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genau es waren fast 25% mehrNa bei den aktuell wieder steigenden Zinsen sind 5 % + x zumindest eine gute Geldanlage bzw. kommen nah an den Inflatiosnausgleich ran.![]()
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Bei den flexiblen Tarifen sollte es eingepreist sein. Bei den Non-Flex gibt es ein müdes Lächeln auf die Erstattungsanfrage.Das sehe ich gerade in der Butter-und-Brot Klasse Business etwas anders. Da dürfte idR ein größerer Teil des Tarif wieder zurück fließen oder bei nicht stornierbaren Tickets zu einem anderen Termin gegen Umbuchungsgebühr genutzt werden. Wenn 20 Personen in einer 60er Business nicht erscheinen ist der Schaden für die Airline erheblich.
Ja, wenn.Wenn 20 Personen in einer 60er Business nicht erscheinen ist der Schaden für die Airline erheblich.
Du hast meinen Post nicht richtig gelesen. Die meisten Tickets in Business dürften ("Nicht stornierbar, Umbuchung gegen Gebühr") beinhalten. Dann gibt es keine Erstattungsanfrage sondern eine kostenpflichtige Umbuchung. Beispielsweise für 410€ bei einem A Tarif der LH.Bei den flexiblen Tarifen sollte es eingepreist sein. Bei den Non-Flex gibt es ein müdes Lächeln auf die Erstattungsanfrage.
Das war vor Corona. Diese Zahlen hatte laut Branchenkennern Lufthansa immer sehr gut im Griff und hat zwar überbucht aber musste sehr selten wirklich jemanden down graden oder stehen lassen.Ja, wenn.
Die Airlines rücken so Zahlen natürlich nicht raus, aber der Schweizer Reisebüroverband hat irgendwann vor Corona (2017 oder 20218) mal Zahlen veröffentlicht, nach denen nur ein absoluter Bruchteil der Vollflexiblen Tickets tatsächlich storniert werden (bin nicht mehr sicher, aber es waren glaube ich 1.7% auf alle Fälle niedrig Einstellig)
Von daher dürften es eher 2 von 60 sein.
Beim LH 736 war es eigentlich immer Standard, dass am Gate wegen Überbuchung Freiwillige gesucht wurden...Das war vor Corona. Diese Zahlen hatte laut Branchenkennern Lufthansa immer sehr gut im Griff und hat zwar überbucht aber musste sehr selten wirklich jemanden down graden oder stehen lassen.
Wenn ich eine Buchung als "bestätigt" angegeben bekomme, nachdem ich bezahlt habe, und dann anschließend doch nicht bekomme, fühle ich mich jedenfalls nicht vertragsgemäß behandelt...
Ich finde zwar, das LH auf das "Phänomen" der Überbuchung hinweist, aber nur indirekt.
Ich finde kein Statement, in dem klar gesagt wird, das eine Buchung nichts garantiert, und es immer auch Glückssache ist, ob man am Ende tatsächlich fliegt, oder Opfer der Gewinnmaximierung wird.
Selbst bei eindeutigen Fällen wird der Kunde genötigt, gegen die Airline zu klagen, in der Hoffnung dass dieser den Aufwand und das Risiko scheut.
Gibt es hierzu ein Aktenzeichen ?Hat bei mir und der Familie 4 Jahre gedauert bis LH bezahlt hat und dies erst auf Anraten des Gerichts! Also leicht einzuklagen, aber dauert zum Teil sehr lange bis man Geld bekommt!
Es stellt einen Widerspruch dar, wenn Du erst von einer Asymmetrie hinsichtlich dessen, was sich Airline und Kunde erlauben kann, schreibt und dann implizierst, dass der Kunde eine komfortable Rechtsposition gegenüber der Airline hat und einfach nur klagen muss.Im Zug am Handy möchte ich keine langen Abhandlungen verfassen. Mangels Fachkenntnissen ist dies eh besser. Ich möchte aber trotzdem einwerfen, dass es eine deutliche Asymmetrie gibt zwischen dem was sich die Airline erlaubt und dem was der Kunde mit seinem Ticket darf.
Gewerbsmäßigen Betrug sehe ich weniger bei den Überbuchungen, sondern bei der systematischen Ablehnung oder Verschleppung von Erstattungen gemäß 261. Selbst bei eindeutigen Fällen wird der Kunde genötigt, gegen die Airline zu klagen, in der Hoffnung dass dieser den Aufwand und das Risiko scheut.
