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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
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Nein... Prepaid ist zwingend "Guthaben".
Und somit genau das Gegenteil von Credit.

Wenn du eine Prepaidkarte hast und bei der Flugbuchung wählen musst, ob die Karte Debit oder Credit ist, würdest du dann Credit wählen? Wäre das nicht noch viel mehr eine Täuschung?
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.719
739
Ich korrigiere. Die Verordnung (EU) 751/2015 könnte sich... Beware of Greeks bearing gifts und so.

Erstens wegen der Erlaubnis für Mindestumsätze. Nicht dass das vorher groß kontrolliert worden wäre.

Zweitens weil es "die Wirtschaft" so nicht gibt.

Ticket Restaurant kostet den Händler 4,95% und war auch vor 2015 schon teurer als Debitkartenzahlung. Das hat manchen Gastwirt nicht gejuckt, der das gern nahm, aber nicht mal eine lausige girocard oder Maestro-Karte. Breakage kann vielleicht einen Teil erklären, aber nicht alles.
Vielleicht macht man halt gern Barumsätze am Finanzamt vorbei.

Ich empfinde es auch auf temporären Veranstaltungen (Japantag, Kirmes, Festivals) o.ä. doch recht befremdlich, wie die Leute vor Geldautomaten anstehen müssen und teilweise happige Gebühren abgezogen bekommen. Diese Gebühren wären doch viel besser in Dienstleistungen, Essen oder Getränken angelegt. Aber da fehlt es offenbar auch einfach an der Offenheit einerseits seitens der Unternehmer (wieder mal: am Finanzamt vorbei? Wer besteht da schon auf eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer) und vielleicht auch seitens der Mehrzahl der Verbraucher.

Dabei würde, gerade wenn man auf einem Volksfest ein T-Shirt kauft oder so, ein wenig kartengestützte Liquidität wirklich nicht schaden. Da hätte ich gerne auch ein paar Souvenirs mehr gekauft.

Damit hast du vollkommen recht!

Allerdings denke ich, dass in den letzten 5 Jahren einige Großhändler aufgewacht sind und das Potenzial von Kreditkarten entdeckt haben.

Selbst Aldi, Lidl, Netto, Medimarkt, Saturn, etc. nehmen mittlerweile Kreditkarten... Vor 5 Jahren undenkbar und man wurde fast ausgelacht.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.719
739
Und somit genau das Gegenteil von Credit.

Wenn du eine Prepaidkarte hast und bei der Flugbuchung wählen musst, ob die Karte Debit oder Credit ist, würdest du dann Credit wählen? Wäre das nicht noch viel mehr eine Täuschung?

Natürlich ist eine Prepaid Karte nicht Kredit... Es ist aber auch nicht Debit.... Beide Varianten wären falsch. - Nur weil eine "falscher" ist, macht es die andere doch nicht "richtiger" ;)

Jetzt stellt sich die Frage, in welchen Bereich stuft die Airline eine Prepaid Karte ein und wie wurde es formuliert? Bei dem Screen von AirBerlin und RyanAir hat man ja gesehen, dass die Formulierung so geschickt war, dass man mit "anderen" Zahlungskarten als Option arbeitet.
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Media Markt und Saturn haben sicher auch die Konkurrenz des Versandhandels zu spüren bekommen.

Was den Lebensmittelhandel angeht - klar, da kann man die Umsätze nicht vor dem Taxman verstecken. Und Aldi und Lidl machen kaum etwas, ohne dass es sich lohnt. Biedronka in Polen (etwa mit Penny oder Netto vergleichbar) hat auch erst seit ca. einem Jahr überall Kartenakzeptanz. Da ging es vielleicht wirklich um die Margen.

Aber es gibt ganze Sektoren, die nach wie vor paymentmäßig so weit sind wie vor 50 Jahren.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.153
760
1. Wenn ein Produkt im Handel falsch ausgepreist ist, hast du auch kein Anrecht dieses zum "falschen" Preis zu erwerben... Auch wenn das früher mal so war.
Ja, dann mag ich kein Recht darauf, diesen Preis zu bekommen.
Nur: Wenn der Verkäufer es mir doch zu diesem Preis verkauft, und eine Rechnung ausstellt, und das Geld kassiert hat, hat er dann ein Nachbelastungsrecht?

