Doch,
sehr erheblich, hoffe ich zumindest.
1. Wenn, wie bei
Vueling der Aufschlag als Zusatzleistung deklariert ist, dann stimmt der Flugpreis ja. Lediglich die Zusatzleistung der Kartenzahlung wurde ggf. "falsch" berechnet.
2. Selbst wenn das nicht explizit so ist, wie bei easyjet, dann ist der Wesensgehalt dasselbe: Ein zahlweisenabhängiger Aufschlag für die Kartenzahlung. Der auch aufgrund der relativen Höhe auf eine reine Nebenleistung bzw. Nebenabrede hinweist. (Ganz abgesehen, dass man dann auch fragen müsste, inwiefern das Bewerben des Flugpreises wettbewerbsrechtlich zu vertreten wäre, wenn dieser sehr erheblich abweichte)
3. Last but not least: Hat man nicht dann (und nur dann) keinen Anspruch auf den 1.-Klasse-Flug, wenn das
Missverhältnis offensichtlich, in dem Sinne für den Kunden erkennbar ist?
Oder umgekehrt gefragt: Hat die Airline das Recht, aufgrund jedes kltzekleinen Preisfehlers zurückzutreten, bzw. den Transport zu verweigern? Im Sinne des rechtlichen Vertrauensschutzes bezweifle ich das ernsthaft.