1. Alte Frau in Singapur, die aus Australien kam: "You only have a miles ticket - you are not guaranteed to fly in Business - unter Tränen das downgrade akzeptiert") Hatte die Buchung gesehen I-Klasse confirmed.
2. Auch in Singapur Pax 2: You checked in to late Sir, all seats are taken now. - Downgrade
3. In Frankfurt ebenfalls die Story mit: you checked in to late 3 - Australier auf dem Weg nach Melbourne unfreiwillig gegen 650,00 EUR von Business in ECO Plus marschiert.
..........Da kann man (eigentlich) Recht haben, jahrelang klagen und am Ende unterliegen.
Daher kann ich mit solchen Aussagen nichts anfangen. Es gibt keine Branche mit mehr Kundenrechten - vor allem für Geschäftskunden - als die Luftfahrt. Wem das zu wenig ist, der soll erstmal über seine Branche und sein Unternehmen meckern. Denn es besteht die Wahrscheinlichkeit von nahezu 100%, dass dort für den Kunden mehr im Argen liegt.
Juser , selbstverständlich zweifle ich nicht im Geringsten an deinen Darstellungen , frage aber dennoch um der Wahrheitsfindung willen :
1) Wie ist es dir gelungen, Einblick in die Buchung der weinenden alten Frau in Singapur zu nehmen , die aus Australien kam ? Ich nehme an du befandest dich in der Schlange hinter der Dame und konntest kurzfristig eine Art Vertrauensverhältnis aufbauen .
2) Da du diese verdammenswürdige Aussage überhören durftest , befandest du dich vermutlich wiederum hinter Pax 2 in der Schlange . Liege ich hier richtig ?
3) Schon wieder hat dich das Schicksal offensichtlich in vorerwähnte Lage versetzt , nämlich üble Dinge in der gemeinsamen Warteschlange an Position 02 anhören zu müssen . Weiter erloiterungbedürftig aus meiner Sicht wäre weiter der Sachverhalt , dass Zahlungsvorgänge aller Art nicht durch den Checkin-agent sondern anderswo weiter rechts oder links abgewickelt werden , kann der Betrag von 650 Oiro insoweit als gesichert betrachtet werden ?
Bitte um Erloiterung .
Juser , weil du das jetzt genau erklärt hast , ist es ja klar wie es gelaufen ist . Und daß ich so etwas noch erlebt habe liegt eben daran , daß niemand gerne mit mir kommunizieren möchte . Wenn ich das morgen früh erzähle dann froien sich alle . Insoweit buenas noches .Zu 1 und 2 - Wir sind alle am gleichen Schalter kurz vor Checkin-Schluss gewesen (dort wurden die Downgrades bzw. Umbuchungen bearbeitet) ganz links am Check in SIN wo die Supervisorin sitzt. Die nette A.
3. Die Werte gab es per Durchsage. Wer aufmerksam ist bekommt eine Menge mit.
Und glaub mir, bei dem Spiel PAX gegen Airline ist man schnell mit den anderen verbündet. Vielleicht kennst du das ja aus deiner persönlichen Erfahrung nicht so, dass man gerne mit dir kommuniziert. Ich habe da im Alltag wenig Probleme und mit Australiern schon gar nicht.
Zahlung gibt es in Frankfurt direkt beim Gate-Agent auf die Kreditkarte.
Jeder der sich auskennt und öfter fliegt, weiss das es das gibt und hat es auch schon erlebt, das Freiwillige am Gate gesucht (geködert) werden, aber bei der Buchung wird das einem Neuling nicht gearde unter die Nase gerieben... Auch nicht, das es dann im zweifelsfalle Statuskunden und Pöbel gibt, der nehmen muss was übrig ist.
Ein strafrechtlicher Betrug würde ja zusätzlich einen Tatvorsatz bedingen. Das wird hier nur schwer zu beweisen sein.
Gewerbsmäßigen Betrug sehe ich weniger bei den Überbuchungen, sondern bei der systematischen Ablehnung oder Verschleppung von Erstattungen gemäß 261. Selbst bei eindeutigen Fällen wird der Kunde genötigt, gegen die Airline zu klagen, in der Hoffnung dass dieser den Aufwand und das Risiko scheut.