(Klar, reine Rechenfehler könnte man allenfalls korrigieren, aber um die geht es hier ja nicht.
Und klar, wenn man den Täuschungsvorwurf mal bejaht, dann könnte er ggf. widerrufen.
Aber das scheint mir hier auch eher unplausibel)

Mir viel gerade nur EasyJet als explizites Beispiel für Zahlungsgebühren ein, OTAs arbeiten ja meist mit Rabatten. Bei Aufschlägen sind es dann eben nur die geringen, fairen Gebühren
Vueing beispielsweise 3% Aufschlag, ominöserweise wird differenziert, in welchem Land (Spanien/Ex-Spanien) die Karte ausgestellt wurde.
Macht schnell mal mehrere EUR aus.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.719
739
Aber es gibt ganze Sektoren, die nach wie vor paymentmäßig so weit sind wie vor 50 Jahren.

Stimmt! Habe vor paar Tagen meine Jura Maschine reparieren lassen... 199 Euro.. Der Händler hat NUR Bargeld genommen! Er spielt einfach mit der Tatsache, dass die Leute ihre Maschine ja reparieren lassen MÜSSEN! ... Bei so einem hohen Betrag finde ich es aber trotzdem lächerlich.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
stellt sich die Frage, in welchen Bereich stuft die Airline eine Prepaid Karte ein und wie wurde es formuliert?
Wenn die Airline Debit billiger als Credit macht, dann werde ich doch davon ausgehen können, dass es hier um die Transaktionskosten geht. Und nach den Kosten ist Prepaid wie Debit.

Auch im EU-Recht ist Debit alles, was nicht Credit ist.
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Natürlich ist eine Prepaid Karte nicht Kredit... Es ist aber auch nicht Debit.... Beide Varianten wären falsch. - Nur weil eine "falscher" ist, macht es die andere doch nicht "richtiger" ;)
Es kommt ja auf die Definition an.

Die Volksmund-Definition, nach der alles Plastik, auf der "Visa", "MasterCard" oder "American Express" Kreditkarte ist, lassen wir mal außen vor.

Die britische Credit Cards (Price Discrimination) Order 1990/2159 definierte in Art. 2 Abs. 1 "credit card" als eine "payment card the holder of which is permitted under his contract with the issuer of the card to discharge less than the whole of any outstanding balance on his payment card account on or before the expiry of a specified period (subject to any contractual requirements with respect to minimum or fixed amounts of payment), other than:(a) a payment card issued with respect to the purchase of the goods, services, accommodation or facilities of only one supplier or of suppliers who are members of a single group of interconnected bodies corporate 1 or who trade under a common name,
(b) a payment card with respect to which the payment card account is a current account, or
(c) a trading check".

Die mögliche Führung des Kartenkontos im debitorischen Kontostand sowie die Teilzahlungsmöglichkeit wären für eine Kreditkarte in diesem Sinne also zwangsläufig erforderlich, scheidet also auch aus. Damit wäre es jedenfalls keine Kreditkarte. Aber diese Verordnung ist erstens britisch und zweitens außer Kraft.

Wichtiger ist die Verordnung (EU) 751/2015, deren Art. 2 Abs. 4 ausdrücklich Prepaidkartentransaktionen unter den Begriff der Debitkartentransaktion fallen lässt. Debitkarten im weitesten Sinne umfassen also auch Prepaidkarten. (Auch wenn die Schemes insbesondere außerhalb der EU differenzieren mögen, weil Prepaidkarten weniger lukrativ für den Issuer sind und der arme Issuer mehr Interchange braucht oder so.)

Gelöst.
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.719
739
Ja, dann mag ich kein Recht darauf, diesen Preis zu bekommen.
Nur: Wenn der Verkäufer es mir doch zu diesem Preis verkauft, und eine Rechnung ausstellt, und das Geld kassiert hat, hat er dann ein Nachbelastungsrecht?

(Klar, reine Rechenfehler könnte man allenfalls korrigieren, aber um die geht es hier ja nicht.
Und klar, wenn man den Täuschungsvorwurf mal bejaht, dann könnte er ggf. widerrufen.
Aber das scheint mir hier auch eher unplausibel)

Es gab ein ähnliches Thema... "Preisfehler bei Flugbuchungen"... Teils bekommt man ja mal 1. Klasse Flüge auf Grund von "Fehlern" für circa 600 Euro.

