DLH wäre die drei Buchstabenvariante.
Gerade in der Gastronomie gibt es aber natürlich noch andere Möglichkeiten: Man macht die Portionen (bzw. die Brötchen) ein bischen kleiner, verändert den Zutatenmix usw..
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Weiß übrigens noch jemand, wie alles begann ? würde mich mal interessieren
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Wissen tue ich es nicht, aber ich könnte mir vorstellen, dass das aus dem Transportwesen übernommen wurde. Früher haben wir mit den Carriern immer Frachtraten mit langer Gültigkeit (min. 12 Monate) für Land-, See- und Luftfracht verhandelt. Steuern, Gebühren und Treibstoffzuschlag waren flexibel und konnten angepasst werden. Allerdings war dort das Verhältnis der Bestandteile zueinander nicht so krass. Die eigentliche Fracht waren min. 80 Prozent. Das ist aber ca. 10 Jahre her.
Wissen tue ich es nicht, aber ich könnte mir vorstellen, dass das aus dem Transportwesen übernommen wurde. Früher haben wir mit den Carriern immer Frachtraten mit langer Gültigkeit (min. 12 Monate) für Land-, See- und Luftfracht verhandelt. Steuern, Gebühren und Treibstoffzuschlag waren flexibel und konnten angepasst werden. Allerdings war dort das Verhältnis der Bestandteile zueinander nicht so krass. Die eigentliche Fracht waren min. 80 Prozent. Das ist aber ca. 10 Jahre her.
Was du vielleicht meinst, sind glaube ich internationale Handelsverträge mit Fracht (idR Container), wo in den Verträgen immer international einheitliche gebräuchliche Klauseln wie FIB (Free on Board) oder CIF (Cost, Insurance, Freight) verwendet werden, die regeln, ob Käufer oder Verkäufer die Kosten zu tragen haben, und ab wo das Eigentum der Ware an den Käufer übergeht. Aber das hat ganz andere Hintergründe und die langen Lieferzeiten sind da nicht ausschlaggebend, sondern eben die ganzen Transportbedingungen und Verpflichtungen von Käufer bzw. Verkäufer.
Bei einer Airline sollten diese aber ggü dem Kunden doch ziemlich eindeutig sein, oder nicht?
Bei einem Prämienticket fängt die Sache an spannend zu werden. Denn hier kommen diese Gebühren plötzlich zu den Meilenwerten (oder Puntken - je nach Programm und Airline) dazu. Und dann zahlt man plötlich für einen Eco Langstreckenflug unwesentlich weniger (oder manchmal idiotischerweise sogar mehr) als für einen normal bezahlten Flug. Und nun soll sich mal jeder ausmalen, warum die Airline die YC nicht einfach in den Flugpreis einberechnet. Ich hätte da eine spontane Antwort parat.
In dem Begleitmaterial zu der heutigen Veröffentlichung des Jahresergebnis 2013 steht die Information:
"New surcharge structure as of April '14; Kosten 60 Mio €" .
Wenn das nicht irgendein Denkfehler von mir ist, würde das ja bedeuten, dass die Surcharges um diesen Betrag gesenkt werden, da ich mir nicht vorstellen kann, dass dieser Betrag allein durch Projektkosten verbraucht wird:
Quelle: 2013 - Geschäftsbericht - Lufthansa Group
Dort: "Präsentation von Christoph Franz und Simone Menne (Folie auf Seite 17)": http://investor-relations.lufthansa...s/LH-APC-2014-charts-Franz-Menne_RCsgbGwa.pdf
Gerade in der Gastronomie gibt es aber natürlich noch andere Möglichkeiten: Man macht die Portionen (bzw. die Brötchen) ein bischen kleiner, verändert den Zutatenmix usw..
Zwar könne die Beklagte die Entgelte für von ihr an den Fluggast zu erbringende Leistungen im Rahmen der Vertragsfreiheit frei bestimmen. Die Höhe der Entgelte für vertragliche Leistungen unterläge insoweit nicht der AGB-rechtlichen Kontrolle. Der Begriff der "Leistung" stehe allerdings nicht zur Disposition der Beklagten. Sie könne zwar für bestimmte Tarife die Stornierbarkeit vertraglich ausschließen. Dies betreffe jedoch nur den Flugpreis selbst. Die Erstattung von Steuern und Gebühren entspreche indes der gesetzlichen Vorgabe nach § 649 S. 1 und 2 BGB*** und könne daher von der Beklagten gerade nicht nach Belieben beschränkt werden.
Weiß jemand, ob LH dagegen in Berufung gegangen ist (ich gehe davon aus)? Da ich kein Jurist bin, bitte ich mal um die Einschätzung eines solchen, ob damit auch die verweigerte Erstattung des Treibstoffzuschlags rechtswidrig ist. Dieser ist ja explizit als Position unter Steuern und Gebühren (wie immer das Kind auch heißt) aufgeführt.
Ach mei, wer hier nicht schon alles irgendwelche Firmen verklagen wollte.So wie es aussieht werde ich demnächst gegen LH klagen: 269€ Zuschlage (genannt YQ), der angeblich nicht erstattet werden kann, ähnlich "US-Tax" - dazur 30€ Admingebühr - von 355€ Steuern und gebühren bleiben 49,17 zur Erstattung.
Ach mei, wer hier nicht schon alles irgendwelche Firmen verklagen wollte.
Daraus geworden ist freilich so gut wie nie etwas.
Hunde die bellen, beissen nicht.
Mag sein.das Urteil gibt mit klar Recht und es geht nicht mehr um 20€ TSC!!!!
Mag sein.
Klagen wirst Du trotzdem nicht.
Anhang anzeigen 51288
Weiss jemand, was ich bei LH für 58 Cent an "Steuerbeschreibung OGCO" einkaufe?
kommt drauf an, wie die LH reagiert,wenn ein RA die Kommunikation übernimmt - ggf. lassen die sich ja überzeugen, daß ein Ticket, das innerhalb 24 h (auf deren Website ohne Angabe der Erstattungregeln) storniert wurde, doch 100% erstattet werden sollte.... abwarten! Notfalls klage ich!