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KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.945
693
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Jetzt habe ich erst deine Frage richtig gelesen, bitte entschuldige.

Ich wohne noch Zuhause, dementsprechend nein bzw. weiß ich nicht, ob das "mein" Wohnsitz überhaupt ist/war.
Danke!

Ja, das ist dann Dein Wohnsitz, der auch auf Deinem Ausweis steht. Und mir ist zwischenzeitlich eingefallen, dass sich an Deinem Ausweis ja nichts ändern wird, wenn Du in die Niederlande ziehst und Dich in Deinem jetzigen Wohort abmelden würdest. Wenn der Personalausweis bald abläuft, würde ich aber jetzt noch einen neuen an Deinem aktuellen Wohnsitz beantragen. Dann hast Du genug Zeit, es erneut – mit deutscher Anschrift auf Deinem Ausweis – bei der DKB zu versuchen. Beim erneuten Antrag also Deine Adresse in Deutschland angeben. Der DKB würde ich eine Adressenänderung erst melden, wenn einige Gehälter eingegangen sind.

Sich aufgrund Arbeitsaufnahme steuerlich und sozialversicherungsrechtlich anzumelden, heisst ja nicht notwendigerweise, dass du auch deinen Wohnort in Deutschland aufgibst. (auch wenn es sich ggf. bspw. aus steuerlichen Gründen lohnen kann, also Vorsicht!).
Das Umgekehrte könnte auch der Fall sein.
 
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gambrinus

Erfahrenes Mitglied
24.10.2017
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Ja, das ist dann Dein Wohnsitz, der auch auf Deinem Ausweis steht. Und mir ist zwischenzeitlich eingefallen, dass sich an Deinem Ausweis ja nichts ändern wird, wenn Du in die Niederlande ziehst und Dich in Deinem jetzigen Wohort abmelden würdest. Wenn der Personalausweis bald abläuft, würde ich aber jetzt noch einen neuen an Deinem aktuellen Wohnsitz beantragen. Dann hast Du genug Zeit, es erneut – mit deutscher Anschrift auf Deinem Ausweis – bei der DKB zu versuchen. Beim erneuten Antrag also Deine Adresse in Deutschland angeben. Der DKB würde ich eine Adressenänderung erst melden, wenn einige Gehälter eingegangen sind.


Das Umgekehrte könnte auch der Fall sein.

Genauso würde ich bezüglich DKB auch vorgehen.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.153
760
mir ist zwischenzeitlich eingefallen, dass sich an Deinem Ausweis ja nichts ändern wird, wenn Du in die Niederlande ziehst und Dich in Deinem jetzigen Wohort abmelden würdest. Wenn der Personalausweis bald abläuft, würde ich aber jetzt noch einen neuen an Deinem aktuellen Wohnsitz beantragen. Dann hast Du genug Zeit, es erneut – mit deutscher Anschrift auf Deinem Ausweis – bei der DKB zu versuchen
Doch, der neue Wohnort (bzw. der fehlende Wohnort im Inland) wird korrigiert, also nachgetragen.
Der Ausweisinhaber ist ja verpflichtet, der Behörde den Ausweis entsprechend vorzulegen.

Das Umgekehrte könnte auch der Fall sein.
Yep.
 
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gambrinus

Erfahrenes Mitglied
24.10.2017
1.071
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Der Ausweisinhaber hat den Ausweis der Ausweisbehörde vorzulegen, die den Wohnort korrigieren wird.

Ja, aber nicht die niederländische Behörde. ;) Es gibt kein EU-weites Melderegister! Man hat in jedem Land sozusagen einen Hauptwohnsitz. In manchen Ländern (z.B. Tschechien) kann man eine andere (auch ausländische) Anschrift als Korrespondenzanschrift hinterlegen. Viele Länder kennen so etwas wie Nebenwohnsitz oder Zweitwohnsitz gar nicht.
Praktische Erfahrung von jemand, der neben Deutschland zwei weitere Hauptwohnsitze in EU-Ländern hat und in Deutschland steuerpflichtig ist, da ich mich hier überwiegend aufhalte (183-Tage-Regel). Einfach mal nach Lebensmittelpunkt und steuerlicher Wohnsitz googeln.
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.153
760
Ja, aber nicht die niederländische Behörde.
Nein, natürlich korrigiert die niederländische Behörde keine deutschen Dokumente.
Aber die zuständige deutsche Behörde tut es.
Und natürlich gibt es auch für im Ausland lebende Deutsche einer zuständige Ausweisbehörde.

