein Mitarbeiter davon erfahren darf.