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dombo

Erfahrenes Mitglied
12.03.2014
351
0
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Guten Morgen!
Wie sieht es eigentlich mit der Kartenakzeptanz in Mexiko (vor allem Yucatan) aus? Braucht man viel Bargeld? Gibt es schon NFC oder wird überall geswiped?
 

Droggelbecher

Erfahrenes Mitglied
14.07.2016
5.194
20
Hat die EC (egal wie definiert) einen gesetzlichen Sonderstatus, denn auch bei mir akzeptieren Ämter nur diese. Ich bin gespannt ob meine Bunq EC-Karte durchgeht, aber eig. verstehe ich unter Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel, dass ich alle Dienstleistungen bei Behörden damit oder per SEPA-Überweisung zahlen kann.
 
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Droggelbecher

Erfahrenes Mitglied
14.07.2016
5.194
20
Bei der Annahme von Girocard/Maestro/VPay/VISA/MasterCard hätte man alle Nationalitäten und Banken in der EU abgedeckt.
 

stefanscotland

Erfahrenes Mitglied
07.07.2016
1.136
0
Ich lese das immer wieder, habe aber scheinbar die Quelle verpasst.
Aus welcher Verordnung lässt sich ableiten, dass eine Behörde in Deutschland Karten eines US-Kreditkartenanbieters akzeptieren muss?
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.153
760
Bei der Annahme von Girocard/Maestro/VPay/VISA/MasterCard hätte man alle Nationalitäten und Banken in der EU abgedeckt.
Sag das mal dem dänischen Dankort-Besitzer oder der italienischen PagoBancomat-Karteninhaberin. :p

(Gut, letztere zahlt ggf. über EAPS)
 
Zuletzt bearbeitet:

sk9

Erfahrenes Mitglied
29.03.2014
814
1
Sag das mal dem dänischen Dankort-Besitzer oder der italienischen PagoBancomat-Karteninhaberin. :p

PagoBancomat geht möglicherweise sogar via EAPS durch. Dieser rätselhafte Schemeverbund scheint teilweise wirklich zu funktionieren.
Außerdem werden solche Karten eigentlich immer mit Co-Brand ausgegeben - oder kennt jemand eine PagoBancomat oder Dankort Only?
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Ich lese das immer wieder, habe aber scheinbar die Quelle verpasst.
Aus welcher Verordnung lässt sich ableiten, dass eine Behörde in Deutschland Karten eines US-Kreditkartenanbieters akzeptieren muss?
Wir sprechen von einer Konstellation, in der weder Bargeld noch Nicht-girocard-Karten akzeptiert werden.

Zum Bargeld als amtlichen Zahlungsmittel verweise ich auf Ludwig Gramlich, 'Zahlungsformen und –modalitäten im Lichte des Geld- und Währungsrechts', K&R 2015, S. 637-643. Aber wenn wir mal von der Frage absehen:

Art. 18 Abs. 1 der AEUV verbietet die Diskriminierung durch Mitgliedsstaaten auf Grundlage der (EU-)Nationalität. Das betrifft nicht nur die offene, sondern auch die indirekte Diskriminierung in allen Bereichen, die dem Anwendungsbereich des EU-Rechts unterliegen, einschließlich der Inanspruchnahme der Freizügigkeit im Sinne des Art. 21 Abs. 1 der AEUV. (Vgl. hierzu die Entscheidung des EuGH C-75/11 Europäische Kommission/Österreich [2013] 1 C.M.L.R. 17, Absätze H5-H6 und H11.)

Nun haben wir einen fiktiven EU-Ausländer aus Polen, der mit einer Debit Mastercard der Bank Pekao und vielleicht noch einer Visa Debit (plus V PAY) der Nest Bank unterwegs ist. Er vertraut auf Europa und zieht deswegen direkt nach Studienabschluss aus Kaczynski/Szydło-Polen nach Merkel-Deutschland. Er hat sich in Berlin beworben, um an einer staatlichen Schule Lehrer für ein Mangelfach zu werden. Sein Angebot ist unter der Bedingung ergangen, dass er ein sauberes (deutsches) Führungszeugnis vorlegen kann.

Im Bürgeramt Heiligensee am nordwestlichen Stadtrand Berlins sagt man ihm "Wir dürfen kein Bargeld mehr annehmen", "nur Karte". Jedoch gehen weder seine Visa Debit/V PAY noch seine Debit Mastercard.

Das ist Diskriminierung (zu deutsch: Unterscheidung). Ein frisch zugezogener Pole, der aber für sein Zuziehen diese Dienstleistung des Bürgeramtes benötigt, hat im Zweifel eben kein deutsches Bankkonto, aber sicherlich Euro-Bargeld und Bankkarten. Das klingt so ähnlich wie "kriminell", aber Diskriminierung kann natürlich gerechtfertigt sein. Es müsste aber objektive Gründe jenseits der Nationalität der betroffenen Personen geben ("Polacken sind doof" wäre kein solcher Grund). Und sie müsste verhältnismäßig sein, in Bezug auf einen legitimen Zweck der nationalen Bestimmungen. (Vgl. hierzu die Entscheidung des EuGH C-75/11 Europäische Kommission/Österreich [2013] 1 C.M.L.R. 17, Absatz H13.)