Es gibt kein EU-weites Melderegister! Man hat in jedem Land sozusagen einen Hauptwohnsitz. In manchen Ländern (z.B. Tschechien) kann man eine andere (auch ausländische) Anschrift als Korrespondenzanschrift hinterlegen. Viele Länder kennen so etwas wie Nebenwohnsitz oder Zweitwohnsitz gar nicht.
Weiss ich doch. ;) Ich sagte doch oben schon, man kann ja auch mehrere Wohnorte (Wohnsitze) im In- und Ausland haben.
 
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gambrinus

Erfahrenes Mitglied
24.10.2017
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Aber die zuständige deutsche Behörde tut es.
Und natürlich gibt es auch für im Ausland lebende Deutsche einer zuständige Ausweisbehörde.
Welche Behörde wäre das? Das kann ja nur ein Konsulat/eine Botschaft sein. Und die korrigiert bestimmt keine Anschriften in Personalausweisen. ;)
Praktische Erfahrung mit dieser Thematik: meine +1 war 11 Jahre im Auswärtigen Amt (und ich als mitreisender Ehemann).

Für den Fragesteller wäre es das Beste (und Einfachste), einfach in DE (bei seinen Eltern) gemeldet zu bleiben und im Antrag bei der DKB diese Anschrift anzugeben. Wie ich bereits geschrieben habe, kann man bei der DKB dann eine Korrespondenzanschrift im Ausland angeben.
 
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KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.945
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Für den Fragesteller wäre es das Beste (und Einfachste), einfach in DE (bei seinen Eltern) gemeldet zu bleiben und im Antrag bei der DKB diese Anschrift anzugeben. Wie ich bereits geschrieben habe, kann man bei der DKB dann eine Korrespondenzanschrift im Ausland angeben.
Das scheint in der Tat am sinnvollsten. Und mit seinem Arbeitgeber kann er dann trotzdem zur niederländischen Meldebehörde gehen. Muss er auch, denn er braucht eine Bürgerservicenummer, die er dann gleich zugeteilt bekommt. Ohne diese kann der Arbeitgeber ihn nicht einstellen.
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.153
760
Das kann ja nur ein Konsulat/eine Botschaft sein. Und die korrigiert bestimmt keine Anschriften in Personalausweisen.
Doch, genau das tun sie (sofern sie zuständige Personalausweisbehörde sind). Bei Wohnort im Ausland wird wie gesagt "nur" das Fehlen eines deutschen Wohnsitzes eingetragen.

Praktische Erfahrung mit dieser Thematik: meine +1 war 11 Jahre im Auswärtigen Amt (und ich als mitreisender Ehemann).
Ganz offizielle Angabe zu dieser Thematik: beispielsweise Merkblatt der deutschen Botschaft Bern (Schweiz):

http://www.bern.diplo.de/contentblob/1927060/Daten/7392863/Download_Merkblatt_Wohnortaenderung.pdf

Ausweise für Auslandsdeutsche gibt's aber meines Wissens erst seit ein paar Jahren (bei Auslandsvertretungen noch später).

Für den Fragesteller wäre es das Beste (und Einfachste), einfach in DE (bei seinen Eltern) gemeldet zu bleiben und im Antrag bei der DKB diese Anschrift anzugeben.
Bezüglich des DKB-Antrags ja. Rein praktisch gesehen dürfte man wohl auch irgendwie mit Beantragung mit "altem Ausweis" durchkommen. Wirklich korrekt wäre es freilich nicht.
 
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KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.945
693
Danke, Amic.
Der Sinn einer solcher Korrektur ist allerdings nicht erkennbar.
 

gambrinus

Erfahrenes Mitglied
24.10.2017
1.071
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Doch, genau das tun sie (sofern sie zuständige Personalausweisbehörde sind).