Auch wenn ich vermute, dass dies in den meisten Fällen kein Fehler sondern Werbung ist, wurde da durch ein Gericht klar geurteilt, dass der Preis der Buchung kein Bestand hat, wenn dem ein technischer Fehler zu Grunde liegt.

Man hat also keinen Anspruch auf den 1. Klasse Flug, wenn man ihn für 600 Euro wegen einem technischen Fehler buchen konnte. Sehr viel anders wird sich das mit den Zahlungskarten nicht verhalten... Allerdings wird wegen den paar Euro niemand vor Gericht ziehen.
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Ja, dann mag ich kein Recht darauf, diesen Preis zu bekommen.
Nur: Wenn der Verkäufer es mir doch zu diesem Preis verkauft, und eine Rechnung ausstellt, und das Geld kassiert hat, hat er dann ein Nachbelastungsrecht?

(Klar, reine Rechenfehler könnte man allenfalls korrigieren, aber um die geht es hier ja nicht.
Und klar, wenn man den Täuschungsvorwurf mal bejaht, dann könnte er ggf. widerrufen.
Aber das scheint mir hier auch eher unplausibel)
Im Pauschalreiserecht ja.
Aber sonst eigentlich nicht, automatisierte Willenserklärung hin oder her (Jura-Maschine trifft es gut).
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.719
739
Wenn die Airline Debit billiger als Credit macht, dann werde ich doch davon ausgehen können, dass es hier um die Transaktionskosten geht. 1. Und nach den Kosten ist Prepaid wie Debit.

2. Auch im EU-Recht ist Debit alles, was nicht Credit ist.

1. Das dürfte keine Rolle spielen... Eine Airline muss eine vergünstigte Zahlung ja nicht "begründen" und ist da auch nicht an rechtliche Bedingungen geknüpft. - Damit will ich sagen... Nur weil A Und B der Airline das gleiche kosten, hat der Kunde kein Anrecht, dass die Airline für A und B die gleichen Kosten verlangt bzw. Vergünstigungen anbietet.

2. Nur bei welcher Airline steht den Credit / Debit? Bis jetzt gab es ja scheinbar immer den Zusatzpunkt... "Andere Zahlungsarten"... Darunter würde dann Prepaid fallen.
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Ich meine, dass ich bei easyJet, Norwegian und Ryanair (ja, meine "Stammstrecke" ist SXF-LGW oder auch mal SXF-STN) auswählen musste, ob ich mit Visa oder mit Visa Debit zahle.

Letzteres bei Norwegian nur, wenn ich es auf Region UK gestellt hatte, weil der Flug mit Visa Debit in GBP irgendwie spürbar günstiger war als in EUR und die EUR-Variante wohl nicht zwischen Visa und Visa Debit unterscheidet.

Die flachgeprägte und pseudonyme cinkciarz.pl/mBank Visa Prepaid Währungskarte (400256) wird übrigens großflächig als Debit erkannt.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.719
739
Ich muss aber ganz klar erwähnen, dass ich hier NUR von deutschen / EU Airlines spreche!

Außerhalb der EU dürften ganz andere Gesetze gelten !
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.153
760
Man hat also keinen Anspruch auf den 1. Klasse Flug, wenn man ihn für 600 Euro wegen einem technischen Fehler buchen konnte.
Doch, sehr erheblich, denke bzw. (zumindest) hoffe ich.

1. Wenn, wie bei Vueling der Aufschlag als Zusatzleistung deklariert ist, dann stimmt der Flugpreis ja. Lediglich die Zusatzleistung der Kartenzahlung wurde ggf. "falsch" berechnet. Ich vermute, da sind wir uns halbwegs einig?

2. Selbst wenn das nicht explizit so ist, wie bei easyjet, dann ist der Wesensgehalt dasselbe: Ein zahlweisenabhängiger Aufschlag für die Kartenzahlung. Der auch aufgrund der relativen Höhe auf eine reine Nebenleistung bzw. Nebenabrede hinweist. (Ganz abgesehen, dass man dann auch fragen müsste, inwiefern das Bewerben des Flugpreises wettbewerbsrechtlich zu vertreten wäre, wenn dieser sehr erheblich abweichte)

3. Last but not least: Hat man nicht dann (und nur dann) keinen Anspruch auf den 1.-Klasse-Flug, wenn das Missverhältnis offensichtlich, in dem Sinne für den Kunden erkennbar ist?