"Kosten sparen" mag im Prinzip legitim sein. Aber über welche Kosten reden wir denn bei der Akzeptanz von Maestro oder Debit Mastercard, wenn sich Aldi das auch leisten kann und die Zollämter schon seit Jahren? Der indirekte Zwang zur Eröffnung eines Bankkontos in Deutschland bei einem Institut, welches dem girocard-Verbund angehört, (und der Ausschluss von neuen Anbietern sogar mit einheimischer Banklizenz wie Fidor oder N26, die Wettbewerbsprodukte verwenden, aber das ist... another story for another day) - das ist gerade das, was das europäische Recht nicht will.

Wie gesagt, rein fiktives Beispiel, aber durchaus praxisnah.
Einfache Lösung für das Amt: Barzahlung (wieder) akzeptieren.
Anständige Lösung: Auch Maestro, V PAY, Visa Debit, Debit Mastercard akzeptieren.

Visa Europe hat ja auch lange gesagt, "wir sind ein europäisches Zahlungsverkehrsunternehmen", bevor sie demutualisiert und an Visa Inc. verkauft wurden. Aber gebracht hat es ihnen nicht viel.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.153
760
Art. 18 Abs. 1 der AEUV verbietet die Diskriminierung durch Mitgliedsstaaten auf Grundlage der (EU-)Nationalität. Das betrifft nicht nur die offene, sondern auch die indirekte Diskriminierung in allen Bereichen, die dem Anwendungsbereich des EU-Rechts unterliegen, einschließlich der Inanspruchnahme der Freizügigkeit (...)

Im Bürgeramt Heiligensee am nordwestlichen Stadtrand Berlins sagt man ihm "Wir dürfen kein Bargeld mehr annehmen", "nur Karte". Jedoch gehen weder seine Visa Debit/V PAY noch seine Debit Mastercard.

Das ist Diskriminierung (zu deutsch: Unterscheidung). Ein frisch zugezogener Pole, der aber für sein Zuziehen diese Dienstleistung des Bürgeramtes benötigt, hat im Zweifel eben kein deutsches Bankkonto, aber sicherlich Euro-Bargeld und Bankkarten.
Nur ist das ja gerade keine Diskriminierung aufgrund der Nationalität.
Und vor dem Hintergrund der europäischen Basiskonto-Vorgabe erst recht nicht, da ja jeder Pole ein deutsches Konto eröffnen kann.

Das rechtliche Problem ist bzw. sollte m.E. auch nicht durch Akzeptanz ausländischer Kartensysteme aufzulösen sein.
Sondern eben dadurch, dass, wie du ja sagst, der Staat das gesetzliche Zahlungsmittel in Form von EUR (Noten) anzunehmen hat ("Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel").
 

sk9

Erfahrenes Mitglied
29.03.2014
814
1
Ich denke da zum Beispiel an die Dankort der Sparekassen Djursland bzw. der Bjorberg Sparekasse.
Oder die Carta di debito Italia der Cassa di Risparmio di Asti.

Tatsächlich, es gibt also PagoBancomat Only bzw. Dankort Only. Wobei es nicht so ist, dass man nicht an eine international akzeptierte Karte käme. Im Fall des Berliner Bürgeramts braucht man aber eine bestimmte lokale Karte, das ist nochmal was anderes.
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Nur ist das ja gerade keine Diskriminierung aufgrund der Nationalität.
Und vor dem Hintergrund der europäischen Basiskonto-Vorgabe erst recht nicht, da ja jeder Pole ein deutsches Konto eröffnen kann.

Das rechtliche Problem ist bzw. sollte m.E. auch nicht durch Akzeptanz ausländischer Kartensysteme aufzulösen sein.
Sondern eben dadurch, dass, wie du ja sagst, der Staat das gesetzliche Zahlungsmittel in Form von EUR (Noten) anzunehmen hat ("Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel").
1) Eben doch, weil auch mittelbare Diskriminierungen nach EuGH-Rechtsprechung umfasst sind. Eine Vorschrift ist "als mittelbar diskriminierend anzusehen, wenn sie sich ihrem Wesen nach eher auf Angehörige anderer Mitgliedstaaten als auf Inländer auswirken kann und folglich die Gefahr besteht, dass sie die Erstgenannten besonders benachteiligt". (EuGH C-73/08, Bressol & Chaverot/Gouvernement de la Communauté française, Absatz 41)

Der EuGH weiß ja, dass keiner ins Gesetz "Polen sind doof" schreibt. So primitiv ist keiner, dass er seine Zielrichtung so offen darlegen würde, das Diskriminierungsverbot greift schon dann, wenn eine entsprechende Wirkung wahrnehmbar ist.