Offizielle Angabe zu dieser Thematik: Merkblatt der deutschen Botschaft, so zum Beispiel für Bern (CH):

http://www.bern.diplo.de/contentblob/1927060/Daten/7392863/Download_Merkblatt_Wohnortaenderung.pdf

Sorry, da habe ich mich flapsig ausgedrückt. Es erfolgt höchstens der Eintrag: „Keine Hauptwohnung in Deutschland.“ In der Regel erledigt man das aber bei Wegzug ins Ausland direkt bei der zuständigen Meldebehörde. Ohnehin müsste man dem RK-Mitarbeiter im Ausland die Abmeldebescheinigung der Meldebehörde vorlegen und da lässt man das ohnehin gleich von dieser erledigen, oder?

Praktisch hat die Änderung der Meldeanschrift im Ausland keine Bedeutung. Es müsste sich die Zuständigkeit der Auslandsvertretung ergeben und das dürften nur Ausnahmefälle (Krankheit o.ä.) sein. Wenn du weiterhin in DE gemeldet bist, ist die jeweilige Meldebehörde zuständig und in den seltensten Fällen die Botschaft/das Konsulat. Also theoretisch hast du Recht, praktisch kannst es mal gerne versuchen. ;) Die RK-Abteilung hat genug andere Arbeit...

Ganz abgesehen davon ist eine Abmeldung in Deutschland weder notwendig noch in den wenigsten Fällen sinnvoll. Gerade in diesem Fall, wo die Wohnung der Eltern weiter besteht und keine Kosten (Miete) verursacht.
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.153
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Der Sinn einer solcher Korrektur ist allerdings nicht erkennbar.
Reisepass, solange man nicht mehr in der EU wohnt (wie im Beispiel in der Schweiz) ist klar:
Man kann sich damit als Steuerausländer im Reiseverkehr bei Einkäufen "auf Heimatbesuch" die EU-Mehrwertsteuer erstatten lassen.

Ansonsten gehe ich davon aus, dass man eben gerade nicht das tun können soll, über das wir hier reden: Anderen einen deutschen Wohnsitz vorspiegeln, der nicht existiert.

Sorry, da habe ich mich flapsig ausgedrückt. Es erfolgt höchstens der Eintrag: „Keine Hauptwohnung in Deutschland.“
Ja, sagte ich ja.

Es müsste sich die Zuständigkeit der Auslandsvertretung ergeben und das dürften nur Ausnahmefälle (Krankheit o.ä.) sein.
Nö, die Zuständigkeit der Auslandsvertretungen ergibt sich ganz ordentlich von Gesetzes wegen (Personalausweisgesetz). Und im Fälle der Änderung des Reisepasses hat die ganz praktische Bedeutung, schon deshalb, weil sie bares Geld wert sein kann (z.B. Umsatzsteuer).

Ganz abgesehen davon ist eine Abmeldung in Deutschland weder notwendig noch in den wenigsten Fällen sinnvoll. Gerade in diesem Fall, wo die Wohnung der Eltern weiter besteht und keine Kosten (Miete) verursacht.
Vielleicht wenn man innerhalb der EU eine unselbstständige Arbeit annimmt.
In anderem Kontext, so bspw. bei Wegzug ohne solche, oder ausserhalb der EU, siehe oben: Schon allein steuerlich.
 