Oder umgekehrt gefragt: Hat die Airline das Recht, aufgrund jedes kltzekleinen Preisfehlers zurückzutreten, bzw. den Transport zu verweigern? Im Sinne des rechtlichen Vertrauensschutzes bezweifle ich das ernsthaft.
 
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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.719
739
Doch, sehr erheblich, hoffe ich zumindest.

1. Wenn, wie bei Vueling der Aufschlag als Zusatzleistung deklariert ist, dann stimmt der Flugpreis ja. Lediglich die Zusatzleistung der Kartenzahlung wurde ggf. "falsch" berechnet.

2. Selbst wenn das nicht explizit so ist, wie bei easyjet, dann ist der Wesensgehalt dasselbe: Ein zahlweisenabhängiger Aufschlag für die Kartenzahlung. Der auch aufgrund der relativen Höhe auf eine reine Nebenleistung bzw. Nebenabrede hinweist. (Ganz abgesehen, dass man dann auch fragen müsste, inwiefern das Bewerben des Flugpreises wettbewerbsrechtlich zu vertreten wäre, wenn dieser sehr erheblich abweichte)

3. Last but not least: Hat man nicht dann (und nur dann) keinen Anspruch auf den 1.-Klasse-Flug, wenn das Missverhältnis offensichtlich, in dem Sinne für den Kunden erkennbar ist?

Oder umgekehrt gefragt: Hat die Airline das Recht, aufgrund jedes kltzekleinen Preisfehlers zurückzutreten, bzw. den Transport zu verweigern? Im Sinne des rechtlichen Vertrauensschutzes bezweifle ich das ernsthaft.

Ich bin kein Richter... Ich kann nur wiedergeben, was bereits geurteilt wurde. Und ja, es ging wohl in die Richtung, dass der "Fehler" offensichtlich war.

Natürlich ist ein Urteil kein Gesetz... Man kann dem Folgen oder eine Klage riskieren, dass ist jedem selbst überlassen.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
1. Das dürfte keine Rolle spielen... Eine Airline muss eine vergünstigte Zahlung ja nicht "begründen" und ist da auch nicht an rechtliche Bedingungen geknüpft. - Damit will ich sagen... Nur weil A Und B der Airline das gleiche kosten, hat der Kunde kein Anrecht, dass die Airline für A und B die gleichen Kosten verlangt bzw. Vergünstigungen anbietet.
Es ging hier doch um Aufpreise und nicht um Rabatte, oder?

Und Aufpreise für bestimmte Zahlungsmittel sind nicht unbegrenzt möglich.
 
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mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
3.383
1.923
Eine kurze Frage an die Nutzer der Payback Amex! Wie sind denn eure Erfahrungen damit? Hat man auch bei geringerem Einkommen und niedrigerem Schufa-Score eine Chance auf die Karte? Ist der Service gut? Kennt jemand den Zeitraum, in dem die Schufa immer abgefragt wird? Was könnt ihr dazu schildern?
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Also ein Bekannter von mir bekam mit knapp 18.000 € Jahresnettoeinkommen eine American Express Gold. Amex hat sicher noch das gewisse Etwas, ist aber schon seit langem auch ein Produkt für den Massenmarkt (siehe den Deal mit Aldi Süd).

Für die Payback Amex sollte das wohl auch gelten.
 

bgsrhhtgsre

Erfahrenes Mitglied
06.08.2015
466
2
Eine kurze Frage an die Nutzer der Payback Amex! Wie sind denn eure Erfahrungen damit? Hat man auch bei geringerem Einkommen und niedrigerem Schufa-Score eine Chance auf die Karte? Ist der Service gut? Kennt jemand den Zeitraum, in dem die Schufa immer abgefragt wird? Was könnt ihr dazu schildern?

Ich habe die als Student mit 10.000€ Jahreseinkommen problemlos bekommen. Ob AMEX eine Bankenauskunft eingeholt hat kann ich nicht sagen (die DKB hat mich dahingehend nie kontaktiert), die Schufa wird aber auf jeden Fall abgefragt.