Und Fakt ist halt, dass der durchschnittliche Pole zwar sehr leicht an Euro-Bargeld kommt oder an eine Visa/Mastercard, aber nicht an eine girocard.

2) girocard ist mit Sicherheit fast rein inländisch, V PAY oder Maestro aber nicht per se "ausländisch".
 

Toms

Erfahrenes Mitglied
20.02.2016
1.132
0
Wo kein Kläger, da kein Richter. Vielleicht mal an den Verbraucherschutz wenden.
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Es ist so eine Sache wie bei DCC auch.

Kostenfalle Kartenzahlung - Verbraucherzentrale Brandenburg

"Sollte die Kartenzahlung nur in Euro möglich sein, muss man sich überlegen, ob man nicht doch lieber bar bezahlt" (Katarzyna Trietz, VZ Brandenburg) - Man merkt, wie sie sich nicht auf irgendwas festlegen mag...

Was als reines "Touristenproblem", "Ausländerproblem" (oder gar "Kanakenproblem" - "bloody foreigners coming here, die werfen Plastiktüten ins Meer, jagen Schwäne, leben von Sozialleistungen und nehmen uns gleichzeitig die Jobs weg", ihr wisst schon, die üblichen Schauermärchen eben) wahrgenommen wird, hat es schwer, Aufmerksamkeit zu bekommen. Das sind ja ganz wenige Leute, nix Willkommenskultur, die sind als Faustpfand ganz gut, aber nicht für mehr.

Da hilft nur immer wieder Druck machen und betonen, dass es sich um eine rechtswidrige Situation handelt.
 

sk9

Erfahrenes Mitglied
29.03.2014
814
1
Klar. Aber was soll Wirecard machen, wenn die Leute dann nicht greifbar sind? Am Ende bleibt der Händler auf den Kosten eben sitzen (für die Ware UND für die nutzlose Bankauskunft)...
Die Frage ist, ob dann nicht Wirecard für fehlgeschlagenes ELV haften müsste. Die wären ja die Bank, die ELV-Unfähige Girocards rausgegeben hat.
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Die wären ja nicht per se ELV-unfähig. Technisch ginge ELV ja weiterhin, wenn eine Kontonummer dahinter steckt, und pro forma ist ELV kein Teil der girocard-Spezifikation (darauf ziehen sich die Lobbyisten ja auch immer zurück).

Dass auf dem Konto vielleicht kein Geld drauf ist, wäre das Risiko, das es bei allen Guthabenkonten gibt - auch beim Basiskonto der Sparkasse Finsterwalde-Süd. Dieses Risiko trägt der Händler oder sein Acquirer, wenn eine entsprechende Vereinbarung besteht.
 
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stefanscotland

Erfahrenes Mitglied
07.07.2016
1.136
0
Warum muss man bei Magnetrstreifenzahlungen am POS eigentlich unterschreiben?
In Online-PIN-Ländern ist es doch eigentlich egal, ob nun Chip oder Magnetstreifen. Das ist doch nur bei Offline-PIN nicht / unsicher möglich. Am ATM ist ja auch schon früher Magnetstreifen und online PIN gewesen. Müsste doch am POS genau so gehen. Ne CVM Liste könnte doch auch auf dem Streifen Platz finden und dann bei PIN-Karten in Online-PIN-Ländern auch dann abgefragt werden.
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Der Streifen ist nicht so schlau und inhaltlich nicht ansatzweise so detailliert wie ein Chip. Normalerweise werden eh nur zwei Spuren verwendet mit größtenteils ähnlichen Daten. Deswegen gibt es auch Karten mit "schmalerem" Magnetstreifen wie die Amex oder die Santander 1plus Visa - auf der girocard waren es drei, auf der dritten waren Kontonummer und Bankleitzahl im Klartext.

Am McDonald's Easy Order kam mit der falsch gesteckten Ferratum "00 804 00" heraus. Also wurde trotz Service Code 226 (das ist quasi der einfachere Ersatz für die CVM-Liste) nicht die PIN abgefragt. Im Ergebnis war es auch diesmal No CVM.
 
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gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
N26 macht ja mag und Pin
Aber sonst fast keine
Bei Norwegian musste ich bei 30 sek weder unterschreiben noch Pin
 

Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
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Warum muss man bei Magnetrstreifenzahlungen am POS eigentlich unterschreiben?
In Online-PIN-Ländern ist es doch eigentlich egal, ob nun Chip oder Magnetstreifen. Das ist doch nur bei Offline-PIN nicht / unsicher möglich. Am ATM ist ja auch schon früher Magnetstreifen und online PIN gewesen. Müsste doch am POS genau so gehen. Ne CVM Liste könnte doch auch auf dem Streifen Platz finden und dann bei PIN-Karten in Online-PIN-Ländern auch dann abgefragt werden.
Eine Magnetstreifenzahlung mit PIN (REWE, de) hatte ich schon mal. Ich hatte berichtet.
Für "PIN required", "use PIN where feasible" oder nicht reicht der Service code.