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gambrinus

Erfahrenes Mitglied
24.10.2017
1.071
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Vielleicht wenn man innerhalb der EU eine unselbstständige Arbeit annimmt.
In anderem Kontext, so bspw. bei Wegzug ohne solche, oder ausserhalb der EU, siehe oben: Schon allein steuerlich.
Über MwSt habe ich mir nie Gedanken gemacht, da wir die ohnehin immer erstattet bekommen haben. Aber gerade in Bezug auf CH magst du in dieser Hinsicht Recht haben. Wir waren immer außerhalb der EU. Aber wir sind seit 2011 auch wieder in DE, da können sich Dinge auch geändert haben. Von einem Ausländerausweis habe beispielsweise noch nie gehört.
Einkommenssteuerrechtlich ist es doch so gut wie egal, wo du welchen Wohnsitz gemeldet hast. Hier ist die 183-Tage-Regel maßgeblich, nicht was in irgendwelchen Ausweisen steht.
Aber im Zweifel könnte es einfacher sein, den Nachweis zu führen, wenn man auch den Wohnsitz abmeldet, keine Frage.
Wie gesagt, ich habe vollkommen legal Wohnsitze in 2 weiteren EU-Ländern. In einem davon zahle ich sogar Müllgebühren fürs ganze Jahr, obwohl ich nie da bin. :)
Nochmal zurück zum Fragensteller. Dieser nimmt eine nichtselbstständige Tätigkeit in einem anderen EU-Land (NL) auf. Den Wohnsitz in Deutschland behält er vollkommen legal und begründet bei (Eltern). Der steuerliche Wohnsitz in NL ergibt sich doch allein dadurch, dass er bei ~220 Arbeitstagen (> 183 Tage) seinen Lebensmittelpunkt in NL hat. Mehrwertsteuerliche Betrachtungen (wie in deinem CH-Beispiel) sind irrelevant.
An meinem und KvRs Rat ändert sich dadurch nichts. Es ist legal und erleichtert Vieles...
 
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King_james

Erfahrenes Mitglied
29.05.2017
250
1
Vielen Dank für diese Diskussion.
Über den weiteren Vorgang mit der DKB stimme ich hier überein und werde nächste Woche einen neuen Antrag stellen.
Zur Ummeldung des Wohnsitzes:
Was für Vorteile hätte ich denn, wenn ich noch in Deutschland gemeldet bleibe (DKB außen vor) ?
Danke!
 
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gambrinus

Erfahrenes Mitglied
24.10.2017
1.071
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AGB
Nö, die Zuständigkeit der Auslandsvertretungen ergibt sich ganz ordentlich von Gesetzes wegen (Personalausweisgesetz).

Deine Info ist aktueller. Als wir im Ausland waren, waren die Botschaften/Konsulate nicht für Personalausweise zuständig. Erst ab 2013. Siehe http://www.konsularinfo.diplo.de/Ve.../Personalausweise__ohne__Inlandswohnsitz.html

Aber auch nur „ohne Inlandswohnsitz“ (d. h. mit vorheriger Abmeldung bei der Meldebehörde). Und nur an ausgewählten Auslandsvertretungen. Was in Bern oder Paris geht, muss noch lange nicht in Lagos funktionieren. ;)
 

gambrinus

Erfahrenes Mitglied
24.10.2017
1.071
5
AGB
Vielen Dank für diese Diskussion.
Über den weiteren Vorgang mit der DKB stimme ich hier überein und werde nächste Woche einen neuen Antrag stellen.
Zur Ummeldung des Wohnsitzes:
Was für Vorteile hätte ich denn, wenn ich noch in Deutschland gemeldet bleibe (DKB außen vor) ?
Danke!

Ich würde etwas länger warten, da viele Banken/Institute eine Art „Cache“ betreiben und dann direkt ablehnen, ohne weitere Kosten für Schufa, Ident-Prüfung usw. zu haben. Ferner hast du ja erst ab 01.03. Einkommen, welches du evtl. belegen müsstest. Ich habe DKB seit 2003, sicher hat sich da auch vieles geändert...

Zu deiner zweiten Frage: Du ersparst dir einfach viele unnötige Scherereien. Allein wenn du nach der Probezeit zurückkommst, musst du nicht alles „rückabwickeln“.
 
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KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.945
693
Ich muss mich bei den holländischen Behörden anmelden, also ja. (Termin organisiert der AG)

Hier gibt es praktische Vorabinformationen. Leider nicht alles aktuell:
Was benötigen Sie, um in den Niederlandenarbeiten zu können?
[...]
Ein niederländisches Bankkonto
[...]
Zahlung auf ein Bankkonto in Ihrem Heimatland ist auch möglich.
Dann dauert es jedoch länger, bis Sie Ihren Lohn erhalten.
Das ist natürlich Blödsinn, bzw. es ist überholt. Ich würde kein niederländisches Girokonto eröffnen, denn es gibt - abgesehen von dem sehr abgespeckten Bunq-Free-Konto – keine Girokonten ohne Kontoführungsgebühr.
 
