Du kannst ja mal schauen was passiert wenn du die Anlage nur halb ausfüllst. Berichte dann gerne wieder hier.
Niemand sagt, dass man sie immer ausfüllen muss. Bei ausländischen Kapitalerträgen aber definitiv und dann auch vollständig, zusammen mit dem deutschen Teil. Das Finanzamt lässt einem das mit Glück durchgehen wenn man es nicht tut, aber korrekt ist es nicht. Und der Beamte wird das wohl auch nicht mit Wohlwollen aufnehmen. Das Steuerprogramm füllt es ebenfalls automatisch in die Formulare, egal ob der Freistellungsbetrag irgendwo überstiegen wurde oder nicht.
Wieso gibt es dann in Steuerprogrammen die Auswahl
- Kapitalerträge vollständig eingeben
- Kapitalerträge teilweise zur Überprüfung des Steuereinbehalts eingeben
? (Hier Buhl T@x/Aldi/Lidl)
Ich kreuze seit vielen Jahren immer das zweite an, und gebe nur Erträge an, die steuerrelevant sind, also Auslandszinsen oder den Verkauf von ausländischen Fonds.
Alles, was von den Banken schon versteuert wurde, ist ja ohne Belang. Da bewahre ich mir nur die Zinsbescheinigungen auf.
Für Sachverhalte, die eine Erstattung begründen, also etwa ausländische Verluste, fordert meine Sachbearbeiterin dann regelmäßig Belege an. Der Rest interessiert sie nicht.