Sehr nachvollziehbar erklärt. Danke dafür!Die Prüfungsreihenfolge im Strafrecht ist: objektiver Tatbestand (dazu gehört beim Betrug u.a. die von @Flying Lawyer in #30 genannte Täuschung), subjektiver Tatbestand (Vorsatz), Rechtswidrigkeit, Schuld. In Bezug auf einen vollendeten Betrug ist daher schon mangels Täuschungshandlung Schluss. Hinsichtlich eines versuchten Betruges fehlt der sog. Tatentschluss ebenfalls bereits für die Täuschung.
Also genügt es die Möglichkeit der Überbuchung im Kleingedruckten unterzubringen um die Täuschungshandlung abzuwenden? Klingt für mich irgendwie ein bisschen simpel.
Konstruierter Fall: das Revenue Management entscheidet, dass es einträglicher ist 50% zu Überbuchen, obwohl am Ende im Durchschnitt 20% der Paxe abgeladen werden müssen. Da auf die Überbuchungen hingewiesen wurde ist es kein Betrug. Welche anderen Tatbestände kommen infrage?
IDB, Verspätung, Annullierung und Downgrade decken m. E. den überwältigenden Teil der Fälle ab. Dazu gibt es Hunderttausende erfolgreich durchgesetzte Ansprüche.Juser , die Rechtsfindung im Luftfahrtbereich beschränkt sich für den Allgemeinkonsumenten auf wenige Sachverhalte , die katalogmäßig abzuwickeln sind . Was die Millionen Möglichkeiten im richtigen Leben anbetrifft , sehe ich keinen Überhang an Urteilen zugunsten vermeintlich stärkerer Marktteilnehmer auf der Lieferantenseite . Eher das Gegenteil .
Das ist tatsächlich sehr speziell und wäre m.E. in CH (wohl auch DE und AT resp. Kontinentaleuropa) nicht durchsetzbar. Pacta sunt servanda gilt grundsätzlich auch für Fluggesellschaften und eine solche (AGB-)Bestimmung wäre ungewöhnlich.Spannendes Thema *popcorn* da könnte ich ja mal noch was reinschmeissen...
Ist folgendes Prozedere eigentlich legal? https://www.ana.co.jp/de/de/travel-information/boarding-procedures/ (ganz unter "Wenn die Economy Class voll ist")
"Wenn die Economy Class auf von der ANA Group durchgeführten Flügen am Tag des Abflugs ausgebucht ist, können wir von Passagieren verlangen, am Flughafen einen Aufpreis für ein Upgrade auf die Business Class zu entrichten. Dies gilt für Kunden, die bereits Economy Class-Tarife gebucht oder gekauft haben (einschließlich internationale ANA-Prämientickets). Meilen werden basierend auf der ursprünglichen Ticketklasse gesammelt."
Das klingt für mich nach "Wir haben überbucht und Sie zahlen dafür die Zeche!"
Oder ich verstehe das völlig falsch...
Laiensicht: ja. Aber es wendet (bei entsprechenden Voraussetzungen) keine EU261 Ansprüche ab wenn du dich weigerst den Aufpreis zu zahlen und sie dich daraufhin stehenlassen.Ist folgendes Prozedere eigentlich legal?
Gesunder Menschenverstand: das Konzept der Überbuchung sollte nur soweit ausgereizt werden, dass dadurch keine Kaskade an zurückgelassenen Passagieren entsteht. Denn diejenigen, die man nicht mitnimmt, müssen ja in irgendeiner anderen Maschine mitgenommen werden, wodurch dort wieder Leute zurückgelassen werden müssen usw.Der konstruierte Fall bedeutet vereinfacht: Für einen Flug in einem Flugzeug mit 100 Plätzen werden 150 Tickets verkauft, es erscheinen 120 Paxe zum Flug. Das ist eher Selbstschädigung (der Fluggesellschaft). Fahrlässigen Betrug gibt es nicht, dieser Fall wäre rein über Ansprüche aus 261/2004 und dem Beförderungsvertrag zu lösen.
Ich habe darauf abgestellt ab wann man von Vorsatz ausgehen kann, dass der Vertrag nicht erfüllt werden soll und ob das neben zivilrechtlichen Ansprüchen weitere Konsequenzen haben könnte. Anscheinend kann man da sehr weit gehen…Gesunder Menschenverstand: das Konzept der Überbuchung sollte nur soweit ausgereizt werden, dass dadurch keine Kaskade an zurückgelassenen Passagieren entsteht. Denn diejenigen, die man nicht mitnimmt, müssen ja in irgendeiner anderen Maschine mitgenommen werden, wodurch dort wieder Leute zurückgelassen werden müssen usw.