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Gnarfy

Aktives Mitglied
16.11.2015
241
3
Das ist natürlich Blödsinn, bzw. es ist überholt. Ich würde kein niederländisches Girokonto eröffnen, denn es gibt - abgesehen von dem sehr abgespeckten Bunq-Free-Konto – keine Girokonten ohne Kontoführungsgebühr.

Notwendig ist es sicher nicht mehr, es erleichtert aber vieles. Die Niederländer sind ganz groß in IBAN-discriminatie.
Mobiltelefonverträge gibt es oft nur mit NL-Bankverbindung, manche Krankenkassen buchen nur in NL ab (Alternative ist zahlen auf Rechnung vom DE-Konto, nervig...), Online kann oft ausschließlich mit dem nationalen iDeal-System bezahlt werden (z.B. auch bei der NS.)

Die 1,50€/Monat sollte man in eine NL-IBAN investieren, wenn man längerfristig hier bleiben will. Außerdem braucht man eh eine kontaktlose Maestro, die es in DE fast nicht gibt ;-)
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.945
693
Notwendig ist es sicher nicht mehr, es erleichtert aber vieles. Die Niederländer sind ganz groß in IBAN-discriminatie.
Mobiltelefonverträge gibt es oft nur mit NL-Bankverbindung, manche Krankenkassen buchen nur in NL ab (Alternative ist zahlen auf Rechnung vom DE-Konto, nervig...), Online kann oft ausschließlich mit dem nationalen iDeal-System bezahlt werden (z.B. auch bei der NS.)

Die 1,50€/Monat sollte man in eine NL-IBAN investieren, wenn man längerfristig hier bleiben will. Außerdem braucht man eh eine kontaktlose Maestro, die es in DE fast nicht gibt ;-)

Mein Karten-/Bankportfolio für die Niederlande ist:
  • kostenloses DKB-Konto (Hauptkonto)
  • kostenloses N26-Konto für die kontaktlose Maestro-Karte
  • kostenloses bunq Free-Konto für iDEAL und widerspenstige IBAN-Diskriminierer
 
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The Hungry

Erfahrenes Mitglied
25.06.2017
615
22
Könnte man bei Amex den Lastschrifteinzug verhindern, in dem man direkt nach der Abrechnung überweist? Bei Barclaycard ist dies möglich, da liegen aber 28 Tage zwischen Abrechnung und Einzug.

Hintergrund ist, dass ich die Abrechnung gern vom bunq-Konto aus zahlen möchte, sich dieses ja wohl aktuell nicht hinterlegen lässt bzw. dieses bei Bankauskünften - sofern überhaupt möglich - nicht sinnvoll ist.
 

gambrinus

Erfahrenes Mitglied
24.10.2017
1.071
5
AGB
Könnte man bei Amex den Lastschrifteinzug verhindern, in dem man direkt nach der Abrechnung überweist? Bei Barclaycard ist dies möglich, da liegen aber 28 Tage zwischen Abrechnung und Einzug.

Hintergrund ist, dass ich die Abrechnung gern vom bunq-Konto aus zahlen möchte, sich dieses ja wohl aktuell nicht hinterlegen lässt bzw. dieses bei Bankauskünften - sofern überhaupt möglich - nicht sinnvoll ist.

Meine Erfahrung ist jetzt nicht die frischeste, aber ich habe einfach bei der Hotline angerufen, die können einfach die Lastschriftzahlung einmalig und/oder dauerhaft rausnehmen.
Ich musste aus bestimmten Gründen auch von einem anderen Konto überweisen.
 
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Arcardy

Neues Mitglied
10.02.2018
19
2
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Was passiert eigentlich bei Selbstbedienungskassen mit Sign-First Karten?
Habe keine Sign-First Karte (mehr) und auch keinen Rewe (oder sonstigen Laden) wo ich das testen könnte.
Ist dort Sign als CVM Option deaktiviert, sodass eine Pin eingegeben werden muss (oder je nach Karte die Zahlung mit NoCVM durchgeht)?